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Die deutschen Polizeidienststellen registrieren jährlich bundesweit mehr als 300.000 gestohlene Fahrräder. Wenn die Fahrrad-Daten in einem Fahrradpass dokumentiert wurden, kann die Polizei gefundene Fahrräder dem rechtmäßigen Besitzer problemlos wieder zurückgeben. Deshalb ist es wichtig, dass man sich einen Fahrradpass zulegt. Früher war dies ein kleines Faltblatt oder ein Karte und im Smartphone-Zeitalter gibt es diesen auch als App.

Was steht im Fahrradpass
In den Fahrradpass kommen alle wichtigen Informationen zum Fahrrad und dem Besitzer, wie Rahmennummer Codierung , Name und Anschrift des Besitzers sowie ein Foto. Der vollständig ausgefüllte Fahrradpass sollte dann sicher aufbewahrt werden. Dies empfiehlt das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) in Stuttgart. Den Fahrradpass gibt es beispielsweise bei den Fahrradhändlern und der Polizei.

 

 

Wer ein Smartphone hat, kann den Fahrradpass der Polizei auch als App nutzen. Die App gibt es kostenlos für das iPhone/iPad im AppStore und für Androidgeräte im Google-Play-Store. In der App können dann alle Daten zur Identifizierung des Fahrrades und für die Suche nach dem rechtmäßigen Eigentümer gespeichert werden. Dies sind Rahmen- und Codiernummer, Angaben zu Radtyp, Hersteller und Modell, eine genaue Beschreibung des Rads sowie Fotos. Der Vorteil der App: Sämtliche Daten können ausgedruckt und im Notfall per Mail sofort an die zuständige Polizei oder die Versicherung verschickt werden. Darüber hinaus lassen sich die Angaben mehrerer Fahrräder über die App problemlos verwalten und als Radbesitzer hat man die Daten auf dem Smartphone immer dabei.

Mehr Informationen zur Fahrradpass-App

Auf eine individuelle Fahrradkennzeichnung achten
Damit die Polizei ein gestohlenes Fahrrad zweifelsfrei identifizieren und seinem Besitzer schnell zurückgeben kann, ist eine individuelle Kennzeichnung hilfreich. In Deutschland haben viele verkaufte Räder eine in den Rahmen eingeschlagene individuelle Rahmennummer. Fehlt diese, könnten ein Fachmann oder die Radbesitzer selbst eine individuelle Kennzeichnung anbringen, zum Beispiel durch Eingravieren. „Selbst wenn ein Fahrrad nicht in der Sachfahndung notiert ist, führt die Codierung zumindest zur Wohnanschrift des Eigentümers", erläutern die Fachleute von der Polizei. Im Fachhandel könnten Besitzer erfahren, wo sie ihr Rad codieren lassen können.

Broschüre der Polizei: Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?

Die Broschüre enthält wichtige Tipps zum Schutz gegen Fahrraddiebstahl. Diese beziehen sich auf eine wirksame Sicherung und die Identifizierung des Fahrrads. Es werden Empfehlungen zur Auswahl des Fahrradschlosses, zum Führen eines Fahrradpasses, zur Codierung oder sonstigen Kennzeichnung eines Fahrrads sowie zur Sicherung einzelner Fahrradteile gegeben. Im hinteren Teil des Faltblatts befindet sich ein Fahrradpass, der herausgetrennt werden kann.


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