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Rentenanspruch

Laut der Veröffentlichung des Bundesversicherungsamtes geht hervor, dass zahlreiche Rentenbescheide fehlerhaft sind. Dabei werden seitens des Bundesversicherungsamtes nur stichweise Proben durchgeführt, was dazu führt, dass eine hohe Dunkelziffer an fehlerhaften Bescheiden existiert. Aus diesem Grund ist es ratsam, den eigenen Rentenbescheid entweder selbst zu prüfen oder seitens einer kompetenten Stelle einer Prüfung zu unterziehen.

Häufige Fehler schnell erkannt

Häufig sind in dem Rentenbescheid die Berufsausbildungszeiten falsch angerechnet. Dabei werden nicht nur die Berufsausbildungszeiten, sondern auch andere Ausbildungszeiten falsch berechnet. Hierunter fallen Hochschulabschlüsse, Fachschulabschlüsse, Schulabschlüsse und Ausbildungszeiten im Ausland. Die Zuordnung in die Rechtskreise West und Ost wird häufig falsch eingetragen. Bei einer Überprüfung des Rentenbescheides sollten auch die erfassten Bruttoentgelte beachtet werden.

Hier finden sich oft Zahlendreher oder ein Entgelt fehlt, weil eine Sozialversicherungsmeldung fehlt oder Änderungen nicht erfasst worden sind. Häufig wird auch die Wehrdienstzeit während des Studiums im jeweiligen Beitrittsgebiet nicht berechnet, weil viele einfach vergessen haben, die Wehrpflichtzeit anzugeben. Weiter sind Mutterschutz und Ausfallzeiten während Schwangerschaften zu überprüfen. Auch Zeiten der Krankheit, Rentenbezugszeiten und Arbeitslosigkeit sind auf dem Rentenbescheid oftmals nicht richtig eingetragen.

Falls während diesen Ausfallzeiten Beiträge eingezahlt worden sind, so müssen diese Bruttoentgelde auch im Rentenbescheid erfasst sein. Fehlen zum Beispiel die letzten Monate vor dem Rentenbezug, so erfolgt lediglich eine Schätzung der Beiträge, wenn der Antragssteller dieser zustimmt. Als Fehlerquelle sind auch oft fehlende Kindererziehungszeiten zu beobachten.

Wie überprüft man richtig?

Alle Entgelte und Versicherungszeiten müssen im Versicherungsverlauf verzeichnet sein. Anhand der eigenen Versicherungsunterlagen kann die Vollständigkeit und der Versicherungsverlauf genau berechnet und mit dem Rentenbescheid verglichen werden. Am besten geht man hier chronologisch vor und vergleicht die eigenen Unterlagen mit den Einträgen auf dem Rentenbescheid. So lassen sich Lücken und Fehler schnell erkennen.

Ist das Rentenkonto vollständig?

Gerade auf den Versicherungsverlauf sollten künftige Rentenbezieher genau schauen. Dies sollte am besten schon vor Beantragung der Rente erfolgen, in jedem Fall aber im Rentenbescheid. Dabei sollte geprüft werden, ob das Rentenkonto wirklich vollständig ist. Ansonsten kann man seine Rentenansprüche nicht voll ausschöpfen. Bei vielen Versicherten fehlten etwa Fachschulzeiten, Zeiten längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit im Versicherungsverlauf. Das gilt auch, wenn man freiwillige Beiträge gezahlt hat. Auch diese erhöhen eine Rente, wenn man selbstständig gewesen ist und sollten im Versicherungsverlauf enthalten sein.

Was passiert nach der Feststellung von Fehlern?

Wenn noch keine Rente gezahlt wird, kann man einen Antrag auf Kontoergänzung oder Kontoklärung stellen. Dieser wird an den zuständigen Rententräger geschickt. Fallen Lücken erst im Rentenbescheid auf oder findet sich eine Falschangabe darin, dann heißt es schnell handeln. Gegen den Bescheid kann man Widerspruch einlegen. Dazu hat man nach Erhalt des Rentenbescheides einen Monat Zeit. Wer im Ausland lebt, hat eine Frist von drei Monaten.

Ein solcher Widerspruch erfolgt formlos und wird schriftlich an die zuständige Rentenversicherung übermittelt. Dabei muss nicht nur der Widerspruch selbst formuliert werden, sondern Rentenversicherte müssen auch darauf hinweisen, wo ein Fehler liegen könnte oder wo Angaben fehlen. Diese Begründung kann auch nach dem eigentlichen Widerspruch nachgeliefert werden.

Wie läuft das Widerspruchsverfahren ab

Bei der Rentenversicherung läuft nach Eingang des Widerspruchs ein Widerspruchsverfahren ab. Geht das positiv für die künftigen Rentner aus, wird ein neuer Rentenbescheid erteilt. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, muss das nicht das Ende des Verfahrens sein. Sollte ein Widerspruch abgelehnt werden und der Versicherte ist damit nicht einverstanden, steht diesem immer auch der weitere Rechtsweg offen. Das heißt, er hat die Möglichkeit, Klage bei seinem zuständigen Sozialgericht einzulegen. Auch dafür gibt es entsprechende Fristen, die in dem Widerspruchsbescheid genannt sind.

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