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| Steigung der Beitragsbemessungsgrenze 2014 für die Sozialversicherung |
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| In der Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze auch im kommenden Jahr ansteigen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 1.350 Euro ab dem 1. Januar 2014 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe Grenze nun bei 48.600 Euro liegen wird. Ebenso erhöht sich auch die Versicherungspflicht-Grenze auf monatlich 4.462,50 Euro, beziehungsweise jährlich 53.550 Euro. Bisher liegt die Obergrenze in der Krankenversicherung bei 610,63 Euro. Im kommenden Jahr wird sich diese auf 627,75 Euro anheben und somit einen Anstieg der monatlichen Prämie für Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch nach sich ziehen. Bei einem Anteil von 8,2 Prozent erhöht sich der monatliche Beitrag auf Arbeitnehmerseite um 9,22 Euro monatlich. Das macht einen jährlichen Mehrbetrag von 110,64 Euro aus.
Auch Arbeitgeber müssen mit einer Anhebung des Prozentsatzes rechnen und monatlich 8,21 Euro, beziehungsweise jährlich 98,52 Euro mehr einplanen. Auch in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung kommt eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern erfolgt eine Anhebung um jährlich 1.800 Euro, in den neuen Bundesländern hingegen um 1.200 Euro. Die knappschaftliche Rentenversicherung erhöht ebenfalls zu unterschiedlichen Anteilen in Ost und West. Zweihundert Euro mehr müssen im Westen und 100 Euro im Osten als Mehraufwand pro Monat betrachtet werden. Dem Bürger bleibt letztendlich weniger Geld zum Leben, da eine gleichzeitige Erhöhung des Einkommens nicht geplant ist. | | weiter lesen im Finanzplanungs-Blog → | | Hier geht es zur Übersicht der Sozialversicherungsrechengrößen → | |
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| Anlagekommentar November 2013 – Aktuelle Trends in der globalen Wirtschaft |
| Der hauptsächliche Träger des Wirtschaftswachstums der Industrieländer war in den vergangenen Jahren die USA. Hingegen dessen hat sich die Konjunktur in Europa abgeschwächt, was aufgrund der restriktiven Finanzpolitik absehbar war. Im zweiten Quartal 2013 war eine moderate Entspannung zu erkennen, welche als erstes Wachstum seit 2011 bezeichnet werden kann. Aber auch in den übrigen Regionen zeigen die Wirtschaftsdaten in den Sommermonaten eine positive Überraschung in Form steigender Tendenzen auf.
Aufgrund der Frühindikatoren lässt sich bereits jetzt erkennen, dass die USA und Europa erneut an Schwung verlieren werden. Von einer dynamischen Erholung auf dem Wirtschaftsmarkt kann derzeit nicht die Rede sein. Hierbei spielt die dauerhafte Budget Debatte eine übergeordnete Rolle und beeinflusst den Markt ersichtlich. Der Wirtschaftsmarkt erholt sich, muss aber immer wieder mit Flauten und Rückschlägen rechnen. Im Gegensatz zu den USA und Europa hat die Wirtschaft in Japan einen deutlichen Aufschwung erlebt. Hier ist ein im April 2014 ein Test angestrebt, in dem die Umsatzsteuer von derzeit 5% auf 8% angehoben werden soll. In den Schwellenländern, in Asien und Lateinamerika, sowie in der Region EMEA zeigt sich das Wachstum schwächelnd. Der Tiefpunkt sollte unterdes aber erreicht sein. Mit hoher Erwartung startet die Wirtschaft ins neue Jahr. Seit 2010 soll die Weltwirtschaft im kommenden Jahr das höchste Wachstum erzielen. Dennoch zeigt sich das globale Wachstum schwächer als bisher, da die Eurozone sich nur mühsam erholt und die Entwicklung in wichtigen Schwellenländern stagniert. Während diese im vergangenen Jahrzehnt sichtbar gewachsen sind, haben die Eurokrise und Finanzkrisen in Folge, dass die Wirtschaft dem Aufwärtstrend nicht so folgen kann wie bisher. Im Allgemeinen wird sich der Markt aber stabilisieren und durch ein erkennbares Wachstum auch wieder interessant für Anleger und Investoren mit einem geringen Risiko Bedürfnis werden. |
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| Laub gehört zum Leben – ein Spiel zwischen Romantik und Nachbarschaftsstreit |
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| Die Farbenpracht des Herbstes hat seit jeher Dichter zu romantischen Gedanken inspiriert. Doch dort wo es Glück gibt, gibt es auch immer die Gegenseite. Unter Nachbarn kann der Laubfall im Herbst zu einem wahrhaftigen Kleinkrieg führen und den Frieden im Grundstück beenden. Welche Möglichkeiten hat man, um sich gegen auf dem Balkon oder der Terrasse liegendes Laub aus dem benachbarten Grundstück zu wehren? Zitat: Fallen die Blätter, so ist das Gott gewollt. Mit dieser Metapher versuchen viele Juristen, Nachbarschaftsstreitigkeiten um Herbstlaub zu beenden. Doch ist hierbei der minimale Laubfall und nicht die verstopfte Regenrinne durch Laub aus dem Nachbargarten gemeint. Denn auch wenn Gott den Laubfall gewollt hat, müssen Nachbarn nicht mit einer Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität Vorlieb nehmen.
Bei wesentlicher Beeinträchtigung kann der Nachbar eine Aufwandsentschädigung verlangen. Doch dafür muss eine nachweisliche und starke Beeinträchtigung vorliegen. Eine Beeinträchtigung liegt hauptsächlich dann vor, wenn die Grenzabstände der Bäume nicht eingehalten werden. Doch die Regelungen sind in den Bundesländern und auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, sodass hier ein einheitliches Urteil nicht getroffen werden kann. Wer unter vermehrtem Laubfall aus dem Nachbargarten leidet, muss einen Nachweis erbringen und dies möglichst per Gutachten belegen. Jedoch können auch einfache Maßnahmen zum Erfolg führen: | | weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog → | |
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