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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 05. September 2024

Langsam aber sicher beginnt die Kreditkarte in Deutschland Fuß zu fassen. Statistisch gesehen besitzt schon heute jeder Deutsche mindestens eins der kleinen Plastikkärtchen zum Bezahlen im Internet oder im Ausland. Dabei gibt es bei kaum einem Zahlungsmittel so große Unterschiede wie bei den verschiedenen Kreditkartenarten.
Die Charge-Kreditkarte
Die Charge Kreditkarte ist der Klassiker unter den Kreditkarten. In diesem Modell werden die Umsätze, die mit einer Kreditkarte über einen bestimmten Zeitraum gesammelt und meist monatlich mit einem hinterlegten Girokonto abgebucht. Die höhe der maximalen Belastung, die innerhalb des vorgebeben Zeitraums auf der Kreditkarte angesammelt werden darf, wird dabei in der Regel vorher vom jeweiligen Kreditinstitut vorgegeben. Zu jeder Charge-Kreditkarte gehört immer ein Girokonto über das die Karte abgerechnet wird. Dieses muss war nicht zwangsläufig bei der Bank bestehen, von der die Kreditkarte ausgeben wird, viele Banken knüpfen das Angebot einer Charge-Kreditkarten allerdings an ein eigenes Girokonto an.
Die Debit-Kreditkarte
Anders als bei der Charge-Kreditkarte entsteht bei der Debit-Kreditkarte gar kein eigentlich Kredit. Denn die Debit-Kreditkarte wird tagesaktuell immer über ein mit ihr verbundenes Girokonto abgerechnet und wird ausschließlich mit einem Konto bei der jeweiligen Bank vertrieben. Dabei kann die Karte auch nur solange benutzt werden, wie die Deckung auf dem jeweiligen Girokonto ausreichend. Die Debit-Kreditkarte funktioniert also im Prinzip genauso wie eine normale EC-Karte. Trotzdem erfreut sich diese Form der Kreditkarte einer zunehmenden Beliebtheit, da sie die Vorteile einer Kreditkarte mit der Sicherheit einer EC-Karte verbindet.
Die Prepaid-Kreditkarte
Das Prepaid-Modell ist vielen noch aus dem Bereich der Handytarife ein Begriff. Dabei funktioniert das Verfahren bei einer Kreditkarte fast genauso wie in der Telekommunikation. Bevor die Prepaid-Kreditkarte benutzt werden kann muss sie durch eine Einzahlung von einem Girokonto aus quasi aufgeladen werden. Im Anschluss kann der Nutzer einer Prepaid-Kreditkarte über genau den Betrag mit der Karte verfügen, den er vorher überwiesen hat.
Ein großer Vorteil der Prepaid-Kreditkarte ist, dass diese auch ohne vorherige Prüfung bei der Schufa ausgestellt wird. Das bedeutet, dass auch Nutzer mit einem negativen Eintrag eine Prepaid-Kreditkarte nutzen können. Allerdings gilt es zu beachten, dass diese Form der Kreditkarte nicht überall als Zahlungsmittel akzeptiert wird. So nehmen beispielsweise die meisten Mietwagenunternehmen keine Prepaid-Kreditkarten an.
Zusätzlich zu diesen drei großen Vertretern der Kreditkarten gibt es noch viele weitere Modelle mit unterschiedlichen Abrechnungs- und Gebührenstrukturen. Auf Grund des großen und teils unübersichtlichen Angebotes lohnt sich ein genauer Vergleich der unterschietlichen Anbieter und Arten von Kreditkarten auf jeden Fall. Dabei können Vergleichsportale hilfreich sein.
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Aus einer beruflichen Tätigkeit mit einem goldenen Handschlag auszuscheiden, das ist die Vorstellung, die viele haben, wenn es um Abfindung geht. Mit der Abfindung macht ein Chef seinem Mitarbeiter den Abschied vom Unternehmen einfacher. Spektakulär sind oft die Abfindungen in mehrfacher Millionenhöhe für Führungskräfte. Die Mehrzahl der Entschädigungen liegen wesentlich niedriger.
Anspruch auf Abfindung nicht grundsätzlich verbrieft
Auch wenn sich diese Meinung hartnäckig hält: Einen durchgehenden rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Trotzdem wird sie häufig gezahlt. Der Grund ist einfach. Viele Arbeitgeber, die sich von Mitarbeitern trennen wollen, möchten vor allem Prozesse vor den Arbeitsgerichten umgehen. Die strengen Regeln des Kündigungsschutzes in Deutschland lassen teure Klagen gegen Entlassungen grundsätzlich zu. Billiger kann es werden, mit einer Abfindung zu winken, wenn der Arbeitnehmer auf Klage verzichtet. Mitarbeiter, die ihre rechtliche Situation kennen, können höhere Entschädigungen für sich aushandeln.
Ausnahmsweise eine Abfindung gibt es auch, wenn
- Tarifverträge diese Möglichkeit grundsätzlich festlegen
- Betriebsvereinbarungen für Gruppen von Mitarbeitern diese Kompensation vorsehen
- einzelne Arbeitsverträge, etwa von Führungskräften, eine solche Klausel beinhalten
- Betriebsräte bei Entlassungen das in Sozialpläne vereinbaren
Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen
Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer nach dem Paragraph 1a des Kündigungsschutzgesetzes. Ihnen steht die Zahlung einer Entschädigung von ihrem Arbeitgeber immer dann zu, wenn sie auf eine Klage gegen ihre Kündigung verzichten. Dann haben sie Anspruch auf ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Das soll vor allem Mitarbeitern helfen, die lange in einem Unternehmen tätig waren und unter Umständen nur kurze Zeit bis zu einer Rente zu überbrücken haben.
Wer sich auf darauf einlässt, sollte seine Rechte gut kennen. Eine Abfindung steht dem Arbeitnehmer nur unter bestimmten Umständen zu. So muss für den betreffenden Fall das Kündigungsschutzgesetz gelten. Das ist nur der Fall, wenn
- das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht
- das Unternehmen über zehn Mitarbeiter beschäftigt
- diese in Vollzeit arbeiten
In kleineren Firmen gibt es diese Entschädigung bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht.
Gründe müssen im Unternehmen liegen
Das Verhalten eines Arbeitnehmers kann dafür sorgen, dass er ein Recht auf eine Abstandszahlung verwirkt. Denn die Abfindung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr gibt es nur bei Kündigungen aus dringenden betrieblichen Erfordernissen. Das kann die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens ein, ein Auftragsrückgang oder eine Umstrukturierung. Kündigt der Chef einem Mitarbeiter wegen dessen Verhalten, gibt es kein Geld. Das Kündigungsschreiben muss auf die betrieblichen Erfordernisse hinweisen.
Übrigens kann auch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vom Gericht eine Entschädigung festgelegt werden. Klagt ein Arbeitnehmer erfolgreich gegen seinen Arbeitgeber, ist das sogar in aller Regel der Fall. Denn selten kehrt der Mitarbeiter dann auf seinen Arbeitsplatz zurück. Auch Gerichte legen die Entschädigungssummen nach der Formel halbes Bruttogehalt mal Beschäftigungsjahr fest. Oft gibt es aber auch Vergleiche, bei denen die Summe höher liegt.
Sozialabgaben und Steuern
Das ist positiv: Abfindungen sind kein Arbeitsentgelt. Sie sind Entschädigungen für den Verlust des Einkommens. Deshalb müssen auch keine Sozialbeiträge auf diese Gelder gezahlt werden. Auch das Arbeitslosengeld wird nicht gekürzt, wenn es solche Zahlungen gab. Eine Abfindung gehört dem Mitarbeiter, staatliche Forderungen bleiben außen vor.
Selbst der Fiskus behandelt Abfindungen mit gewissem Respekt. Er wendet bei der Berechnung der Einkommensteuer die mildere Fünftelungsregelung an. Dabei wird die Entschädigungssumme durch fünf geteilt. Ein Fünftel wird mit dem Jahreslohn addiert. Daraus wird eine Steuer errechnet. Der Finanzbeamte vergleicht dann die Summe mit der Steuer, die ohne Abfindung fällig wäre. Die Differenz aus beiden Summen wird mal fünf genommen. Somit gilt die günstige Besteuerung für ein fiktives Fünftel der Ablöse dann für die volle Abfindung.
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Nach Immobilen ist die Nachfrage hoch und Bestandsobjekte sind zunehmend rar. Deshalb bauen nicht nur auf dem Land, sondern auch in der Stadt immer mehr Menschen in Eigenregie oder kaufen ein Objekt vom Bauträger. Dabei gelten einige Besonderheiten für die Finanzierung, die man beachten sollte damit der Kredit zum Vorhaben passt.
Kreditauszahlung nach Baufortschritt
Der Anteil an Finanzierungen für eigene Bauvorhaben und für den Kauf von Bauträgerimmobilien liegt laut einer deutschlandweiten Erhebung der Interhyp Gruppe mittlerweile bei insgesamt rund 35 Prozent. Während beim Kauf eines bestehenden Einfamilienhauses oder einer Bestandswohnung der vereinbarte Preis in Gänze nach Abschluss des Kaufvertrags bezahlt wird, verhält es sich für im Bau befindliche Objekte wie folgt: Gewährte Darlehen werden Schritt für Schritt ausgezahlt. In dem Zuge muss ein sorgfältiger Blick geworfen werden auf die Bereitstellungszinsen, die bereitstellungszinsfreie Zeit sowie auf die Zinsen, die für die Auszahlung der jeweiligen Teilbeträge fällig werden. Das ist wichtig, um die Gesamtkosten für den Kredit richtig kalkulieren zu können.
Konditionen variieren im Detail
So kann nicht nur die Höhe der Bereitstellungszinsen variieren, die zumeist bei drei Prozent pro Jahr liegt. Es gibt auch Unterschiede, ab wann diese erhoben werden, ob zum Beispiel nach drei, sechs oder sogar zwölf Monaten. Wie teuer ein Darlehen wirklich ist beziehungsweise werden kann, hängt demnach nicht nur vom Effektivzins ab, sondern unter anderem auch von den Kosten für die Abrufung von Kredittranchen nach dem Ende der bereitstellungszinsfreien Zeit. Vor dem Hintergrund empfiehlt es sich zunächst einmal, die Angebote mehrerer Anbieter sorgfältig zu vergleichen.
Zugleich ist eine detaillierte Finanzierungsplanung empfehlenswert. Relevant ist in diesem Zusammenhang, dass die Dauer der bereitstellungszinsfreien Zeit bei vielen Banken gegen einen Aufpreis verlängert werden kann. Das kann sich rechnen, weil der Aufpreis in der Regel niedriger ist, als die Zinsen für das oder die bereits abgerufenen Teilraten, die tagesgenau berechnet und monatlich fällig werden. Auf der anderen Seite hat jedoch auch die Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit ihren Preis. Denn der Aufpreis muss mit dem Darlehenszins für die gesamte Sollzinsbindung auf den gesamten Darlehensbetrag (ausgenommen KfW-Tranchen) bezahlt werden. Deshalb sollte die bereitstellungszinsfreie Zeit je nach Höhe der im Zahlungsplan des Bauträgers vermerkten Teilrate gewählt werden. Sind zum Beispiel die letzten Teilraten nicht mehr besonders hoch, kann es sinnvoll sein, Bereitstellungszinsen in Kauf zu nehmen.
Kostspielige Verzögerungen beim Bau
Hier gilt es jedoch wiederum in Betracht zu ziehen, dass es beim Bau durchaus mal zu Verzögerungen kommen kann, ob durch einen harten Winter, Probleme beim Beschaffen der Baustoffe oder fehlende Genehmigungen. Diese Verzögerungen können ins Geld gehen, da unter Umständen sowohl Bereitstellungszinsen als auch die Zinsen für die bereits abgerufenen Kredittranchen geleistet werden müssen. Hinzu kommen Mietzahlungen, da das Eigenheim ja noch nicht fertig ist. Wünscht der Käufer eine hochwertigere Ausstattung, als ursprünglich mit dem Bauträger vertraglich festgelegt oder beim Bau in Eigenregie geplant, macht sich das ebenfalls bemerkbar. Teurere Fliesen oder kostspieligere Fenster und Türen können dann schnell das Budget sprengen.
Von daher rechnet es sich, die Finanzierung sorgfältig zu planen und in dem Zuge einen zeitlichen und finanziellen Puffer einzuplanen. Das sorgt für Sicherheit und Flexibilität und verringert das Risiko, dass man als Bauherr (teuer) nachfinanzieren muss.
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Der Trend zu Dachausbauten hält an. Durch den Dachausbau kann in einem bestehenden Haus neuer und heller Wohnraum geschaffen werden. Jedoch funktioniert das nicht immer. „Nicht jeder Dachboden ist für einen Ausbau geeignet", warnt Bauingenieur Uwe Angnes, ehemaliges Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz. Ein Statiker sollte unbedingt vor Planungsbeginn prüfen, ob das Dachgeschoss die zusätzliche Belastung tragen kann. Denn ein Ausbau des Dachbodens für Wohnzwecke bedeutet vor deutlich mehr Gewicht.
Ein Fachmann sollte die Mehrbelastung vorher bestimmen
Ein neuer, schalldämmender Bodenbelag, möglicherweise eingezogene neue Zwischenwände und schwere Möbel drücken kräftig auf die oberste Geschossdecke. Und der Dachausbau mit zusätzlicher Wärmedämmung sowie neuer Unterdecke bringt höhere Lasten für den Dachstuhl. „Nur ein Fachmann kann bestimmen, welche Belastung überhaupt möglich ist und ob ein Ausbau ohne großen Zusatzaufwand infrage kommt", betont Angnes. Auch den weiteren Verlauf vom Bauantrag bis zur Fertigstellung sollte ein Fachmann begleiten, rät die Ingenieurkammer.
Behördliche Genehmigungen einholen
Ein Dachausbau ist rechtlich nämlich wie ein Neubau einzustufen. „Die Nutzungsänderungen muss man sich zunächst vom Bauamt genehmigen lassen", so Angnes. Wenn äußere Änderungen anfallen, wie der Einbau von Dachgauben, muss auch dies zuvor beantragt, berechnet und genehmigt werden. Das gilt ebenso für weniger aufwendige schräge Fenster, die zwischen die Dachsparren gesetzt werden. „Auch sie bringen viel Licht in das ausgebaute Dach und sind zudem kostengünstiger", weiß der Experte. Als Variante gibt es bodentiefe Fenster, bei denen die eine Hälfte nach oben geklappt wird, die andere nach vorn. „So entsteht mit einem Handgriff ein kleiner Mini-Balkon", sagt Bauingenieur Uwe Angnes.
Auf eine sorgfältige Ausführung der Bauarbeiten achten
Genau geplant und sorgfältig ausgeführt werden muss auch die Dachdämmung. „Wer hier spart, zahlt dann am Ende drauf', fährt das Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer fort. Denn nur, wenn Wärmedämmung und Dampfsperre richtig verlegt sind, bleibt das Material dann auch dauerhaft trocken und es entsteht kein Schimmel.
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Das aktuelle Marktumfeld bietet gute Gelegenheiten für ertragsorientierte Investitionen, allerdings nur dann, wenn man gewisse Regeln beachtet. Vor Beginn einer Investition ist es deshalb wichtig, seine finanzielle Situation zu analysieren, seine Ziele und Risikotoleranz zu definieren und seine Anlagemöglichkeiten zu kennen. Diese 5 Tipps können dabei helfen, dass man sich richtig entscheidet, Fehlinvestitionen minimiert werden können und damit der Einstieg in die Geldanlage erleichtert wird.
Früh mit dem Investieren anfangen
Der beste Zeitpunkt, um mit dem Investieren anzufangen, ist… 10 oder 20 Jahre her. Den den Moment verpasst? Kein Problem, der zweitbeste Zeitpunkt ist: genau jetzt. Mit frühzeitigem Investieren kann man einen großen Vorteil erzielen, auch wenn man nur mit einem kleinen Betrag angefangen hat. Und warum? Weil die Investitionen dann genügend Zeit haben, um zu wachsen und der Zinseszins seine wichtige Rolle entfalten kann. Zinseszins bedeutet, dass man mit dem Geld, das die Anlagen bereits erwirtschaftet haben, zusätzliches Geld verdienen kann. Das ist der Grund, warum Menschen, die früher mit dem Investieren beginnen, deutlich besser abschneiden als Späteinsteiger.
Der diversifizierte Ansatz ist ein Muss
Erfolgsorientierte Investitionen sollten nie nur auf eine Asset Klasse ausgelegt sein. Man erhöht sein Risiko und kann so durchaus seine komplette Anlage verlieren. Das Liquiditätsrisiko gering halten können Sie, investieren Sie mit Kenntnis zum politischen, sowie dem Marktrisiko bei Aktien. Für erfolgreiche Renditen sollten Sie sich im Vorfeld zur Struktur der Aktie, sowie ihrem Stand in den vergangenen Monaten informieren und sich nicht auf einen zu kurzen Zeitraum fokussieren.
Qualitativ überzeugende Angebote mit nachhaltigen Erträgen fokussieren
Ein permanenter Verlust an Kapital ist ein Risiko, welches man unbedingt ausschließen und von der Agenda streichen sollte. Hoch verzinste Wertpapiere müssen nicht automatisch eine hohe Rendite nach sich ziehen und können zum Verlustgeschäft werden, informieren Sie sich nicht zur Kreditwürdigkeit des Emittenten und wählen ein Angebot, bei dem steigende Ertragsströme im Wirtschaftswachstum nicht gegeben sind. Nur mit Investitionen in wachsende Unternehmen ist es auf Dauer ertragreich, die Kombination mit hoher Verzinsung zu wählen und dabei auf die Kreditwürdigkeit und den Bestand auf dem Markt vertrauen zu können.
Weltweite Ressourcen einbinden und flexibel bleiben
Gerade im Hinblick auf Turbulenzen an den Finanzmärkten tendieren Anleger dazu, sich auf den Heimatmarkt zu orientieren und wichtige Investitionen im Ausland unbeachtet zu lassen. Da die Preise für Anlagen schwanken, kann man mit globaler Ausrichtung durchaus hohe Renditen erzielen und seine Investition weiträumig streuen. Die Prüfung der Investitionen ist natürlich auch hier im Vorfeld vorzunehmen, sodass man ausschließlich sichere und wirtschaftlich gut situierte Aktien wählt.
Die Schwankungen in den einzelnen Asset Klassen sind normal und begleiten die Investition über den Wirtschaftszyklus. Das sollte den eigenen Ansatz nicht beeinflussen und nicht zu übereilten und vorschnellen Handlungen verleiten. Der Ansatz muss flexibel sein und darf keiner Einschränkung unterliegen. Nur so lassen sich Schwankungen problemlos ausgleichen und auf den richtigen Zeitpunkt warten.
Ein sinnvolles Risikomanagement betreiben
Im Aktiengeschäft lassen sich Risiken nicht gänzlich ausschließen. Wohl aber können Sie die Risiken gering halten und sich für ein Management entscheiden, mit dem Sie etwaige Risiken von vornherein kalkulieren und so nicht überstürzt handeln und dabei Fehler machen werden. Orientieren Sie sich an der Kreditwürdigkeit und der Stabilität der Investments, ehe Sie auf Ihr "Pferd" setzen und dabei global suchen, sowie die ansprechende Rendite über eine breite Streuung der Anlagen anstreben.
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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 19. Juli 2024

Durch die Sonne wird unglaublich viel Energie auf die Oberfläche unserer Erde geschickt, ob als Strahlung oder Wärme. Die Solarenergie zählt neben der Windkraft zu den wichtigsten erneuerbaren Energiequellen. Diese kann dazu heutzutage auch sehr kostengünstig erzeugt werden und trägt zur Klimafreundlichkeit bei. In vielen Bundesländern wird es deshalb Vorschrift, Solarenergie zu nutzen. Beispielsweise müssen Gebäudeeigentümer bei Dachsanierungen und Neubauten eine Photovoltaik-Anlage installieren. Wir zeigen, was in welchem Bundesland gilt und wie man den passenden Schutz als Anlagenbetreiber findet.
Was ist unter der Solarpflicht zu verstehen
Unter Solarpflicht oder einer sogenannten solaren Baupflicht versteht man eine gesetzliche Vorgabe, nach der eine Solaranlage auf dem Dach installiert werden muss. Dabei spricht man auch von einer sogenannten Solardachpflicht. Für Wohngebäude bedeutet eine Solarpflicht in aller Regel, dass entweder eine Photovolaikanlage (PV-Anlage) zur Stromerzeugung oder eine Solarthermieanlage zur Wärmegewinnung installiert werden muss. Wenn man plant, ein Haus zu bauen oder das Dach seiner Immobilie zu sanieren, erhöht die Solardachpflicht die Baukosten. Aktuell muss man für eine PV-Anlage, je nach Größe, etwa mit Installationskosten zwischen 7.500 Euro und 18.000 Euro rechnen.
Bei diesen Investitionskosten geht man zunächst in Vorlage und kann diese fast immer innerhalb von 10 bis 20 Jahren wieder amortisieren. Denn Photovoltaikanlagen sind mittlerweile günstig in der Anschaffung und durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms spart man Stromkosten. Deshalb rentieren sie sich auf lange Sicht allein schon durch den Eigenverbrauch. Zusätzlich generiert man noch die sogenannte Einspeisevergütung für Strom, den die PV-Anlage ins öffentliche Stromnetz abgibt. Selbst wenn ein Haushalt nur einen geringen Strombedarf hat, kann eine PV-Anlage rentabel sein. Bei einer Volleinspeisung erhält man eine noch höhere Vergütung dafür, dass man Strom ins Netz einspeist. Ob sich der Eigenverbrauch oder die Volleinspeisung mehr lohnt, kann mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung in der Planungsphase simuliert werden.
Solarpflichten der Bundesländer im Überblick:
- Baden-Württemberg
Die Solarpflicht gilt für alle neuen Wohngebäude und für grundlegende Dachsanierungen: Mindestens 60 Prozent der relevanten Dachfläche müssen genutzt werden. Alternativ zu Photovoltaikanlagen kann auch eine Solarthermieanlage installiert werden.
- Bayern
Für Nichtwohngebäude gilt eine Solarpflicht ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern. Wird die Dachhaut erneuert, sollen auch ab 2025 auf Wohngebäuden Solaranlagen installiert werden – wie verpflichtend diese Regelung ist, steht noch nicht fest.
- Berlin
Wohngebäudeeigentümer müssen bei Neubau und wesentlichen Dachumbauten auf mindestens 30 Prozent ihres Daches eine PV-Anlage installieren, wenn das Dach mindestens 50 Quadratmeter groß ist.
- Brandenburg
Bei Dachsanierungen an gewerblichen Bestandsbauten und bei gewerblichen Neubauten gilt ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern eine Solarpflicht auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche.
- Bremen
Ab Juli 2024: Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen auf mindestens der Hälfte der Dachfläche, wenn diese mindestens 50 Quadratmeter beträgt. Ab Juli 2025 gilt diese Pflicht auch für alle Neubauten.
- Hamburg
Bei wesentliche Dachumbauten und Neubauten gilt bei Dachflächen ab 50 Quadratmetern eine Solarpflicht. Bei Neubauten müssen 30 Prozent der Bruttodachfläche, bei Bestandsgebäude 30 Prozent der Nettodachfläche mit Solaranlagen betrieben werden. -
Niedersachsen
Die Solarpflicht gilt bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 75 Quadratmetern Dachfläche. Ab 2025 soll diese auch auf Wohngebäude-Neubauten und grundlegende Dachsanierungen ausgeweitet werden. -
Nordrhein-Westfalen
Eine Solarpflicht gilt für alle neuen Nichtwohngebäude ab 50 Quadratmetern Dachfläche. Ab 2025 erstreckt sich diese auch auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 2026 auf umfangreiche Dachsanierungen. - Rheinland-Pfalz
Für neue Gewerbegebäude sowie bei Neubauten und Dachsanierungen von öffentlichen Gebäuden gilt eine Solarpflicht. Neue Wohngebäude ab 50 Quadratmetern Dachfläche müssen seit 2024 Vorrichtungen für Solaranlagen haben (PV-Ready), auch bei umfangreichen Dachsanierungen sind diese erforderlich.
- Schleswig-Holstein
Auf Nichtwohngebäuden müssen bei Neubau oder Dachsanierungen Solaranlagen installiert werden. Über weitere Pflichten ab 2025 wird noch entschieden.
- Bundesländer ohne Solarpflicht
Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geben keine gesetzlichen Bestimmungen vor. In Hessen unterliegen lediglich Gebäude vom Land und neue Parkplätze einer Solarpflicht-Regelung.
Ist eine bundesweite oder europäische Solarpflicht in Sicht
Mit einer bundesweiten Solarpflicht würde man erreichen, dass es über das gesamte Land einheitliche Regelungen gäbe. Die aktuelle Bundesregierung hat zwar schriftlich in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass künftig alle geeigneten Dachflächen für Solaranlagen genutzt werden sollen. Außer viel Gerede wurde bislang eine bundesweite Solardachpflicht weder konkretisiert, noch umgesetzt.
Auch das Europäische Parlament hat bereits eine Solarpflicht vorgeschlagen, die für sämtliche EU-Mitgliedsstaaten gelten soll. Laut den Plänen könnten „bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden – je nach deren Größe – und in allen neuen Wohngebäuden“ installiert werden. Wann und wie genau so eine europäische Solarpflicht beschlossen und durch die einzelnen Länder umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Eine bundesweit geltende Solarpflicht wird durch die EU-Pläne in Zukunft aber wahrscheinlicher.
Wer kontrolliert die Erfüllung der Solarpflicht
Für den Nachweis der Erfüllung der Solarpflicht reicht es in der Regel aus, wenn die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen worden ist. In manchen Fällen kann das Bauaufsichtsamt die Erfüllung der Solarpflicht durch eine Kontrolle vor Ort überprüfen. Die Sanierungspflicht bspw. beim Altbau sollten Immobilieneigentümer nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei Nichterfüllung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Der richtige Versicherungsschutz für die PV-Anlage oder das Balkonkraftwerk
- Photovoltaikanlage (PV-Anlage):
Mit einer Photovoltaikversicherung schützt man seine Investitionen in eine Photovoltaikanlage, die ständig vielen Gefahren ausgesetzt ist. Dies kann technischer, menschlicher oder elementarer Natur sein. Es gibt zwei mögliche Arten, seine Photovoltaikanlage zu versichern: Entweder über einen Zusatz zu einer bereits bestehenden Wohngebäudeversicherung oder über eine separate Photovoltaikversicherung. Bei dem Einschluss in eine bestehende Wohngebäudeversicherung muss allerdings sehr auf das Kleingedruckte geachtet werden, denn viele Tarife haben Lücken für einen sinnvollen umfassenden Versicherungsschutz. Teils sind falsche Bedienung, Tierbiss oder Ertragsausfall nicht versichert. Mit einer separaten Photovoltaikversicherung kann auch eine sogenannte Allgefahrenversicherung versichert werden.
- Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerk) in der Wohngebäudeversicherung: Fest auf dem Dach installierte Steckersolar-Anlagen sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gegen die Grundgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel) oder bei Erweiterungen wie z.B. gegen Elementargefahren abgesichert.
- Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerk) in der Hausratversicherung: Nutzen beispielsweise Mieter Stecker-Solaranlagen auf dem Balkon, greift hier gewöhnlich die Hausratversicherung des Mieters. Doch damit ist der Versicherungsschutz in der Regel auf Wohnung, Balkon und Terrasse begrenzt. Möchten Kunden die Anlage beispielweise im Garten installieren, um eine optimale Sonneneinstrahlung sicherzustellen, ist dies im Normalfall nicht versichert. Bei manchen Hausratversicherern besteht der Versicherungsschutz am gesamten Versicherungsort und dies auch zusätzlich bei Schäden durch Diebstahl.
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