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Autoreifen

Je nach Wohnort und Fahrzielen ist es für Autofahrer um Ostern wieder Zeit um auf die Sommerreifen umzusteigen. Die allgemein bekannte Faustregel empfiehlt: Sommerreifen von Ostern bis Oktober. Da jedoch Ostern jedes Jahr variiert, sollte spätestens bei konstant über sieben Grad Celsius liegenden Temperaturen auf Sommerreifen gewechselt werden. Die Vorschrift lautet, dass die Bereifung an die Witterungsverhältnisse angepasst sein muss. Vor der Montage von den über den Winter eingelagerten Reifen sollte ein umfassender Reifencheck durchgeführt werden. „Profiltiefe, Reifendruck, Alter und Gesamtzustand des Pneus müssen dabei genau unter die Lupe genommen werden", empfiehlt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Reifendruck, Profiltiefe und Alter überprüfen

Bei den Sommerreifen sollte eine Profiltiefe von mindestens 3 Millimetern nicht unterschritten werden, damit man beispielsweise gut gegen Aquaplaning gewappnet ist. Bei einer Profiltiefe von weniger als 1,6 Millimetern ist der Reifen gesetzlich nicht mehr zugelassen. Auch das das Reifenalter sollte überprüft werden. Die sogenannte DOT-Nummer gibt Aufschluss darüber, wie alt die Reifen sind. Die DOT-Nummer ist auf der Reifenflanke zu finden und der Bestandteil ist eine vierstellige Ziffer aus der man aus den ersten beiden Stellen die Produktionskalenderwoche und den beiden letzten Stellen das Produktionsjahr ablesen kann. Ein Reifen mit der DOT-Nummer 1516 wurde dann in der 15. Kalenderwoche des Jahres 2016 produziert. Laut DVR halten Reifen bis zu zehn Jahre, wenn sie richtig gelagert werden. Spätestens nach diesen zehn Jahren sollte ein Reifen durch einen neuen ersetzt werden. Ab sechs Jahren sollten regelmäßig Sichtprüfungen auf sprödes Material, Einfahrschäden, Risse und Beulen vorgenommen werden. Auch die Bedeutung des Reifendrucks wird oft unterschätzt. So wiesen bei einem bundesweiten DVR-Reifencheck im vergangenen Jahr 36 Prozent der überprüften Reifen einen zu hohen oder zu niedrigen Druck auf. „Das kann nicht nur Beschädigungen nach sich ziehen, sondern auch der Kraftstoffverbrauch erhöht sich, der Bremsweg wird länger und bei Ausweichmanövern bricht der Wagen leichter aus", warnt der DVR.

Ist eine Neuanschaffung notwendig, sollten die richtigen Reifen gewählt werden

Beim Reifenkauf achten viele nur auf den Preis. Die Qualitäten der Reifen weichen allerdings enorm voneinander ab. Billig- und Qualitätsreifen haben weniger gemeinsam als man auf den ersten Blick glauben mag. Zwar sind beide Versionen schwarz und rund, doch es gibt große Differenzen bei den sicherheitstechnischen Leistungen. Beispielsweise muss man bei minderwertigeren Reifen mit einem bis zu 70 Prozent längeren Bremsweg rechnen. Gerade in der Bremsleistung auf Nässe werden in den einschlägigen Reifentests immer wieder große Unterschiede aufgedeckt, denn auf den letzten Plätzen liegen meist sehr günstige Reifen. Wer die Reifen erneuern muss, sollte die Sicherheit in den Vordergrund stellen und sich im Fachhandel beraten lassen, sowie Testberichte zu Rate ziehen.

Fünf gute Gründe die für den professionellen Reifenwechsel sprechen

  1. Reifencheck beim Wechsel: In der Fachwerkstatt werden die Reifen nicht nur gewechselt, sondern auch intensiv geprüft. Dazu zählen eine Prüfung der Profiltiefe und die Untersuchung auf Risse, Beulen oder Einfahrschäden. Außerdem wird der optimale Reifendruck eingestellt, damit das Auto sicher vom Hof rollen kann.
  2. Der richtige Drehmoment: Fachleute sorgen dafür, dass die Radmuttern mit dem richtigen Drehmoment angezogen werden. Besonders wichtig: Die Radmuttern müssen nach 50 bis 100 Kilometern Fahrt nochmals mit dem richtigen Drehmoment nachgezogen werden. Fachwerkstätten weisen darauf nicht nur auf der Rechnung hin, sondern ziehen die Radschrauben kostenlos nach.
  3. Entrosten der Auflagefläche: Fachbetriebe entfernen Rost, der sich häufig zwischen Felge und Radachse bildet, professionell. So wird verhindert, dass sich der Rost während des Betriebs auflöst und das Rad sich löst.
  4. Auswuchten: Räder, die monatelang im Betrieb unterschiedlichsten Einflüssen aufgesetzt waren, verändern sich. Es können Unwuchten entstehen, die zu Vibrationen und erhöhtem Verschleiß führen und mit Gegengewichten ausgewuchtet werden. Das Auswuchten sorgt dafür, dass diese gewaltigen Kräfte gerade bei hohen Geschwindigkeiten nicht am Fahrzeug zerren.
  5. Prüfung des Reifendruckkontrollsystems (RDKS): Alle seit 1. November 2014 neu auf den Markt gekommenen Fahrzeugtypen müssen mit einem RDKS ausgestattet sein. Wenn das eigene Fahrzeug ein direkt messendes RDKS besitzt, sollte man beim Reifenwechsel unbedingt beim Profi vorstellig werden. In der Fachwerkstatt werden die Sensoren überprüft, die den aktuellen Luftdruck an den Bordcomputer übermitteln.

Weitere Informationen rund um das Thema Reifen gibt es unter: www.reifenqualitaet.de

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Baufinanzierung absichern

Den Traum vom eigenen Heim bewahren: Versicherungen, die für Immobilienbesitzer essenziell sind. Die eigenen vier Wände sind für viele ein Lebensziel oder einfach ein großer Wunsch. Dank der derzeit niedrigen Zinsen wird diese Herzensangelegenheit für einen Großteil der Menschen immer greifbarer. Hat man erst einmal die Baufinanzierung in der Tasche, ist die Lust, sich mit weiteren komplexen Themen zu beschäftigen vermutlich eher gering. Doch was, wenn der Traum ins Wanken gerät, beispielsweise durch Naturgewalten, Unfälle oder Vandalismus? Deshalb ist es wichtig, Familie und Immobilie abzusichern. In diesem Beitrag sind alle wichtigen Versicherungen zusammengestellt, welche Sie wirklich brauchen und welche nur einen geringen Nutzen aufweisen.

Schutz der Familie, der Arbeitskraft und des Wohneigentums

Ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder gar zu bauen, stellt eine Familie oft vor große finanzielle Herausforderungen – und das über einen langen Zeitraum. Denn häufig beträgt die Laufzeit einer Baufinanzierung mehr als zwanzig Jahre. Eine Spanne, in der viel passieren kann. Natürlich hofft jeder, dass er von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Schlimmerem verschont bleibt. Aber auch wenn man diesen Themen normalerweise lieber aus dem Weg geht, werden sie im Zusammenhang mit einem Immobilienkredit relevant. Oft trägt in Familien der Partner mit dem höheren Einkommen die finanzielle Hauptlast. Was, wenn er diese nicht länger stemmen kann?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist, seinen gewohnten Job auszuüben. Sie stellt dann einen monatlichen Betrag zur Verfügung ähnlich dem bisherigen Gehalt, in der Regel aber etwas geringer. Auf diese Weise wird ein etwaiger Ausfall des Arbeitslohns kompensiert und das Immobiliendarlehen kann weiter abbezahlt werden. Die Beiträge für die Berufsunfähigkeits- oder BU-Versicherung sind abhängig vom Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten sowie der monatlichen Auszahlung, die er im Schadensfall anstrebt. Es lohnt sich, eine BU-Versicherung so jung wie möglich abzuschließen, weil die Beiträge dann geringer sind.

Eine sinnvolle Ergänzung dazu stellt eine Risikolebensversicherung dar. Sie zahlt im Todesfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den Hinterbliebenen. So ist neben der persönlichen Tragödie zumindest die finanzielle Existenz gesichert. Die Beiträge sind üblicherweise recht gering, so kann ein 30-Jähriger eine Summe von 100.000 Euro bereits ab sieben Euro pro Monat absichern.

Eine Restschuldversicherung ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung. Ihre Höhe hängt jedoch direkt mit der Darlehenssumme für die Baufinanzierung zusammen und sichert diese ab. Je nach Anbieter können Todesfall, Krankheit und Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden. Wenn die Restschuldversicherung bei der gleichen Bank wie das Baudarlehen abgeschlossen wird, sind die Versicherungsbeträge meist in die monatliche Rate inkludiert. Das scheint zunächst praktisch, kann allerdings auch negative Auswirkungen haben, weil auf diese Art die Gesamtdarlehenssumme steigt. Deshalb ist es ratsam zu prüfen, ob vielleicht zwei separate Verträge günstiger wären.

Außerdem sollten Sie in Ihren bestehenden Verträgen nachsehen, ob nicht eines der Risiken bereits abdeckt ist, um so Überversicherung vorzubeugen und Geld zu sparen. Alle drei Versicherungen zahlen nur im Schadensfall. Ansonsten werden die Beträge einbehalten.

Häuslebauer aufgepasst: wichtige Versicherungen für die Bauphase

Wer sich für einen Neubau entscheidet, dem sei eine Bauherrenhaftpflicht empfohlen. Denn auch wenn der Hausbauer gar nicht selbst Hand anlegt, sondern ein Bauunternehmen beauftragt, fungiert er als Auftraggeber und ist für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt lediglich Schadenssummen bis 50.000 Euro. Die Bauherrenhaftpflicht kommt für höhere Schäden von mindestens fünf Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschadensansprüchen Dritter auf.

Für die Dauer des Hausbaus ist auch eine Bauleistungsversicherung sinnvoll. Sie greift dann, wenn unvorhersehbare Sachschäden entstehen, wie das zum Beispiel bei Diebstahl oder Vandalismus der Fall ist. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre ab Baubeginn. Versichert sind alle am Bau beteiligten Firmen und Handwerker. Nützlicher Tipp: Deshalb ist es durchaus üblich, dass diese sich an den Versicherungskosten beteiligen.

Bestandsimmobilien und Neubauten richtig absichern

Wer eine bereits bestehende Immobile kauft oder wessen Haus schon fertig gestellt wurde, für den ist eine Gebäudeversicherung unverzichtbar. Viele Banken verlangen im Zuge einer Baufinanzierung sogar die Vorlage einer entsprechenden Police. Sie kommt für Schäden auf, die durch Feuer, Wasser, Hagel oder Sturm verursacht werden. Alle Risiken lassen sich einzeln oder in verschiedenen Kombinationen absichern. Die Regel stellt jedoch eine sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung dar, die den Immobilienbesitzer für alle diese Fälle rüstet.

Sie kann durch eine Versicherung gegen sogenannte Elementarschäden wie Hochwasser, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen ergänzt werden. Die Versicherer lassen sich diese Risiken recht teuer bezahlen, schließlich sind sie mit immensen Kosten im Schadensfall verbunden. Deshalb gibt es hier keine Pauschalempfehlung. Es ist eher im Einzelfall für jeden Immobilienbesitzer zu prüfen, ob er sich in einem Gefahrengebiet befindet. Dann sind zwar die Beiträge wahrscheinlich noch einmal deutlich höher, aber sicherlich geringer als ein Schadensfall.

Wichtig bei der Wohngebäudeversicherung: Die Deckungssumme orientiert sich an dem Wert des Hauses oder der Wohnung und muss deshalb stets angepasst werden, wenn An- und Ausbauten oder Modernisierungen vorgenommen werden. Andernfalls kann es sein, dass die Versicherung im Schadensfall nur einen Teil der Summe deckt.

Übrigens: Wer eine Eigentumswohnung kauft, muss sich in der Regel nicht um eine separate Absicherung kümmern, da dies im Verbund mit den anderen Eigentümern gemeinschaftlich geschieht.

Nützlicher Tipp: Bereits vorhandene Hausrat-und Privathaftpflichtversicherungs-Policen sollten überprüft und gegebenenfalls an die neue Lebens- und Wohnsituation angepasst werden.

Alle Versicherungen orientieren sich immer nach Ihrer persönlichen Situation. Ich kann Ihnen helfen, dass für Sie passende Angebot zu finden – am Telefon, im persönlichen Gespräch vor Ort oder in eine Webkonferenz. So stellen wir gemeinsam sicher, dass Ihr Traum von den eigenen Wänden auch in Zukunft Bestand haben wird.

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Skifahrer

Ob Ski- oder Snowboardfan - Die Beliebtheit des Wintersports ist ungebrochen. Dies ist kein Wunder, denn die weißen Pisten üben schon allein optisch ihren ganz besonderen Reiz aus. Weniger reizvoll wird es, wenn der sportliche Winterurlaub eine Verletzung mit sich bringt bzw. wenn man diese Verletzung bei einem Dritten zu verantworten hat. Mit Beginn der Skisaison hat Italien ab dem 1. Januar 2022 neue Regeln eingeführt. Für Wintersportler bedeutet dies: Ab sofort muss auf italienischen Skipisten nachgewiesen werden, dass eine Haftpflichtversicherungen auch für Schäden und Verletzungen Dritter aufkommt.

Die Versicherungspflicht auf der Piste ist da

Seit 1. Januar 2022 müssen Wintersportler in Südtirol und dem Rest Italiens eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bevor sie auf die Piste gehen. Bei Verstößen drohen saftige Geldbußen. Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss sowohl mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 150 Euro rechnen, als auch mit einem möglichen Entzug des Skipasses. Die bestehende Haftpflichtversicherung muss in den Skigebieten beim Kauf oder bei der Abholung des Skipasses nachgewiesen werden.

Wie funktioniert der Nachweis bei einer vorhandenen privaten Haftpflichtversicherung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) arbeitet bereits an einem einheitlichen reibungslosen Ablauf für alle Versicherungsunternehmen und wird Muster-Bescheinigungen zur Verfügung stellen, die man als Wintersportler bei sich führen und vor Ort vorzeigen kann. In der Zwischenzeit kann bei den meisten Haftpflichtversicherern ganz einfach ein vorläufiger Vordruck genutzt werden. Diesen kann man bei seinem Versicherer anfordern und darin müssen Winterurlauber sowohl die Versicherungsscheinnummer ihrer Haftpflichtversicherung angeben sowie alle mitreisenden und mitversicherten Personen.

So sollte der Nachweis in etwa stets aussehen

Ski-Haftpflichtversicherung kurzfristig online buchen oder im Notfall Angebote direkt vor Ort nutzen

Damit niemand unvermittelt wieder abreisen muss, sind Betreiber der italienischen Skigebiete dazu verpflichtet, mit dem Verkauf eines Skipasses auch eine Haftpflichtversicherung anzubieten. Diese kann optional abgeschlossen werden, sofern der erforderliche Schutz über eine eigene PHV nicht vorhanden ist.

Alternativ und sinnvoller ist es, eine Ski-Haftpflichtversicherung bei dem deutschen Versicherer TravelSecure online abzuschließen. Hier wird es im Schadenfall zu keinerlei Sprachbarrieren kommen und man hat alle Vertragsunterlagen in deutscher Sprache. Die Ski-Haftpflichtversicherung von TravelSecure erfüllt alle Anforderungen auf Italiens Skipisten. Außerdem ist man nicht nur auf der Piste, sondern während der gesamten Reise (bis zu 30 Tagen) optimal abgesichert.
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Weitere Vorteile für Italien-Reisende:

  • ­Digitales Versicherungszertifikat für das Smartphone: keine unnötigen Papiere mehr ausdrucken
  • Versicherungsbestätigung auf Italienisch: keine Verständigungsprobleme in Italien
  • Gilt auf der Piste, beim Après-Ski und in der Unterkunft: bestens geschützt gegen Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens
  • Versicherungsabschluss auch vor Ort schnell digital möglich: keine Enttäuschung vor Ort

Die Ski-Haftpflichtversicherung von TravelSecure erfüllt alle Anforderungen auf Italiens Skipisten. Außerdem ist man als Wintersportler nicht nur auf der Piste, sondern während der gesamten Reise (bis 30 Tagen) optimal abgesichert.

Jetzt Pflichtversicherung für Italien abschließen
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Was sind die Leistungen einer Ski-Haftpflichtversicherung

Kurz nicht aufgepasst und einen anderen Skifahrer übersehen oder eine Kurve zu schnell genommen und es knallt. Auf Skipisten kommt es immer häufiger zu Unfällen. Glücklicherweise sind diese nicht immer mit schweren Verletzungen verbunden und die Beteiligten kommen mit einem Schreck davon. Bei einem schweren Unfall, bei denen einer der Beteiligten oder beide Beteiligte von der Bergrettung geborgen werden müssen oder eine Krankenhausbehandlung erforderlich ist, entstehen hohe Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sondern vom Unfallverursacher zu tragen sind. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie gegen solche Risiken, da diese nicht nur die berechtigen Schadenersatzansprüche für Sie übernimmt, sondern auch die Haftungsfrage prüft und unberechtigte Ansprüche abwehrt.

Welche Neuerungen gibt es noch für Ski-Fahrer in Italien

Neben der Haftpflichtversicherungspflicht gibt es ein paar weitere neue Regeln. Diese betreffen vor allem eine erweiterte Helmpflicht für Minderjährige, sowie hohe Strafen für alkoholisiertes Fahren.

  • Promillegrenze auf der Piste
    Ein Glühwein zum Aufwärmen oder ein Bierchen zum Mittagessen. Auch hier ist Vorsicht geboten. Wer in Italien alkoholisiert Ski fährt, muss mit hohen Geldbußen rechnen.  Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille können Bußgelder zwischen 250,- und 1.000,- EUR verhängt werden. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden.
  • Helmpflicht
    Bisher mussten Kinder bis zum 14. Lebensjahr einen Helm tagen. Seit dem 01.01.2022 gilt die erweiterte Helmpflicht für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis zum 18. Lebensjahr. Auch bei der Auswahl eines Helmes ist darauf zu achten, dass dieser ein CE-Kennzeichen besitzt. Dieses Kennzeichen besagt, dass der Helm den gültigen EU-Richtlinien entspricht.

Den Abschluss einer Privathaftpflicht empfehlen Verbraucherschützer allen Menschen, die anderen einen Schaden zufügen können und dafür nach den gesetzlichen Vorschriften haften - also keineswegs nur Skifahrern, die andere verletzen können. Die Versicherung übernimmt die Schadenskosten, die unter Umständen so hoch sein können, dass sie den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Liegt kein eigenes Verschulden vor, wehrt der Versicherer die unberechtigten Ansprüche geschädigter Personen ab (sogenannter „passiver Rechtsschutz"). Verbraucherschützer empfehlen derzeit eine Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

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Krankenkassenbeitrag

Sicherlich haben Sie die zahlreichen Medienberichte zur teils deutlichen Anhebung der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung verfolgt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2022 bei 1,3 Prozent, was einem Gesamtbeitragssatz von 15,9 Prozent entspricht. Allerdings haben einige Kassen die Beiträge auch deutlich stärker angehoben und liegen bei einem Gesamtbeitragssatz von über 16 Prozent.

Mit GKV-Beitragsrechner das Sparpotential einfach ermitteln

Da der Versicherte die Zusatzbeiträge komplett aus der eigenen Tasche bezahlen muss, führt die Anhebung der Zusatzbeiträge in Abhängigkeit vom Einkommen zu direkten monatlichen Einbußen. Durch den Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse sind deshalb Beitragsersparnisse von über 30 Euro pro Monat möglich. Die folgende Grafik bietet Berechnungsbeispiele mit den möglichen Ersparnissen.

Zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 Prozent, zahlen Sie einen Zusatzbeitrag, den jede gesetzliche Krankenkasse individuell festlegt. Durchschnittlich erhöht sich der Zusatzbeitrag um 0,2 Prozent. Diverse Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag aber noch deutlich stärker. Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch geregelt und somit nahezu identisch sind, kostet Sie Ihre Mitgliedschaft in einer „teuren Kasse“ jeden Monat bares Geld! In Abhängigkeit von Ihrem Einkommen ist eine monatliche Ersparnis von über 30 Euro möglich. Und das geht alles ganz unbürokratisch und ohne Risiko.

Sonderkündigungsrecht gilt nur im Monat der Erhöhung

Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages besteht ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb des Monats, in dem der neue Beitragssatz erstmalig gilt, kann der Versicherte außerordentlich mit einer Frist von zwei vollen Monaten kündigen. Die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beginnt dann zum 1. April, wenn die Erhöhung zum 1. Januar gilt.

Achtung: Ausnahme bei freiwillig Versicherten

Wenn man freiwillig gesetzlich krankenversichert ist und einen Wahltarif mit Krankengeld hat, dann kann im Regelfall nicht vom dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden und auch nicht bereits nach 12 Monaten Mitgliedschaft kündigen. Man ist dann in der Regel 3 Jahre an diesen Tarif gebunden. Dies ist besonders für Selbständige, die freiwillig versichert sind, relevant.

Für die Kündigung können Sie hier ein Musterkündigungsschreiben herunterladen

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Kfz-Versicherung sparen

Hat man die Wechselfrist im November bei seiner Kfz-Versicherung verpasst oder die Beitragsrechnung ist erst im Laufe des Novembers eingetroffen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 30.11. der Altvertrag gekündigt werden, um zu einem anderen Autoversicherer zu wechseln. Möglich macht dies ein Sonderkündigungsrecht, dass unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar ist. Wichtig: Die Kündigungsfrist beträgt nur 1 Monat nach Erhalt der Beitragsrechnung, welche die Erhöhung enthält.

Das Sonderkündigungsrecht kann genutzt werden, wenn:

  • ein höherer Versicherungsbeitrag durch z. B. die Änderung der Typ- oder Regionalklasse oder
  • eine allgemeine Tarifanpassung und damit verbundene Preiserhöhung erfolgt ist.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung aufgrund neuer Typklasse

Jedes Jahr im Herbst gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Empfehlung zur Einstufung der Typklassen aufgrund der Unfallhäufigkeit der jeweiligen Kfz-Typklassen. Die Versicherungen folgen meist diesem unverbindlichen Strukturierungsvorschlag. Führt die Neueinstufung der Typklasse zu einer Beitragserhöhung, so hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Einstufung der Typklasse kann man direkt aus der Beitragsrechnung entnehmen.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch neue Regionalklasse

Die Wohnorte der Versicherungsnehmer sind in Regionalklassen aufgeteilt, die sich an der Unfallhäufigkeit, dem Fahrverhalten, den Straßenverhältnissen des Zulassungsorts etc. der letzten 5 Jahre orientieren. Ähnliche Zulassungsorte werden in Regionalklassen zusammengefasst. Diese werden einmal jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geprüft, aktualisiert und gegebenenfalls neu eingeteilt. Ändert sich die Regionalklasse aufgrund einer Neustrukturierung seitens der Versicherung, so besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung der Kfz-Versicherung, soweit die Neueinstufung der Regionalklasse zu einer Beitragserhöhung geführt hat.

Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Rechnungseingang beim Kunden. Wer die Beitragsrechnung beispielsweise am 30. November erhielt, hat also Zeit bis Ende Dezember. Das Sonderkündigungsrecht greift bereits, wenn sich nur ein Vertragsbestandteil erhöht. Dies gilt auch, wenn dem Kfz-Versicherer an der teureren Prämie keine Schuld trifft, da es durch die Einstufung in eine teurere Regional- oder Typklasse zu einem Preisanstieg kommt.

Besteht die Gefahr, dass man durch den späteren Wechsel ohne Versicherungsschutz dasteht?

Auch wenn am ersten Januar noch kein neuer Vertrag des künftigen Kfz-Versicherers vorliegt, müssen Sie keine Nachteile fürchten. Der neue Kfz-Versicherer verschickt nach Antragseingang vorab eine Bestätigung, dass der Vertrag eingegangen ist und angenommen wurde. Es besteht dann auch der volle Versicherungsschutz. Weiterhin sorgt der neue Kfz-Versicherer dafür, dass die zuständige Zulassungsstelle eine gültige eVB bekommt, mit der der Nachweis für die Haftpflichtversicherungspflicht bestätigt wird.

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Herbst mit nassem Laub

Im Herbst wird den Autofahrern eine erhöhte Aufmerksamkeit durch Rutschiges Laub, Nässe, Reif und Bodenforst abverlangt. Deshalb ist die richtige Vorbereitung und eine angepasste Fahrweise entscheidend, um auch bei schlechtem Wetter sicher ans Ziel zu kommen. Als Autofahrer sollte man daher die geänderten Gegebenheiten nicht unterschätzen und kein Risiko eingehen. Hier ein paar Tipps, auf die Sie achten sollten:

  • Rechtzeitig Winterreifen aufziehen
  • Auf Alter und Profil der Reifen achten
  • Rutschgefahr durch nasses Laub
  • Bei Aquaplaning Ruhe bewahren
  • Schnelle Wetterveränderungen können gefährlich werden
  • Der Nebel ist eine heimtückische Gefahr
  • Vorsicht wegen erhöhtem Wildwechsel

Das Laub kann genau so tückisch sein wie Glatteis

Statt angenehmer Temperaturen und Sonnenschein, dominieren im Herbst häufig Frühnebel, Regenschauer und Wind. Um kein Risiko einzugehen, sollten deshalb Autofahrer ihre Geschwindigkeit den Witterungsbedingungen anpassen und mit einem längeren Bremsweg durch nasses Laub oder Aquaplaning rechnen. Die Schleudergefahr ist stark erhöht und der Bremsweg ist ebenfalls deutlich länger als gewohnt. Weiterhin ist es ratsam, das Fahrzeug vor Beginn der dunkleren Jahreszeit durchchecken zu lassen und herbsttauglich bzw. wintertauglich zu machen. Auf Landstraßen kommt es im Herbst auf den richtigen Abstand an. Durch Laub und Erdreste landwirtschaftlicher Fahrzeuge bildet sich oft ein gefährlicher Schmierfilm auf den Straßen. Es besteht eine erhöhte Rutschgefahr vor allem auf Straßenabschnitten im Schatten oder im Wald, da dort der Asphalt auch tagsüber länger nass bleibt und sich zusammen mit feuchten Herbstblättern ein tückischer Schmierfilm bilden kann.

Im Herbst gibt es viele landwirtschaftliche Fahrzeuge die unterwegs sind

Mähdrescher, Traktoren oder Lastwagen hinterlassen nach dem Einsatz auf dem Acker oft viel Schmutz auf der Straße, so dass feuchte Lehm- und Erdklumpen die Fahrbahn schnell in eine Rutschbahn verwandeln können. Deshalb sollte man beim Überholen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen vorsichtig sein und im Zweifel besser vom Gas gehen statt risikoreich zu überholen. Auch Nebel ist beim Autofahren äußerst heimtückisch, denn oft kommt er aus dem Nichts. War die Sicht gerade noch ausreichend, kann sie von jetzt auf gleich auf wenige Meter beschränkt sein. Deshalb sollte man sich als Richtwert merken: Nur so schnell fahren, wie Sie auch vorausschauen können. Das bedeutet: Können Sie rund 50 Meter weit sehen, sollten Sie nicht schneller als 50 km/h fahren. Ist die Sicht kürzer, dann schalten Sie zusätzlich Ihre Nebelschlussleuchten ein. Fahren Sie deshalb bei Nebel nicht schneller als erlaubt und halten Sie für Ihre und anderer Sicherheit genügend Abstand ein.

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