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Autoversicherung Ersparnis

Die unangenehme Konsequenz eines selbstverschuldeten Schadenfalls mit dem Auto ist, dass neben den direkten Folgen des Unfalls auch der Versicherungsbeitrag ansteigt. Um einer schlechteren Einstufung in der Autoversicherung zu entgehen, übernehmen viele Fahrer kleinere Beträge selbst. Bei jedem Kfz-Versicherer kann man sich berechnen lassen, bis zu welchem Betrag eine Schadenübernahme lohnt. Doch nicht jeder hat das Geld, um Unfallschäden selbst zu begleichen. Da kann eine Autoversicherung mit einem Rabattretter oder Rabattschutz helfen, das bisherige Beitragsniveau nach einem selbst verschuldeten Unfall beizubehalten.

Unterschied zwischen Rabattretter und Rabattschutz
Der Rabattretter schützt zwar nicht vor der Höherstufung in der Schadensfreiheitsklasse, aber das Versicherungsunternehmen verzichtet auf eine Beitragsanpassung nach oben. Nutzen können Versicherte den Rabattretter meistens erst dann, wenn eine Schadenfreiheitsklasse von 25 oder mehr erreicht wurde. Die Rückstufung erfolgt dann meistens in die Schadenfreiheitsklasse 23, bei der dann der gleiche Beitragssatz gilt und es dadurch zu keinem höheren Beitrag kommt. Der Schutz vor höheren Beiträgen besteht in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es keine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen, so dass nach einem Schadensfall keine Höherstufung erfolgt.

Der Rabattschutz wird bei der Autoversicherung als zusätzliche Tarifoption angeboten und führt zu einem höheren Versicherungsbeitrag. Der übliche Beitragszuschlag beträgt ca. 15 bis 20 Prozent. Je nach Versicherung und dem gewähltem Tarifmodell sind dann bis zu zwei Schäden pro Jahr rückstufungsfrei. Auch der Rabattschutz lässt sich in der Kfz-Haftpflicht- und der Kfz-Vollkaskoversicherung vereinbaren. Um die zusätzliche Tarifoption zu nutzen müssen die Fahrer meist über 23 Jahre alt sein und die Schadenfreiheitsklasse 4 oder sogar 6 bereits erreicht sein.

Beim Versichererwechsel kann es zu bösen Überraschungen kommen
Beim Rabattretter ist eine Höherstufung nach einem Unfall bereits in der Schadensfreiheitsklasse verrechnet. Vergleicht man seine bestehende Autoversicherung mit anderen Anbietern, so findet man seine aktuelle Schadensfreiheitsklasse auf der Beitragsrechnung. Beim Rabattschutz verhält es sich jedoch ganz anders. Denn wenn der Rabattschutz schon einmal in Anspruch genommen wurde, müssen Sie beim Wechsel der Versicherung aufpassen. Während die bisherige Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt ohne Berücksichtigung des Schadens weitergeführt hat, kalkuliert die neue Versicherungsgesellschaft den Schadenfreiheitsrabatt so, dass der Schaden mit berücksichtigt wird. Beim Vergleichen nimmt man meist die aktuelle Beitragsrechnung und rechnet deshalb mit einer falschen Schadenfreiheitsklasse. Wer nach einem Schadensfall also seinen Versicherer wechselt, wird normal zurückgestuft und erhält einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt, was sich auf den zu zahlenden Beitrag auswirkt

Lohnt sich ein Rabattschutz
Eine Kfz-Versicherung mit Rabattschutz lohnt sich vor allem für Kunden, die noch einen geringen Schadenfreiheitsrabatt besitzen. Je größer der Schadenfreiheitsrabatt wird, um so geringer ist auch der Mehrbeitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nach einem Schadensfall. Ob der Mehrbeitrag für die Vereinbarung des Rabattschutzes gerechtfertigt ist, muss jeder Kunde für sich entscheiden. Wenn man über viele Jahre Unfallfrei fährt, kann der Verzicht auf den Rabattretter mehr Versicherungsbeiträge sparen, als man bei einer Hochstufung im Schadensfall zahlen müsste. Mit dem Rabattschutz bindet man sich nach einem Schadenfall sehr stark an einen Versicherer, denn ein schneller Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wird erschwert. Ein heute günstiger Versicherer kann auch einmal teurerer werden oder er stuft bei einem Fahrzeugwechsel das neue Fahrzeug teurerer ein als andere Versicherer.

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Beitragsersparnis

Mit fast 110 Millionen Verträgen ist die Kraftfahrtversicherung ist bei den Versicherern die größte Sparte gemessen an den Beitragseinnahmen. Doch Autoversicherung ist nicht gleich Autoversicherung. Unter den Kfz-Versicherern wird Jahr für Jahr mit harten Bandagen darum gerungen, einen Anteil an diesem großen Kuchen zu bekommen. Dies ist zum Vorteil für die Autofahrer, bei denen sich alljährlich im Herbst das Wechselfieber breit macht. Wenn Sie bis zum 30. November ihre bestehende Kfz-Versicherung überprüfen und bei einem günstigerem Ergebnis zu einem anderen Anbieter umsteigen, können Sie kräftig sparen.

Bis zu 850 Euro in der Kfz-Versicherung sparen
Die Angebote der Kfz-Versicherungen werden für Sie aus über 300 Tarifen individuell berechnet. Und das lohnt sich, denn es gibt bei den Tarifen erhebliche Preisunterschiede. So beläuft sich die Differenz zwischen dem teuersten und günstigsten untersuchten Angebot auf ca. 850 Euro. Früher war die Versicherungsprämie hauptsächlich davon abhängig, welches Auto man fuhr. Der Fahrer eines Kleinwagens war mit seinem Beitrag in der Regel günstiger als der Fahrer einer Luxuskarosse. Das hat sich mittlerweile gewandelt, den heute spielt der Faktor Mensch bei der Kalkulation der Prämienhöhe eine viel größere Rolle als etwa die Typ- oder Regionalklasse. Bei der Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind es teilweise mittlerweile bis zu 50 persönliche Merkmale, die für Rabatte sorgen.

Auf ein gutes Preis-/ Leistungsverhältnis achten
Der Otto-Normalverbraucher hat bei den ganzen Rabatt- und Tarifvariationen längst den Überblick verloren. Deshalb ist es vor dem Wechsel ratsam, sich auch die Leistungsbedingungen genau durchzulesen und nicht nur auf den Beitrag zu achten. Um unter den unzähligen Kfz-Versicherungsvarianten den günstigsten Tarif zu finden, hilft nur noch ein Kfz-Vergleichsrechner. Der Kfz-Vergleichsrechner ermöglicht nach Eingabe einiger Daten und individueller Wünsche eine schnelle Suche nach dem günstigsten Tarif unter allen Top-Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Gleichzeitig kann man auch die Leistungen der einzelnen Versicherer miteinander vergleichen und so für sich ein passendes Preis- und Leistungspaket herausfinden.

In vier Schritten zum Kfz-Versicherungswechsel

  1. Die Möglichkeiten für einen Wechsel beachten
    Bei einer Kfz-Versicherung beträgt die Kündigungsfrist immer einen Monat bis zum Ablauf des bestehenden Vertrages. Im Regelfall ist dies der 30.11. eines jeden Jahres. Der Vertrag kann aber auch bei einzelnen Versicherern unterjährig sein. Eine weitere Möglichkeit für den Wechsel der Kfz-Versicherung besteht bei einem Fahrzeugwechsel oder Umzug, bei dem das Kennzeichen gewechselt wird. Auch nach einem Schadensfall haben Sie das Recht, den Anbieter für die Kfz-Versicherung zu wechseln. Allerdings geht dies nur innerhalb von einem Monat, nachdem der Kfz-Versicherer Ihnen die Entscheidung zur Schadensregulierung mitgeteilt hat.
  2. Angebote der verschieden Versicherungen vergleichen
    Um einen guten Marktüberblick zu bekommen, vergleichen Sie Service, Preise und Leistungen der Kfz-Versicherer einfach mit einem Tarifvergleichsrechner. Der Kfz-Tarifrechner listet die Kfz-Tarife aufsteigend nach dem Preis auf. Bei einer Vertragsumstellung sparen Sie oft mehrere hundert Euro im Jahr.
  3. Den neuen Kfz-Versicherungsvertrag abschließen
    Prinzipiell können wir Ihnen nur raten, die bisherige Versicherung erst zu kündigen, wenn Sie eine Bestätigung des neuen Kfz-Versicherers vorliegen haben. So wird gewährleistet, dass der Antrag mit den im Vergleich berechneten Beiträgen weiterbearbeitet wird. Der volle Kfz-Versicherungsschutz gilt, sobald Sie den ersten fälligen Kfz-Versicherungsbeitrag bezahlt haben.
  4. Die bisherige Kfz-Versicherung kündigen
    Jetzt ist nur noch die Kündigung der alten Kfz-Versicherung offen. Auch dies kann rasch erledigt werden. Zum einen ein formloses Kündigungsschreiben aufsetzen und zum anderen dieses fristgerecht abschicken. Verschicken Sie das Kündigungsschreiben postalisch oder per Fax und nicht per E-Mail. Bei einem Einschreiben mit Rückschein bestätigt Ihnen die Kfz-Versicherung den Erhalt mit Datum und Unterschrift des Empfängers. Bei dem Versand per Fax, haben Sie den Sendebericht als Beleg für den termingerechten Versand der Kündigung. Gerne stellen wir Ihnen unseren kostenlosen Muster-Kündigungsbrief als pdf-Datei zur Verfügung. Einfach ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, eintüten und abschicken oder faxen!

Muster-Kündigungsbrief

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Autoversicherung

Ein Versicherter ist verpflichtet, seine Versicherung umgehend zu informieren, wenn er mit seinem Fahrzeug erheblich mehr Kilometer gefahren ist, als im Vertrag als Jahreskilometerlaufleistung angegeben wurde. Diese Regelung in den Versicherungsbedingungen ist laut einem Gerichtsurteil des Amtsgerichtes Gelsenkirchen (Az. 36 C 208/10) rechtens. Ebenfalls die in dem betreffenden Verfahren einem säumigen Versicherten auferlegte Vertragsstrafe von 500 Euro. Eine „Meldepflicht“ ohne Sanktionsmöglichkeit ginge ins Leere und jeder könnte durch Angabe niedriger Kilometerlaufleistungen Versicherungsbeiträge sparen.

Folgen bei Falschangaben bei den Kilometern
Die Versicherungsbeiträge richten sich bei den meisten Gesellschaften auch danach, wie viel Kilometer Sie pro Jahr mit dem versicherten Fahrzeug fahren. Bei Falschangaben müssen Sie mit finanziellen Forderungen durch den Versicherer rechnen. Dies geht von einer Nachberechnung des zu viel gewährten Rabattes bis zu Vertragsstrafen. Jede Gesellschaft hat hier seine eigenen Reglungen und diese sind in den Vertragsbedingungen nachzulesen. Wenn sich beispielsweise nach einem Unfall heraus stellt, dass Sie falsche Angaben zu den gefahrenen Jahreskilometern gemacht haben, so muss die Versicherung nur den Haftpflichtschaden übernehmen. Ein Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug wird durch die abgeschlossene Kaskoversicherung dann nicht ersetzt. Zudem laufen Sie in Gefahr sogar bei einem Diebstahl des Fahrzeugs keine Leistungen aus der Teilkasko zu erhalten.

Tipps für die Vermeidung von Nachberechnungen oder Vertragstrafen
Viele Versicherungen sind mittlerweile dazu übergegangen, einmal jährlich die gefahrenen Kilometer bei den Versicherten abzufragen und nachzuprüfen, ob die im Vertrag angegebene Jahreskilometerleistung noch stimmt. Kommt man dieser Rückfrage nicht nach, so wird man in die höchste Kilometerlaufleistung eingestuft. Die Änderung führt dann zu viel höheren Beiträgen. Bei Gesellschaften, die diese Rückfrage nicht durchführen, sollte man selbst aktiv werden und sich den Kilometerstand am Anfang des Jahres notieren und am Ende des Jahres mit den im Versicherungsvertrag angegebenen Jahreskilometerleistung vergleichen.

Kündigungsfrist für Beitragsvergleich nutzen
Eine gute Erinnerung für die Kilometerprüfung ist die jährliche Beitragsrechnung. Diese kommt immer rechtzeitig vor dem Kündigungstermin. Denn eine geänderte Jahreskilometerlaufleistung kann bei einem anderen Versicherer schnell zu günstigeren Beiträgen führen. Es ist deshalb ratsam, seine Kfz-Versicherung mit anderen Marktteilnehmern zu vergleichen.

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AutoNotruf

Die Versicherungsbranche hat im April 2016 ein automatisches Notruf-System für Autos in den Verkehr gebracht. Damit haben Rettungskräfte in Zukunft die Möglichkeit schneller am Unfallort sein, was Leben retten kann. Der „Unfallmeldedienst“ erkennt eine Kollision sowie die Stärke des Aufpralls und sendet die Informationen an eine Notrufzentrale. Für den Autofahrer sind hierzu ein Stecker mit Sensoren für das Auto und eine Smartphone-App notwendig. Das System ist in fast allen Neu- und Gebrauchtwagen einsetzbar. Viele Kfz-Versicherer beteiligen sich und bieten ihren Kunden Stecker und App an.

Die Funktionsweise des AutoNotrufs
Im Fahrzeug wird die Funktion durch Nutzung einer Kombination aus den folgenden Komponenten gewährleistet:

  • AutoNotruf-App für ein Smartphone
  • Unfallmeldestecker (UMS)

Das Kernstück des Notruf-Systems ist der Unfallmeldestecker (UMS) für die 12-Volt-Buchse („Zigarettenanzünder“) im Auto. Die Beschleunigungssensoren im Unfallmeldestecker erkennen eine Kollision und die Stärke des Aufpralls. Wenn der der Unfallmeldestecker einen Unfall registriert, sendet er diese Information an eine Unfallmelde-App auf dem Smartphone des Autofahrers. Die App meldet dann den Unfall, die aktuelle Position des Fahrers und die letzte Fahrtrichtung an eine Notrufzentrale. Gleichzeitig wird eine Sprechverbindung zwischen der Notrufzentrale und dem Autofahrer am Unfallort hergestellt. Im Fall eines schweren Unfalls leitet die Notrufzentrale sofort Rettungsmaßnahmen ein.

Wer betreibt den AutoNotruf
Der Unfallmeldedienst wird technisch von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) betrieben. Angeboten wird der AutoNotruf von den teilnehmenden Kfz-Versicherern. Interessierte Versicherungskunden können den Stecker und die App direkt bei ihrer Kfz-Versicherung erhalten. Der Kfz-Versicherer wird im Regelfall den AutoNotruf mit einem Zusatzpaket zur bestehenden Kfz-Versicherung einschließen. Welche Kosten entstehen und wie der Einschluss in die bestehende Kfz-Versicherung erfolgt, muss man bei seinem zuständigen Versicherer klären.

Durch den AutoNotruf auch schnelle Hilfe bei Blechschäden und Pannen
Den Autofahrern hilft der Unfallmeldedienst nicht nur bei einem schweren Unfall, sondern auch bei Blech- und Bagatellschäden oder Pannen. Wenn der Unfallmeldestecker nur einen leichten Aufprall registriert oder der Autofahrer löst einen manuellen Pannenruf aus, wird vom jeweiligen Kfz-Versicherer der Unfall aufgenommen und Hilfe organisiert.

Grundlage ist die eCall-Verordnung der EU
Ab 2018 müssen alle neu auf den Markt kommenden Fahrzeugmodelle mit einem eCall-System – automatischer Notruf – ausgestattet sein. Das Notruf-System soll die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich erhöhen und die Folgen eines Unfalls für Verkehrsteilnehmer minimieren. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unterstützt die eCall-Verordnung der EU. Im Rahmen des Verbandsprojektes „Vernetztes Kfz" wurde als Alternative zum eCall-System der Automobilhersteller der Unfallmeldedienst (UMD) entwickelt. Mit dem UMD ist eine technische Infrastruktur geschaffen, die zum einen das automatische Notrufsystem organisiert und zum anderen eine technische Nachrüstlösung für Gebraucht- und Neu-Fahrzeuge – in Anlehnung an den erst 2018 kommenden eCall - bereits im Markt anbietet.

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Archivierung

Wenn die Ordner mit den Kontoauszügen immer dicker werden und mal Zeit zum Ausmisten wäre, stellt sich bei den meisten Verbrauchern die Frage, wie lange muss man die Kontoauszüge aufbewahren und wann können sie endlich entsorgt werden. Für Privatpersonen gibt es eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nur in wenigen Fällen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um steuerrechtliche Vorgaben. Jedoch kann es sinnvoll sein, die Kontoauszüge trotzdem einige Zeit aufzubewahren, denn die Auszüge können Verbrauchern helfen, ihre Rechte durchzusetzen.

Kontoauszüge werden wie Kassenzettel als Zahlungsbeleg anerkannt
Um erbrachte oder erhaltene Zahlungen nachzuweisen, sollten Privatpersonen Kontoauszüge für mindestens drei Jahre aufheben. Dies kann beispielsweise bei einem Streitfall über Gewährleistungen eines angeschauten Elektrogerätes helfen, wenn der Kassenzettel oder die Rechnung nicht mehr auffindbar ist. Man kann so mit dem Kontoauszug nachweisen, wann und wo das Gerät gekauft wurde. Auch beim Nachweis von Aufwendungen für die Steuererklärung, beispielsweise der Versicherungsbeiträge, können die Kontoauszüge nützlich sein. Als Orientierung für die Aufbewahrungsdauer kann man die gesetzlichen Verjährungsfristen ansetzen. Diese beginnen mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Zahlung erfolgt ist und beträgt grundsätzlich drei Jahre.

Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen müssen auch von Privatpersonen aufbewahrt werden
Für Handwerker- oder Dienstleistungen rund um Grundstück und Gebäude müssen die Rechnungen und Zahlungsbelege zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Das zuständige Finanzamt möchte im Bedarfsfall nachprüfen können, ob die Umsatzsteuer durch das Handwerksunternehmen oder den Dienstleister korrekt ausgewiesen wurde. Die Frist der Aufbewahrung beginnt zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Da die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Handwerkerleistungen fünf Jahre beträgt, ist bei Arbeiten von Handwerkern eine entsprechend gleichwertige Archivierung ratsam, um bei späteren Baumängeln Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können.

Für Besserverdienende gibt es Sonderpflichten
Wenn man als Privatpersonen Einkünfte von mehr als 500.000 Euro im Jahr hat, besteht die besondere Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge von sechs Jahren. Ist man vom Finanzamt zur Buchhaltung verpflichtet worden, so beträgt die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Unterlagen zehn Jahre.

Archivierung der Kontoauszüge in Papierform oder Digital?
Kontoauszüge müssen nicht mehr in Papierform in einem Aktenordner abgelegt werden. Auch im nicht veränderbaren PDF-Format erfüllen die Kontoauszüge mittlerweile ihre Nachweispflicht. Im Juli 2014 wurde durch das Bundesministerium der Finanzen erklärt, dass dies der Fall ist, wenn die Richtigkeit des elektronischen Dokuments vorher vom Kontoinhaber überprüft worden ist. Mit einem Kontoauszug, der durch eine Bank im unveränderbaren PDF-Format erstellt wurde, hat man die Nachweispflicht erfüllt. Wichtig ist dann nur, regelmäßig eine Sicherheitskopie zu machen, damit keine Daten verloren gehen. Wenn man Online-Banking betreibt, so kann man die Auszüge meist auch Jahre später noch ausdrucken. Die Banken selbst müssen die Belege mindestens zehn Jahre aufbewahren. Von daher besteht innerhalb dieser Frist auch die Möglichkeit, sich die Auszüge rückwirkend auszudrucken, zahlt dann jedoch dafür eine teilweise erhebliche Bearbeitungsgebühr.

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Wohngebäudeversicherung

Beim Immobilienkauf wird häufig in der Eile die bestehende Wohngebäudeversicherung vom Verkäufer übernommen. Doch dies sollte nie unbedacht und ohne einen vorherigen Vergleich erfolgen, da sonst böse Überraschungen und hohe Kosten drohen. Niemals sollte ein Hausbesitzer daran glauben, dass ihm das Schicksal nicht übel mitspielt. Ein Wohnungsbrand, ein Defekt in der Gasleitung, aber auch äußere Einflüsse können zur vollständigen Zerstörung der Immobilie führen. Ist dann kein adäquater Versicherungsschutz gegeben, können Hauseigentümer unverschuldet in eine Schuldenfalle geraten und alles verlieren.

Nicht an der Wohngebäudeversicherung sparen
Immobilien als Investition in Sachwerte stehen seit der Finanzkrise hoch im Kurs. Doch wird dabei häufig vergessen, die günstig erworbene Immobilie ansprechend abzusichern und mit einer Wohngebäudeversicherung umfassend zu schützen. Dies gilt natürlich nicht nur beim Hauskauf, sondern sollte auch bei einer Eigentumswohnung nicht vernachlässigt werden. Eine umfassende und vor finanziellen Verlusten schützende Wohngebäudeversicherung sollte vorhanden sein. Bei einer Eigentumswohnung ist in der Regel die Gemeinschaft der Eigentümer versichert. Sollte der Umstand oder die Höhe der Versicherung unklar oder nicht ausreichend sein, kann in einer Eigentümerversammlung die Thematik Wohngebäudeversicherung angesprochen und sich über adäquate Angebote unterhalten werden. Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung im Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen überzeugt mit fairen Konditionen, da die Gesamtkosten unter den Eigentümern geteilt werden. Bereits beim Kauf sollten Interessenten den Versicherungsschutz prüfen und sich die Police zur Wohngebäudeversicherung vorlegen lassen.

Innerhalb von 4 Wochen wechseln
Der Wechsel in eine neue Versicherung sollte nicht auf die lange Bahn geschoben werden. Nach dem Immobilien- oder Eigentumswohnungskauf hat der Käufer nur 4 Wochen Zeit, die Versicherung des Vorbesitzers zu kündigen und in ein besseres Angebot zu wechseln. Ein umfassender Schutz ist bei einigen Gesellschaften bereits für 150 Euro im Jahr zu erhalten und schließt die Elementarversicherung ein. Rund 30% aller Eigentümer zahlen die Elementarversicherung zur Wohngebäudeversicherung zusätzlich. In einer neuen Police ist diese bereits enthalten und führt somit nicht zu zusätzlichen Kosten.

Keine Verträge von vor der Jahrtausendwende übernehmen
Besonders unsicher und im Schadensfall teuer sind Policen zur Wohngebäudeversicherung, die schon vor der Jahrtausendwende bestanden haben. Die alten Policen sehen in vielen Fällen eine Absicherung von nicht über 60% vor, was für den Eigentümer im Versicherungsfall immer zum Nachteil ist und den finanziellen Ruin bedeuten kann. Angebote vergleichen und rechtzeitig wechseln hilft Sparen und sorgt für ausreichenden Versicherungsschutz. Die gewählte Wohngebäudeversicherung sollte zu 100% dem Wert der Immobilie entsprechen und alle wichtigen Aspekte zur optimalen Absicherung im Schadensfall enthalten.  

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