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winterreifenpflicht

Wer mit dem Auto in den Winterurlaub fahren möchte, sollte darauf achten, dass im europäischen Ausland die Winterreifenpflicht oftmals noch strikter gehandhabt wird als bei uns in Deutschland. Es bewegt sich von einer Empfehlung bis hin zu einer Gesetzgebung. Da die Regelungen zu Winterreifen in den Nachbarländern sehr unterschiedlich gehandhabt werden, sollte man sich vor der Fahrt in den Winterurlaub gut informieren. Generell kann man sagen, wer mit Winterreifen in den Winterurlaub fährt, ist zumindest auf der sicheren Seite. Wie die Regelungen in den wichtigsten Winterurlaubsländern aussehen und was bei Schneeketten zu beachten ist, lesen Sie in der folgenden Übersicht.

Winterreifenpflicht in Deutschland
Seit 2010 gilt bei uns in Deutschland die Winterreifenpflicht, die in der Straßenverkehrsordnung verankert ist. Wer sein Fahrzeug weder mit Winter- noch Allwetterreifen ausstattet, obwohl es die Straßenverhältnisse erfordern, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. In welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt, ist nicht festgelegt worden. Kommt es aufgrund falscher Bereifung aber zu einem Unfall, riskiert man neben dem Bußgeld auch den Versicherungsschutz.

Wie sieht es im Ausland aus?
Die Winterreifenpflicht für Pkw ist in den verschiedenen europäischen Ländern sehr unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern sind in den Wintermonaten MS-Reifen oder Winterreifen strikte Pflicht. Es ist dann egal, ob Schnee und Eis die Straßensituation beeinflussen oder nicht. Es gilt eine uneingeschränkte Winterreifenpflicht derzeit in Schweden, Finnland, Estland und Lettland. In anderen Ländern gibt es wie in Deutschland eine situative Regelung. Bei winterlichen Straßenverhältnissen muss das Auto deshalb auch in unseren Nachbarländern Österreich und Tschechien mit entsprechenden Reifen ausgerüstet sein. In Norwegen gibt es die Besonderheit, dass hier für Pkw, die nur mit Sommerreifen ausgestattet sind, bei Schnee und Eis das Aufziehen von Schneeketten Pflicht ist.

In den Wintersportparadiesen der Schweiz herrscht zwar keine generelle Winterreifenpflicht, aber Winterreifen werden bei winterlicher Witterung dringend empfohlen, da bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer eine Geldbuße verhängt wird. Bei Unfällen mit Sommerbereifung kommt darüber hinaus eine Mithaftung in Betracht. In einigen Ländern wiederum wird der Einsatz von Winterreifen per Verkehrsschild geboten. Wer dann ohne Winterreifen erwischt wird, zahlt ein Bußgeld. Auf entsprechende Schilder müssen zum Beispiel Autofahrer in Frankreich, Italien und Spanien achten. Es gibt aber auch Länder, in denen der Gesetzgeber gar keine Regelung zur Bereifung im Winter getroffen hat. Das ist unter anderem in Großbritannien, Irland, Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Polen der Fall.

Fazit
Es kann allen Winterurlaubern, die mit dem eigenen Auto oder einem Leihwagen unterwegs sind, nur dringend empfohlen werden, auf adäquate Winterbereifung zu achten. Vor Reiseantritt sollte man sich über die Winterreifenregelung in dem besuchten Land erkundigen, um im Ernstfall nicht mit einem Bußgeld belegt zu werden oder sogar den Versicherungsschutz zu verlieren.

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