Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Jedoch haben die gesetzlichen Krankenkasse (GKV) mittlerweile die Möglichkeit eine Fülle an Mehrleistungen und Services anbieten. Ob es um eine Übernahme von Naturheilverfahren, verbesserte Versorgung im Krankheitsfall, kostenfreie Zahnreinigungen, finanziell hochattraktive Bonusprogramme oder besondere Leistungen bei Kindern geht – das Ganze ist nahezu unüberschaubar. Mit diesem Vergleichsrechner bieten wir Transparenz und zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie wo bekommen können.

Vom Gesetzgeber wurde festgelegt, dass jeder der gesetzlich krankenversichert ist, alle 12 Monate seine Krankenkasse wechseln kann. Von diesem Wechselrecht sollten Sie gebrauch machen! Denn die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterscheiden sich mittlerweile erheblich in ihren Beiträgen und freiwilligen Zusatzleistungen. Ein Wechsel kann ganz einfach vorgenommen werden, in dem man bei einer neuen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) einen Mitgliedsantrag stellt und die bisherige kündigt. Während des Wechsels ist man jederzeit weiter krankenversichert. Sollte ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht möglich sein, bleiben Sie automatisch weiter bei der bisherigen Krankenkasse versichert. 

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