inomaxx newsticker Dezember 2021

 

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Finanzinformationen

Dezember 2021

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Liebe Leserrin, Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Ich wünsche ihnen ein schönes Weihnachtsfest, entspannte Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

Viel Spaß beim Lesen!                                                 

Beste Grüße aus Mannheim

                                                       

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Autoversicherung - Sonderkündigungsrecht prüfen wenn die Wechselfrist verpasst wurde

Ausblick 2022 – Chancen und Risiken im Überblick

Autoversicherung - Wechseln ist sinnvoll und kleingedrucktes zu beachten ist angeraten

Investmentfonds und Steuern – Ihre Gebrauchsanweisung für 2021

Autoversicherung - Sonderkündigungsrecht prüfen wenn die Wechselfrist verpasst wurde

  

Hat man die Wechselfrist im November bei seiner Kfz-Versicherung verpasst oder die Beitragsrechnung ist erst im Laufe des Novembers eingetroffen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 30.11. der Altvertrag gekündigt werden, um zu einem anderen Autoversicherer zu wechseln. Möglich macht dies ein Sonderkündigungsrecht, dass unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar ist. Wichtig: Die Kündigungsfrist beträgt nur 1 Monat nach Erhalt der Beitragsrechnung, welche die Erhöhung enthält.
Das Sonderkündigungsrecht kann genutzt werden, wenn:

  • ein höherer Versicherungsbeitrag durch z. B. die Änderung der Typ- oder Regionalklasse oder
  • eine allgemeine Tarifanpassung und damit verbundene Preiserhöhung erfolgt ist.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung aufgrund neuer Typklasse

Jedes Jahr im Herbst gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Empfehlung zur Einstufung der Typklassen aufgrund der Unfallhäufigkeit der jeweiligen Kfz-Typklassen. Die Versicherungen folgen meist diesem unverbindlichen Strukturierungsvorschlag. Führt die Neueinstufung der Typklasse zu einer Beitragserhöhung, so hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Einstufung der Typklasse kann man direkt aus der Beitragsrechnung entnehmen.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch neue Regionalklasse

Die Wohnorte der Versicherungsnehmer sind in Regionalklassen aufgeteilt, die sich an der Unfallhäufigkeit, dem Fahrverhalten, den Straßenverhältnissen des Zulassungsorts etc. der letzten 5 Jahre orientieren. Ähnliche Zulassungsorte werden in Regionalklassen zusammengefasst. Diese werden einmal jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geprüft, aktualisiert und gegebenenfalls neu eingeteilt. Ändert sich die Regionalklasse aufgrund einer Neustrukturierung seitens der Versicherung, so besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung der Kfz-Versicherung, soweit die Neueinstufung der Regionalklasse zu einer Beitragserhöhung geführt hat.

Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Rechnungseingang beim Kunden. Wer die Beitragsrechnung beispielsweise am 30. November erhielt, hat also Zeit bis Ende Dezember. Das Sonderkündigungsrecht greift bereits, wenn sich nur ein Vertragsbestandteil erhöht. Dies gilt auch, wenn dem Kfz-Versicherer an der teureren Prämie keine Schuld trifft, da es durch die Einstufung in eine teurere Regional- oder Typklasse zu einem Preisanstieg kommt.

 
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Ausblick 2022 – Chancen und Risiken im Überblick

Das Jahr 2021 neigt sich dem Ende zu. Zum Jahresschluss herrscht auf medialer und politischer Ebene und an Finanzmärkten begrenzte Zuversicht für die nähere Zukunft. Risikowahrnehmung ist durch die Themen Corona, Inflation, Zinspolitik, Stagflation, Staatsdefizite und geopolitische Risiken bestimmt.

Corona: Ein Überblick

Das Thema Corona wird die Welt auch 2022 bewegen. Wird in eine Pandemie hineingeimpft, werden Mutationen ausgelöst. Derzeit belastet die Corona-Mutante-Omikron. Saisonal ergeben sich in den kalten Jahreszeiten verschärfte Infektionsszenarien, die sich durch Gegenmaßnahmen und dem jahreszeitlichen Wechsel abschwächen werden. Mutationen schwächen sich in ihrer Gefährlichkeit im Zeitverlauf grundsätzlich ab. Ausnahmen bestätigen die Regel. Entsprechend ist verantwortliches Handeln gefragt. Pandemien sind nachweislich endliche Herausforderungen.

Bezüglich der Sterblichkeit bietet die WHO eine globale Darstellung kombiniert mit den Inzidenzen an. Es ist erkennbar, dass trotz steigender Inzidenz auf globaler Ebene, die Sterblichkeit stabil ist. Das bestätigt den Wirkungsmechanismus der beschlossenen Maßnahmen. Die Daten und Maßnahmen deuten keine dauerhafte Verschärfung der Krisensituation an.

Inflation: Basiseffekte und Kernrate

Die Preisinflation erreicht derzeit die höchsten Niveaus seit mehreren Jahrzehnten. Sie fällt höher aus als prognostiziert. In dem Euro-Raum betrug der Anstieg der Verbraucherpreise im letzten Monat 4,9 Prozent und in den USA 6,2 Prozent im Jahresvergleich.

Dieser Preisanstieg wird durch mehrere Treiber getragen. Die derzeitigen Lieferengpässe werden laut Expertenmeinung noch bis in das 2. Halbjahr 2022 Inflationsakzente setzen. Eine wichtige Größe stellen Rohstoffpreise dar (u.a. fossile Brennstoffträger). Der im Vorjahr stattgefundene Einbruch dieser Preise durch die Corona-Pandemie verstärkt die Basiseffekte. Im Jahr 2022 fallen die Basiseffekte mit hoher Wahrscheinlichkeit aus und dürften die inflationäre Gesamtsituation entspannen. Ob der aktuelle Einbruch der Rohstoffpreise (siehe Chart) zusätzlich eine dauerhafte Entspannungsindikation darstellt, ist ungewiss.

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Autoversicherung - Wechseln ist sinnvoll und kleingedrucktes zu beachten ist angeraten

Für wechselwillige Autobesitzer mit Kfz-Versicherungen ist der 30. November alle Jahre wieder der entscheidende Stichtag. Wenn bis zu diesem Datum die Kündigung beim bisherigen Anbieter ein geht, dann kann man sich für das nächste Jahr einen neuen Versicherer suchen. Nach dieser Frist gelingt das nur noch, wenn der bisherige Anbieter den Beitrag angehoben hat, ein Unfall passiert oder der Wagen verkauft wird.

Ein Beitragsvergleich ist jedes Jahr zu empfehlen

Ein Wechsel könnte aktuell mehr lohnen als früher, denn die Kfz-Versicherer werden im Jahr 2020 vor allem die Beiträge für Bestandskunden erhöhen. Neukunden können indes häufig eine viel preiswertere Absicherung bekommen. Wer seinen bisherigen Autoversicherer kündigen möchte, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, sollte jedoch nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die dahinterstehenden Leistungen achten. Denn der Preis allein ist nicht alles. Entscheidend ist das Preis-Leistungsverhältnis des Vertrages, bzw. Angebots.

Bedingungen im Kfz-Versicherungstarif auch vergleichen

Hilfe bei der Einschätzung der Leistungen bieten nur gute Vergleichsprogramme, aus denen man entnehmen kann, wie gut die Bedingungen in Relation zum aufgerufenen Beitrag sind. Bei den Leistungsinhalten gibt es deutliche Fortschritte. Leistungsmerkmale, die früher nur für Spitzentarife galten, sind mittlerweile in der Mitte des Marktes angekommen. Beispiel "Zusammenstoß mit Tieren": Im Rahmen der Teilkaskoversicherung wurde früher in der Regel nur nach einem Zusammenstoß mit Haarwild gezahlt. Heute umfasst der Versicherungsschutz fast flächendeckend auch Unfälle mit Rehböcken, Hasen, Fasanen oder auch Hausschweinen. Als Nachweis für eine besondere Tarifqualität hat die Tierklausel deshalb mittlerweile ausgedient. Allerdings sollte man beachten, dass es innerhalb einer Bewertungs-Klasse auch noch deutliche Unterschiede im Kleingedruckten geben kann. Beispiel: Für Folgeschäden von Tierbissen am Fahrzeug bewegen sich die Sublimits zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro.
Auf verbesserte Tarife beim bestehenden Versicherer achten

Die Versicherer informieren ihre bestehenden Kunden allerdings nicht darüber, wenn ein neu kalkulierter Tarif günstiger ist. Über einen Kfz-Versicherungsvergleich kann man auch heraus finden, ob der aktuelle Kfz-Versicherer einen günstigeren Beitrag bei den gleichen Leistungsbedingungen anbieten. Hier kann man dann unkonventionell mit der Angabe des aktuellen Kilometerstandes wechseln und hat weiter die bewerten Leistungen. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass man weiterhin beim gleichen Versicherer bleibt. Denn bei einem Schadenfall kann dies nützlich sein. Die Versicherer überprüfen ihre Kunden auch bei der Höhe der Schadenquote. Hat man nach kurzer Zeit 2 - 3 Schäden, dazu vielleicht noch mit größeren Regulierungsbeträgen, lässt das Kündigungsschreiben vom Versicherer nicht lange auf sich warten. Je länger man bei einem Versicherer Schadenfrei ist, um so besser wird das Verhältnis zwischen gezahlten Beiträgen und eventuellen Schadenaufwendungen.

 

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Investmentfonds und Steuern – Ihre Gebrauchsanweisung für 2021

 

 

Es ist gleichgültig, wie hoch ihr angelegtes Vermögen ist und wie erfahren Sie im Umgang mit Fonds bereits sind: Die steuerliche Seite ihrer Geldanlage sollte man als Anleger kennen und verstehen. Durch die Investmentsteuerreform hat sich die Besteuerungssystematik bei Investmentfonds mit der Wirkung zum 1. Januar 2018 grundlegend geändert. Wesentlich ist hierbei die Abkehr vom bisher geltenden Transparenzprinzip mit dem Ziel, die Besteuerung für Fondsanleger einfacher und nachvollziehbarer zu gestalten. Dies soll durch ein sogenanntes pauschales Besteuerungssystem bei Investmentfonds erreicht werden. Deshalb sollte sich jeder Anleger auch mit der steuerlichen Seite seiner Geldanlage befassen.

Der Fondsanbieter Allianz Global Investors stellt ihnen eine aktualisierte, verständliche und anschauliche Broschüre zu dem Thema „Investmentfonds und Steuern 2021″ für Privatanleger zur Verfügung. Eines der wichtigsten Anliegen war es, dem Verbraucher das zweifelsohne nicht immer ganz einfache Steuerrecht in einer verständlichen Form nahezubringen.

Dort finden Sie interessante Informationen zu:

  • Eine Art Gebrauchsanweisung für Investmentfonds
  • Investmentfonds und Steuern auf einen Blick
  • Abgeltungssteuer auf Fondserträge
  • Übergangsvorschriften 2017/2018
  • Befreiung von der Abgeltungssteuer
  • Fondserträge in der Einkommensteuererklärung 2020
  • So füllen Sie die Anlage KAP und KAP-INV für die Einkommensteuererklärung 2020 aus
  • Beantragen der Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Beantragen der staatlichen „Riester-Förderung“
  • Potenzielle Meldepflichten aus der Fondsanlage
  • Häufig gestellte Fragen
  • Steuer-ABC
 
   
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Kontakt:

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Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon:  +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

Email: olaf.kauhs@inomaxx.de
Internet: www.inomaxx.de

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