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Unsere Tätigkeit beginnt mit einer eingehenden Bestandsaufnahme. Daraus lässt sich eine Diagnose ableiten und eine Lösungsfindung vornehmen. Das Ergebnis dieser umfangreichen Finanzanalyse ist eine Finanzstrategie, die eine Vernetzung zwischen den Wünschen und Zielen, der persönlichen Finanzsituation und den wirtschaftlichen Einflüssen darstellt.
Die Antworten auf "was lohnt sich?", "was braucht man?", "was kann man?" und "was will man?" entscheiden über den optimalen Produktmix.
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Lieber eine Stunde über Geld nachdenken,
als eine Stunde für Geld arbeiten.
Zitat von John Davison Rockefeller
(1839-1937)
Interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen
Energieausweis ist ein Indikator für weitere Sanierungskosten vor dem Hauskauf
Wer ein gebrauchtes Haus oder eine Wohnung erwerben möchte, sollte sich im Vorfeld über die Energieeffizienz der Immobilie erkundigen. So können der erforderliche Sanierungsaufwand und die Kosten abgeschätzt werden. Er hilft Käufern, zukünftige laufende Energiekosten abzuschätzen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Um die Informationen umfassend zu verstehen, ist jedoch eine genaue Analyse und gegebenenfalls eine Energieberatung empfehlenswert.
Den Energieausweis vor dem Hausbau prüfen
Die Dena (Deutsche Energie Agentur) rät Käufern einer gebrauchten Immobilie dazu, sich den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis unbedingt zeigen zu lassen. In diesem Energieausweis sind verschiedene Energieskalen aufgeführt, die Aufschluss über den Energieverbrauch des Hauses geben. Dabei zeigt der grüne Bereich einen geringeren Energiebedarf der Immobilie an, während der rote Bereich auf einen hohen Energiebedarf und hohe Kosten für Warmwasser und Heizung prognostiziert.
Der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis ist ein hilfreicher Wegweiser für Hauskäufer von gebrauchten Immobilien. Liegen die Werte beim Energieausweis im roten Bereich, ist mit zahlreichen Sanierungsarbeiten zu rechnen. Dabei ist die EnEV (Energiesparverordnung) maßgebliches Instrument, nach deren Vorschriften ein Haus energetisch saniert werden muss.
Der Energieausweis: Gesetzliche Vorschriften der Sanierung und Kalkulationshilfe
Die EnEV gibt vor, in welchem Umfang die Sanierungsarbeiten erfolgen müssen. So erfordert eine Fassadenerneuerung, dass auch bis dato ungedämmtes Mauerwerk gedämmt werden muss. In Einfamilien,- und Zweifamilienhäusern sind bei einem Eigentümerwechsel zudem alle Heizungsleitungen und Warmwasserleitungen zu dämmen, wenn diese sich in unbeheizten Räumen befinden. Der Energieausweis ist deswegen ein wichtiger Indikator für die anstehenden Kosten, die neben dem Kauf auf den neuen Eigentümer zukommen können.
Auf den Energieausweis bestehen
Vor dem Hauskauf sollten potentielle Käufer sich bedingend den Energieausweis vorlegen lassen. So wird zeitnah ersichtlich, welche Energieeffizienz das Haus besitzt und welche weiteren Kosten auf den neuen Eigentümer zukommen. Zeigt der Energieausweis hier den grünen Bereich, ist die Energieeffizienz positiv und es muss keine Sanierung getätigt werden. Ein roter Bereich signalisiert, dass das Haus eine schlechte Energieeffizienz besitzt. Allerdings wirkt sich diese auch auf den Kaufpreis aus, der wesentlich geringer ausfällt. Hier ist von Immobilie zu Immobilie abzuwägen.
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An den Aktienmärkten, aber auch beim Fest- oder Tagesgeld sind Anleger stetig auf der Suche nach Renditen und das ist in den krisenreichen Zeiten meist schon schwer genug. Daher gibt es auch keinen Grund dafür, den Fiskus übermäßig an den erzielten Erträgen zu beteiligen. Trotz der der sogenannten Abgeltungssteuer sind das Sparkapital und die Investments nicht unbedingt komplett dem Finanzamt ausgeliefert. Drei Monate vor Ende des sogenannten Steuerjahres haben Anleger noch ausreichend Zeit, sich um die Steueroptimierung ihres Vermögens und ihrer Erträge zu beschäftigen.
Die Freistellungsaufträge überprüfen
Die Steueroptimierung beginnt schon im Bereich der Freistellungsaufträge für die Depot- und Bankverbindungen. Steuerfrei sind jährlich Dividenden, Kursgewinne und Zinsen auf Sparkonten bis zu einem Wert von 1.000 Euro. Für Verheiratete beläuft sich die Grenze auf 2.000 Euro. Eine Umfrage der Royal Bank of Scotland hat nun aber bestätigt, dass nur jeder sechste einen Steuerfreistellungsantrag stellt. Und andere halten ihre Aufträge nicht aktuell und zahlen somit zu viel an Steuer und wissen gar nicht, dass sie unter dem Freibetrag liegen.
Die Verlustbescheinigung und Abgeltungssteuerverrechnung
Eine weitere Möglichkeit ist die Verlustbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung lassen sich beispielsweise Verluste aus dem einen Depot mit Gewinnen aus einem anderen Depot verrechnen. Diese Bescheinigung muss jedoch bis zum 15. Dezember bei der Depotbank beantragt werden. Diese Bescheinigung kann dann bei der Steuererklärung des abgelaufenen Jahres in der Anlage KAP angegeben werden. Bei der Verrechnung muss jedoch beachtet werden, dass die Aktiengewinne mit allen angefallenen Verlusten verrechnet werden und zwar auch mit den Verlusten aus Anleihe- und Fondsverkäufen. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass Aktiengewinne auch nur mit Aktienverlusten verrechnet werden können. Daher sollte ein Anleger über das Depot, mit den Aktienverlusten auch weiterhin seine Aktiengeschäfte abwickeln.
Gewinne gegen Verluste laufen lassen
Verluste aus Fonds, Anleihen, Wertpapieren, Derivaten sowie aus Zertifikaten und Optionsscheinen können auch mit den Zinseinkünften aus Festgeld- oder Tagesgeldkonten verrechnet werden. Wer jedoch Sparbriefe oder Festgelder mit einer mehrjährigen Laufzeit besitzt, der sollte folgendes beachten: Bei diesen Anlageformen hat man die Möglichkeit eine jährliche Ausschüttung zu nutzen oder eine am Laufzeitende. Wer die Variante am Laufzeitende wählt, der sollte beachten, dass durch die einmalige Ausschüttung die Freibetragsgrenze überschritten wird und dann greift wiederum die Abgeltungssteuer ein.
Riester und Abgeltungssteuer
Um die Abgeltungssteuer zu umgehen, ist der Riester-Vertrag besonders beliebt, denn die Sparraten sowohl in einem Bank- als auch in einem Fondssparplan sind abgeltungssteuerfrei. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass die Riester-Rente im Alter komplett besteuert wird. Bei manchen Riester-Verträgen ist es auch möglich diese zu übersparen. Das bedeutet, dass man mehr als 4 Prozent vom Bruttoeinkommen einzahlen kann. Diese Verträge sind in der Ansparphase jedoch zunächst steuerfrei doch im Rentenalter erhöht sich dadurch natürlich die Besteuerung.
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Das Thema, dass die Familie bei einem Todesfall richtig abgesichert sind, findet immer noch nicht genügend Aufmerksamkeit bei den Menschen. Die Möglichkeit eines frühen Ablebens wird meist verdrängt. Tatsächlich stirbt jeder sechste Deutsche vor dem 65. Lebensjahr. Um herauszufinden, ob sich so eine Versicherung lohnt, sollte man aber vorher einige Fragen beantworten: Was passiert finanziell, wenn derjenige, der die Familie versorgt, nicht mehr am Leben ist? Was würde dann mit den Hinterbliebenen passieren? Welcher finanzielle Bedarf ist dann notwendig?
Was ist mit alle Versorger richtig absichern gemeint?
Es gibt viele private Katastrophen, wie ein Fehltritt beim Bergwandern, ein Arbeitsunfall oder ein Unfall auf der Autobahn. Ein schreckliches Ereignis, denn die Familie muss ja den Tod des verstorbenen verarbeiten und bekommt dazu schnell finanzielle Probleme, da ein Einkommen wegfällt. Und genau aus diesem Grund ist eine Risikolebensversicherung für die Versorger der Familie ein absolutes muss.
Für jeden Versorger der Familie gilt in der Regel folgende Regel: Sind in der Familie Kinder vorhanden, so sollte man schon definitiv das drei- bis fünffache seines Bruttojahreseinkommen ansetzen.

Wie hoch ist die derzeitige Versicherungssumme im Durchschnitt, und kann man davon eigentlich leben?
Die durchschnittliche Lebensversicherungssumme aus der Risikolebensversicherung beträgt im Durchschnitt zwischen 70.000 und 100.000 Euro, Voraussetzung dafür ist aber, dass auch wirklich ein Todesfall vorgefallen ist. Eine Einzelperson kann von diesem Geld recht bescheiden Leben, aber da wir ja davon ausgehen, dass noch Kinder vorhanden sind, wird das Geld so gerade eben ausreichen um sich und seine Kinder über die Runden zu bekommen.
Was sollte man noch über die Risikolebensversicherung wissen?
Wichtig ist es die monatliche Versorgungslücke zu berechnen: monatliche Ausgaben; abzüglich Einnahmen im Versorgungsfall, Kindergeld und Erwerbseinkünfte. Bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung fällt keine Einkommenssteuer an. Jedoch kann Erbschaftsteuer anfallen, wenn die Freibeträge für Erbschaften verbraucht sind. Bei unverheirateten Paaren sind die Erbschaftsfreibeträge sehr niedrig, wodurch es zu großen Abzügen aus der Versicherungsleistung kommt. Hier ist es sinnvoll, dass beide Partner "über Kreuz" jeweils das Leben des anderen versichert. Die Beitragszahlung muss ebenfalls "über Kreuz" erfolgen.
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