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Liebe Leserrin, Lieber Leser,
 
informieren Sie sich mit unserem newsticker Januar 2026 wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen.

Viel Spaß beim Lesen.

 
Beste Grüße aus Mannheim
Olaf Kauhs                         

 

 

 

 

FINANZPLANUNGSTIPPS

 

 

Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze 2026 für die Sozialversicherung

Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden die Werte in der Sozialversicherung festgelegt, welche für die Berechnung der Beiträge in der Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.     

 

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2026 angestiegen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 3.600,00 Euro ab dem 1. Januar 2026 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe der Beitragsbemessungsgrenze nun bei 69.750,00 Euro liegt. Ebenso erhöht sich auch die monatliche Versicherungspflicht-Grenze für einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung auf 6.450,00 Euro, beziehungsweise jährlich 77.400,00 Euro.

 

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FINANZIERUNGTIPPS

 

 

Immobilienfinanzierung: So tilgen Sie das Darlehen richtig

Vermeiden Sie bloß die bösen Überraschungen bei einem Immobilienkauf! Wenn Sie einen Immobilienkredit abgeschlossen haben, sollten Sie in jedem Fall Vereinbarungen hinsichtlich der Sondertilgungen nicht außer Acht lassen. Mit Sondertilgungen haben Sie die Möglichkeit, als neuer Immobilieneigentümer, sich zum Einen ein Teil der Schuldlast vom Halse zu schaffen oder zum Anderen weiteren Ärger einhandeln.        

 

Nachfolgend können Sie nachlesen, in welchem Zeitraum sich das Tilgen wirklich als lohnenswert herausstellt oder wann Sie einen größeren Fehler machen können.

 

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GELDANLAGETIPPS

 

 

Vorabpauschale für 2025 – Anstieg vom Basiszins auf 2,53 Prozent und die Folgen für ETF & Fonds

Da sich im Kalenderjahr 2025 der Basiszinssatz im positiven Bereich befindet, rückt für Kapitalanleger, die in ETFs und Investmentfonds investiert sind, die Vorabpauschale wieder in den Fokus. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, was es damit auf sich hat und welche Folgen daraus resultieren. Anhand einer Beispielkalkulation, wird die gegebenenfalls zu zahlende Vorabpauschale für das Jahr 2025 berechnet. Die Zahlung, beziehungsweise Belastung durch das Anlageinstitut erfolgt Anfang 2026.

 

Bei der Prüfung, ob es durch die Vorabpauschale zu einer Steuerbelastung kommt oder nicht und wie hoch eine etwaige Steuerbelastung ausfällt, ist ein sehr komplexes Verfahren. Hierbei spielt der sogenannte Basiszinssatz eine wichtige Rolle. Der Basiszinssatz leitet sich aus der langfristig erzielbaren Rendite für öffentliche Anleihen ab und wird jeweils vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Beginn eines jeden Kalenderjahres veröffentlicht.

 

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FINANZPLANUNGSTIPPS

 

 

Rentenbescheid - Renteninformation prüfen und Fehler erkennen

Laut der Veröffentlichung des Bundesversicherungsamtes geht hervor, dass zahlreiche Rentenbescheide fehlerhaft sind. Dabei werden seitens des Bundesversicherungsamtes nur stichweise Proben durchgeführt, was dazu führt, dass eine hohe Dunkelziffer an fehlerhaften Bescheiden existiert. Aus diesem Grund ist es ratsam, den eigenen Rentenbescheid entweder selbst zu prüfen oder seitens einer kompetenten Stelle einer Prüfung zu unterziehen.    

 

Häufig sind in dem Rentenbescheid die Berufsausbildungszeiten falsch angerechnet. Dabei werden nicht nur die Berufsausbildungszeiten, sondern auch andere Ausbildungszeiten falsch berechnet. Hierunter fallen Hochschulabschlüsse, Fachschulabschlüsse, Schulabschlüsse und Ausbildungszeiten im Ausland. Die Zuordnung in die Rechtskreise West und Ost wird häufig falsch eingetragen. Bei einer Überprüfung des Rentenbescheides sollten auch die erfassten Bruttoentgelte beachtet werden.

 

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VERBRAUCHERTIPPS

 

 

Welche Unterlagen können wirklich weg und was sollte länger aufbewahrt werden

In vielen Schränken und Regalen stapeln sich die Ordner mit Verträgen und Rechnungen. Dazu kommt, dass sich manche kaum trauen, die alten Unterlagen zu entsorgen. Andererseits fehlen aber manchmal wichtige Urkunden oder Belege um beispielsweise Nachweise zu erbringen. Im folgenden gibt es eine Hilfestellung, welche Dokumente sie getrost entsorgen können, für welche es Aufbewahrungsfristen gibt und welche besser nicht: 

 

Bankunterlagen
Mit den Kontoauszügen können Verbraucher beispielsweise nachweisen, dass sie Rechnungen bezahlt haben. Deshalb sollten diese unbedingt eine Weile aufgehoben werden. Allerdings gibt es dazu leider keine einheitliche Frist. Für Privatkonten bietet die meist gängige Verjährungsfrist von drei Jahren eine grobe Orientierung, da sie für einen großen Teil von Ansprüchen aus Alltagsgeschäften gilt.

 

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VERBRAUCHERTIPPS

 

 

Alte Führerscheine laufen ab

Da die EU für Führerscheine jetzt ein Ablaufdatum vorschreibt, müssen alte Führerscheine umgetauscht werden. Damit setzt Deutschland eine im Jahr 2006 festgelegte EU-Richtlinie um. Damit es bei den zuständigen Behörden zu keinem Antrags-Chaos kommt, erfolgt die Umstellung stufenweise ab dem Jahr 2022. Die Umtauschfristen sind gestaffelt nach dem Jahr der Führerscheinausstellung oder dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers und sind großzügig ausgelegt. Wann wer an der Reihe ist, können Sie hier nachlesen.  

 

Wer erst ab 2013 seinen Führerschein gemacht hat, dem ist das neue Format bereits bekannt. Der Führerschein gleicht einer Scheckkarte und passt in jedes noch so kleine Portemonnaie. Bis spätestens 2033 müssen jedoch noch 45 Millionen alte Führerscheine eingetauscht werden, denn ab diesem Zeitpunkt wird nur noch das Kartenformat ausgestellt. Die Gültigkeit der einheitlichen Führerscheine ist mit 15 Jahren deutlich kürzer als bislang. Wichtig zu wissen ist, dass das "Verfallsdatum" nur für das Dokument gilt und die Fahrerlaubnis an sich nicht verfällt.

 

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inomaxx finance consult
Olaf Kauhs
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