inomaxx newsticker Dezember 2017

 

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Finanzinformationen

Dezember 2017

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest, entspannte Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Versteckte Kosten beim Girokonto und worauf man achten sollte

Baufinanzierungszinskommentar Dezember 2017 - Entscheidungen von EZB und Fed und die Auswirkung auf die Bauzinsen

Winterzeit ist Einbruchzeit

Privathaftpflicht - Ein regelmäßiger Vertragscheck ist zu empfehlen

Versteckte Kosten beim Girokonto und worauf man achten sollte

Spätestens seitdem die Europäische Zentralbank in den vergangenen Jahren die Strafzinsen für die Banken eingeführt hat, führen viele Banken und Sparkassen derzeit wieder Gebühren für Girokonten ein. Dies beginnt bei Kontoführungsgebühren, geht weiter für Gebühren für Bargeldabhebungen oder auch für beleghafte Überweisungen. Dennoch sind viele Kosten oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Im folgenden Beitrag gibt es wichtige Hinweise, wie Sie Kostenfallen erkennen können.

Woran sind die Kostenfallen zu erkennen
Dabei greifen viele Banken teilweise tief in die Trickkiste: Sie locken Kunden beispielsweise mit günstigen Konditionen und erheben dann Gebühren für Leistungen, die eigentlich selbstverständlich sind und bisher kostenlos angeboten wurden. Für Lastschriften, Daueraufträge, Abhebungen, Kreditkarten oder EC-Karten – all das soll auf einmal Geld kosten. Versteckte Gebühren verbergen sich oft im Kleingedruckten.

Hier ein kleiner Überblick über mögliche Gebührenfallen:

  • Kontoführungsgebühren: Immer mehr Geldinstitute erheben Gebühren für ihr Girokonto. Statt wie bisher null Euro, werden nun monatliche Grundgebühren fällig.
  • Bearbeitungsgebühren: Viele Banken werben zwar mit kostenlosen Girokonten, erheben aber sogenannte Bearbeitungsgebühren. So kann der Gang zum Kontoauszugsdrucker oder zum Bankschalter bis zu 1,50 Euro kosten oder jede Überweisung per Beleg bis zu zehn Euro. Und selbst für die Nutzung des Online-Bankings können pro Klick Gebühren anfallen.
  • Überhöhte Dispozinsen: Auch hier empfiehlt sich ein Blick in Kleingedruckte der Bank. Sobald man sein Konto überzieht, kann es sehr teuer werden.
  • Kosten für Karten: Gern werden Gebühren für die Bereitstellung von EC- oder Kreditkarten berechnet, auch wenn das Girokonto zunächst als kostenlos angeboten wird. Hier hilft häufig auch nur ein Blick ins Kleingedruckte. Außerdem sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen, ob die Kostenbefreiung befristet ist.

Als eines der wichtigsten Kriterien sollte die kostenlose Bargeldabhebung an möglichst vielen Geldautomaten sein. Bei einer eingeschränkten Auswahl kann sonst der regelmäßige Gang zum Geldautomaten unverhältnismäßig teuer werden.

So finden Sie das perfekte Girokonto
Ein kostenloses Girokonto ohne versteckte Kostenfallen findet man am besten, indem man die verschiedenen Anbieter miteinander genau vergleicht. Dabei gilt es zwischen den Leistungen der Bank und den eigenen Wünschen und Bedürfnissen abzuwägen. Lesen Sie unbedingt das Preis- und Leistungsverzeichnis und informieren sich, bei welchen Vorgängen Kosten entstehen können. Am einfachsten geht dies mit einem Online-Vergleichsrechner.

Jetzt hier das Girokonto vergleichen

So einfach funktioniert der Kontowechsel
Früher war ein Kontowechsel mit relativ großem Aufwand verbunden. Heute ist viel einfacher, denn seit einer gesetzlichen Änderung seit September 2016, wird die Umstellung der Konten für den Kunden von den Banken übernommen. Das Ganze muss innerhalb von zwölf Arbeitstagen erledigt sein. So wird es nicht nur schneller und unbürokratischer für den Kunden, es ist auch wesentlich einfacher, denn das aufwendige Durchsuchen aller Unterlagen oder Kontoauszüge ist nicht mehr notwendig. Die Banken übernehmen die früher so lästige Umstellung der Konten und informieren alle Geschäftspartner (Energie- und Gasversorger, Telefongesellschaften, Versicherungen, Krankenkassen etc.) über die neue Bankverbindung und richten die jeweiligen Daueraufträge oder Lastschriftverfahren ein.

Dazu fordert die neue Bank bei der alten eine Auflistung aller Transaktionen der letzten 13 Monate an. Die bisherige Bank ist verpflichtet, die notwendigen Informationen so schnell wie möglich bereit zu stellen. Zudem haften die Banken für eventuelle Pannen bei der Umstellung. Das wurde im sogenannten Zahlungskontengesetz festgelegt, das im September 2016 in Kraft getreten ist. Die Bankkunden sollten mit diesem Gesetz die Möglichkeit erhalten, schneller ihre Bank zu wechseln und finanziell mobiler zu sein. Bisher war zwar eine Wechselbereitschaft vorhanden, vor der jedoch viele Kunden wegen den bürokratischen Hürden in der Praxis einen Wechsel scheuten.

 
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Baufinanzierungszinskommentar Dezember 2017 - Entscheidungen von EZB und Fed und die Auswirkung auf die Bauzinsen

Die letzte Sitzung der Europäischen Zentralbank (EZB) in diesem Jahr vom 14.12.2017 wurde mit deutlich weniger Spannung verfolgt als die letzte diesjährige Sitzung der Notenbank FED in Washington am 13.12.2017. Von der EZB-Sitzung wurden keine nennenswerten Neuigkeiten für die Eurozone erwartet und Mario Draghis Kurs bleibt weiterhin stabil. Dafür sorgte Janet Yellen mit der dritten Zinserhöhung in diesem Jahr für mehr Aufmerksamkeit und bestätigte damit die Weiterverfolgung des eingeschlagenen Kurses.

EZB-Anleihekaufprogramm wird fortgesetzt und ausgebaut
Das derzeitige Anleihekaufprogramm sieht vor, dass in 2018 nicht nur Anleihen im Wert von bis zu 30 Milliarden Euro zusätzlich pro Monat gekauft werden, sondern darüber hinaus jeden Monat weitere knapp zehn Milliarden auslaufende Anleihen verlängert werden. Das Anleihekaufprogramm läuft vorerst bis mindestens September 2018 weiter. Durch diese Maßnahmen wird die Reduzierung der Anleihebestände der EZB de facto außer Kraft gesetzt und ein natürlicher Rückfluss kann nicht erfolgen. Somit steigt der Anleihen-Bestand der EZB jeden Monat um 30 Milliarden Euro netto.

Der EZB-Chef Mario Draghi hatte seine expansive Politik unter anderem damit begründet, dass die Wirtschaft in der Eurozone weiterhin nicht ausreichend stabil sei. Für ihn sei wichtig, dass zunächst eine weiter reichende Erholung der europäischen Wirtschaft einsetzen müsse, bevor die Interventionen der EZB weiter reduziert werden. Als Indiz dafür führte Mario Draghi erneut die niedrige europäische Inflationsrate an, die ohne konjunkturfördernde Maßnahmen nachhaltig nicht hoch genug sei. Für die EZB liegt der Zielwert weiterhin bei zwei Prozent. Im Oktober 2017 betrug die Inflationsrate nur 1,4 Prozent und auch die Lohnsteigerungsrate ist laut Marion Draghi nicht in ausreichendem Maße gestiegen.

Finales Abschiedskapitel von Janet Yellen - Leitzins steigt um 0,25 Prozentpunkte
Die Chefin der amerikanischen Notenbank (FED) Janet Yellen erhöhte zum dritten Mal in diesem Jahr den Leitzins um 0,25 Prozentpunkte auf eine Spanne zwischen 1,25 und 1,5. Da sie damit ihrem eingeschlagenen Weg folgte, gab es von den Märkten allerdings kaum Reaktionen, denn die Zinserhöhung war bereits eingepreist. Janet Yellen kann damit ihrem europäischen Kollegen weiter vorauseilen, denn in den USA sind genau die Parameter erreicht worden, die Marion Draghi noch erreichen möchte: Die Wirtschaft wächst kontinuierlich, die Inflationsrate liegt im Jahr 2017 durchschnittlich bei 2,1 Prozent und damit höher als in der Eurozone.

Weitere Veränderungen waren nicht zu erwarten – zumal Janet Yellen Anfang des nächsten Jahres von ihrem Nachfolger Jerome Powell abgelöst wird. Somit entspricht die Anhebung des Zinses der Kommunikationsrichtlinie der FED und es kann davon ausgegangen werden, dass dies unter dem neuen FED-Notenbankchef Jerome Powell so bleiben wird.

Baufinanzierungszinsen sind minimal gestiegen
Die Zinsen für Baufinanzierungsdarlehen sind im letzten Monat um zehn Basispunkte gestiegen, wobei es sich dabei um übliche Marktschwankungen handelt. Für das kommende Jahr kann weiterhin mit einem günstigen Zinsumfeld für Bauherren und Hauskäufer gerechnet werden. Die Zinskonditionen bleiben weiterhin auf einem historischen günstigen Niveau, allerdings wird wohl die die Talsohle hinter uns liegen.

Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können.
Die Forward-Darlehen-Strategie

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Winterzeit ist Einbruchzeit

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist Deutschland im Jahr 2016 leicht zurückgegangen. Es wurden 140.000 Fälle registriert und damit ist die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr um 20.000 Fälle gefallen. Dennoch ist dies immer noch eine sehr hohe Anzahl. Speziell in den dunklen Jahreszeiten haben Einbrüche in Deutschland Hochkonjunktur. Die Zahl der Haus- und Wohnungseinbrüche nimmt im Schnitt um rund 40 Prozent von Oktober bis März zu, was aus den Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor geht.

Nach der Zeitumstellung geht es los
Aufgrund der frühzeitig eintretenden Dunkelheit, ist es für Einbrecher recht schnell und einfach möglich, zu erkennen, ob jemand zu Hause ist oder nicht. Jeder Haushalt kann praktisch von einem Einbruch betroffen werden, ungeachtet der Tatsache, ob sich darin wertvolles Eigentum befindet oder nicht. Die folgende Grafik zeigt anhand von Daten des statischen Bundesamts, in welchen Städten und Gemeinden bestimmte Delikte am häufigsten vorkommen.

So können Sie sich selbst und Ihre Nachbarn schützen
In Deutschland sind höchstens fünf bis zehn Prozent der Wohnungen „fachmännisch gesichert“. Doch auch mit einfachen Maßnahmen und richtigem Verhalten kann man den Schutz erhöhen, bzw. die Einbrecher abschrecken.

  • Sorgen Sie immer – auch in Abwesenheit – für eine gute Beleuchtung Ihrer Wohnung. So wirkt Ihr Heim bewohnt.
  • Sorgen Sie weiterhin für gute Einsehbarkeit und für eine Außenbeleuchtung Ihres Hauses.
  • Verschließen Sie beim Verlassen der Wohnung alle Fenster und Türen. Lassen Sie kein Fenster auf Kipp stehen.
  • Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Nachbarn. Versuchen Sie innerhalb der Nachbarschaft auf Ihre Wohnungen und Häuser zu achten.
  • Seien Sie misstrauisch bei Ihnen unbekannten Personen und Fahrzeugen im Umfeld Ihres Heimes. So z.B. bei an der Haustür bettelnden Erwachsenen und Kindern, häufig wollen diese nur ausspähen, ob jemand zu Hause ist.
  • Wenn Sie etwas Verdächtiges bemerken, versuchen Sie Personen- oder  Fahrzeugbeschreibungen und das Kennzeichen möglichst genau zu notieren. Anschließend verständigen Sie sofort über den Notruf 110 die Polizei.

Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH der Polizei
Umfassende Informationen rund um das Thema liefert die Einbruchschutzkampagne der Polizei „K-Einbruch“ – unter anderem auf der Internetseite  http://www.k-einbruch.de.  Hier gibt es Verhaltenstipps sowie Ratschläge der Polizei zu geeigneter Sicherungstechnik, alles unter dem Menüpunkt  „Sichern Sie Ihr Zuhause“. Besucher der Seite können sich durch ein „interaktives Haus“ klicken und sich Stellen im Haus oder der Wohnung anzeigen lassen, die besonders gesichert werden sollten.

Maßnahmen zum Einbruchschutz werden gefördert!
Wussten Sie schon, dass Maßnahmen zum Einbruchschutz durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden? Umfassende Informationen zu den Möglichkeiten der staatlichen Förderung von Einbruchschutz finden Sie hier: www.k-einbruch.de/foerderung. Es gilt eine Sensibilität für das Thema Sicherung des Eigenheims zu schaffen, aus der die Bereitschaft zur Investition in geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Sicherheitstechnik resultiert. Eine Übersicht über die kostenlosen Broschüren und Faltblätter finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/diebstahleinbruch.html.

 

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Privathaftpflicht - Ein regelmäßiger Vertragscheck ist zu empfehlen 

 

Leistet die private Haftpflichtversicherung noch ausreichend Schutz? Diese Frage sollte man sich in regelmäßigen Abständen stellen. Denn bestehende Privathaftpflichtversicherungsverträge sind häufig veraltet und man ist mitunter nicht ausreichend versichert. Die Modernisierung und Technisierung zieht sich durch alle Lebensbereiche, wodurch es schnell zu Versicherungslücken kommt. Vor allem Verträge, die fünf Jahre oder älter sind, bieten zuweilen erheblich weniger Versicherungsschutz als aktuelle Angebote, denn neue Verträge bieten meist für einen geringen Mehrbeitrag mehr Schutz.

Meist bleibt die Versicherung jahrzehntelang zu veralteten Bedingungen bestehen
Die meisten Verbraucher schließen ihre erste Privathaftpflichtversicherung ungefähr im Alter von 20 Jahren mit Beendigung ihrer Berufsausbildung oder der Gründung ihres ersten eigenen Haushaltes ab. Danach wird diese Thema meist nie wieder angefasst, was bedeutet dass sinnvolle Marktinnovationen und Deckungserweiterungen meist nicht mit eingeschlossen sind. Es wird nicht bedacht, dass sich die Gefahren des täglichen Lebens und auch die Versicherungsleistungen in der Privathaftpflichtversicherung in der Zwischenzeit häufig erheblich verändert haben.

Dies gilt gerade im Hinblick auf die zunehmende Nutzung neuer Technologien und der Mobilisierung unserer Gesellschaft. Es entwickeln sich dadurch immer neue Haftpflichtrisiken, welche der Verbraucher in seinem Privathaftpflichtvertrag berücksichtigen sollte. Moderne Privathaftpflichtverträge  enthalten eine Vielzahl an Leistungen, welche oftmals in älteren Versicherungsverträgen nicht abgedeckt sind.

Gefälligkeitshandlungen und Leihgaben
Darunter versteht man unter anderem Gefälligkeitsschäden sowie die Mitversicherung geliehener Sachen. Die Rechtsprechung sieht in einem Falle von Gefälligkeitshandlungen einen stillschweigenden Haftungsverzicht vor, vorausgesetzt es handelt sich um eine einfache Fahrlässigkeit. Ein klassisches Beispiel dafür ist, dass bei einem Umzug einer der Helfer aus dem Freundeskreis stolpert und hierbei die teure Spiegelreflexkamera des Umziehenden beschädigt. Dann bleibt nicht nur der Versicherungsnehmer auf dem Schaden sitzen, sondern auch das persönliche Verhältnis zwischen Verursacher und dem Geschädigtem kann dadurch nachhaltig beeinträchtigt werden.

Ein weiteres Beispiel sind Schäden mit geliehenen Sachen. Man geht immer davon aus, dass derjenige, der sich einen Gegenstand leiht, ebenso mit diesem umgeht, als wäre es sein eigener. Das ist auch der Grund, weshalb in vielen alten Privathaftpflichtversicherungen die Schäden an geliehenen Sachen wie Eigenschäden betrachtet werden und somit kein Versicherungsschutz besteht. Es beginnt mit der ausgeliehenen Bohrmaschine im Baumarkt und geht weiter bis zum ausgeliehenen E-Bike im Urlaub. Vielfach macht man sich keine Gedanken darüber, wie diese Sachen bei einer Beschädigung ersetzt werden.

Meistens ist die Annahme die, dass man ja eine Privathaftpflichtversicherung habe und ist dann auf die Versicherung entsprechend schlecht zu sprechen, wenn die Schadenregulierung abgelehnt wird. Hier ist man auch als Versicherter gefordert, für aktuelle Versicherungsbausteine zu sorgen. 

Forderungsausfalldeckung
Erst in den letzten Jahren hat die Forderungsausfalldeckung als ein wichtiger Baustein den Einzug in die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung gefunden. Als Versicherungsnehmer bekommt man hier von seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung Leistungen, wenn der eigentliche Schadenverursacher mittellos beziehungsweise von diesem keine ausreichende Leistung zu erwarten ist.

Vor allem im Bereich der Personenschäden mit gegebenenfalls sehr hohen Entschädigungsansprüchen ist diese für den Versicherungsschutz in einer guten Privathaftpflichtversicherung unabdingbar, vor allem wenn auch vorsätzliches Handeln des Schädigers mitversichert ist. Viele denken hier meist nur an einmalige Schäden. Häufig ist es bei Personenschäden aber so, dass es zu lebenslangen Rentenansprüchen gegen den Schädiger kommt und diese können sich beispielsweise in 30 Jahren zu einem sehr großen Betrag summieren, was dann zu finanziellen Ausfällen beim Schädiger führen kann.

Drohnendeckung
In älteren Privathaftpflichtversicherungsverträgen ist dieses neue Risiko gar nicht und in aktuellen Verträgen nur selten versichert ist. Was früher beispielsweise das Modellflugzeug war, ist heute der Multicopter.  Ein “Spielzeug” für Jedermann und weltweit wurden im Jahr 2015 rund 6,4 Millionen Einheiten dieser unbemannten Fluggeräte zu zivilen Zwecken verkauft.

In Deutschland gibt es Laut Schätzungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) zur zeit ca. 400.000 Stück. Die Verwendung der Drohnen ist vielseitig und geht von der privaten Nutzung in der Freizeit, über Aufnahmen für Film und Fernsehen bis zu Vermessungen oder Dokumentation von Schäden für Versicherungen. Jedoch steigt auch mit der Anzahl der Drohnen das damit einhergehende Risiko. Laut der Deutschen Flugsicherung, haben sich die gemeldeten Behinderungen des Luftverkehrs durch Drohnen von 2015 auf 2016 mehr als vervierfacht.

Deshalb besteht nicht ohne Grund eine gesetzlich geregelte Versicherungspflicht für nahezu alle Luftfahrzeuge, was die Drohnen durch die neue Drohnenverordnung miteinschließt. Ist dieses Risiko von den Drohnenbesitzern überhaupt versichert, dann wird der Versicherungsschutz oftmals nur auf Deutschland beschränkt. Was liegt jedoch näher als das neue “Spielzeug” auch mit in den Urlaub zu nehmen? Hier ist zu empfehlen, auf einen Anbieter zu achten, der bei seiner Drohnenversicherung auch den Versicherungsschutz im Ausland einschließt.

Einen Checkup der Privathaftpflichtversicherung durchführen

 
   
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Kontakt:

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Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
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