Gleitender Neuwertfaktor
Der Wert 1914 oder auch Gebäudeversicherungswert 1914, ist ein fiktiver Rechenwert. Mit diesem Wert gelangt man über Multiplikation mit dem gleitenden Neuwertfaktor zum heutigen Neubauwert des versicherten Gebäudes. Der gleitende Neuwertfaktor soll sicherstellen, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht. Es handelt sich also um eine Anpassung aufgrund von Wertsteigerung.
Es wird das Jahr 1914 als Basis verwendet, da es das letzte Jahr war, in dem die Baupreise stabil und aussagekräftig waren und die deutsche Währung noch goldgedeckt war. Weiterhin gab es noch keine besonderen (Bau-) Preissteigerungen, wie sie z. B. durch den Ersten Weltkrieg (ab 1914) entstanden sind.
Der Gebäudeversicherungswert 1914 berechnet sich wie folgt:
Zum 1. Januar eines jeden Jahres erhöht oder vermindert sich der gleitende Neuwertfaktor für die im neuen Jahr beginnende Versicherungsperiode entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe geändert hat. Der gleitende Neuwertfaktor soll dadurch die Wertentwicklung der Immobilien sowohl hinsichtlich der Entwicklung des reinen Baukostenindexes als auch der Entwicklung des Lohnindexes in der Baubranche widerspiegeln.
Der gleitende Neuwertfaktor wird vom GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) errechnet und dient als Empfehlung für die Mitgliedsunternehmen. Die Versicherer müssen sich aber daran nicht halten und können auch eigene Werte berechnen. Der gleitende Neuwertfaktor für Wohngebäude richtet sich auch nach dem entsprechenden Vertragsbedingungswerken. Beispielsweise unterscheidet sich der gleitende Neuwertfaktor nach VGB 88 meistens von den VGB 2002, VGB 2008, VGB 2012, VGB 2016 oder VGB 2022.
Deshalb soll dieser gleitende Neuwertfaktor nur eine Anhaltslinie sein, um zu prüfen, ob der Versicherungswert des Gebäudes noch dem aktuellen Wert des Gebäudes entspricht. Den genauen gleitenden Neuwertfaktor für eine bestehende Wohngebäudeversicherung findet man in der jährlichen Beitragsrechnung oder durch eine Anfrage beim aktuellen Versicherer. Die VGB-Version ergibt sich aus dem Jahr der Beantragung der Wohngebäudeversicherung, bzw. wenn ein Vertrag auf ein neueres Vertragswerk (VGB) umgestellt wird, aus dem Jahr der Aktualisierung. So ist es möglich, dass bei einem Gebäude aus dem Baujahr 1962 noch die VGB 62-Bedingungen gelten.
Hier gibt es mehr Informationen zum Thema Wohngebäudeversicherung
Der gleitende Neuwertfaktor beträgt für:
Kalenderjahr | Faktor in Prozent | |
2024 | 25,87 | |
2023 | 24,06 | |
2022 | 20,97 | |
2021 | 19,87 | |
2020 | 19,36 | |
2019 | 18,55 | |
2018 | 17,87 | |
2017 | 17,39 | |
2016 | 17,03 | |
2015 | 16,74 | |
2014 | 16,45 | |
2013 | 16,08 | |
2012 | 15,78 | |
2011 | 15,40 | |
2010 | 15,20 | |
2009 | 14,91 | |
2008 | 14,43 | |
2007 | 13,57 | |
2006 | 13,50 | |
2005 | 13,40 | |
2004 | 13,20 | |
2003 | 13,10 | |
2002 | 13,1402 | 25,7* |
2001 | 13,0891 | 25,6* |
2000 | 12,9868 | 25,4* |
1999 | 12,9868 | 25,4* |
1998 | 12,9357 | 25,3* |
1997 | 12,9868 | 25,4* |
1996 | 12,9357 | 25,3* |
1995 | 12,5778 | 24,6* |
1994 | 12,3221 | 24,1* |
1993 | 11,7597 | 23,0* |
1992 | 11,1462 | 21,8* |
1991 | 10,4304 | 20,4* |
1990 | 9,7657 | 19,1* |
1989 | 9,2544 | 18,1* |
* Faktor auf DM-Berechnungsbasis
Sozialversicherungswerte 2013
Die Sozialversicherungswerte (Beitragsbemessungsgrenzen) sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung benötigt und vieles mehr. Diese werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und gelten dann ab dem 1. Januar. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Bemessungsgrenzen für Versicherungsnehmer zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.
Die Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2013. Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden oder es kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Ist bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, so wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Beitragsbemessungsgrenzen | Alte Bundesländer | Neue Bundesländer |
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich | 47.250,00 EUR | 47.250,00 EUR |
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich | 3.937,50 EUR | 3.937,50 EUR |
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV jährlich | 52.200,00 EUR | 52.200,00 EUR |
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV monatlich | 4.350,00 EUR | 4.350,00 EUR |
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich | 69.600,00 EUR | 58.800,00 EUR |
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich | 5.800,00 EUR | 4.900,00 EUR |
Beitragssätze | bundeseinheitlich |
Krankenversicherung | 15,5 Prozent |
Krankenversicherung Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer | 0,9 Prozent* |
Pflegeversicherung | 2,05 Prozent |
Pflegeversicherung Zusatzbeitrag für Kinderlose | 0,25 Prozent* |
Rentenversicherung | 18,9 Prozent |
Arbeitslosenversicherung | 3,0 Prozent |
* ist im Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag bereits enthalten |
Bei der Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze für Bestandsverträge von Versicherten, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, weiterhin die normale Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Begriffserklärung:
PKV - Private Krankenversicherung
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DRV KBS - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
bisherige Sozialversicherungswerte
Sozialversicherungswerte 2012
Die Sozialversicherungswerte (Beitragsbemessungsgrenzen) sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung benötigt und vieles mehr. Diese werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und gelten dann ab dem 1. Januar. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Bemessungsgrenzen für Versicherungsnehmer zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.
Die Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2012. Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden oder es kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Ist bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, so wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Beitragsbemessungsgrenzen | Alte Bundesländer | Neue Bundesländer |
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich | 45.900,00 EUR | 45.900,00 EUR |
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich | 3.825,00 EUR | 3.825,00 EUR |
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV jährlich | 50.850,00 EUR | 50.850,00 EUR |
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV monatlich | 4.237,50 EUR | 4.237,50 EUR |
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich | 67.200,00 EUR | 57.600,00 EUR |
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich | 5.600,00 EUR | 4.800,00 EUR |
Beitragssätze | bundeseinheitlich |
Krankenversicherung | 15,5 Prozent |
Krankenversicherung Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer | 0,9 Prozent* |
Pflegeversicherung | 1,95 Prozent |
Pflegeversicherung Zusatzbeitrag für Kinderlose | 0,25 Prozent |
Rentenversicherung | 19,6 Prozent |
Arbeitslosenversicherung | 3,0 Prozent |
* ist im Krankenversicherungsbeitrag bereits enthalten |
Bei der Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze für Bestandsverträge von Versicherten, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, weiterhin die normale Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Begriffserklärung:
PKV - Private Krankenversicherung
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DRV KBS - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sozialversicherungswerte
Die Sozialversicherungswerte (Beitragsbemessungsgrenzen) sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung benötigt und vieles mehr. Diese werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und gelten dann ab dem 1. Januar. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Bemessungsgrenzen für Versicherungsnehmer zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.
Die Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2023. Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden oder es kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Ist bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, so wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Beitragsbemessungsgrenzen | Alte Bundesländer | Neue Bundesländer |
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich | 59.850,00 EUR | 59.850,00 EUR |
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich | 4.987,50 EUR | 4.987,50 EUR |
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV jährlich | 66.000,00 EUR | 66.600,00 EUR |
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV monatlich | 5.550,00 EUR | 5.550,00 EUR |
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich (DRV) | 87.600,00 EUR | 85.200,00 EUR |
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich (DRV) | 7.300,00 EUR | 7.100,00 EUR |
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich (DRV KBS) | 107.400,00 EUR | 104.400,00 EUR |
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich (DRV KBS) | 8.950,00 EUR | 8.700,00 EUR |
Beitragssätze | bundeseinheitlich |
Krankenversicherung | 14,6 % |
Krankenversicherung Zusatzbeitrag im Durchschnitt | 1,6 %* |
Pflegeversicherung | 3,05 % |
Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose | 0,35 % ** |
Rentenversicherung (DRV) | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % |
* | Bei dem angegebenen Zusatzbeitrag handelt es sich nur ein rein kalkulatorischen Wert und wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt. Der individuelle Zusatzbeitrag einer Krankenkasse auch höher bzw. geringer als der durchschnittliche Zusatzbeitrag sein. |
** | Gilt für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Der Beitragszuschlag ist vom Arbeitnehmer allein zutragen. |
Bei der Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze für Bestandsverträge von Versicherten, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, weiterhin die normale Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Begriffserklärung:
PKV - Private Krankenversicherung
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DRV KBS - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
bisherige Sozialversicherungswerte
Sozialversicherungswerte 2022
Sozialversicherungswerte 2021
Sozialversicherungswerte 2020
Sozialversicherungswerte 2019
Sozialversicherungswerte 2018
Sozialversicherungswerte 2017
Sozialversicherungswerte 2016
Sozialversicherungswerte 2015
Sozialversicherungswerte 2014
Sozialversicherungswerte 2013
Sozialversicherungswerte 2012