inomaxx newsticker April 2021

 

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Finanzinformationen

April 2021

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser `,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                 

Beste Grüße aus Mannheim

                                                       

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Aus der Steuer-ID wird die Bürger-ID – Wie funktioniert die neue Bürgernummer

Für das Eigenheim einen Frühjahrscheck machen

Bei der Eigenheim-Finanzierung flexibel agieren – gerade im Hinblick auf die aktuelle Situation

Sorglos unterwegs im Grünen

Aus der Steuer-ID wird die Bürger-ID – Wie funktioniert die neue Bürgernummer

Die Steuer-ID (Steuer-Identifikationsnummer) der Bundesbürger kennt bisher nur das Finanzamt. Die neue Bürger-Identifikationsnummer (Bürger-ID) soll das ändern und die Behörden besser vernetzen. Dazu wurde im März 2021 das Registermodernisierungsgesetz beschlossen, wodurch die Steuer-ID auch für andere Verwaltungs­vorgänge als Identifikation genutzt werden kann.

Dies soll Behörden den direkten Abruf von Daten wie Geburtsdatum, Adresse oder Familienstand ermöglichen, ohne dass Urkunden vorgelegt werden müssen. Künftig haben 51 Behörden einen Zugriff auf die neue Bürgernummer (Bürger-ID), beispielsweise die Führerscheinstelle, Rentenversicherung und Krankenkassen.

Was verbirgt sich hinter der neuen Bürger-Identifikationsnummer?

Die neue Bürger-ID oder Bürgernummer gibt es im Grunde bereits, denn die seit 2007 existierende Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) soll einfach in die Bürger-Identifikationsnummer (Bürger-ID) übergehen. In der persönlichen Steuer-ID sind bestimmte Basisdaten über jeden Bürger wie Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Geschlecht, Doktorgrad und Staatsangehörigkeit gespeichert.

Bisher hat nur das Finanzamt einen Zugriff auf die Steuer-ID. Mit der neu beschlossenen Bürger-ID soll dieser Zugriff stark ausgeweitet werden und insgesamt 51 Behörden die Möglichkeit verschaffen, dann die persönlichen Daten einzusehen.

Wofür wurde die Bürger-ID eingeführt

Das neue Registermodernisierungs-Gesetz soll die Verwaltungsportale der deutschen Behörden besser miteinander verknüpfen. Wenn der Bürger seine Zustimmung erteilt, können die angeschlossenen Behörden die hinterlegten Daten der Bürger-ID dann direkt bei der neu geschaffenen Registermodernisierungs-behörde abrufen. Die Registermodernisierungsbehörde ist unter dem Bundesverwaltungsamt angesiedelt.

Mit der Bürger-ID sollen bei verschiedenen Behörden oder in unterschiedlichen Registern Mehrfachangaben unnötig werden. Auch viele Behördengänge können dann genau so vermieden werden, da die Daten zukünftig digital an einer Stelle vorliegen. Weiterhin sollen dann auch Personenverwechslungen nicht mehr möglich sein, was für die Verwaltungen zu Zeit- und Kostenersparnissen führt.

 
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Für das Eigenheim einen Frühjahrscheck machen

Wenn der Winter vorbei ist, dann ist es sinnvoll, sich an den ersten warmen Tagen Zeit zunehmen, um einen Frühjahrscheck am eigenen Haus vorzunehmen. Denn Herbst und Winter setzen den Häusern mit den Stürmen, der Feuchtigkeit und den Temperaturwechseln zu. Hierfür sollte als erstes geklärt werden, welche Arbeiten nötig sind, damit Ihr Haus nicht an Wert verliert.

Es lassen sich manchmal nicht alle Arbeiten sofort erledigen, aber eine Bestandsaufnahme ist hierfür der richtige Anfang. Wichtig ist, wer sein Haus nach dem Winter optimal pflegt, erhält somit auch die Lebensdauer und den Wert.
Die entstandenen Mängel ermitteln

Bei Mängeln, welche durch den Winter hervorgetreten sind, sollten diese nicht auf die lange Bank geschoben werden, denn aus kleinen Mängeln können schnell große Probleme werden. Wichtig ist es, den Zustand des Daches zu klären oder ob die Fassade den Winter über Schaden genommen hat. Auch die Dachrinnen oder loser Putz an der Fassade sollten dabei nicht vergessen werden. Oft lassen sich an der Fassade Schimmelpilz oder Algen aufgrund der Winternässe nieder.

Prioritäten sinnvoll setzen – Dach, Fassade und Co

Bei eventuell vorhandenen Mängeln sollten entsprechende Prioritäten gesetzt werden. Zu einer der oberen Prioritäten gehört vor allen Dingen das Dach. Es können sich Ziegel verschoben haben oder gar gebrochen sein. Derartige Schäden am Dach sollten schnellstens behoben werden, um ein eventuelles Eindringen von Wasser zu verhindern, denn dadurch kann die Dämmung Schaden nehmen. Auch die Fallrohre sollten auf Frostschäden untersucht und Dachrinnen von Unrat befreit werden. Wenn das Regenwasser aufgrund einer Verstopfung nicht ablaufen kann, dringt dieses in den Putz ein und verursacht dort Schäden.

Türen und Fenster gehören ebenfalls mit zum Haus und hier und da zeigt sich oft, dass der Winter davor auch nicht vor halt gemacht hat. An den Außentüren kann beispielsweise unter der Anschlagschiene Wasser eingesickert sein und somit unter den Estrich laufen. Auch die Tür- und Fensterdichtungen unterliegen einem Verschleiß, indem sie hart werden und dadurch nicht mehr richtig abdichten.

Auf die Gewährleistungspflicht der Handwerker achten

Wenn Mängel gefunden wurden und man wohnt noch nicht so lange in einem neu gebauten Haus oder ein bestehendes Haus wurde von einer Fachfirma saniert, dann ist es möglich, dass die Gewährleistungspflicht noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall ist die Behebung der Mängel Sache der Bau- oder Handwerksfirma, welche das Haus gebaut oder saniert hat. Dafür sollte bei der Mängelfeststellung eventuell ein unabhängiger Sachverständiger mit vor Ort sein.

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Bei der Eigenheim-Finanzierung flexibel agieren – gerade im Hinblick auf die aktuelle Situation

Die Corona-Pandemie sorgt bei uns allen immer wieder für neue Herausforderungen. Da gibt es Kurzarbeit, Verdienstausfälle oder einen Jobverlust. Auch bei der Finanzierung der eigenen vier Wände sollte dies mit in die Planung einfließen. Eine aktuelle Planung einer Baufinanzierung sollte deshalb so flexibel wie möglich gestaltet werden.

Im Leben läuft nicht immer alles nach Plan

Diese Redewendung bekommt in der derzeitigen Corona-Situation eine ganz neue Bedeutung. So können Kurzarbeit, Krankheit oder Jobverlust zu finanziellen Engpässen führen, wodurch auch eine Eigenheimfinanzierung gefährdet werden kann. Deshalb sollten Betroffene zeitnah bei einem nahendem Engpass das Gespräch mit ihrer finanzierenden Bank, Sparkasse oder ihrem Berater suchen, damit der Traum von den eigenen vier Wänden nicht platzt. Um bei Bedarf angemessen reagieren zu können, sollte die Baufinanzierung von Anfang an flexibel gestaltet werden.

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

  • die Tilgungsraten anpassen
    Die Änderung der Tilgungshöhe gehört zu den wesentlichen Stellschrauben für Baufinanzierer. Viele Finanzierungsinstitute bieten die Flexibilität, die zwei oder drei Tilgungssatzwechsel während der Zinsbindung zulässt. Dadurch kann die Rate schnell um ein paar hundert Euro erhöht oder gesenkt werden.
  • eine Ratenpause einlegen
    Eine Bank kann auf Wunsch eines Darlehensnehmers bei finanziellen Engpässen einer Ratenpause zustimmen. Aufgrund der Corona-Situation räumte der Gesetzgeber bei einer finanziellen Notlage bis Ende Juni 2020 sogar einen Anspruch darauf ein – im schlimmsten Fall kann das auch wieder nötig werden. Ohne triftigen Grund, bzw. entsprechender Situation sollte man eine Stundung aber nicht nutzen, denn durch die Ratenpause wird die Kreditlaufzeit verlängert. Dies liegt daran, dass die gestundeten Zahlungen an das Ende der Vertragslaufzeit angehängt werden.
  • durch Sondertilgungen Zinskosten sparen
    Sonderzahlungen ermöglichen eine Flexibilität in eine andere Richtung. Damit können Baufinanzierer die Darlehenslaufzeit verkürzen, sparen Zinsen und reduzieren ihr Finanzierungsrisiko. Viele Banken räumen die Möglichkeit ein, einmal im Jahr bis zu fünf Prozent der Darlehenssumme in den Finanzierungsvertrag einzuzahlen. Gegen einen Zinsaufschlag sind oft auch höhere Sonderzahlungsrechte möglich.
  • das Darlehen vorzeitig auflösen
    Bei einer Baufinanzierung kommt grundsätzlich nach zehn Jahren eine weitere flexible Komponente dazu, denn dann greift das gesetzliche Kündigungsrecht nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB. Dann kann unter der Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist vom Darlehensnehmer ohne eine Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung der Finanzierungsvertrag auflöst werden. Das lohnt sich, wenn man in einen günstigeren Kreditzins wechseln möchte oder mittels Abfindung oder Erbschaft das Darlehen vorzeitig tilgen möchte. Ein Musterbrief steht hier zur Verfügung.
 

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Sorglos unterwegs im Grünen

 

 

Ob Familien mit Kindern, Hunde- und Gartenfreunde, Golfer, Jäger oder Freiluftsportler – lacht die Sonne verbringen alle gerne Zeit im Freien. Doch wer barfuß durchs Gras läuft, die Nase zu tief in die blühenden Sträucher steckt oder einfach gerne im Grünen unterwegs ist, riskiert, erwischt zu werden: von Bienen, Wespen, Hornissen oder Zecken. Mit etwas Pech wird so aus dem Freizeitvergnügen ein Fall für den Arzt.

Denn Zecken sind berühmt und berüchtigt als Überträger schwerer Krankheiten. Über 50 verschiedene Infektionen oder Virenübertragungen können durch Zecken hervorgerufen werden, die zwei bekanntesten davon sind die Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) und die Borreliose. Doch dessen finanzielle Folgen lassen sich mit einer privaten Unfallversicherung verringern, egal, ob man privat oder beruflich viel Zeit im Freien verbringen.

Nach milden Wintern haben Plagegeister Hochsaison

Die Winter werden immer milder. Ideal für Zecken und andere Plagegeister, die sich unter diesen günstigen Bedingungen stark vermehren. Mit ihrer zunehmenden Zahl, steigt auch das Risiko, an den Folgen eines Zeckenbisses oder Insektenstichs zu erkranken. Die Gefahr durch Zecken wird sogar schleichend größer, denn milde Winter fördern die Überlebenschancen der Zecken.

Deren Bisse gelten als heimtückisch, weil das Tier beim Verkeilen in den Wirt die Wunde betäubt. Darum bemerken Menschen den Biss vielfach zu spät. Das Nationale Referenzzentrum für Borrelien geht davon aus, dass die Infektionen mit Borreliose oder FSME zunehmen und sich nach derzeitigem Stand jedes Jahr etwa 50.000 bis 100.000 Menschen neu mit Borreliose infizieren.

Die Gefahr lauert im Gras

Dass Zecken immer von oben herabfallen, ist ein Ammenmärchen. Sie warten viel eher in Büschen oder im Gras, setzen sich zum Beispiel an der Kleidung fest und kriechen dann unbemerkt zu einer gut durchbluteten Körperstelle. Zecken orten ihre Opfer mit ihrer "Nase". Sie erkennen Duftstoffe, die Menschen ausdünsten, wie Milchsäure oder Ammoniak. Dies ist auch ein Hinweis dafür, dass manche Menschen häufiger gestochen werden als andere.

Als Vorsorgemaßnahme helfen lange Hosen und geschlossene Schuhe. Außerdem lassen sich die dunklen Tierchen auf heller Kleidung leichter erkennen. Sie sollten auch immer Ihre Kleidung abschütteln, um die unliebsamen Schädlinge zu entfernen. Zudem sollten Sie nach jedem Waldspaziergang Ihre Haut gründlich untersuchen. Benutzen Sie außerdem ein wirksames Zeckenmittel, um die Zecken fernzuhalten. Meiden Sie hohes Gras und bleiben Sie auf den Wanderwegen. Auch die Mitnahme einer Zeckenzange oder Zeckenkarte kann nicht schaden, da man dann gleich die Zecken entfernen kann.

Mit einer privaten Unfallversicherung gegen Zeckenbisse absichern

Vor den finanziellen Folgen einer dauerhaften Invalidität schützt die private Unfallversicherung. Allerdings sollte man darauf achten, dass Zeckenbisse ausdrücklich im Leistungsumfang enthalten sind. Der Zeckenbiss ist grundsätzlich erst einmal ein Unfall, aber bei den daraus resultierenden Erkrankungen handelt es sich um Infektionskrankheiten und sind in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Jedoch haben viele Versicherer mittlerweile ihren Versicherungsschutz um die Infektionsklausel erweitert und wodurch auch der Schutz für die Folgen von Zeckenbissen versichert ist. Aber Infektionsklausel ist nicht gleich Infektionsklausel.

So versichern einige Versicherer zum Beispiel die FSME, aber nicht die Borreliose. Auch die Liste der versicherten Infektionskrankheiten und die Definition der Klauseln ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Auch bei der Frage, welche Leistungen erbracht werden, gibt es verschiedene Leistungsgrundlagen. Einige versichern nur die Invalidität, andere auch weitere Leistungsarten, wie beispielsweise Krankenhaustagegeld oder Unfallrente. Es ist daher ratsam sich mit den Vertragsbedingungen einer bestehenden Unfallversicherung detailliert auseinander zu setzen, beziehungsweise bei einem angedachten Neuabschluss, speziell auf diesen Leistungsbereich zu achten und verschiedene Angebote zu vergleichen.

 
   
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