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Immobilienkauf

Möglicherweise tragen Sie sich schon eine längere Zeit mit dem Gedanken, eine Immobilie zu kaufen? Oder Sie haben schon eine Immobilie in Aussicht und stehen noch in Verhandlungen mit dem Verkäufer? Dann sollten Sie sich vorab darüber informieren, welche Kosten mit dem Kauf der Immobilie auf Sie zukommen. Denn bei einer durchdachten Vertragsgestaltung, lassen sich die Erwerbsnebenkosten reduzieren.

Welche Erwerbsnebenkosten gibt es

Viele Immobilienkäufer sind nicht darüber informiert, welche Erwerbsnebenkosten der Kauf einer Immobilie nach sich zieht. So trägt der Käufer die Notarkosten und auch oft die Kosten für die Maklercourtage. Ein weiterer Kostenfaktor ist die Grunderwerbsteuer, die je nach Kaufpreis der Immobilie eine zusätzliche hohe finanzielle Belastung für den Käufer werden kann. Es gilt hier: Je höher der Kaufpreis der Immobilie, desto höher ist die Grunderwerbsteuer.

Nebenkosten beim Immobilienerwerb

Zu den klassischen Erwerbsnebenkosten gehören drei Positionen:

  • Maklercourtage
  • Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Notar und Grundbuch

Wenn Sie sich über die Erwerbsnebenkosten des Immobilienkaufs vorab gut informiert haben, dann können Sie beim Erwerb der Immobilie einiges an Kosten sparen. So haben sie die Möglichkeit,  statt einer Bestandsimmobilie ein Baugrundstück zu kaufen. In diesem Fall zahlen Sie nur die Grunderwerbsteuer für das Baugrundstück. Für das Haus, das Sie darauf bauen, fällt dann natürlich keine Grunderwerbsteuer an.

Sie haben Sich eine Bestandsimmobilie ausgesucht die Sie unbedingt kaufen möchten? Dann gibt es auch hier Möglichkeiten Erwerbsnebenkosten zu sparen. Manche Bestandsimmobilien verfügen über Inventar. Oft wird dieses Inventar vom Käufer übernommen und mitbezahlt. Sollten Sie also ein Haus oder eine Wohnung kaufen, die zum Beispiel über eine Einbauküche verfügt, dann können Sie für die Berechnung der Grunderwerbssteuer, den Preis für das Inventar vom Kaufpreis abziehen. Die Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer bildet dann nur der reine Immobilienkaufpreis. Daher sollte dieses im notariellen Kaufvertrag genau aufgeführt sein. Mitunter können Sie so ganz legal eine beachtliche Summe sparen.

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Steuern

Damit Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich anerkannt werden können, gilt es bestimmte Dinge zu beachten. Die wichtigste Voraussetzung ist zunächst, dass die Darlehnsverträge zivilrechtlich korrekt geschlossen wurden. Außerdem müssen diese auch wie vereinbart ausgeführt werden. Die Inhalte der Darlehensverträge müssen so sein, wie es auch unter Fremden üblich wäre. Dazu ist es insbesondere erforderlich, dass der Darlehensvertrag entsprechende Angaben zur Laufzeit und Art der Rückzahlung enthält. Des Weiteren muss eine ausreichende Sicherheit vorhanden sein und die Zinsen müssen zu festen Zeitpunkten entrichtet werden.

Als Vergleichsmaßstab gilt grundsätzlich die Vertragsgestaltungen, welche zwischen Darlehensnehmern und Finanzinstituten üblich sind

Diese Grundsätze gelten ebenso wenn Darlehensverträge zwischen einer Personengesellschaft und Angehöriger der Gesellschafter geschlossen werden, sobald die Gesellschafter mit denen die Vereinbarung geschlossen wurde die Gesellschaft beherrschen. Das Nichtbeachten von zivilrechtlichen Erfordernissen führt nicht zwangsläufig zur steuerlichen Nichtanerkennung der Darlehensverträge von nahen Angehörigen. Es kann jedoch als Indiz dafür gewertet werden, dass der Darlehnsvertrag nur mit dem Zweck geschlossen wurde, eine Steuerersparnis zu erzielen. Die Finanzverwaltungen haben deshalb in der Regel einen besonderen Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen. Wer als „naher Angehöriger“ gilt, ist in § 15 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Damit sind insbesondere Verträge zwischen Eltern, Kindern, Ehegatten, Geschwistern sowie verschwägerten Personen betroffen.

Es besteht die Notwendigkeit, dass die Einkommens- und Vermögenssphäre eine klare Trennung aufweist. Insbesondere bei Eltern und Kindern ist eine korrekte Abgrenzung von einer verschleierten Schenkung oder Unterhaltsgewährung erforderlich.

Um eine steuerrechtliche Anerkennung von Darlehensverträge unter nahen Angehörigen sicherzustellen, sollten die folgenden Dinge unbedingt beachtet werden:

1) Abschluss eines eindeutigen und klaren Darlehensvertrag mit marktüblichen Konditionen
2) Für die Rückzahlung der Zinsen sowie Tilgung sollte ein Dauerauftrag eingerichtet werden
3) Einrichten der Sicherheiten ggf. durch notarielle Beurkundung

Tipp für die Praxis

Steuerpflichtige und steuerliche Berater könen die Anerkennung geschlossenen Darlehensverträge bereits im Vorfeld anhand der BMF-Schreiben vom 23.12.2010 und 29.04.2014 sowie des BFH-Urteils vom 22.10.2013 verlässlich prüfen. Es ist deshalb positiv zu bewerten, dass Finanzverwaltung und Rechtsprechung bei der Beurteilung von Darlehensverträgen nun einheitliche Grundsätze anlegen. Zudem ermöglicht der erweiterte Begriff der Fremdüblichkeit die weitergehende steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen.

  • BMF, Schreiben vom 29.04.2014 - IV C 6 - S-2144/07/10004
  • BFH, Urteil vom 22.10.2013 - X R 26/11
  • BMF, Schreiben vom 23.12.2010 - IV C 6 - S-2144/07/10004, BStBl 2011 I 37

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Gasanbietervergleich

Acht, zehn oder achtzehn Prozent - reihenweise kündigen Gasanbieter für diesen Herbst deutliche Preiserhöhungen an. Gleichzeitig haben die Verbraucher in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht und können zügig den Anbieter wechseln. Aber auch ohne Preiserhöhung lohnt sich der Wechsel meist, vor allem für die, die sich bisher im Basistarif ihres Grundversorgers befinden. Ein Wechsel ist einfacher als viele vermuten. Sie beauftragen den neuen Anbieter mit der Gaslieferung, dafür brauchen Sie Zählernummer, den ungefähren Jahresverbrauch, den gewünschten Lieferbeginn, den Namen des alten Anbieters und möglichst die Kundennummer.

Gaspreisvergleich regelmäßig durchführen

Vor und nach der Heizperiode senken oder erhöhen viele Gasanbieter die Gaspreise in den Tarifen. Zudem ist der Energiemarkt sehr volatile. Deshalb sollten Sie einen Gaspreisvergleich in regelmäßigen Abständen durchführen. Spätestens aber vor Ablauf der Kündigungsfrist des laufenden Vertrages empfiehlt sich ein Blick auf die aktuelle Gaspreisentwicklung. Besonders auf Erhöhungen sollten Sie als Verbraucher mit einem Wechsel des Anbieters reagieren. Bei einer Gaspreiserhöhung kann jeder Verbraucher innerhalb von 14 Tagen von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Gasanbieter erneut wechseln. Deshalb lohnt sich ein regelmäßiger Gaspreisvergleich.

Gründe für einen Gasanbieterwechsel

Wechselservice beim neuen Anbieter inklusive

Mit dem Abschluss des Vertrags beauftragen Sie automatisch den neuen Gasanbieter mit der Kündigung ihres Altvertrags. Wenn Sie ein sehr kurzes Sonderkündigungsrecht ausüben möchten und zum Beispiel mit einer Frist von nur zwei oder drei Wochen aus Ihrem alten Vertrag heraus wollen, sollten Sie jedoch selbst kündigen. Der neue Anbieter liefert rund sechs bis zehn Wochen, nachdem er beauftragt wurde. Für den Wechsel zur kommenden Heizperiode ist daher jetzt die richtige Zeit. Alle technischen Anlagen bleiben übrigens vom Wechsel unberührt.

Verbraucher sollten beim Vergleich aber nicht mit den Voreinstellungen suchen, sondern die Filter selbst setzen, damit wichtige individuelle Kriterien erfüllt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Anschlusslaufzeit. Man muss auf Tarife achten, die sich automatisch um zwölf Monate verlängern. Denn im zweiten Vertragsjahr habe der Verbraucher keine Preisgarantie mehr. Wenn die Preise stark steigen, habe er dann nur ein kurzes Sonderkündigungsrecht. Von Vorteil seien also monatlich kündbare Angebote im zweiten Vertragsjahr.

Kann man als Kunde plötzlich ohne Gas dastehen

Nein, dass kann nicht passieren, denn der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, auch wenn sie nicht mehr Vertragspartner sind alle Haushalte zu versorgen. Selbst wenn der neue Anbieter pleite geht, muss der örtliche Versorger wieder einspringen. Er darf dann aber auch wieder seinen Grundpreis für das gelieferte Gas verlangen, der in aller Regel über dem Tarif des Fremdanbieters liegen dürfte.

Sind für den Wechsel technische Änderungen im Haus nötig?

Nein, diese sind nicht nötig, da das Gas weiterhin vom lokalen Versorger kommt. Das Gas der Fremdanbieter wird lediglich in die allgemeinen Verteilnetze eingespeist und diese zahlen dem lokalen Versorger eine Gebühr für den Transport bis in den Haushalt. Laut Stiftung Warentest (Vergleich 1/2021) kann ein Wechsel des Gasanbieters mehrere Hundert Euro Ersparnis bedeuten. Prüfen Sie jetzt Ihre Ersparnis.

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Sozialversicherungsnummer

Ein Sozialversicherungsausweis, bzw. die Sozialversicherungsnummer muss nicht beantragt werden. Mit einer erstmaligen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit wird dieser automatisch dem neuen Versicherten zugeschickt, sobald man als Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmeldet wird. Wer eine Ausbildung, ein Duales Studium, einen Minijob oder ein reguläres Beschäftigungsverhältnis beginnt, bekommt einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung. Darin befindet sich der Sozialversicherungsausweis mit der ein Leben lang gültigen persönlicher Versicherungsnummer.

Daten überprüfen und die Unterlagen sicher aufbewahren

Früher bekam jeder Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis zugeschickt. Auf ihm standen unter anderem die Versicherungsnummer, der vollständige Name und der Geburtsname. Seit Januar 2011 ist der Ausweis in früherer Form entfallen. Ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers mit den entsprechenden Angaben ersetzt ihn. Es ist ratsam, alle Daten genau zu überprüfen und den Brief sorgfältig aufbewahren. Wenn Angaben nicht korrekt sind, sollte dies der Rentenversicherung umgehend mitgeteilt werden. Bei jeder neuen Beschäftigung sollte der Arbeitnehmer seinen Sozialversicherungsausweis dem Arbeitgeber vorlegen. Auf diese Weise werde sichergestellt, dass alle Beschäftigungszeiten auf dem eigenen Rentenkonto festgehalten werden, aus dem später die Rente berechnet wird.

Daten ändern oder Sozialversicherungsausweis verloren

Möchte ein Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis schon bei Abschluss des Arbeits- oder Ausbildungsvertrags vorgelegt bekommen oder geht der Sozialversicherungsausweis verloren, wird beschädigt oder es ändern sich die personenbezogenen Daten, kann man direkt bei seiner Krankenkasse oder seinem Rentenversicherungsträger einen neuen Sozialversicherungsausweis anfordern.

Was steht auf dem Sozialversicherungsausweis

Der Sozialversicherungsausweis enthält folgende Daten:

  • Name des ausstellenden Rentenversicherungsträgers
  • eine fortlaufende Vordrucknummer
  • die Rentenversicherungsnummer des Versicherten
  • den Familiennamen und den Geburtsnamen (sowie ggf. akademische Titel)
  • den Vornamen

Der Ausweis darf keine weitere personenbezogene Daten enthalten.

Für Beamte, Soldaten und Richter wird kein Sozialversicherungsausweis ausgestellt, da sie in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind.

Beim Sozialversicherungsausweis handelt es sich um ein wichtiges Dokument. Er ist ebenso sorgfältig wie der Personalausweis zu behandeln. Der Sozialversicherungsausweis wird zum Beispiel bei jeder Beschäftigung zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer oder wird benötigt, wenn eine Sozialleistung (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Riester-Rentenzulage) beantragt wird. Der Sozialversicherungsausweis sollte bei den sonstigen Rentenversicherungsunterlagen aufbewahrt werden.

Weitere Tipps für junge Menschen zum Start in das Berufsleben gibt es im Internet unter der Adresse www.rentenblicker.de.

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Berufsanfänger

Die Schulzeit ist zu Ende und der Start ins Berufsleben steht bevor. Viele Kinder beginnen innerhalb der nächsten Wochen eine Ausbildung. Der Einstieg ins Berufsleben bringt zum einen mehr Freiheit und fordert zum anderen aber auch mehr Eigeninitiative. So ist gerade am Anfang des Berufslebens ein spezieller Versicherungsschutz notwendig. Dabei ist die ein oder andere Versicherung für Berufsanfänger sinnvoll, die andere nicht und manches ist weiterhin noch bei den Eltern mitversichert.

Bevor es also richtig losgehen kann, sind auch in finanzieller Hinsicht einige wichtige Dinge zu organisieren:

  • Girokonto eröffnen
  • Anspruch auf Kindergeld prüfen
  • Haftpflichtversicherung überprüfen
  • Absicherung gegen existenzbedrohende Gefahren
  • Krankenversicherung abschließen
  • Vermögenswirksame Leistungen nutzen
  • uvm.

Girokonto

Ohne ein Girokonto geht in der heutigen Zeit nichts mehr. Der Arbeitgeber überweist dorthin die monatlichen Bezüge und für viele finanziellen Verpflichtungen lassen sich Einzugsermächtigungen oder Daueraufträge einrichten. Um sich alleine ein Girokonto eröffnen zu können, muss man das 18.Lebensjahr vollendet haben. Ansonsten braucht man die Hilfe der Eltern. In dem folgenden Vergleichsrechner sind viele, sehr gute Girokonten für Auszubildende aufgezählt, darunter auch einige, die normalerweise einen monatlichen hohen Mindestgeldeingang verlangen, jedoch bei Auszubildenden und Studenten eine Ausnahme machen.

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Krankenversicherung

Während der Schulzeit sind junge Erwachsene bei den Eltern mitversichert. Doch mit dem Beginn einer Ausbildung ändert sich das! Es ist erstmals eine eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Sinnvoll ist es, wenn sich Auszubildende noch vor dem Arbeitsbeginn für ihre bevorzugte Krankenkasse entschieden. Andernfalls wird der Arbeitgeber eine Krankenkasse für den neuen Mitarbeiter festlegen. Hier kann man sich eine Krankenversicherung in einem Preis- und Leistungsvergleich auswählen.

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Haftpflichtversicherung

Während der ersten Berufsausbildung bzw. des Studiums ist man als Unverheirateter im Regelfall über den Vertrag Ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert. Dies sollte man jedoch prüfen, da es auch Verträge geben kann, wo dies nicht versichert ist. Beim erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums müssen Sie einen eigenen Vertrag abschließen. Mit den folgenden Vergleichsrechner kann dies schnell erledigt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Jahr 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung herausgenommen. Die Leistungen beschränken sich jetzt nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente. Während der ersten fünf Jahre des Berufslebens haben Sie aber nicht mal darauf einen Anspruch. Denn die gesetzliche Vorschrift ist, dass mind. 60 Monate lang Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden müssen, um einen Anspruch auf Frührente zu erlangen. Wenn man also aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seinen Beruf nicht weiter ausüben kann, zahlt Vater Staat vorläufig keinen einzigen Cent. Auch später sind die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei weitem nicht ausreichend. Wer bei Berufsunfähigkeit nicht auf einen Großteil seines Einkommens verzichten möchte und den Gang zum Sozialamt vermeiden möchte, der kommt um eine private Vorsorge nicht herum. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind in erster Linie die Versicherungsbedingungen entscheidend. Man sollte nicht zu sehr auf den Beitrag achten, weil sich die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften gravierend unterscheiden. Hier den falschen Anbieter gewählt zu haben, kann im Leistungsfall fatale Folgen nach sich ziehen.

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögens­wirk­same Leistungen sind eine Finanz­spritze vom Arbeitgeber, auf die viele Auszubildenden auch einen Anspruch haben. Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld. Wie viel Vermögens­wirk­same Leistungen einem Berufs­tätigen zustehen, regelt der Tarif- oder Arbeits­vertrag. Banken zahlen ihren Mitarbeitern beispiels­weise 40 Euro jeden Monat. Beschäftigte in der Eisen- und Stahl­industrie und im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro monatlich, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst hingegen nur 6,65 Euro. Die Mitarbeiter bekommen dieses Geld nicht ausgezahlt, es muss in einen Spar­vertrag fließen. Der Spar­vertrag läuft normaler­weise sechs Jahre. Nach der letzten Rate folgt eine Warte­frist bis zum Jahres­ende. Spätestens nach sieben Jahren kann der VL-Sparer über sein Geld verfügen.

Es gilt zunächst die Risiken zu versichern, bei deren Eintritt die wirtschaftliche Existenz vollkommen zerstört werden kann. Eine Unfallversicherung, eine Hausratversicherung, ein Riester-Rentenvertrag oder eine Kapitalversicherung gehören nicht dazu . Hier kommt es auf die Lebensumstände des Auszubildenden an. Wenn jemand aktiv Sport treibt, kann eine Unfallversicherung empfehlenswert sein. Ein umfassender Finanzcheck hilft hier weiter, da dieser Antworten auf "was lohnt sich?", "was braucht man?", "was kann man?" und "was will man?" liefert und so keine unnützen Verträge abgeschlossen werden.

Weitere Informationen auch unter:

Finanzcheck für Berufsstarter wichtig

Ein ganzheitliches Finanzkonzept sorgt für Ausgewogenheit

Damit wirklich nichts vergessen wird, haben wir für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt. Hier können Sie diese herunterladen.

Ausbildungscheckliste

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Überschwemmung

In zahlreichen Regionen Deutschlands wurden durch das Tiefdruckgebiet “Bernd” im Juli 2021 viele Menschen von Schäden durch Überschwemmung, Überflutung und/oder Rückstau durch die enormen Starkregenfälle heimgesucht. Welche Erstmaßnahmen sinnvoll und hilfreich sind, um entstandene Schäden schnellstmöglich einzudämmen und die Regulierung durch den Versicherer zu unterstützen, soll in diesem Artikel zusammengefasst werden.

Bei Schäden am Wohngebäude und/oder Hausrat

Grundsätzlich ist es wichtig, dass man sich selbst nicht in Gefahr bringt! Deshalb niemals den Strom anstellen, wenn das Haus unter Wasser stand. Hier muss zuerst ein Elektriker den Sicherungskasten überprüfen, sonst besteht akute Brandgefahr oder eines Stromschlags! Eine Dokumentation ist immer eine große Hilfestellung. So sind Fotos vom überschwemmten Grundstück/Haus und von beschädigten Gegenständen grundsätzlich sehr hilfreich für die weitere Bearbeitung des Versicherers. Heben Sie nichts auf, was den Schaden verstärken oder die Gesundheit gefährden kann! Stark verunreinigte und durchnässte Gegenstände sowie Innenausstattungen können nach entsprechender Fotodokumentation umgehend entsorgt werden.

Bei Schäden am Pkw/Fahrzeug

Auch hier gilt es: Bringen Sie sich nicht in Gefahr! Auf keinen Fall sollte nach einer Überschwemmung die Zündung betätigt und das Fahrzeug gestartet werden. Wenn das Auto an Betroffene verliehen werden soll, die nicht zum vereinbarten Nutzerkreis im Kfz-Versicherungsvertrag gehören, so sollte dies mit dem Versicherer abgeklärt werden, wie die beste Vorgehensweise ist. Bei einer Katastophe diesen Ausmasses, wie im Juli 2021, ist auch die Hilftsbereitschaft der Versicherer groß. Die meisten Versicherer haben hier sehr kulant reagiert: Wenn beispielsweise ein versichertes Fahrzeug im Rahmen der Hilfestellung in den betroffenen Gebieten an Personen verliehen wird, die nicht zu den vertraglich vereinbarten Nutzern gehören, hat dies keine Einschränkung auf den Versicherungsschutz zur Folge. Zur Sicherheit sollte man sich dies aber immer schriftlich bestätigen lassen.

Vorbeugung von möglichen Folgeschäden durch Feuchtigkeit

Bei Feuchtigkeit in Räumen lautet das oberste Gebot: Trocknen, trocknen, trocknen! Sehen Sie davon ab, auf eigene Faust Gebrauch von chemischen Produkten oder Verfahren zu machen. Auch ohne ein Trocknungsgerät kann einer Schimmelbildung durch Feuchtigkeit entgegengewirkt werden. Das Aufstellen eines Ventilators in der Tür oder im Kellerfenster wirkt unterstützend beim Lüften. Generell kann warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte. So kann auch ein Heizlüfter unterstützend eingesetzt werden. Bei schwüler Hitze sollte mehr geheizt als gelüftet werden, da es gerade bei kalten Kellerwänden sonst zu Kondensation kommen kann. Die ideale Zeit zum Lüften ist die Nacht, sofern die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch ist. Bei Nebel sollte daher aufs Lüften verzichtet werden.

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich bei diesen Informationen um mögliche zusätzliche Hilfestellungen und Erstmaßnahmen, die bei einem durch Unwetter entstandenen Schaden unterstützen sollen, eine professionelle Schadenbehebung aber nicht ersetzen können. Um eine notwendige professionelle Hilfe im Schadensfall zu bekommen, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt zum entsprechenden Versicherer aufnehmen. Die meisten Versicherer richten in diesen Fällen kurzfristig eine kostenfreie Hotline zur Schadenmeldung der Unwetterschäden ein. Dennoch kann es aufgrund der zahlreichen Schadenmeldungen immer zu Wartezeiten kommen.

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