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Als privat Krankenversicherter hat man jedes Jahr die Möglichkeit seine Arzt- und Medikamentenrechnungen nicht mit der Krankenversicherung abzurechnen und erhält dafür eine Beitragsrückerstattung. Denn wenn die Rechnungsbeträge geringer sind als die Beitragsrückerstattung, rechnet sich das Einreichen nicht. Diese nicht eingereichten Arzt- und Medikamentenrechnungen können Versicherte jedoch in ihrer Steuererklärung nicht als Sonderausgaben geltend machen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 1 K 2873/13 E) entschieden.

Eine Rückerstattung mindert die Sonderausgaben

In dem behandelten Fall hatte ein privat Krankenversicherter in seiner Steuererklärung die PKV-Beiträge (Privatkrankenkassenversicherungsbeiträge) als Sonderausgaben angegeben, ohne dass er die Beitragsrückerstattung davon abgezogen hat. Das zuständige Finanzamt nahm den Abzug jedoch vor, was dem Kläger nicht gefiel. Dieser forderte vom Finanzamt, dass er seine Arzt- und Medikamentenrechnungen mit der Beitragsrückerstattung verrechnen kann, welche er bei der PKV (Private Krankenkasse) nicht eingereicht hatte.

Das Gericht lehnt Verrechnung ab

Die Richter bestätigten zwar, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich als Sonderausgaben anzusetzen sind, die Steuerpflichtigen müssten jedoch die von der PKV erhaltenen Beitragsrückerstattungen in voller Höhe davon abziehen. Auch sind die zurück gehaltenen Arzt- und Medikamentenrechnungen keine Sonderausgaben, denn durch den Verzicht einer Erstattung der Krankheitskosten seien dem Kläger keine absetzbaren Aufwendungen entstanden, die mit der Beitragsrückerstattung verrechnet werden könnten, so die Begründung des Gerichts.

Steuerpflicht bei Rückerstattung auch bei gesetzlich Versicherten

Da es bei der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) mittlerweile auch Wechselprämien und jährliche Bonuszahlungen für gesundheitsbewusste Versicherte gibt, sind auch diese von der Regelung betroffen. In der Steuererklärung sind diese zu erfassen und bei den Sonderausgaben mit zu berücksichtigen. Die Sonderausgaben vermindern sich um den entsprechenden Betrag (Wert der Prämie oder Bonus) und dadurch erhöhen sich die zu versteuernden Einkünfte des Steuerpflichtigen.

Meldung der GKV und PKV an das Finanzamt

Die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherer melden im jeweiligen Kalenderjahr die Höhe der durch die Versicherten gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beitragserstattungen oder Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten werden ebenfalls gemeldet. Die meisten Krankenkassen und Krankenversicherungen informieren ihre Versicherten schriftlich über die an das Finanzamt gemeldeten Daten.

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Feuchtigkeit und Schimmel

Die sichere Abdichtung von Bauwerken ist enorm wichtig, um sich dauerhaft vor Schäden durch eintretende Nässe zu schützen. Schließlich ist Schimmel und Moder nicht gerne gesehen und kann zudem enorme Gesundheitsschäden verursachen. Aus diesem Grund sollten Sie bei dem Bau eines Hauses grundsätzlich von Anfang an auf eine professionelle, sachgemäß durchgeführte Abdichtung Ihrer Immobilie achten.

Möglichkeiten der Bauwerksabdichtung

Bei der Bauwerksabdichtung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, welche nach ihrem individuellen Zweck kategorisiert werden. Diese unterscheiden sich im verwendeten Material, dem Dichtstoff. Hierzu sollten Sie vorher eine gezielte Auswahl treffen, welche dem Zweck beziehungsweise der Stelle der Abdichtung entspricht. Für eine möglichst unkomplizierte Abdichtung von Fugen eignet sich die Verwendung von Dichtstoffen aus Kartuschen. Diese können sowohl aus Silikon als auch aus Acryl bestehen.

Um sich vor eindringendem Wasser zu schützen, sollten Sie dagegen auf Dichtschlämme zurückgreifen, welche besonders häufig an Wänden, in Kellern und Böden Verwendung finden. Des Weiteren können Sie zwischen speziellen PU-Schaumstoffen, den seit Jahrhunderten bewährten Bitumen sowie recht unkomplizierten Imprägnierungen wählen.

Abdichtungen regelmäßig kontrollieren

Auch nach der Bauabdichtung sollte eine regelmäßige Kontrolle der Abdichtungen durchgeführt werden.
Nur so kann langfristig ein sicherer Schutz gewährleistet werden. Sollten sich die Dichtstoffe dabei nach einiger Zeit eventuell gelöst haben, wäre es sehr ratsam, möglichst schnell zu reagieren und eine komplett neue oder, je nach Beschädigungsgrad, zusätzliche Abdichtung durchzuführen sowie mit speziellen Haftstoffen nach zu helfen.
Dies ist auch bei Fenstern und Türen angeraten, denn sind diese undicht, wird unnötige Energie verbraucht.

Mit dem "Papiertest" kann man dies unkompliziert testen. Zwischen Rahmen und Fenster bzw. Tür klemmt man ein Blatt Papier und schließt diese. Kann man das Blatt Papier einfach herausziehen, sollte die Dichtung erneuert werden oder ein selbstklebendes Abdichtband aus Gummi oder Schaumstoff angebracht werden. Zur Abdichtung der Türenunterkannte gibt es spezielle Bürstenschienen um die Zugluft zurückzuhalten.

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Private Haftpflichtversicherung

Viele Menschen sind in Deutschland einfach überversichert, denn sie schließen Verträge für das Smartphone oder eine Brille ab. Überversichert - befindet auch die Stiftung Warentest in ihrem Magazin „Finanztest". Was den Verbrauchern aber häufig fehlt, sei eine private Haftpflichtversicherung. Zudem sind viele Verträge veraltet.

Unterversichert im Bereich der Haftpflichtversicherung

Der Überversicherung der Deutschen steht eine Unterversicherung im Haftpflichtbereich gegenüber. Häufig seien die Haftpflichtverträge überhaupt nicht vorhanden oder bereits bestehende Verträge seien veraltet. In der Regel schließen Verbraucher die Haftpflichtversicherung im Alter von 20 Jahren ab, wenn der erste Hausstand ansteht. Diese Versicherung bleibt oft jahrzehntelang im gleichen Tarif und Beitrag bestehen und wird nicht angepasst, obwohl sich die Bedingungen geändert haben.

Zu geringe Versicherungssummen und alte Verträge

Viele Verträge sind noch nicht an den Euro angepasst. Hier sind die damals angesetzten Versicherungssummen in der Regel zu niedrig. Deshalb besteht oft ein unzureichender Schutz, wenn ein Schaden eintritt. Inhaber von veralteten Policen können so schnell in den finanziellen Ruin getrieben werden, denn die alten Verträge bieten eine Höchstgrenze von 3 Million Euro im Fall eines Personenschadens. Rechnet man die Kosten für eine lebenslange und umfassende Betreuung hoch, stellt sich schnell heraus, dass diese Summe nicht ausreichend ist. Eine private Haftpflichtversicherung sollte in der heutigen Zeit eine Mindestsumme von 10 Millionen Euro beinhalten.

Private Finanzplanung – Tipps für die persönliche Finanzstrategie
Was versteht man unter einer persönlicher Finanzplanung? Mit klaren Zielvorstellungen und einem guten Überblick über sein Budget werden die Grundlagen geschaffen. Denn für eine erfolgreiche persönliche Finanzplanung gilt es ein paar Voraussetzungen zu erfüllen. Mit den Tipps und Tricks in diesem Beitrag, kann der Finanzplanungsprozess in überschaubare, kleinere Schritte aufgeteilt werden. Dadurch können die finanziellen Ziele in den verschiedenen Lebensphasen einfacher erreicht werden. Mehr Informationen zu diesem Thema >>>

Verträge prüfen und ändern

Die alten Verträge sollten deshalb genau überprüft werden und eventuell bietet hier eine neue Police besseren Schutz für die Versicherten. Dabei ist der Wechsel häufig nicht teuer und ein umfassender Haftpflichtschutz schon ab 49 Euro pro Jahr zu erhalten. Das teuerste Angebot belief sich auf jährlich 179 Euro. Bedenkt man den umfassenden Schutz, der im Ernstfall geboten wird, sollte man schnellsten seine Unterlagen prüfen und die Haftpflichtversicherung in jedem Fall den heutigen Bedingungen anpassen. Dieser Schutz ist ein wichtiger Bestandteil und kann vor dem finanziellen Ruin schützen.

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Wer ein gebrauchtes Haus oder eine Wohnung erwerben möchte, sollte sich im Vorfeld über die Energieeffizienz der Immobilie erkundigen. So können der erforderliche Sanierungsaufwand und die Kosten abgeschätzt werden. Er hilft Käufern, zukünftige laufende Energiekosten abzuschätzen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Um die Informationen umfassend zu verstehen, ist jedoch eine genaue Analyse und gegebenenfalls eine Energieberatung empfehlenswert.

Den Energieausweis vor dem Hausbau prüfen

Die Dena (Deutsche Energie Agentur) rät Käufern einer gebrauchten Immobilie dazu, sich den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis unbedingt zeigen zu lassen. In diesem Energieausweis sind verschiedene Energieskalen aufgeführt, die Aufschluss über den Energieverbrauch des Hauses geben. Dabei zeigt der grüne Bereich einen geringeren Energiebedarf der Immobilie an, während der rote Bereich auf einen hohen Energiebedarf und hohe Kosten für Warmwasser und Heizung prognostiziert.

Der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis ist ein hilfreicher Wegweiser für Hauskäufer von gebrauchten Immobilien. Liegen die Werte beim Energieausweis im roten Bereich, ist mit zahlreichen Sanierungsarbeiten zu rechnen. Dabei ist die EnEV (Energiesparverordnung) maßgebliches Instrument, nach deren Vorschriften ein Haus energetisch saniert werden muss.

Der Energieausweis: Gesetzliche Vorschriften der Sanierung und Kalkulationshilfe

Die EnEV gibt vor, in welchem Umfang die Sanierungsarbeiten erfolgen müssen. So erfordert eine Fassadenerneuerung, dass auch bis dato ungedämmtes Mauerwerk gedämmt werden muss. In Einfamilien,- und Zweifamilienhäusern sind bei einem Eigentümerwechsel zudem alle Heizungsleitungen und Warmwasserleitungen zu dämmen, wenn diese sich in unbeheizten Räumen befinden. Der Energieausweis ist deswegen ein wichtiger Indikator für die anstehenden Kosten, die neben dem Kauf auf den neuen Eigentümer zukommen können.

Auf den Energieausweis bestehen

Vor dem Hauskauf sollten potentielle Käufer sich bedingend den Energieausweis vorlegen lassen. So wird zeitnah ersichtlich, welche Energieeffizienz das Haus besitzt und welche weiteren Kosten auf den neuen Eigentümer zukommen. Zeigt der Energieausweis hier den grünen Bereich, ist die Energieeffizienz positiv und es muss keine Sanierung getätigt werden. Ein roter Bereich signalisiert, dass das Haus eine schlechte Energieeffizienz besitzt. Allerdings wirkt sich diese auch auf den Kaufpreis aus, der wesentlich geringer ausfällt. Hier ist von Immobilie zu Immobilie abzuwägen.

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Vermögensbildung

An den Aktienmärkten, aber auch beim Fest- oder Tagesgeld sind Anleger stetig auf der Suche nach Renditen und das ist in den krisenreichen Zeiten meist schon schwer genug. Daher gibt es auch keinen Grund dafür, den Fiskus übermäßig an den erzielten Erträgen zu beteiligen. Trotz der der sogenannten Abgeltungssteuer sind das Sparkapital und die Investments nicht unbedingt komplett dem Finanzamt ausgeliefert. Drei Monate vor Ende des sogenannten Steuerjahres haben Anleger noch ausreichend Zeit, sich um die Steueroptimierung ihres Vermögens und ihrer Erträge zu beschäftigen.

Die Freistellungsaufträge überprüfen

Die Steueroptimierung beginnt schon im Bereich der Freistellungsaufträge für die Depot- und Bankverbindungen. Steuerfrei sind jährlich Dividenden, Kursgewinne und Zinsen auf Sparkonten bis zu einem Wert von 1.000 Euro. Für Verheiratete beläuft sich die Grenze auf 2.000 Euro. Eine Umfrage der Royal Bank of Scotland hat nun aber bestätigt, dass nur jeder sechste einen Steuerfreistellungsantrag stellt. Und andere halten ihre Aufträge nicht aktuell und zahlen somit zu viel an Steuer und wissen gar nicht, dass sie unter dem Freibetrag liegen.

Die Verlustbescheinigung und Abgeltungssteuerverrechnung

Eine weitere Möglichkeit ist die Verlustbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung lassen sich beispielsweise Verluste aus dem einen Depot mit Gewinnen aus einem anderen Depot verrechnen. Diese Bescheinigung muss jedoch bis zum 15. Dezember bei der Depotbank beantragt werden. Diese Bescheinigung kann dann bei der Steuererklärung des abgelaufenen Jahres in der Anlage KAP angegeben werden. Bei der Verrechnung muss jedoch beachtet werden, dass die Aktiengewinne mit allen angefallenen Verlusten verrechnet werden und zwar auch mit den Verlusten aus Anleihe- und Fondsverkäufen. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass Aktiengewinne auch nur mit Aktienverlusten verrechnet werden können. Daher sollte ein Anleger über das Depot, mit den Aktienverlusten auch weiterhin seine Aktiengeschäfte abwickeln.

Gewinne gegen Verluste laufen lassen

Verluste aus Fonds, Anleihen, Wertpapieren, Derivaten sowie aus Zertifikaten und Optionsscheinen können auch mit den Zinseinkünften aus Festgeld- oder Tagesgeldkonten verrechnet werden. Wer jedoch Sparbriefe oder Festgelder mit einer mehrjährigen Laufzeit besitzt, der sollte folgendes beachten: Bei diesen Anlageformen hat man die Möglichkeit eine jährliche Ausschüttung zu nutzen oder eine am Laufzeitende. Wer die Variante am Laufzeitende wählt, der sollte beachten, dass durch die einmalige Ausschüttung die Freibetragsgrenze überschritten wird und dann greift wiederum die Abgeltungssteuer ein.

Riester und Abgeltungssteuer

Um die Abgeltungssteuer zu umgehen, ist der Riester-Vertrag besonders beliebt, denn die Sparraten sowohl in einem Bank- als auch in einem Fondssparplan sind abgeltungssteuerfrei. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass die Riester-Rente im Alter komplett besteuert wird. Bei manchen Riester-Verträgen ist es auch möglich diese zu übersparen. Das bedeutet, dass man mehr als 4 Prozent vom Bruttoeinkommen einzahlen kann. Diese Verträge sind in der Ansparphase jedoch zunächst steuerfrei doch im Rentenalter erhöht sich dadurch natürlich die Besteuerung.

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junge Familie mit Kindern

Das Thema, dass die Familie bei einem Todesfall richtig abgesichert sind, findet immer noch nicht genügend Aufmerksamkeit bei den Menschen. Die Möglichkeit eines frühen Ablebens wird meist verdrängt. Tatsächlich stirbt jeder sechste Deutsche vor dem 65. Lebensjahr. Um herauszufinden, ob sich so eine Versicherung lohnt, sollte man aber vorher einige Fragen beantworten: Was passiert finanziell, wenn derjenige, der die Familie versorgt, nicht mehr am Leben ist? Was würde dann mit den Hinterbliebenen passieren? Welcher finanzielle Bedarf ist dann notwendig?

Was ist mit alle Versorger richtig absichern gemeint?

Es gibt viele private Katastrophen, wie ein Fehltritt beim Bergwandern, ein Arbeitsunfall oder ein Unfall auf der Autobahn. Ein schreckliches Ereignis, denn die Familie muss ja den Tod des verstorbenen verarbeiten und bekommt dazu schnell finanzielle Probleme, da ein Einkommen wegfällt. Und genau aus diesem Grund ist eine Risikolebensversicherung für die Versorger der Familie ein absolutes muss.
Für jeden Versorger der Familie gilt in der Regel folgende Regel: Sind in der Familie Kinder vorhanden, so sollte man schon definitiv das drei- bis fünffache seines Bruttojahreseinkommen ansetzen.

Wie hoch ist die derzeitige Versicherungssumme im Durchschnitt, und kann man davon eigentlich leben?

Die durchschnittliche Lebensversicherungssumme aus der Risikolebensversicherung beträgt im Durchschnitt zwischen 70.000 und 100.000 Euro, Voraussetzung dafür ist aber, dass auch wirklich ein Todesfall vorgefallen ist. Eine Einzelperson kann von diesem Geld recht bescheiden Leben, aber da wir ja davon ausgehen, dass noch Kinder vorhanden sind, wird das Geld so gerade eben ausreichen um sich und seine Kinder über die Runden zu bekommen.

Was sollte man noch über die Risikolebensversicherung wissen?

Wichtig ist es die monatliche Versorgungslücke zu berechnen: monatliche Ausgaben; abzüglich Einnahmen im Versorgungsfall, Kindergeld und Erwerbseinkünfte. Bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung fällt keine Einkommenssteuer an. Jedoch kann Erbschaftsteuer anfallen, wenn die Freibeträge für Erbschaften verbraucht sind. Bei unverheirateten Paaren sind die Erbschaftsfreibeträge sehr niedrig, wodurch es zu großen Abzügen aus der Versicherungsleistung kommt. Hier ist es sinnvoll, dass beide Partner "über Kreuz" jeweils das Leben des anderen versichert. Die Beitragszahlung muss ebenfalls "über Kreuz" erfolgen.

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