Cannabis am Steuer: Welche Folgen hat dies für die Kfz-Versicherung
Anders als bei Alkohol gibt es bei Drogen keine definierten Grenzwerte, ab denen Sanktionen drohen. Da die Wirkung je nach Droge und Konsument ganz unterschiedlich ausfallen kann, lassen sich pauschale Grenzwerte nicht definieren. Klar ist: Nach dem Konsum von Drogen sind Konzentrations- und Reaktionsvermögen eingeschränkt, gefährliche Situationen werden falsch bewertet, das fahrerische Können häufig überschätzt. Diese Kombination kann im Straßenverkehr im schlimmsten Falle tödlich enden.
Mit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes fragen sich viele: Was gilt eigentlich im Straßenverkehr? Und welche Auswirkungen hat Cannabis-Konsum auf den Kfz-Versicherungsschutz? Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Seit 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft
Seit April 2024 ist nicht nur der Eigenanbau zum Eigenkonsum, sondern auch der generelle Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Mit der Legalisierung soll der in den letzten Jahren immer stärker zugenommene Erwerb vom Schwarzmarkt entkoppelt und somit der Gesundheitsschutz erhöht, die Aufklärung und Prävention gestärkt sowie die Drogenkriminalität eingedämmt werden. Geplante Evaluationen sehen vor, die Auswirkungen des Gesetzes auf das Konsumverhalten von Minderjährigen und auf die organisierte Kriminalität zu prüfen.
Diese Regeln gelten derzeit im Straßenverkehr
Ab einem Wert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum drohen beim Führen eines Kraftfahrzeugs Sanktionen. Interessanter Fakt: Die Toleranzgrenze ergibt sich aus der regelmäßigen Rechtsprechung, ist jedoch nicht gesetzlich reguliert. Dies soll nun bald geändert werden. Vorgeschlagen wurde dafür eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter, da ab diesem Wert nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kfz „nicht fernliegt“. Mit Blick auf mögliche Strafen zeigt sich bereits jetzt: Drogen- und Alkoholmissbrauch wird im Straßenverkehr sehr ernst genommen.
So richtet sich die Höhe der Strafe unter anderem danach, wie oft das Fahren unter Drogeneinfluss festgestellt wurde:
- 1. Mal - rund 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von einem Monat
- 2. Mal - rund 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten
- 3. Mal - rund 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten
Zudem kann eine Medizin-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgen. Je nach Schwere des Vergehens sind auch höhere Sanktionen sowie ein Strafverfahren möglich, das Freiheitsstrafen mit sich ziehen kann.
Was gilt in der Kfz-Versicherung?
Die gute Nachricht vorneweg: Die Unfallopfer werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt, auch wenn der Fahrer unter Drogen gestanden hat. Unabhängig davon hat ein Unfall unter Drogeneinfluss erhebliche Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen:
- Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers und nimmt den Fahrer mit bis zu 5.000 Euro in Regress
- Kaskoversicherung kürzt die Versicherungsleistung um bis zu 100 Prozent
- Fahrerschutzversicherung leistet nicht, wenn bei einem Unfall Drogen bzw. Alkohol im Spiel waren
Neben Geldbußen und Führerscheinentzug hat missbräuchlicher Drogenkonsum auch klare Auswirkungen auf den Versicherungsschutz durch die Kfz-Versicherung. Denn ist der Versicherungsnehmer aufgrund des Genusses berauschender Mittel nicht in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen, besteht kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Diese Regelung bezieht sich gleichermaßen auf die Kfz-Haftpflicht-, die Kaskoversicherung, den Schutzbrief sowie den Fahrerschutz.
Wir empfehlen: Autofahrer sollten auf den Konsum von Cannabis vollständig verzichten. Denn die Überschreitung des derzeit niedrigem Toleranzwertes ist auch noch viele Tage nach dem letzten Konsum möglich – und Fahrsicherheit sowie Versicherungsschutz damit gefährdet.
Wie verhalte ich mich, wenn der Unfallgegner unter Drogen steht?
Wer nach einem Unfall den Verdacht hat, dass der Unfallgegner möglicherweise unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht, sollte in jedem Fall die Polizei rufen. Nur sie kann einen Drogentest veranlassen. Mit Vortestgeräten etwa kann die Polizei relativ schnell den Drogenkonsum im Schweiß, Urin oder Speichel direkt an der Unfallstelle feststellen. Kann die Polizei den Drogenkonsum nachweisen, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein.
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Um komplexe Zusammenhänge in einfachen Worten zu beschreiben, werden seit jeher Börsenweisheiten benutzt. Es gibt einige Börsenweisheiten von denen private Anleger lernen können. Ein Anleger-Sprichwort sagt: Greife nie in ein fallendes Messer. Denn Messer sind meist scharf und wer in die Klinge greift, wird sich vermutlich schneiden. Doch wie viel Wahrheit steckt in diesen Sprüchen?
Lege nie alle Eier in einen Korb
Diese Regel zählt zu den bekanntesten Börsenweisheiten und besagt, dass man nicht nur in eine Anlageform investiert, sondern den Anlagebetrag möglichst breit verteilt. Experten sind sich darin einig, dass diese Regel stimmt. Es wurde auch schon wissenschaftlich nachgewiesen, dass eine gute Streuung das Risiko minimiert. Wenn der Anlagebetrag sinnvoll über mehrere Anlageklassen verteilt wird, muss man sich nicht davor fürchten sein ganzes Vermögen zu verlieren, wenn mal eine Anlage ins Minus rutscht. Eine einzelne Position sollte in einem Depot nie mehr als 15 Prozent ausmachen, da sonst das Gesamtdepot zu sehr vom Ergebnis einer Einzelposition abhängig ist.
The trend is your friend - Aufruf zum Herdenverhalten
Wer einem Anlagetrend, bzw. einer positiven Entwicklung eines Wertpapiers folgt, der gewinnt. Wenn der Kurs steigt, dann bleibt man als Anleger dabei und wenn der Kurs fällt, wird verkauft. Das hört sich gut an, setzt jedoch hellseherische Fähigkeiten voraus, dass Kursentwicklungen vorhergesehen werden können. Da sich Großinvestoren auch öfters "verzocken" ist dies sicher kein Rat für Kleinanleger. Allerdings gibt es in der Vergangenheit auch positive Beispiele für Aktien. Wenn diese eine bessere Wertentwicklung relativ zu anderen Aktien ausgewiesen haben, dass sie dann nachweislich dazu tendierten, diese bessere Entwicklung auch in der Zukunft zu zeigen.
Greife nie in ein fallendes Messer
Bei dieser Börsenweisheiten handelt es sich um das Gegenteil der Trend-Regel. Es wird die Annahme getroffen, dass Anleger lieber die Finger vom Kaufen lassen sollten, wenn die Kurse fallen. Denn es kann niemand wissen, wie weit die Kurse fallen. Bei einem Abwärtstrend kommt es schnell zur Verkaufspanik und somit zu einer Kurslawine. Als Paradebeispiel dafür kann man Zusammenbruch des Neuen Marktes nehmen, bei dem damals manche Kurse aus großen Höhen sehr tief fielen.
Verstärkt werden solche Effekte heutzutage durch den 24 stündigen elektronischen Handel, wenn weltweit zum gleichen Zeitpunkt automatisch von vielen verkauft wird. Mit etwas gesundem Menschenverstand kann man dann gute Einstiegskurse nutzen. Bei Fondsanlagen bietet sich dann das Cost-Average-Verfahren an, welches auch von Kleinanlegern problemlos genutzt werden kann.
Kaufe, wenn die Kanonen donnern
Ein Kriegsausbruch, eine Naturkatastrophe oder wirtschaftliche Probleme eines Globalplayers sind immer eine schlechte Nachricht, in deren Folge die Kurse an den Aktienmärkten nachgeben. Wenn Anleger in dieser Zeit investieren, können sie davon profitieren, dass die Kurse solider Unternehmen wieder steigen, wenn der Konflikt beendet oder eine Katastrophe vorüber ist. Auch wenn es bedauerliche Hintergründe sind, haben sich diese leider als richtig erwiesen. Dennoch sollten Anleger sich von dieser Regel nicht zu sehr beeinflussen lassen, denn es gibt kein vorhersehbares Muster, aus dem dauerhaft ein Vorteil entstehen würde.
Die Entscheidung sollte daher nicht von den Nachrichten abhängig gemacht werden, sondern von der individuellen Lebensplanung. Die Verfügbarkeit des Anlagebetrages sollte deshalb klar definiert sein. Der interessanteste Einstiegszeitpunkt nützt nichts, wenn man zur falschen Zeit sein Anlagebetrag benötigt und dann Verluste realisieren muss.
Hin und her macht Taschen leer
Wer Wertpapiere häufig verkauft und wieder kauft, hat wegen der vielen Transaktionen vor allem hohe Kosten. Diese müssen bei der Renditeberechnung berücksichtigt werden. Dazu kommt, wenn man hektisch viel kauft und wieder verkauft, macht man meist viele Fehler und sorgt nur für vollen Kassen bei den Banken. Auf der anderen Seite gilt es zu beachten, dass zwar eine ruhige Hand dabei hilft, die Kosten gering zu halten, es als Anleger aber wichtig ist sein Depot immer im Auge zu behalten. Entwickelt sich ein Papier oder eine Anlageklasse grundsätzlich über längere Zeit schlecht, kann es durchaus sinnvoll sein, sich davon zu trennen.
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Warum Sicherheit etwas ganz anderes als eine Garantie bei der Geldanlage ist
Die meisten Sparvorgänge werden oft jahrelang oder auch jahrzehntelang betrieben, vor allem dann, wenn sie für die Altersvorsorge dienen. Es ist deshalb kein Wunder, dass die Sparer bei ihrem Geldeinsatz sicher sein wollen. Denn für den Sparer ist es wichtig, dass das angesparte Kapital werthaltig und noch die nötige Kaufkraft besitzt, wenn man es in Anspruch nehmen möchte.
Sicherheit gibt es nicht zum Null-Tarif
Kann dieses „sicher sein“, diese Sicherheit, mit Garantien erkauft werden? Deutsche Lebensversicherer, die Unternehmen, bei denen die meisten Sparvorgänge laufen, müssen von Rechts wegen einen Garantiezins von mittlerweile nur noch 0,25 Prozent pro Jahr anbieten. Aber jede Garantie kostet Geld. Und wenn sichere Anlagen, wie Bundesanleihen in der jüngsten Vergangenheit nur noch Renditen von 1 Prozent oder bei bestimmten Laufzeiten sogar negative Erträge im Jahr erzielen, dann schmerzt jede noch so kleine Kostenbelastung doppelt. Und Garantiekosten sind in der Regel keine „kleinen“ Kostenfaktoren bei einer Geldanlage.
Sicherheit und Garantie sind grundverschieden
Man muss also wohl die obige Frage mit „nein“ beantworten. Sicherheit ist eben etwas ganz anderes als eine Garantie. Wem gezeigt wird, dass z. B. deutsche Aktien seit 50 Jahren in jedem denkbaren Zeitraum, der länger als 15 Jahre war, mindestens 2,3 Prozent pro Jahr an Rendite erzielt haben, dem wird klar, dass bei der langfristigen Geldanlage der sicherere Weg über Aktien führt – auch wenn er mit Schwankungen verbunden ist. Die Durchschnittsrendite liegt dennoch bei knapp 8 Prozent pro Jahr.
Für andere Aktienmärkte gelten ähnliche Werte
Bei Anlagezeiträumen, wie sie für Altersvorsorgeverträge üblich sind, also zwischen 25 und 45 Jahren, liegt die kleinste erzielte jährliche Rendite bei 4,9 Prozent. Der Zugang zu den Aktienmärkten ist über Investmentfonds einfach möglich. Diese gibt es auch mit oder ohne Garantien, also mit geringerer Kostenbelastung; mit hoher Flexibilität, was die Anpassung an neue Lebenssituationen betrifft und mit spannenden Möglichkeiten, was den Vermögensübertrag auf die nachfolgende Generation betrifft.
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Girokonto: Versteckte Kosten und worauf man achten sollte
Spätestens seitdem die Europäische Zentralbank (EZB) in den vergangenen Jahren die Strafzinsen für die Banken eingeführt hat, haben viele Banken und Sparkassen wieder Gebühren für Girokonten eingeführt. Dies beginnt bei Kontoführungsgebühren, geht weiter für Gebühren für Bargeldabhebungen oder auch für beleghafte Überweisungen. Dennoch sind viele Kosten oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Im folgenden Beitrag gibt es wichtige Hinweise, wie Sie Kostenfallen erkennen können.
Woran sind die Kostenfallen zu erkennen
Dabei greifen viele Banken teilweise tief in die Trickkiste: Sie locken Kunden beispielsweise mit günstigen Konditionen und erheben dann Gebühren für Leistungen, die eigentlich selbstverständlich sind und bisher kostenlos angeboten wurden. Für Lastschriften, Daueraufträge, Abhebungen, Kreditkarten oder EC-Karten – all das soll auf einmal Geld kosten. Versteckte Gebühren verbergen sich oft im Kleingedruckten.
Hier ein kleiner Überblick über mögliche Gebührenfallen:
- Kontoführungsgebühren: Immer mehr Geldinstitute erheben Gebühren für ihr Girokonto. Statt wie bisher null Euro, werden nun monatliche Grundgebühren fällig.
- Bearbeitungsgebühren: Viele Banken werben zwar mit kostenlosen Girokonten, erheben aber sogenannte Bearbeitungsgebühren. So kann der Gang zum Kontoauszugsdrucker oder zum Bankschalter bis zu 1,50 Euro kosten oder jede Überweisung per Beleg bis zu zehn Euro. Und selbst für die Nutzung des Online-Bankings können pro Klick Gebühren anfallen.
- Überhöhte Dispozinsen: Auch hier empfiehlt sich ein Blick in Kleingedruckte der Bank. Sobald man sein Konto überzieht, kann es sehr teuer werden.
- Kosten für Karten: Gern werden Gebühren für die Bereitstellung von EC- oder Kreditkarten berechnet, auch wenn das Girokonto zunächst als kostenlos angeboten wird. Hier hilft häufig auch nur ein Blick ins Kleingedruckte. Außerdem sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen, ob die Kostenbefreiung befristet ist.
Als eines der wichtigsten Kriterien sollte die kostenlose Bargeldabhebung an möglichst vielen Geldautomaten sein. Bei einer eingeschränkten Auswahl kann sonst der regelmäßige Gang zum Geldautomaten unverhältnismäßig teuer werden.
So finden Sie das perfekte Girokonto
Ein kostenloses Girokonto ohne versteckte Kostenfallen findet man am besten, indem man die verschiedenen Anbieter miteinander genau vergleicht. Dabei gilt es zwischen den Leistungen der Bank und den eigenen Wünschen und Bedürfnissen abzuwägen. Lesen Sie unbedingt das Preis- und Leistungsverzeichnis und informieren sich, bei welchen Vorgängen Kosten entstehen können. Am einfachsten geht dies mit einem Online-Vergleichsrechner.
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So einfach funktioniert der Kontowechsel
Früher war ein Kontowechsel mit relativ großem Aufwand verbunden. Heute ist viel einfacher, denn seit einer gesetzlichen Änderung seit September 2016, wird die Umstellung der Konten für den Kunden von den Banken übernommen. Das Ganze muss innerhalb von zwölf Arbeitstagen erledigt sein. So wird es nicht nur schneller und unbürokratischer für den Kunden, es ist auch wesentlich einfacher, denn das aufwendige Durchsuchen aller Unterlagen oder Kontoauszüge ist nicht mehr notwendig. Die Banken übernehmen die früher so lästige Umstellung der Konten und informieren alle Geschäftspartner (Energie- und Gasversorger, Telefongesellschaften, Versicherungen, Krankenkassen etc.) über die neue Bankverbindung und richten die jeweiligen Daueraufträge oder Lastschriftverfahren ein.
Dazu fordert die neue Bank bei der alten eine Auflistung aller Transaktionen der letzten 13 Monate an. Die bisherige Bank ist verpflichtet, die notwendigen Informationen so schnell wie möglich bereit zu stellen. Zudem haften die Banken für eventuelle Pannen bei der Umstellung. Das wurde im sogenannten Zahlungskontengesetz festgelegt, das im September 2016 in Kraft getreten ist. Die Bankkunden sollten mit diesem Gesetz die Möglichkeit erhalten, schneller ihre Bank zu wechseln und finanziell mobiler zu sein. Bisher war zwar eine Wechselbereitschaft vorhanden, vor der jedoch viele Kunden wegen den bürokratischen Hürden in der Praxis einen Wechsel scheuten.
Das sollten Wechselwillige bei der Wahl der Bank beachten
Bei der bankseitigen Unterstützung zum Kontowechsel gibt es jedoch Unterschiede. Einige Banken bieten lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Prozess zum Kontowechsel an. Dieser kann für den wechselwilligen Kunden auch Nachteile mit sich bringen. So entsteht für den Kontoinhaber eine große Papierflut, da er laut Gesetz eine Durchschrift der Informationsschreiben an alle Zahlungspartner erhalten muss. Zusätzlich werden hierbei auch Zahlungspartner über die neue Bankverbindung informiert, die diese Nachricht gar nicht erhalten sollen, wie beispielsweise Discounter oder bereits gekündigte Telefonanbieter. Dieser Kontowechselprozess muss in maximal zwölf Geschäftstagen abgewickelt sein.
Einfacher geht es mit digitalen Kontowechselservices
Neben dem gesetzlichen Standard gibt es auch eine bequemere und ebenfalls kostenlose Unterstützung beim Kontowechsel: Den digitalen Kontowechselservices. Der Kontowechsel erfolgt hierbei online in wenigen Minuten, inklusive automatischer Ermittlung der Zahlungspartner und der sicheren und verschlüsselten Übertragung der Kontodaten. Sie haben die Möglichkeit einfach per Mausklick auswählen, wem Sie Ihre neue Bankverbindung mitteilen wollen und wem nicht.
Welches das für Sie günstigste Girokonto ist, können Sie mit unserem Girokonto-Vergleichsrechner individuell nach Ihren Nutzungsbedürfnissen schnell herausfinden.
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