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Kfz-Unfall

Wir hoffen natürlich, dass Sie nie einen Unfall im Straßenverkehr haben oder als Unfallbeteiligter in einen verwickelt werden. Wenn es dann doch einmal passiert, haben wir hier zusammengestellt, wie Sie sich am besten verhalten. Der wichtigste Tipp: Bleiben Sie nach einem Unfall so ruhig wie möglich, denn Aufregung nützt niemandem. Orientieren Sie sich an 3 Schritten, um die Situation zu bewältigen:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle!
  2. Melden Sie den Schaden!
  3. Sichern Sie die Spuren!

Diese Sofortmaßnahmen sollten Sie am Unfallort ausführen

  • Die Unfallstelle absichern: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
  • Den Verletzten helfen: Bringen Sie im Zweifel die verletzten Personen in die stabile Seitenlage.
  • Die Polizei verständigen: Wenn ein größerer Sachschaden eingetreten ist oder wenn Personen verletzt wurden.
  • Die Schadenkarte bzw. die Versicherungsdaten aushändigen: Händigen Sie dem Unfallbeteiligten Ihre Schadenkarte bzw. die Versicherungsdaten aus, mit der Bitte, sofort telefonisch Kontakt mit Ihrem Versicherer aufzunehmen.
  • Fotos machen: Fotografieren Sie bei größeren Unfällen sofort alle beteiligten Fahrzeuge möglichst noch in der Unfallposition. Halten Sie auch wichtige äußere Umstände (z. B. Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Sichtverhältnisse) fest.
  • Unfallskizze erstellen: Skizzieren Sie kurz den Unfallhergang und die Unfallstelle. Achten Sie dabei besonders auf die Beschilderung und Vorfahrtssituationen.
  • Zeugen festhalten: Notieren Sie sich die Adressen und Telefonnummern der Zeugen
  • Schaden so schnell wie möglich dem Versicherer melden: Rufen Sie auch dann bei ihrem Versicherer an, wenn Sie sich nicht schuldig fühlen

Was sollte außerdem beachtet werden

  • Die Polizei verständigen: Zeigen Sie folgende Schäden in jedem Fall bei der Polizei an:
    - Der Schaden übersteigt 1.000 EUR
    - Diebstahl des Fahrzeugs oder von Teilen, Brand, Kollision mit Wildtieren, wenn der Schaden 250 EUR übersteigt
  • Keine Schuld eingestehen: Greifen Sie der Schadenregulierung Ihres Versicherers auf keinen Fall vor, indem Sie Ansprüche der Geschädigten anerkennen oder befriedigen. Sie können dadurch Ihren Versicherungsschutz verlieren.
  • Keine Spuren verwischen: Bei Tierkollisionen dürfen bis zur Feststellung des Schadens durch die Polizei oder Versicherung keine Spuren am Fahrzeug vernichtet werden, z. B. durch Abwischen von Tierhaaren oder Ähnlichem.

Wichtig im Ausland

In vielen Reiseländern haben die Versicherer Korrespondenzgesellschaften, die sich direkt mit den gegen Sie erhobenen Ansprüchen (nicht mit Ihren eigenen) befassen. In diesen Schadendiensten spricht man meist Deutsch. Sie können also den Unfall problemlos vor Ort melden und Ihre Unfallgegner an diese zuständige Stelle verweisen. In den osteuropäischen Ländern muss die Polizei eingeschaltet werden, denn mit einem beschädigten Fahrzeug können Sie das Land ohne polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung sonst nicht mehr verlassen.

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Bildnachweis

Quelle: VHV

 

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