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- Erstellt: Sonntag, 25. Oktober 2026 21:33
- Geschrieben von Olaf Kauhs
Kinder und Ehepartner haben es ohnehin schwer, wenn ein Elternteil stirbt. Schon allein die Tatsache, dass die geliebte Person nicht mehr lebt, ist schwer zu verkraften. Jetzt kommen durch das Erbe weitere Probleme hinzu, die oft zu schwerwiegenden Auseinandersetzungen führen. Dabei kann Streit durch ein Testament und das Wissen über den Pflichtteilanspruch vermieden werden.
Einsichtsrecht bei möglichem Ergänzungsanspruch
Das Oberlandesgericht München (Az.: 34 Wx 360/12) hat nun entschieden, dass ein Erbe der pflichtteilsberechtigt ist, einen Einblick in das Grundbuch erlangen muss. Nur so kann geprüft werden, ob ihm ein Ergänzungsanspruch bei Grundbesitzen zusteht, bei denen der Verstorbene vor seinem Tod diese jemand anderem zugesprochen hat.

Ein Ergänzungsanspruch gilt nur, wenn die Schenkung des Grundstückes noch nicht die 10 Jahresfrist überschritten hat. Was bedeutet, wenn der Verstorbene anderen Personen vor mehr als 10 Jahren vor seinem Tod ein Grundstück übertragen hat, gehört dieses Grundstück der Person gänzlich. Der Pflichtteilsberechtigte, meist die Kinder oder der Ehepartner, gehen in diesem Fall leer aus. Liegt die Schenkung allerdings beispielsweise 5 Jahre zurück, darf er Anspruch erheben. Um dies nun feststellen zu können darf der Erbe einen Einblick in das Grundbuchamt bekommen.
Der verhandelte Fall
Ein solcher Fall ging diesem Urteil voraus. Eine Tochter wollte prüfen, ob ihr Vater womöglich vor seinem Tod anderen Personen Grundbesitze zugesprochen hatte. Das Grundbuchamt verweigerte ihr allerdings den Einblick. Die Richter vom Oberlandesgericht München sahen dies anders. Schon allein die Vorlage des Erbscheins genügt, um der Tochter einen Einblick zu gewähren. Nur so kann ein Pflichtteilanspruch festgestellt werden.
Fazit aus dem Urteilsspruch
Wer prüfen möchte, ob bei seinem Erbe ein Ergänzungsanspruch besteht, oder auch von anderen Personen, kann als Pflichtteilsberechtigter einen Einblick ins Grundbuch verlangen. Vor allem wenn nicht sicher ist, wie lange schon die Schenkung einer Immobilie oder eines Grundstückes vorliegt. Dadurch kann ein genauerer Pflichtteil beim Erbe berechnet werden. Ehepartner steht jeweils die Hälfte des Pflichtteilanspruches zu, bei Kindern beträgt dieser jeweils ein viertel des Pflichtteils.
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