inomaxx newsticker Oktober 2021

 

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Finanzinformationen

Oktober 2021

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Liebe Leserrin, Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                 

Beste Grüße aus Mannheim

                                                       

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Wechselsaison bei der Autoversicherung

Attraktive Alternativen zu Strafzins, Inflation & Co. – Wie ihr Geld besser für Sie arbeitet

Die Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf senken

Für Vermieter spielt der örtliche Mietspiegel eine wichtige Rolle für den Werbungskostenabzug

Wechselsaison bei der Autoversicherung

  

Wie jedes Jahr beginnt nun die Zeit, um die Kfz-Versicherung zu prüfen. Bis Ende November muss der Alt-Vertrag gekündigt werden. Da die Tarife jedes Jahr aufs Neue angepasst werden, ist ein Vergleich immer sinnvoll.

Deshalb führen wir auch in diesem Jahr wieder den Check-Up für die Kfz-Versicherung durch. Mit dem unten angegebenen Link gelangen Sie zu dem Fragebogen KFZ oder zum Vergleichsrechner.

Wenn Sie den Fragebogen KFZ verwenden möchten, so haben die Möglichkeit sich eine pdf-Datei oder eine Word-Datei herunterzuladen. Wird ihre Autoversicherung bereits von uns betreut, so genügt der Kfz-Fragebogen "Datenaktualisierung". Bei allen anderen Anfragen verwenden Sie bitte den Kfz-Fragebogen "Erstanfrage".

Aufgrund des großen Preiskampfes unter den Kfz-Versicherern, sind die Tarife heute sehr intransparent und es wird meistens der günstige Beitrag in den Vordergrund gestellt. Neben dem günstigen Preis ist es deshalb immer wichtig, die Leistungen und das "kleingedruckte" mit unter die Lupe zu nehmen, um bei einem Schadenfall nicht "im Regen" zu stehen.

Auch wenn man den Kfz-Versicherer nicht wechselt, sollte man prüfen, ob Rabattfaktoren, wie Jahreskilometerleistung, Garage, Fahrzeugnutzer usw. noch stimmen. Es kommt hier bei Schadensfällen manchmal zu unangenehmen Überraschungen.
 
Wenn Sie selbst rechnen möchten, so können Sie dies auf unserer Internetseite tun und den gewünschten Vertrag auch gleich abschließen. Mit dem unten angegebenen Link "Kfz-Vergleichsrechner" gelangen Sie zu dem Onlinesrechner.

 
hier geht es zum Kfz-Fragebogen →
  hier geht es zum Kfz-Vergleichsrechner 

Attraktive Alternativen zu Strafzins, Inflation & Co. – Wie ihr Geld besser für Sie arbeitet

Strafzinsen waren für viele lange kein Thema, doch nun wird das sogenannte Verwahrentgelt teilweise schon ab 5.000 Euro Einlagesumme und darunter fällig. Zugleich schmälert die Inflation das Vermögen. Anlegern bieten sich zum Glück attraktive Alternativen.

Die Commerzbank hat ihn, die Postbank hat ihn, die ING seit kurzem auch und viele Sparkassen und Genossenschaftsbanken ebenso: Die Rede ist vom Strafzins, von den Geldhäusern selbst mehr oder weniger schamhaft als „Verwahrentgelt“ verbrämt. Ging zu Beginn noch bei jeder größeren Bank, die ihn einführte, ein Aufschrei durch die Finanzpresse, ist das heute kaum noch eine Meldung wert. Und das obwohl das Phänomen weiter munter um sich greift.

Banken verdienten 2020 am Verwahrentgelt

So zählt etwa das Vergleichsportal Biallo aktuell 500 Banken und Sparkassen, die Negativzinsen auf private Guthaben berechnen. Allein mehr als 240 davon kamen demnach im laufenden Jahr hinzu. Das Verwahrentgelt beträgt in aller Regel 0,5 Prozent, ebenjener Satz, den die Geschäftsbanken selbst an die Europäische Zentralbank (EZB) entrichten müssen, wenn sie dort Einlagen belassen. Diese Kosten gebe man mit dem Verwahrentgelt bloß weiter, lautet daher seit jeher das Mantra des Bankenlagers.

War diese Argumentation in der frühen Niedrigzinsphase vielleicht schlüssig, ist sie spätestens seit vergangenem Jahr Makulatur, wie die jüngste Ertragslage-Statistik der Bundesbank offenbart: Demzufolge zahlten die Geschäftsbanken 2020 netto 1 Milliarde Euro Einlagenzins an die EZB, während ihr Zinsaufwand im eigenen Einlagengeschäft durch „angepasste Einlagenkonditionen“ im selben Zeitraum um 1,3 Milliarden Euro zurückging. Im Klartext: Unterm Strich hat man durch den Strafzins 300 Millionen Euro Plus gemacht.

Das mag auch an den stetig sinkenden Freibeträgen liegen, ab denen der Strafzins greift: Anfänglich waren nur größere Vermögen betroffen, heute sind Freibeträge von nur noch 25.000 bis 50.000 Euro üblich. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht, vielmehr zeigen immerhin schon 33 Ausreißer wohin die Reise geht – sie verlangen das Verwahrentgelt laut Biallo-Portal bereits ab dem ersten Euro.

Wer sich als Bestandskunde in Sicherheit wähnt, erlebt dieser Tage möglicherweise eine unangenehme Überraschung, denn auch sie sind gegen den Strafzins nicht mehr gefeit: Stattdessen gibt es immer öfter ein Schreiben von der Bank, man möge doch bitte dem Verwahrentgelt zustimmen, damit die Geschäftsbeziehung fortgeführt werden könne. Tut man das nicht, droht also schlicht die Kündigung des Kontos.

Die gestiegene Inflation tut ihr Übriges

Ungemach droht dem deutschen Sparer aber noch von ganz anderer Seite, denn gemeinsam mit dem Verwahrentgelt nimmt die zuletzt deutlich gestiegene Inflationsrate Einlagen gewissermaßen in die Zange. Der Kaufkraftverlust beträgt aktuell 4,1 Prozent, ein Stand, der zuletzt im Dezember 1993 mit 4,3 Prozent übertroffen wurde. Beobachter rechnen zwar nicht damit, dass dies von Dauer sein wird. Doch bereits jetzt hat die gegebene Konstellation aus Strafzins und Inflation für einen neuen Höchststand beim Wertverlust für Sparer gesorgt.

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Die Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf senken

Möglicherweise tragen Sie sich schon eine längere Zeit mit dem Gedanken, eine Immobilie zu kaufen? Oder Sie haben schon eine Immobilie in Aussicht und stehen noch in Verhandlungen mit dem Verkäufer? Dann sollten Sie sich vorab darüber informieren, welche Kosten mit dem Kauf der Immobilie auf Sie zukommen. Denn bei einer durchdachten Vertragsgestaltung, lassen sich die Erwerbsnebenkosten reduzieren.

Welche Erwerbsnebenkosten gibt es

Viele Immobilienkäufer sind nicht darüber informiert, welche Erwerbsnebenkosten der Kauf einer Immobilie nach sich zieht. So trägt der Käufer die Notarkosten und auch oft die Kosten für die Maklercourtage. Ein weiterer Kostenfaktor ist die Grunderwerbsteuer, die je nach Kaufpreis der Immobilie eine zusätzliche hohe finanzielle Belastung für den Käufer werden kann. Es gilt hier: Je höher der Kaufpreis der Immobilie, desto höher ist die Grunderwerbsteuer.
Nebenkosten beim Immobilienerwerb

Zu den klassischen Erwerbsnebenkosten gehören drei Positionen:

  • Maklercourtage
  • Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Notar und Grundbuch

Wenn Sie sich über die Erwerbsnebenkosten des Immobilienkaufs vorab gut informiert haben, dann können Sie beim Erwerb der Immobilie einiges an Kosten sparen. So haben sie die Möglichkeit,  statt einer Bestandsimmobilie ein Baugrundstück zu kaufen. In diesem Fall zahlen Sie nur die Grunderwerbsteuer für das Baugrundstück. Für das Haus, das Sie darauf bauen, fällt dann natürlich keine Grunderwerbsteuer an.

Sie haben Sich eine Bestandsimmobilie ausgesucht die Sie unbedingt kaufen möchten? Dann gibt es auch hier Möglichkeiten Erwerbsnebenkosten zu sparen. Manche Bestandsimmobilien verfügen über Inventar. Oft wird dieses Inventar vom Käufer übernommen und mitbezahlt. Sollten Sie also ein Haus oder eine Wohnung kaufen, die zum Beispiel über eine Einbauküche verfügt, dann können Sie für die Berechnung der Grunderwerbssteuer, den Preis für das Inventar vom Kaufpreis abziehen. Die Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer bildet dann nur der reine Immobilienkaufpreis. Daher sollte dieses im notariellen Kaufvertrag genau aufgeführt sein. Mitunter können Sie so ganz legal eine beachtliche Summe sparen.

 

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Für Vermieter spielt der örtliche Mietspiegel eine wichtige Rolle für den Werbungskostenabzug

 

 

Wer an Freunde oder Bekannte vergünstigt vermieten möchte, muss sich für die steuerliche Absetzbarkeit der Werbungskosten ein bisschen mit den Vorgaben des Finanzamtes vertraut machen. Es gibt für den Steuerabzug von Werbungskosten in dieser Konstallation bestimmte Grenzen. Allerdings können Vermieter von einem aktuellen Bundesfinanzhof-Urteil profitieren.

Für die Absetzbarkeit von Werbungskosten bei der Vermietung an Freunde oder Verwandte gibt es Vorgaben

Will man eine Immobilie an Freunde oder Verwandte vergünstigt vermieten, kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich ein voller Abzug der Werbungskosten geltend gemacht werden. Wenn mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete angesetzt werden, sind die Werbungskosten in jedem Fall voll abzugsfähig, so die Einschätzung von Steuerexperten. Wird dagegen nur die Hälfte oder weniger der ortsüblichen Miete angesetzt, sind die Werbungskosten lediglich auch nur anteilig ansetztbar. Für den Bereich dazwischen, also zwischen 50 und 66 Prozent der ortsüblichen Miete, ist ein vollständiger Werbungskostenabzug möglich, wenn sich aus der Vermietung nach der notwendigerweise zu erstellenden Totalüberschussprognose langfristig ein Gewinn ergibt.

Für den Vergleich gilt die ortsübliche Miete

Über die Frage, welcher Wert als ortsübliche Marktmiete für diesen Vergleich heranzuziehen ist, gibt es jedoch immer wieder Steit. Denn dieser Wert entscheidet darüber, ob die vorgegebenen Prozentsätze unter- oder überschritten werden. Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die ortsübliche Marktmiete vorrangig auf der Basis des örtlichen Mietspiegels zu ermitteln ist (Az.: IX R 7/20). Im verhandelten Fall hatte das Finanzamt zum Vergleich die Miethöhe vergleichbarer Wohnungen im selben Vermietungsobjekt des steuerpflichtigen Vermieters herangezogen.  Dadurch kam es zu einer Unterschreitung der relevanten Grenze und zog die Kürzung der Werbungskosten nach sich. Der Vermieter wehrte sich allerdings dagegen erfolgreich, denn bei Zugrundelegung des örtlichen Mietspiegels war keine Kürzung der Werbungskosten vorzunehmen.

 
   
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Telefon:  +49 621. 460 84 90
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