zur Internetseitenansicht

 

 

 

 

Liebe Leserrin, Lieber Leser,
 
informieren Sie sich mit unserem newsticker August 2026 wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen.

Viel Spaß beim Lesen.

 
Beste Grüße aus Mannheim
Olaf Kauhs                         

 

 

 

 

FINANZPLANUNGSTIPPS

 

 

Bei der Steuererklärung sparen und Geld zurück holen

Bis zum 31. Juli eines jeden Jahres muss jeder Bürger, der nicht über eine Fristverlängerung verfügt, seine Steuererklärung für das vergangene Kalenderjahr beim Finanzamt einreichen. Auch wenn die mühselige Aufgabe länger vor sich her geschoben wird, sollten Sie mit Bedacht arbeiten und keine Belege vergessen. Rund 90 Prozent aller Arbeitnehmer erhalten vom Fiskus nämlich über 1.240 Euro zurück und können sich darüber freuen, dass sich die Mühe gelohnt hat. Wer nicht weiß, ob er eine Steuererklärung abgeben muss, sollte wissen, dass jeder Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte und Einkünften über 410 Euro zur Abgabe verpflichtet ist.    

 

Auch Rentner mit Nebenjob oder Menschen die Wohnungen vermieten sind verpflichtet, ihre Einkünfte dem Finanzamt mitzuteilen und eine Steuererklärung auszufüllen. Egal bei welchem Einkommen, sofern es über 410 Euro monatlich liegt, müssen auch Multijobber, sowie Berufstätige die im Berechnungsjahr arbeitslos, krank oder in Kurzarbeit waren eine Steuererklärung abgeben und ihre Einkünfte dem Finanzamt transparent darstellen.

 

den gesamten Artikel lesen >>>

 

 

VERSICHERUNGSTIPPS

 

 

Wertsachen richtig versichern: Hausrat- oder Wertsachenversicherung?

Eine Hausratversicherung gehört zu den am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen in Deutschland. Kein Wunder, denn sie sichert Versicherungsnehmer gegen Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Feuer ab. Selbst Wertgegenstände sind bei Diebstahl mit versichert, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Wer teuren Schmuck oder Uhren besitzt, sollte eine Wertsachenversicherung in Erwägung ziehen.       

 

Kommt es beispielsweise aufgrund des Auslaufens von Wasser aus einem Aquarium zu Schäden an elektrischen Geräten, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für diese Geräte. Zusätzlich übernimmt die Hausratversicherung auch versicherte Kosten. Im Falle des Aquariums beispielsweise die Entfernung und Entsorgung von betroffenen Bodenbelägen, sowie deren Wiederbeschaffung. Zu den versicherten Kosten gehören auch Transportkosten, Reparaturkosten, Lagerkosten sowie Bewachungskosten.

 

den gesamten Artikel lesen >>>

 

 

FINANZIERUNGTIPPS

 

 

Ohne einen Trauschein den Wunsch vom eigenen Heim erfüllen

Mittlerweile leben in der Republik über 4,4 Millionen Menschen in einer Lebensgemeinschaft. Auch diese Paare verspüren den Wunsch nach einem eigenen Heim ohne dabei heiraten zu müssen. Bei einer Trennung oder beim Ableben des eigenen Partners kann es jedoch zu einigen unvorhersehbaren Überraschungen kommen. 

 

Im Gegensatz zu Ehen sieht das Gesetz bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften keine speziellen Regelungen bei Trennungen vor. Eine Zuordnung oder ein möglicher Ausgleich des Vermögens bei einer Trennung wird somit nicht in Betracht gezogen. Demnach können zwar unverheiratete Paare eine Immobilie erwerben, jedoch richten sich die gesamten Eigentumsverhältnisse nur nach den jeweiligen Anteilen im Grundbuch. Die Finanzierungsbeiträge der Partner werden somit nicht berücksichtigt.

 

den gesamten Artikel lesen >>>

 

 

HAUSHALTSOPTIMIERUNGSTIPPS

 

 

Photovoltaikanlage sollte regelmäßig kontrolliert werden

Als Besitzer einer Solar- bzw. Photovoltaikanlage ist es ratsam, die Anlage regelmäßig zu überprüfen. Dies gibt der Bundesverband Solarwirtschaft aus Berlin als Empfehlung an die Photovoltaikanlagenbesitzer heraus. Denn wenn möglichst viel aus den Sonnenstrahlen heraus geholt werden soll, muss die Anlage einwandfrei funktionieren. Liegt die am Stromzähler angezeigte Leistung deutlich unter dem Erwartbaren, sollte man auch einen Fachmann mit hinzuziehen.     

 

Als Hausbesitzer kann man vom Boden oder mit einer Drohne die Solarmodule fotografieren und die Bilder am Computer vergrößert betrachten. So kann man prüfen, ob die Solarmodule oder andere Teile beschädigt oder verdreckt sind, bevor man einen Experten hinzuzieht.

 

den gesamten Artikel lesen >>>

 

 

FINANZIERUNGTIPPS

 

 

Auf bereitstellungszinsfreie Zeit und Bereitstellungszinsen achten

Beim einem Kauf einer Bestandimmobilie fließt der Kaufpreis meistens kurzfristig nach Abschluss des Darlehensvertrages. Anders ist das beim Neubau, egal ob der Bauherr in Eigenregie oder über einen Bauträger baut. Hier wird der Kaufpreis erst nach Baufortschritt fällig. Diese Baufinanzierer müssen das Thema Bereitstellungszinsen bzw. bereitstellungszinsfreie Zeit mit in Ihre Überlegungen einbeziehen. 

 

Ob Modernisierung oder Neubau – Bauvorhaben sind normalerweise langwierig und verlaufen in unterschiedlichen Abschnitten. Zweckgebundene Darlehen zur Finanzierung von Bauvorhaben zahlen Banken in Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt aus. Bereitstellungszinsen fallen für den noch nicht ausgezahlten Teil des Darlehens an:

 

den gesamten Artikel lesen >>>

 

 

GELDANLAGETIPPS

 

 

Small Caps: Die zweite Reihe meldet sich als attraktives Anlagethema zurück

Während an den Aktienmärkten jahrelang die großen Technologiekonzerne das Geschehen dominierten, erleben wir im Jahr 2026 eine eindrucksvolle Rückkehr der kleineren Unternehmen (Small Caps): So konnte der US-Small-Cap-Index „Russell 2000“ im bisherigen Jahresverlauf um beachtliche 16,78 Prozent zulegen und den S&P 500 mit einem Plus von 9,2 Prozent deutlich übertreffen.  

 

Für Sie als Anleger bietet dieses dynamische Comeback der zweiten Reihe, die trotz der jüngsten Gewinne weiterhin mit attraktiven Bewertungsabschlägen gehandelt wird, eine hervorragende Chance, Ihr Portfolio breiter zu diversifizieren und die Abhängigkeit von wenigen Tech-Giganten spürbar zu reduzieren. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche fundamentalen Treiber, wie sinkende Zinsen und technologische Innovationen, das Segment der Small Caps jetzt beflügeln und wie Sie diese Wachstumschancen mit einer global gestreuten Strategie langfristig für Ihren Vermögensaufbau nutzen können.

 

den gesamten Artikel lesen >>>

 

 

 

 

 

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs
Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim
Telefon:  +49 621 460 84 90
Telefax:
 +49 621 460 84 99
Email: info@inomaxx.de
Internet: www.inomaxx.de
 
Registerangaben:
Versicherungsvermittlungsregister:
D-FY4V-8WV5X-20
Finanzvermittlerregister:
D-F-153-H936-93
Immobiliendarlehensvermittlerregister:
D-W-153-4B6V-02

 

 

Rechtshinweis:
Alle Inhalte (Text- und Bildmaterial) werden Internetnutzern ausschließlich zum privaten, eigenen Gebrauch zur Verfügung gestellt, jede darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig. Für die Inhalte fremder, verlinkter Internetangebote wird keine Verantwortung übernommen.

 

Zusätzliche Angaben nach §5 TMG /§ 55 RStV sind im ausführlichen Impressum zu finden.


Copyright © 2026 - inomaxx finance consult - All rights reserved.
 

 

 

 

Wenn keine Nachrichten mehr an Email erwünscht sind, bitte eine Rückantwort mit einer neuen gewünschten Email-Adresse oder einem Vermerk "Abbestellung".