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Herbstlaub beseitigen

Der Herbst bringt mit seinen bunten Blättern viel Farbe in die Natur und die Gärten. Doch wenn die Blätter von den Bäumen fallen, ist die Laubentsorgung oft ein Streitpunkt. Die Folgen des Herbstes beschäftigen deshalb immer wieder die Gerichte. Der Verband der Immobilienverwalter (VDIV) RheinlandPfalz/Saarland informiert darüber, welche Pflichten Eigentümer oder Mieter haben.

Der Vermieter kann die Aufgabe an den Mieter übertragen

Die regelmäßige Beseitigung von Laub und gefährlichen Ästen zählt zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers beziehungsweise des Vermieters. Auf den öffentlichen Straßen und Wegen ist dafür die Kommune zuständig. Diese Aufgabe gibt sie jedoch in der Regel über eine Satzung direkt an die angrenzenden Grundstückseigentümer weiter. So sind neben den Wegen auf dem eigenen Grundstück auch die direkt angrenzenden Gehsteige von Laub- oder Schneemengen zu befreien.

Vermieter können diese Arbeiten zwar grundsätzlich dem Mieter übertragen, jedoch entbindet ihn das selbst nicht automatisch von seinen Verkehrssicherungspflichten. Weiterhin muss durch eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag oder einer beigefügten Hausordnung die Übertragung geregelt sein und er muss gewährleisten, dass der Mieter seiner Aufgabe nachkommt.

Laubentsorgung im Herbst: Wer in der Pflicht steht und Räumpflicht „in üblichem Maß"

Wann ist das Laub täglich zu beseitigen? Wolfgang Ries, stellvertretender Vorstand des VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland: „Die Laubentsorgung muss natürlich zumutbar bleiben. Gerichte sprechen beim Thema Laub von einer Räumpflicht in üblichem Maß. Das Problem ist allerdings, dass das im Streitfall von Gerichten unterschiedlich ausgelegt wird. Oft übergeben Eigentümergemeinschaften das Laubräumen an einen externen Dienstleister, dieser wird über die Jahresabrechnung verrechnet und die Bewohner müssen sich um nichts kümmern."

Werktags ist je nach Satzung der jeweiligen Kommune zwischen circa 6:30 und 21:00 Uhr für laubfreie Wege zu sorgen, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr. Wenn es etwa durch nasses Laub zum Sturz kommt, entscheiden Gerichte über Mitschuld und Ansprüche des Verunglückten. Fußgänger haben sich aber bei herbstlicher Witterung auch vorsichtig zu verhalten, denn sie müssen sich darauf einstellen, dass es im Herbst durch Blätter rutschig werden könne. Eine Reinigung der Wege durch Grundstücksbesitzer könne nur im Rahmen des Zumutbaren verlangt werden.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Vermieters reguliert den Schaden, auch wenn der Mieter für das Räumen zuständig war. Die Versicherung wird aber versuchen, sich das Geld beim Mieter zurückzuholen. Wenn er Glück hat, übernimmt seine Privathaftpflichtversicherung dann den entstandenen Schaden. Wohnt man selbst als Eigentümer im Objekt, dann ist die Privathaftpflichtversicherung für eine Entschädigung zuständig.

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Matsch und Schnee Reifen

Ab dem 1. Oktober 2024 gibt es neue Regeln für Winterreifen: Reifen mit dem M+S-Symbol (Matsch + Schnee) gelten bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht länger als Winterreifen. Schon seit dem 1. Januar 2018 reicht die Kennzeichnung M+S ("Matsch und Schnee") für Ganzjahresreifen nicht mehr für die Nutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen aus. Seitdem ist bei Ganzjahresreifen das Schneeflockensymbol („Alpin-Symbol“) zwingend erforderlich. Eine Übergangsfrist galt nur für vor dem 31. Dezember 2017 produzierte Reifen mit M+S-Symbol – die nun am 30. September 2024 endet. Entsprechend stellt die Nutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen ab Oktober 2024 eine Ordnungswidrigkeit dar.  

Bei winterliche Straßenverhältnissen haben MS-Reifen keinen Winterreifenstatus mehr

Obwohl die Verwendung von M+S-Reifen nicht generell verboten ist, werden sie aber ab Oktober 2024 wie Sommerreifen behandelt. Fährt man bei Eis oder Schnee mit diesen Reifen, muss zukünftig mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg gerechnet. Auch für den Versicherungsschutz können die M+S-Reifen in diesen Fällen erhebliche Folgen haben. So kann die Kaskoversicherung, welche für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, die Schadenleistungen unter Umständen reduzieren oder sogar komplett verweigern.-Dagegen bleibt der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen, auch wenn der Unfallverursacher bei winterlichen Verkehrsverhältnissen mit M+S oder anderen Sommerreifen unterwegs ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt weiterhin die gesetzlich vorgeschriebene Regulierung eines Schaden vom Unfallgeschädigten.

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Versicherungsschutz jedoch nur in Einzelfällen gefährdet

Während der Verstoß gegen die Neuregelungen ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben kann, hat das Verbot in der Regel keine Auswirkung auf den Kfz-Versicherungsschutz. Allerdings nur dann, wenn der Versicherer in der Kaskoversicherung bedingungsgemäß gänzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Allerdings können sich in Einzelfällen veränderte Bewertungsmaßstäbe durch die Neuregelungen ergeben, die zu einer Gefährdung des Versicherungsschutzes führen. Im Gegensatz zu den Maßnahmen der Verkehrsbehörden, sind Nachteile für den Versicherungsschutz in solch einen Fall jedoch eher unwahrscheinlich, denn die falsche Bereifung muss nachweislich für den Versicherungsfall ursächlich sein. Deshalb ist zu empfehlen, sich mit Vertragsbedingungen der persönlichen Autoversicherung auseinander zu setzen, wie der Begriff "Grobe Fahrlässigkeit" behandelt wird, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Die Winterreifenpflicht in Deutschland

In Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Eine Pflicht, sein Auto für einen bestimmten Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es nicht. Wer keine Winterreifen hat, muss bei winterlichen Straßenverhältnissen aber sein Auto stehen lassen. Zugelassene Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol (Schneeflocke und Bergzacken) als gesetzliches Erkennungsmerkmal, woraus resultiert das Reifen, die kein Alpine-Symbol haben auch keine Winterreifen sind.

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förderkredite

Eine technisch zeitgemäßere Heizungsanlage, der nicht bedachte zusätzliche Aufwand für die Gartengestaltung oder der Wunsch nach einem optimaleren Badezimmer, können während der Bauphase in zu einem Problem werden. Ein Hausbau ist immer mit finanziellen Risiken verbunden, weil im Vorfeld nie ganz klar ist, wie hoch die Kosten im Endeffekt ausfallen. Unerwartete Ausgaben überschreiten oft das Budget und das der Betrieb nicht still steht, empfiehlt sich ein Zusatzdarlehen für bereits finanzierte Immobilien.

Den bestehenden Immobilien-Kredit aufstocken wäre nicht sinnvoll

Ein Hausbau ist häufig mit Stress und Veränderungen verbunden. Zu Ende der Bauphase, wenn es um die Inneneinrichtung geht, will der eine oder andere Immobilienbesitzer eventuell doch andere Möbel oder teure Fliesen im Badezimmer. Auch der nachträgliche Einbau einer speziellen Heizungsanlage oder Klimaanlage reißt ordentliche Löcher ins Budget. Die meisten gehen bei solch einem Anlagen zu ihrer Bank und versuchen den Immobilienkredit einfach aufzustocken. Im ersten Moment klingt diese Möglichkeit nach einer unproblematischen Lösung. Bei näherer Betrachtung lohnt sich der Schritt in den meisten Fällen nicht. Das liegt daran, weil meist ein höherer Zinssatz zu Tragen kommen, ferner muss die Darlehenssumme im Grundbuch verändert werden, wo weitere Kosten hinzukommen. Bei geringen Zusatzsummen macht es mehr Sinn, auf einen Privatkredit zu setzen.

Einen praktischen Kreditvergleich im Internet durchführen

Privatkredite gibt es bei zahlreichen Banken. Dementsprechend ist Qual der Wahl. Wer nicht alle Filialen in der Umgebung abklappern möchte, macht direkt im World Wide Web einen Kreditvergleich. Dort werden die besten Kredite samt Zinssätze aufgelistet und die meisten lassen sich in kurzer Zeit beantragen. Allerdings gibt es wie immer Vor- und Nachteile im Leben, so auch bei der Frage, ob sich ein Kredit aus dem Internet wirklich lohnt.

Vorteile eines Online-Kredits:
Wie bereits erwähnt, wer im Internet nach einem Kredit sucht, muss nicht von A nach B fahren, sondern bekommt die besten Angebote am Silbertablett serviert. Ferner werden die aktuellen Zinssätze dargestellt und gegenüber gestellt. Im Web gibt es ferner Kredite von Privat die teils noch günstigere Konditionen ermöglichen.

Nachteile eines Online Kredits:
Wer einen guten Draht zu seinem Bankbetreuer hat, wird womöglich bei der Hausbank besser davon gekommen, weil die Konditionen dort noch günstiger sind als im Web. Wer ganz sicher sein möchte, vergleicht im Internet und lässt sich direkt ein Angebot vom Betreuer erstellen.

Fragen und Zusatzleistungen beim Abschluss genau lesen

Ein weiterer Nachteil ist das fehlende Betreuungsangebot bei Direktbanken. Zwar kann man sich am Telefon beraten lassen, dennoch ist diese nicht so umfangreich wie vor Ort. Während des Vertragsabschlusses kommt es ferner vor, dass teure Zusatzleistungen angeboten werden. Zum Beispiel Versicherungen, die wo anders günstiger wären. Viele klicken auf Ja, weil sie glauben, es handelt sich um ein tolles Angebot. Deswegen gilt im Web, alles doppelt und dreifach kontrollieren und die AGB in aller Ruhe studieren. Bevor die zahlreichen Formulare unterschrieben werden, sollte noch einmal genau gecheckt werden, ob die Zinssätze mit dem Online Angebot übereinstimmen. Etwaige Zusatzkosten verstecken sich auch zu häufig in den Verträgen.

Wer günstige Konditionen haben möchte, aber auf eine persönliche Betreuung wert legt, vergleicht bestenfalls nur jene Kredite, die von den Filialbanken angeboten werden. Wurde der passende Ratenkredit gefunden, einfach einen Termin ausmachen und den Kredit fixieren.

Fazit

Der Hausbau sollte nicht stillstehen, weil das Budget knapp wird. Durch einen praktischen Ratenkredit lässt sich ohne Risiko das Bauguthaben aufstocken, um die notwendigen Baumaßnahmen ohne Probleme durchzuführen. Die Alternative wäre, gewisse Dinge erst später einzubauen, doch in den meisten Fällen zahlt sich dies nicht aus. Im Endeffekt kommen wieder Umbauarbeiten auf einen zu, wo ein Ratenkredit die bessere Wahl darstellt.

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Kreditkarte

Langsam aber sicher beginnt die Kreditkarte in Deutschland Fuß zu fassen. Statistisch gesehen besitzt schon heute jeder Deutsche mindestens eins der kleinen Plastikkärtchen zum Bezahlen im Internet oder im Ausland. Dabei gibt es bei kaum einem Zahlungsmittel so große Unterschiede wie bei den verschiedenen Kreditkartenarten.

Die Charge-Kreditkarte

Die Charge Kreditkarte ist der Klassiker unter den Kreditkarten. In diesem Modell werden die Umsätze, die mit einer Kreditkarte über einen bestimmten Zeitraum gesammelt und meist monatlich mit einem hinterlegten Girokonto abgebucht. Die höhe der maximalen Belastung, die innerhalb des vorgebeben Zeitraums auf der Kreditkarte angesammelt werden darf, wird dabei in der Regel vorher vom jeweiligen Kreditinstitut vorgegeben. Zu jeder Charge-Kreditkarte gehört immer ein Girokonto über das die Karte abgerechnet wird. Dieses muss war nicht zwangsläufig bei der Bank bestehen, von der die Kreditkarte ausgeben wird, viele Banken knüpfen das Angebot einer Charge-Kreditkarten allerdings an ein eigenes Girokonto an.

Die Debit-Kreditkarte

Anders als bei der Charge-Kreditkarte entsteht bei der Debit-Kreditkarte gar kein eigentlich Kredit. Denn die Debit-Kreditkarte wird tagesaktuell immer über ein mit ihr verbundenes Girokonto abgerechnet und wird ausschließlich mit einem Konto bei der jeweiligen Bank vertrieben. Dabei kann die Karte auch nur solange benutzt werden, wie die Deckung auf dem jeweiligen Girokonto ausreichend. Die Debit-Kreditkarte funktioniert also im Prinzip genauso wie eine normale EC-Karte. Trotzdem erfreut sich diese Form der Kreditkarte einer zunehmenden Beliebtheit, da sie die Vorteile einer Kreditkarte mit der Sicherheit einer EC-Karte verbindet.

Die Prepaid-Kreditkarte

Das Prepaid-Modell ist vielen noch aus dem Bereich der Handytarife ein Begriff. Dabei funktioniert das Verfahren bei einer Kreditkarte fast genauso wie in der Telekommunikation. Bevor die Prepaid-Kreditkarte benutzt werden kann muss sie durch eine Einzahlung von einem Girokonto aus quasi aufgeladen werden. Im Anschluss kann der Nutzer einer Prepaid-Kreditkarte über genau den Betrag mit der Karte verfügen, den er vorher überwiesen hat.

Ein großer Vorteil der Prepaid-Kreditkarte ist, dass diese auch ohne vorherige Prüfung bei der Schufa ausgestellt wird. Das bedeutet, dass auch Nutzer mit einem negativen Eintrag eine Prepaid-Kreditkarte nutzen können. Allerdings gilt es zu beachten, dass diese Form der Kreditkarte nicht überall als Zahlungsmittel akzeptiert wird. So nehmen beispielsweise die meisten Mietwagenunternehmen keine Prepaid-Kreditkarten an.

Zusätzlich zu diesen drei großen Vertretern der Kreditkarten gibt es noch viele weitere Modelle mit unterschiedlichen Abrechnungs- und Gebührenstrukturen. Auf Grund des großen und teils unübersichtlichen Angebotes lohnt sich ein genauer Vergleich der unterschietlichen Anbieter und Arten von Kreditkarten auf jeden Fall. Dabei können Vergleichsportale hilfreich sein.

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unter die lupe nehmen

Aus einer beruflichen Tätigkeit mit einem goldenen Handschlag auszuscheiden, das ist die Vorstellung, die viele haben, wenn es um Abfindung geht. Mit der Abfindung macht ein Chef seinem Mitarbeiter den Abschied vom Unternehmen einfacher. Spektakulär sind oft die Abfindungen in mehrfacher Millionenhöhe für Führungskräfte. Die Mehrzahl der Entschädigungen liegen wesentlich niedriger.

Anspruch auf Abfindung nicht grundsätzlich verbrieft

Auch wenn sich diese Meinung hartnäckig hält: Einen durchgehenden rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Trotzdem wird sie häufig gezahlt. Der Grund ist einfach. Viele Arbeitgeber, die sich von Mitarbeitern trennen wollen, möchten vor allem Prozesse vor den Arbeitsgerichten umgehen. Die strengen Regeln des Kündigungsschutzes in Deutschland lassen teure Klagen gegen Entlassungen grundsätzlich zu. Billiger kann es werden, mit einer Abfindung zu winken, wenn der Arbeitnehmer auf Klage verzichtet. Mitarbeiter, die ihre rechtliche Situation kennen, können höhere Entschädigungen für sich aushandeln.

Ausnahmsweise eine Abfindung gibt es auch, wenn

  • Tarifverträge diese Möglichkeit grundsätzlich festlegen
  • Betriebsvereinbarungen für Gruppen von Mitarbeitern diese Kompensation vorsehen
  • einzelne Arbeitsverträge, etwa von Führungskräften, eine solche Klausel beinhalten
  • Betriebsräte bei Entlassungen das in Sozialpläne vereinbaren

Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen

Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer nach dem Paragraph 1a des Kündigungsschutzgesetzes. Ihnen steht die Zahlung einer Entschädigung von ihrem Arbeitgeber immer dann zu, wenn sie auf eine Klage gegen ihre Kündigung verzichten. Dann haben sie Anspruch auf ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Das soll vor allem Mitarbeitern helfen, die lange in einem Unternehmen tätig waren und unter Umständen nur kurze Zeit bis zu einer Rente zu überbrücken haben.

Wer sich auf darauf einlässt, sollte seine Rechte gut kennen. Eine Abfindung steht dem Arbeitnehmer nur unter bestimmten Umständen zu. So muss für den betreffenden Fall das Kündigungsschutzgesetz gelten. Das ist nur der Fall, wenn

  • das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht
  • das Unternehmen über zehn Mitarbeiter beschäftigt
  • diese in Vollzeit arbeiten

In kleineren Firmen gibt es diese Entschädigung bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht.

Gründe müssen im Unternehmen liegen

Das Verhalten eines Arbeitnehmers kann dafür sorgen, dass er ein Recht auf eine Abstandszahlung verwirkt. Denn die Abfindung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr gibt es nur bei Kündigungen aus dringenden betrieblichen Erfordernissen. Das kann die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens ein, ein Auftragsrückgang oder eine Umstrukturierung. Kündigt der Chef einem Mitarbeiter wegen dessen Verhalten, gibt es kein Geld. Das Kündigungsschreiben muss auf die betrieblichen Erfordernisse hinweisen.

Übrigens kann auch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vom Gericht eine Entschädigung festgelegt werden. Klagt ein Arbeitnehmer erfolgreich gegen seinen Arbeitgeber, ist das sogar in aller Regel der Fall. Denn selten kehrt der Mitarbeiter dann auf seinen Arbeitsplatz zurück. Auch Gerichte legen die Entschädigungssummen nach der Formel halbes Bruttogehalt mal Beschäftigungsjahr fest. Oft gibt es aber auch Vergleiche, bei denen die Summe höher liegt.

Sozialabgaben und Steuern

Das ist positiv: Abfindungen sind kein Arbeitsentgelt. Sie sind Entschädigungen für den Verlust des Einkommens. Deshalb müssen auch keine Sozialbeiträge auf diese Gelder gezahlt werden. Auch das Arbeitslosengeld wird nicht gekürzt, wenn es solche Zahlungen gab. Eine Abfindung gehört dem Mitarbeiter, staatliche Forderungen bleiben außen vor.

Selbst der Fiskus behandelt Abfindungen mit gewissem Respekt. Er wendet bei der Berechnung der Einkommensteuer die mildere Fünftelungsregelung an. Dabei wird die Entschädigungssumme durch fünf geteilt. Ein Fünftel wird mit dem Jahreslohn addiert. Daraus wird eine Steuer errechnet. Der Finanzbeamte vergleicht dann die Summe mit der Steuer, die ohne Abfindung fällig wäre. Die Differenz aus beiden Summen wird mal fünf genommen. Somit gilt die günstige Besteuerung für ein fiktives Fünftel der Ablöse dann für die volle Abfindung.

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Nach Immobilen ist die Nachfrage hoch und Bestandsobjekte sind zunehmend rar. Deshalb bauen nicht nur auf dem Land, sondern auch in der Stadt immer mehr Menschen in Eigenregie oder kaufen ein Objekt vom Bauträger. Dabei gelten einige Besonderheiten für die Finanzierung, die man beachten sollte damit der Kredit zum Vorhaben passt.

Kreditauszahlung nach Baufortschritt

Der Anteil an Finanzierungen für eigene Bauvorhaben und für den Kauf von Bauträgerimmobilien liegt laut einer deutschlandweiten Erhebung der Interhyp Gruppe mittlerweile bei insgesamt rund 35 Prozent. Während beim Kauf eines bestehenden Einfamilienhauses oder einer Bestandswohnung der vereinbarte Preis in Gänze nach Abschluss des Kaufvertrags bezahlt wird, verhält es sich für im Bau befindliche Objekte wie folgt: Gewährte Darlehen werden Schritt für Schritt ausgezahlt. In dem Zuge muss ein sorgfältiger Blick geworfen werden auf die Bereitstellungszinsen, die bereitstellungszinsfreie Zeit sowie auf die Zinsen, die für die Auszahlung der jeweiligen Teilbeträge fällig werden. Das ist wichtig, um die Gesamtkosten für den Kredit richtig kalkulieren zu können.

Konditionen variieren im Detail

So kann nicht nur die Höhe der Bereitstellungszinsen variieren, die zumeist bei drei Prozent pro Jahr liegt. Es gibt auch Unterschiede, ab wann diese erhoben werden, ob zum Beispiel nach drei, sechs oder sogar zwölf Monaten. Wie teuer ein Darlehen wirklich ist beziehungsweise werden kann, hängt demnach nicht nur vom Effektivzins ab, sondern unter anderem auch von den Kosten für die Abrufung von Kredittranchen nach dem Ende der bereitstellungszinsfreien Zeit. Vor dem Hintergrund empfiehlt es sich zunächst einmal, die Angebote mehrerer Anbieter sorgfältig zu vergleichen.

Zugleich ist eine detaillierte Finanzierungsplanung empfehlenswert. Relevant ist in diesem Zusammenhang, dass die Dauer der bereitstellungszinsfreien Zeit bei vielen Banken gegen einen Aufpreis verlängert werden kann. Das kann sich rechnen, weil der Aufpreis in der Regel niedriger ist, als die Zinsen für das oder die bereits abgerufenen Teilraten, die tagesgenau berechnet und monatlich fällig werden. Auf der anderen Seite hat jedoch auch die Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit ihren Preis. Denn der Aufpreis muss mit dem Darlehenszins für die gesamte Sollzinsbindung auf den gesamten Darlehensbetrag (ausgenommen KfW-Tranchen) bezahlt werden. Deshalb sollte die bereitstellungszinsfreie Zeit je nach Höhe der im Zahlungsplan des Bauträgers vermerkten Teilrate gewählt werden. Sind zum Beispiel die letzten Teilraten nicht mehr besonders hoch, kann es sinnvoll sein, Bereitstellungszinsen in Kauf zu nehmen.

Kostspielige Verzögerungen beim Bau

Hier gilt es jedoch wiederum in Betracht zu ziehen, dass es beim Bau durchaus mal zu Verzögerungen kommen kann, ob durch einen harten Winter, Probleme beim Beschaffen der Baustoffe oder fehlende Genehmigungen. Diese Verzögerungen können ins Geld gehen, da unter Umständen sowohl Bereitstellungszinsen als auch die Zinsen für die bereits abgerufenen Kredittranchen geleistet werden müssen. Hinzu kommen Mietzahlungen, da das Eigenheim ja noch nicht fertig ist. Wünscht der Käufer eine hochwertigere Ausstattung, als ursprünglich mit dem Bauträger vertraglich festgelegt oder beim Bau in Eigenregie geplant, macht sich das ebenfalls bemerkbar. Teurere Fliesen oder kostspieligere Fenster und Türen können dann schnell das Budget sprengen.

Von daher rechnet es sich, die Finanzierung sorgfältig zu planen und in dem Zuge einen zeitlichen und finanziellen Puffer einzuplanen. Das sorgt für Sicherheit und Flexibilität und verringert das Risiko, dass man als Bauherr (teuer) nachfinanzieren muss.

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