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Liebe Leserrin, Lieber Leser,
 
informieren Sie sich mit unserem newsticker Januar 2024 wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen.

Viel Spaß beim Lesen.

 
Beste Grüße aus Mannheim
Olaf Kauhs

 

 

 

 

GELDANLAGEN

 

 

Die Long-Short-Strategie sorgt für eine Unabhängigkeit von der Marktentwicklung

In volatilen und schwierigen Marktphasen sind alternative Lösungen am Kapitalmarkt gefragt. Um auch in solchen Marktphasen eine Rendite zu erzielen, ist die Long-Short-Strategie eine Möglichkeit. Die Stärke der Long-Short-Strategie liegt in der Unabhängigkeit vom Markt.     

 

Schwankende Aktienkurse, niedrige Zinsen und kaum Aussicht auf Ertrag. So könnten die Erwartungen für das Jahr 2024 zusammengefasst werden. Für Anleger entsteht dadurch ein Dilemma, denn höhere Erträge auf der Zinsseite sind nur durch höhere Risiken erzielbar, beispielsweise im High Yield Bereich.

 

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GELDANLAGEN

 

 

Vorabpauschale für 2023 – Anstieg vom Basiszins auf 2,55 Prozent und die Folgen für ETF & Fonds

Da sich im Kalenderjahr 2023 der Basiszinssatz erstmals seit Jahren wieder deutlich im positiven Bereich befindet, rückt für Kapitalanleger, welche in ETFs und Investmentfonds investiert sind, die Vorabpauschale wieder in den Fokus. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, was es damit auf sich hat und welche Folgen daraus resultieren. 
   
    

 

Anhand einer Beispielkalkulation, wird die gegebenenfalls zu zahlende Vorabpauschale für das Jahr 2023 berechnet. Die Zahlung, beziehungsweise Belastung durch das Anlageinstitut erfolgt Anfang 2024.

 

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VERBRAUCHERTIPPS

 

 

Verbraucherschlichtung - Einigung statt Klage mit der außergerichtlichen Streitbeilegung

Nicht immer muss ein Gericht entscheiden, wer bei einer Streitigkeit Recht hat und wer nicht. Denn für Verbraucher steht als Alternative die sogenannte Verbraucherschlichtung zur Verfügung. Wenn man sich als Kunde im Streitfall mit einem Unternehmen nicht einigen kann, so schlichtet ein Dritter. Für den Verbraucher ist dieses außergerichtliche Verfahren in der Regel kostenlos.

 

Schlichter stehen immer neutral zwischen den Parteien. Deshalb sollte eine Schlichtung auch nicht mit einer Verbraucherberatung verwechselt werden. Vor der Anrufung des Schlichters muss der Kunde selbst vergeblich versucht haben, eine Einigung herbeizuführen. Wenn der Schlichterspruch vorliegt, kann der Kunde entscheiden, ob er diesen annimmt oder lieber doch noch den Rechtsweg wählt.

 

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FINANZPLANUNG

 

 

Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze 2024 für die Sozialversicherung

Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden die Werte in der Sozialversicherung festgelegt, welche für die Berechnung der Beiträge in der Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.    

 

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2024 angestiegen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 2.250,00 Euro ab dem 1. Januar 2024 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe der Beitragsbemessungsgrenze nun bei 62.100,00 Euro liegt.

 

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VERSICHERUNGEN

 

 

Sturmschäden - Welcher Versicherungsschutz zahlt wofür

Durch einen kräftigen Sturm können große Schäden verursacht werden. Dann stellt sich schnell die Frage: Aber was zahlt eine Versicherung und was nicht? Es gibt bei Sturmschäden keine Versicherung, die für alles einspringt. Welche Versicherung zahlt, hängt vom Einzelfall und der Schadenursache ab. So leistet entweder die Wohngebäude-, die Kfz-Kasko-, die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung.

 

 

Die Versicherungen sprechen in der Regel von einem Sturm ab der Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. Um dies zu prüfen und auch einen Nachweis zu erbringen, können Sie zum beispielsweise das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen.

 

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GELDANLAGEN

 

 

Geldanlagen im 4. Quartal 2023 – Schwellenländer bleiben Stabilisatoren und sorgen für maßvolle globale Konjunkturdynamik

Im vierten Quartal 2023 setzte sich gekennzeichnet von maßvoller Konjunkturdynamik in der Weltwirtschaft die bisherige Entwicklung an den Kapitalmärkten fort. Das vom IWF im Oktober 2023 ausgerufene Ziel von 3 Prozent realem Wachstums sollte erreicht werden. Das Wachstum blieb global ungleich verteilt. Die Industrieländer werden 2023 um circa 1,5 Prozent zulegen, während die aufstrebenden Länder die Wirtschaftsleistung um rund 4 Prozent ausweiten werden.

 
  

 

Unterstrichen wurde diese Tendenz zu Gunsten der aufstrebenden Länder durch die außer der Reihe vorgenommene Anpassung der BIP-Prognose für China im Oktober von 5,0 Prozent auf 5,4 Prozent Wachstum der Wirtschaftsleistung für das Jahr 2023 und von 4,2 Prozent auf 4,6 Prozent für das Jahr 2024. Die aufstrebenden Länder Asiens sind und bleiben gemäß IWF World Economic Outlook (WEO) mit einer BIP-Expansion in Höhe von 5,2 Prozent per 2023 der globale Wachstumstreiber, allen voran Indien (6,3 Prozent) und China (5,4 Prozent).

 

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inomaxx finance consult
Olaf Kauhs
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