inomaxx newsticker August 2017

 

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Finanzinformationen

August 2017

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Informationen zur Investmentsteuerreform 2018

Baufinanzierungskommentar August 2017 – Gerüchte um Ausstieg aus lockerer Geldpolitik mit viel Interpretationsspielraum

Mit Fondssparen positive Renditen erzielen

Massenunfälle mit Autos - wer zahlt?

Informationen zur Investmentsteuerreform 2018

Zum 1. Januar 2018 tritt die Investmentsteuerreform in Kraft. Ziel der Reform war es, europarechtliche Risiken auszuräumen und Gestaltungspotentiale einzuschränken. Das komplexe Besteuerungssystem im Bereich der Investmentfonds wurde zum Teil deutlich vereinfacht. Der Gesetzgeber wollte grundsätzlich keine höhere Steuerbelastung im Bereich der Altersvorsorge und für Privatanleger, die direkt in Investmentfonds investieren.

Daher wurden bestimmte pauschale Ausgleichsmechanismen, sog. Teilfreistellungen eingeführt. Welche Neuerungen es gibt  und welche Auswirkungen sich hieraus ergeben, finden Sie in den nachfolgenden Information zur Investmentsteuerreform, die Antworten auf einige wichtige Fragen geben, die hilfreich sein können.

Warum wurde das Investmentsteuerrecht überhaupt geändert?
Das Ziel der Reform war es, europarechtliche Risiken auszuräumen, Gestaltungspotentiale einzuschränken und das komplexe Besteuerungssystem im Bereich der Investmentfonds zu vereinfachen.
 

Welche Neuerungen gibt es?
Im Bereich der Investmentfonds gibt es drei wesentliche Änderungen:

  1. Abschaffung des Transparenzprinzips
  2. Einführung einer Vorabpauschale
  3. Aufhebung des Bestandsschutzes für Alt-Anteile

Wie erfolgt die Besteuerung des Investmentfonds?
Derzeit gilt das Transparenzprinzip. Inländische Erträge sind auf Ebene des Fonds grundsätzlich steuerfrei und werden erst beim Anleger versteuert. Ab 01.01.2018 unterliegen bestimmte inländische Erträge bereits auf Fondsebene einer Körperschaftsteuer von 15 %. Das gilt für deutsche und ausländische Investmentfonds gleichermaßen. Besteuert werden ausschließlich inländische Beteiligungseinnahmen und Immobilienerträge sowie sonstige inländische Einkünfte des Fonds.

Hierzu gehören insbesondere Dividenden deutscher Kapitalgesellschaften sowie Mieterträge und Veräußerungsgewinne aus deutschen Immobilien. Andere Erträge, wie z.B. Zinserträge, Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren sowie ausländische Dividenden und Immobilienerträge kann der Fonds weiterhin steuerfrei vereinnahmen.

Wie erfolgt die Besteuerung des Anlegers?
Laufende Ausschüttungen sowie Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen werden wie bisher beim Anleger besteuert. Neu ist die sogenannte Vorabpauschale. Die Vorabpauschale ersetzt die bisherige Regelung zu ausschüttungsgleichen Erträgen. Sie wird erhoben, wenn ein Investmentfonds keine oder nur geringe Ausschüttungen vornimmt.

Die Vorabpauschale ist auf die Wertsteigerung des Fonds im Kalenderjahr begrenzt. Wird der Investmentfonds in späteren Jahren veräußert, mindert die geleistete Vorabpauschale den Veräußerungsgewinn. Sie verhindert somit, dass Erträge im Fonds jahrelang steuerfrei thesauriert werden können. Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich bei der Vorabpauschale um eine „vorweggenommene“ Besteuerung.

Was ist mit der Aufhebung des Bestandsschutzes für Alt-Anteile gemeint?
Bisher waren Kursgewinne aus Anteilen im Privatvermögen, die vor 2009 erworben wurden, steuerfrei. Diese Regelung wird zum 01.01.2018 abgeschafft. Unrealisierte Wertveränderungen bis zum 31.12.2017 bleiben steuerfrei. Wertveränderungen von Alt-Anteilen, die nach dem 01.01.2018 eintreten, sind künftig steuerpflichtig.

Als Ausgleich für die Abschaffung des Bestandsschutzes wurde ein Freibetrag von 100.000 EUR pro Person eingeführt. Eine Steuerbelastung entsteht also erst, wenn die künftigen Wertveränderungen den Freibetrag von 100.000 EUR überschreiten. Der Freibetrag ist im Rahmen der Veranlagung durch den Privatanleger geltend zu machen.

 
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Baufinanzierungskommentar August 2017 – Gerüchte um Ausstieg aus lockerer Geldpolitik mit viel Interpretationsspielraum

Die Zinsentwicklung in den vergangenen Wochen hat einige Veränderungen mit sich gebracht. Unmittelbar nach Mario Draghis Rede in Portugal stieg der Euro im Wert. Aber nicht nur das, denn auch die Baufinanzierungszinsen haben sich nach der Rede des EZB-Chefs um 0,35 Prozentpunkte erhöht. Lag es an der Andeutung, dass sich die Eurozone in einer wirtschaftlichen Konsolidierung befindet oder hängt es mit der, ebenfalls von ihm angesprochenen stabilen Inflation zusammen? Die Gerüchte um eine Beendigung der lockeren Geldpolitik machen die Runde.

Nicht wirklich das Neues in der Eurozone
Wer aufmerksam zuhört, hört nichts Neues und stellt fest, dass Mario Draghi sich ebenso verhalten und vieldeutig wie in den vergangenen Sitzungen der EZB gab. Doch die Marktreaktionen sind aktuell sehr sensibel und erfolgen nach noch so kleinen Andeutungen von Marion Draghi. Eine Zinserhöhung und die Beendigung der Anleihekäufe sind bei vielen Experten des Marktes nicht länger nur ein Mythos, sondern scheinen in greifbare Nähe zu rücken.

Die derzeit ansteigenden Zinsen beruhen vor allem auf psychologischen Einflüssen und dem Herdentrieb. Von einer wirklichen Veränderung auf fundamentaler Ebene kann derzeit keine Rede sein. Auch die EZB reagierte auf die zahlreichen Blicke in Richtung Mario Draghi und eine erhoffte Zinsanhebung mit einer Äußerung, die alle Hoffnungen auf eine zeitnahe Zinswende negieren. Aktuell sind die Zinsen auch wieder um ca. 0,2 Prozentpunkte gesunken.

Ein Blick in die USA und nach Nordkorea und was dies mit Baufinanzierungszinsen zu tun hat
 Auch die konträre Position von US-Präsident Trump und dem nordkoreanischen Machthaber und Staatschef Kim Jong Un beeinflussen die Märkte. Sichere Anlagen, so zum Beispiel deutsche Staatsanleihen mit 10-jähriger Laufzeit stehen im Vordergrund. Solange eine militärische Reaktion im Blickpunkt steht, bleiben die Märkte unsicher und treiben Investoren in sichere Häfen.

Trump und Jong Un befinden sich aktuell weiter mal mehr oder weniger in einem heftigen verbalen Schlagabtausch. Da beide als sehr impulsiv gelten, sind ihre Reaktionen schwierig vorherzusagen.

Deshalb ist in den vergangenen Wochen die Nachfrage nach deutschen Staatsanleihen gestiegen, wodurch ihre Rendite gesunken ist. Nachdem sich der Schlagabtausch etwas beruhigt hat, waren die Staatsanleihen wieder weniger nachgefragt, wodurch sich die Rendite wieder etwas erhöht hat. Da viele Banken ihre Immobiliendarlehen mit langfristigen Anlagen wie Staatsanleihen oder Pfandbriefen refinanzieren, beeinflussen solche politischen Entwicklung auch die Baufinanzierungszinsen.

Die in der Folge steigenden Kurse der Staatsanleihen und dadurch sinkenden Renditen, sorgen dann auch im Endeffekt für ein Auf und Ab bei den Baufinanzierungszinsen. Ein Trend nach unten zeigt sich derzeit nicht, dafür jedoch eine erhöhte Volatilität.

Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können.

Die Forward-Darlehen-Strategie

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Mit Fondssparen positive Renditen erzielen

Deutsche Anleger horten mehr als zwei Billionen Euro auf Sparbüchern. Das ist ein wirtschaftlicher Super-GAU, denn aufgrund der mageren Verzinsung entsteht langfristig ein enormer Kaufkraftverlust. Fondssparpläne haben dieses Problem nicht, da sie eine höhere Rendite erwirtschaften. Bei einem Durchschnittsverdiener entspricht der daraus
 entstehende Mehrwert je nach Sparrate sogar mehreren Jahresgehältern.

Der Sparbuchzins liegt unter der Inflationsrate
Wer Geld auf ein Sparbuch einzahlt, erhält nur eine magere Rendite von 0,1 %. Bei 10.000,00 Euro entspricht das gerade einmal 10,00 Euro im Jahr. Auch wenn die Inflation derzeit niedrig ist: Der Kaufkraftverlust wird nicht annähernd kompensiert. Mehr bringen Fondssparpläne. Sie erzielen langfristig eine real positive Rendite und somit einen deutlichen Mehrwert.

Folgendes Beispiel verdeutlicht das:
Ein Anleger spart über 30 Jahre monatlich 300,00 Euro mit einer jährlichen Erhöhung von 2 %. Pendelt sich beim Sparbuch langfristig der Zins auf ein durchschnittliches Niveau von beispielsweise 1,5 % pro Jahr ein, hätte er am Ende rund 181.953,00 Euro. Bei einer angenommenen Inflation von 2 % pro Jahr wäre damit allerdings ein zunächst nicht sichtbarer Kaufkraftverlust in Höhe von 7.513,00 Euro verbunden.

Wählt der Anleger stattdessen einen auf ihn zugeschnittenen Fondssparplan, entstehen ganz andere Möglichkeiten. Aufgrund der langen Laufzeit kann eine hohe Aktienquote sinnvoll sein. Laut dem deutschen Aktieninstitut lag die durchschnittliche Rendite beim DAX zwischen 1966 und 2016 bei 8,6 % pro Jahr. Einige Aktienmärkte lagen sogar darüber. Ob diese Rendite in den kommenden 30 Jahren wieder erreicht wird, kann nicht vorhergesagt werden. Aber selbst mit einer konservativeren Annahme von beispielsweise 6,5 % pro Jahr würde nach 30 Jahren ein Vermögen von 401.229,00 Euro erreicht.

Das ist mit knapp 219.376,00 Euro deutlich mehr als beim Sparbuch. Was aber noch wichtiger ist: Der Anleger erzielt eine real positive Rendite. Beim Sparbuch müsste für den gleichen Endbetrag der Sparplan mit monatlich 660,00 Euro starten, was 360,00 Euro mehr währen. Das allerdings würde die realen Verluste noch weiter nach oben treiben.

Ein Gedankenspiel:
Der Mehrertrag von 219.376,00 Euro in 30 Jahren entspricht unter Berücksichtigung der hier angenommenen Inflation einem heutigen Wert von 119.666,00 Euro. Bei einem Durchschnittsgehalt in Deutschland von rund 1.840,00 Euro netto* bedeutet das: Der Mehrertrag, der durch einen Fondssparplan erreicht wird, entspricht 5,4 durchschnittlichen Jahresgehältern. Fallen die Renditen höher aus, steigt auch dieser Mehrertrag deutlich.

* Quelle: www.statista.de

 

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Massenunfälle mit Autos - wer zahlt? 

 

Massenkarambolagen sind meist sehr komplex und es lässt sich im Nachhinein ein Schuldiger oft nicht eindeutig ermitteln, bzw. der Ablauf nur schwer rekonstruieren. Die Kfz-Versicherer in Deutschland haben deshalb 2015 ihre Vereinbarung zur Schadenregulierung nach Massenunfällen zugunsten der Unfallbeteiligten geändert und ein vereinfachtes Verfahren der Schadenregulierung beschlossen.

Auf den Schadenfreiheitsrabatt des Halters wird der Massenunfall nicht angerechnet. Außerdem wurde die grundsätzliche Hürde für die Anerkennung als Massenunfall von 50 auf 40 Fahrzeuge gesenkt.

Regel der Haftpflichtversicherer
Von einer Massenkarambolage spricht man, wenn mehrere Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt werden. Neben „Massenunfall“ wird auch oft von einem Serienunfall gesprochen. Bei einer Massenkarambolage können sich Fahrer und Insassen beteiligter Fahrzeuge direkt an die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung wenden, die für sämtliche eigene Schäden aufkommt. Dies gilt auch, wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat.

Für die Anwendung dieses Verfahrens müssen allerdings drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. die Polizei stellt keinen Unfallverursacher fest
  2. es sind mindestens 40 oder in besonders komplizierten Fällen mindestens 20 Fahrzeuge beteiligt
  3. das gesamte Unfallgeschehen steht in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang

Ob die Voraussetzungen für die vereinfachte Schadenregulierung erfüllt sind, entscheidet ein Gremium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Grundlage sind die Berichte der Polizei.

Abwicklung der vereinfachten Schadenregulierung
Für jeden der beteiligten Fahrzeughalter gilt dann, dass der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer die Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen sowie die Schäden am eigenen Fahrzeug zu 100 % übernimmt. Die Schadenregulierung hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt des Halters  so dass er sich also nicht verschlechtert.

Bei anderen Unfällen ohne einen identifizierbaren Verursacher sind die Schäden am eigenen Fahrzeug nur über eine Kaskoversicherung abgedeckt. Auf diese freiwillige Regelung, haben sich rund 90 Versicherer Ende 2015 geeinigt. Vor allem bei Glatteis, Nebel, Schneetreiben, Starkregen oder auch Sandstürmen kommt es auf deutschen Autobahnen immer wieder zu Massenkarambolagen.

Wie kann ein Masseunfall vermieden werden?
Es ist besonders wichtig, den richtigen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten und vorausschauend zu fahren. Wenn man auf einen Unfall, eine Gefahrenstelle oder ein Stauende stößt, sollte schnellstmöglich die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Dadurch kann der nachfolgende Verkehr gewarnt werden und Auffahrunfälle entsprechend vermieden werden. Die Geschwindigkeit, besonders bei schlechten Witterungsverhältnissen, sollte den Gegebenheit angepasst werden.

 
   
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Olaf Kauhs

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Finanzvermittlerregister: D-F-153-H936-93
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