Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung - Bauvorhaben von Baubeginn rundum absichern

Die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung) ist eine essenzielle Sachversicherung für Bauherren, die unvorhersehbare Schäden am Bauobjekt während der Bauzeit absichert. Sie deckt Schäden durch höhere Gewalt (Sturm, Hagel, Hochwasser), Vandalismus, Konstruktionsfehler sowie Fahrlässigkeit von Bauarbeitern ab. Der Schutz gilt bis zur Bezugsfertigkeit, meist max. zwei Jahre.

Wichtige Aspekte der Bauleistungsversicherung:

  • Versicherte Schäden: Zerstörung oder Beschädigung von Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen durch unvorhergesehene Ereignisse.
  • Schadensbeispiele: Ein Sturm deckt das Dach ab, Starkregen flutet den Keller, oder Vandalen beschädigen den Rohbau.
  • Nicht versichert: Brandschäden (dafür ist die Feuer-Rohbauversicherung nötig), Materialfehler, normale Witterungseinflüsse, sowie der Diebstahl nicht fest verbauter Materialien.
  • Versicherungssumme & Kosten: Die Versicherungssumme basiert auf der Gesamtauftragssumme. Die Kosten liegen oft bei ca. 0,2 bis 0,7 % der Bausumme.
  • Vorteile: Sie schützt nicht nur den Bauherrn, sondern oft auch die beteiligten Bauunternehmer vor finanziellen Verlusten.

Die Bauleistungsversicherung sollte vor Baubeginn abgeschlossen werden, um den vollen Schutz während der gesamten Bauphase zu gewährleisten.

Wer ist über eine Bauleistungsversicherung versichert?

Nicht nur der Bauherr ist versichert, sondern auch alle am Bau beteiligten Bauunternehmer und Handwerker. Deshalb ist es üblich, diese Personengruppen an den Kosten für die Versicherungsbeiträge zu beteiligen. Durch die gemeinsame Absicherung werden Rechtsstreitigkeiten vermieden, und die Bautätigkeiten können zügig fortgeführt werden. Der Abschluss der Bauleistungsversicherung erfolgt dabei über den Bauherrn beziehungsweise den Auftraggeber. Je nach Vereinbarung kann auch der Bauunternehmer die Versicherung abschließen.

Was ist durch eine Bauleistungsversicherung abgesichert?

In einer Bauleistungsversicherung sind versichert:

  • Alle Bauleistungen, auch Eigenleistungen
  • Alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlich einzubauenden festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster
  • Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Pflanzungen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme für Ihre Bauleistungsversicherung ist die Summe aller Herstellungskosten des Gebäudes inklusive der Baustoffe und Bauteile. Dazu zählen auch Außenanlagen wie Hofbefestigungen und Parkplätze sowie wesentliche Bestandteile einbaufähiger Einrichtungsgegenstände. Für die Berechnung werden alle Werte der Lieferungen von Bauleistungen berücksichtigt – auch Ihre Eigenleistungen als Bauherr. Falls sich die Baukosten während der Arbeiten erhöhen, sollte dies unbedingt dem Versicherer mitgeteilt werden.

Nicht berücksichtigt werden darf:

  • Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
  • Baugeräte und Handwerkszeug
  • Grundstücks- und Erschließungskosten
  • Makler-, Architekten-, Ingenieur- und Behördengebühren

Was ist in der Bauleistungsversicherung nicht versichert?

Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauherrn und die Baustelle hingegen nicht vor:

  • Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion – hierzu ist eine sogenannte Feuerrohbauversicherung vonnöten, die im Anschluss an die Bauphase meist in eine dann benötigte Wohngebäudeversicherung übergeht.
  • Schäden durch für die entsprechende Jahreszeit übliches Wetter
  • Diebstahl von nicht verbauten Teilen und losem Material auf der Baustelle
  • Pfusch am Bau. Arbeitet der Bauunternehmer und dessen Angestellte nicht fachgerecht und entstehen deshalb Mängel, muss der Bauunternehmer oder dessen Haftpflichtversicherung dafür einstehen.
  • Schäden durch Kriegsereignisse
  • Schäden durch innere Unruhen
  • Schäden durch Erdbeben
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch Beschlagnahmen oder sonstige hoheitliche Eingriffe
  • Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten

Generell können Sie nur Neubauten sowie An- und Umbauten von Gebäuden versichern. Sanierungsarbeiten an einem Altbauobjekt sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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