inomaxx newsticker Juli 2014

 

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Finanzinformationen

Juli 2014

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Viele Grüße aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Änderung bei KfW-Programmen Altersgerecht Umbauen, KfW-Wohneigentumsprogramm und Energieeffizient Bauen und Sanieren

Anlagekommentar Juli 2014 – Erholung der Eurozone mit Einschränkungen

Gefahr erkannt, Risiko verdrängt

Neuer Bußgeldkatalog 2014 - einfacher aber teurer

Änderung bei KfW-Programmen Altersgerecht Umbauen, KfW-Wohneigentumsprogramm und Energieeffizient Bauen und Sanieren

Ab 01.06.2014 gelten neue Merkblätter und Anlagen in den Programmen Altersgerecht Umbauen, KfW-Wohneigentumsprogramm und Energieeffizient Bauen und Sanieren. Mit der Bündelung der Aufgaben der Energiewende im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde die Zuständigkeit für die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ vom ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf das BMWi übertragen.

Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS) 151/152, 153, 167, 430
 Die Änderungen entsprechen im Wesentlichen den bereits am 10. Januar 2014 im veröffentlichten Artikel “Änderung bei KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren” dargelegten Anpassungen. Darüber hinaus wurden die Merkblätter und Anlagen auf ein neues Layout umgestellt. Es wird noch auch Änderungen im Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (431) geben. Darüber werde ich Sie auf dem laufenden halten.
 Die Leistungen für die Planung und Begleitung des Bauvorhabens nach den neuen Technischen Mindestanforderungen für Energieeffizient Sanieren ab dem 01.06.2014 werden weiterhin mit einem Baubegleitungszuschuss gefördert.

Altersgerecht Umbauen 159
Die Produktbedingungen wuden weiter vereinfacht. Insbesondere entfällt ab 01.06.2014 die „Bestätigung nach Durchführung“ durch Sachverständige für das Altersgerechte Haus. Für die Kreditbearbeitung der Hausbank werden optionale Checklisten für die einzelnen Förderbausteine zur Verfügung gestellt. Diese enthalten auch eine Bestätigung des Fachunternehmens über die Einhaltung der Produktanforderungen.

 

weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog 

Anlagekommentar Juli 2014 – Erholung der Eurozone mit Einschränkungen

Das erste Quartal zeigte sich schwach, wobei das Vertrauen in eine neutrale und konstant wachsende Budgetpolitik sich trotzdem zeigt. Die Erholung der Eurozone ist zu beobachten, auch wenn die Annäherung an ein positives Wachstum eher langsam erfolgt.

Der Einkaufsmanager-Indizes bestätigt das Wachstum auch ohne eine spürbare Beschleunigung. Der Umsatz im Einzelhandel hat sich im Rückblick auf die vergangenen Monate erholt, lenkt man den Blick auf die starken Länder der Eurozone. In Italien und Spanien wirken sich die Reduzierungen der Bilanzen und Zinssätze aber nachhaltig im negativen Bereich aus, sodass die gesamte Performance der Eurozone nur bedingt unter dem Aspekt der steigenden Tendenz zu betrachten ist.

Durch die zuletzt erfolgte Zinssenkung der EZB und klare Richtlinien in der Thematik der Kreditvergabe, soll diesem Problem entgegengewirkt und durch mehr Geld in der realen Wirtschaft eine euroweite höhere Performance erzielt werden.

weiter lesen im Geldanlage-Blog

Gefahr erkannt, Risiko verdrängt

Die meisten Bundesbürger sind sich der biometrischen Risiken durchaus bewusst, dennoch mangelt es an ausreichender privater Vorsorge. Richten sollen es ihrer Meinung nach die gesetzliche Sozialversicherung und Hilfe aus dem persönlichen Umfeld. Auf der Angstskala ganz oben stehen schwere Erkrankungen und der Pflegefall.

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit, etwa infolge einer psychischen Erkrankung, nehmen die Menschen hingegen kaum zur Kenntnis. Immerhin jeder Dritte fürchtet Altersarmut. Dies sind die Kernaussagen der umfassenden Studie „Biometrische Risiken 2014″, die forsa im Auftrag der Gothaer und des F.A.Z.-Instituts erstellt hat.

Nur unzureichend decken die Deutschen die bestehenden biometrischen Risiken durch Versicherungsprodukte ab. Entsprechende Versicherungsarten weisen eher geringe Abschlussquoten auf. Selbst bei den Berufstätigen im Alter zwischen 30 und 59 Jahren sichern sich nur 45 Prozent gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Dabei sind sich die meisten Bürger der Lebensrisiken durchaus bewusst.

Vor allem schwere Krankheiten und ein möglicher Pflegefall bereiten Sorgen. Jeder zweite Befragte unter 40 Jahren hat davor Angst, bei einem langen Lebensabend ein Dasein in Armut führen zu müssen. Frauen fürchten Schicksalsschläge eher als Männer. Das Pflegefallrisiko ist mittlerweile allen Altersgruppen bewusst.

Gut jeder dritte Erwachsene hat Angst, selbst einmal berufsunfähig zu werden oder dies bei einem nahen Angehörigen zu erleben. Als potenziell größte Ursache für eine Berufsunfähigkeit sehen die Befragten Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebserkrankungen. Dagegen stufen sie realitätsfremd psychische Krankheiten sowie Krankheiten des Nervensystems als weniger bedrohlich ein.

Fatale Fehleinschätzung: Die meisten Bürger rechnen im Fall einer eigenen Berufsunfähigkeit mit Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie soll den weiteren Lebensunterhalt finanzieren. Auch die große Mehrheit der Erwerbstätigen denkt nicht anders. Zwar verweisen die meisten Berufstätigen auch auf den privaten Versicherungsschutz, jedoch verfügen sie im Gegenzug nicht über eine zusätzliche BU-Absicherung.

 

weiter lesen im Finanzplanungs-Blog 

Neuer Bußgeldkatalog 2014 - einfacher aber teurer

 

Am 1. Mai 2014 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Mit diesem neuen Bußgeldkatalog wird auch eine Reform der bisherigen Bußgeldverordnung vorgenommen. Diese Reform soll mehr Transparenz, Klarheit und Gerechtigkeit in das bisher sehr komplizierte Punktesystem des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg bringen.

Das Verkehrszentralregister (VZR) wurde auf das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt. Das wichtigste Ziel des neuen Bewertungssystems soll die die Verbesserung der Verkehrssicherheit sein. Dadurch werden viele „leichtere Verstöße“, welche die Sicherheit im Straßenverkehr nicht so stark gefährden, wie z.B. das Fahren in die Umweltzonen von Großstädten ohne vorgeschriebene Plakette, jetzt nicht mehr mit Punkten, sondern „nur“ mit einem Bußgeld in Flensburg bestraft werden. Eintragungen in das neue Fahreignungsregister erfolgen nur noch, wenn sich die Verstöße direkt auf die Sicherheit im Straßenverkehr beziehen und dieser gefährdet wird.

Die Eintragungsgrenze für Geldbußen wurde von 40 Euro auf 60 Euro angehoben. Bei Verwarnungen für Ordnungswidrigkeiten bis zu einem Betrag von 55 € bleiben diese im neuen Punktesystem unberücksichtigt. Da die einzelnen Bußgelder teilweise deutlich angehoben wurden, wird die Eintragungsgrenze dennoch oft erreicht. Das alte Bußgeld- und Eintragungssystem erlaubte bis zu 18 Punkte für Verstöße, bis dem Fahrer der Führerschein entzogen wurde. Beim neuen Fahreignungsregister beträgt die höchstmögliche Punktzahl nur noch 8 Punkte.

Es wird in Ordnungswidrigkeiten, grobe Ordnungswidrigkeiten, einfachen Straftaten und Straftaten unterschieden, welche zu einem Führerscheinentzug führen. Während eine Ordnungswidrigkeit eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln ist, bezeichnet das deutsche Strafrecht die Straftat als ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist. 

  

weiter lesen im Vergleichsportal-Blog 

 

Kontakt:

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Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
Web: www.inomaxx.de

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