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Mit der Fußball-Europameisterschaft wird es wieder bunt auf unseren Straßen. Denn viele Fußballfans feiern mit Flaggen, Wimpeln oder Spiegelüberziehern am Fahrzeug nach einem Sieg im Autokorso die Fußball-Europameisterschaft. Doch nicht alles, was dem Fußballfreund gefällt, ist auch erlaubt an seinem Auto. Damit niemand nach einem Verkehrsunfall als Verlierer da steht, ist bei der "Beflaggung" etwas Vorsicht angebracht.

Damit das Fähnchen keinen Ärger macht

Solange die Fanartikel die Sicht des Fahrers nicht einschränken und sicher befestigt werden, ist das Anbringen von kleinen Wimpeln und Fahnen laut ADAC kein Problem. Jedoch sollte beim Kauf der Fan-Artikel auf Qualität geachtet werden, denn wenn beispielsweise Halterungen leicht brechen, können andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Dies gilt besonders bei höheren Geschwindigkeiten, wenn sich an den Fensterscheiben eingeklemmte Fahnen lösen oder abbrechen. Deshalb sollten die Fähnchen insbesondere vor Überland- oder Autobahnfahrten entfernt werden, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. Bei den Frontscheiben und vorderen Seitenscheiben sollten Dekorationen "Tabu" sein, denn dies wäre so, als wenn man im Winter mit nicht freigekratzten Scheiben durch die Gegend fährt. Auch sind großformatige Fahnen, welche an Stangen aus dem Fenster gehalten werden, nicht erlaubt. Auch bei den beliebten Spiegelüberziehern muss darauf geachtet werden, dass die eingebauten Blinker im Spiegel nicht verdeckt werden.

Was machen, wenn es doch zu einem Schaden kommt

Wenn es durch wegfliegende Artikel zu einem Schaden an anderen Fahrzeugen oder Personen kommt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür zuständig. Häufig lässt sich aber der Verursacher nicht ermitteln oder es fehlen Beweismittel ihn zu überführen. Dann muss der Geschädigte selbst für die anfallenden Reparaturen aufkommen, beziehungsweise kann nur mit einer Vollkasko-Versicherung auf eine Schadenregulierung setzen. Vergessen sollten Fähnchen-Besitzer nicht, dass die Halterungen in den Seitenfenstern Dieben das Knacken des Fahrzeugs erleichtern. Ein solcher Schaden gilt als Grobe Fahrlässigkeit und der Kfz-Versicherer kann bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung die Leistung für Schäden kürzen.

Bei Autokorsos ist Vorsicht geboten

Damit beispielsweise keine Auffahrunfälle passieren, sollten Teilnehmer mit Vorsicht fahren und immer mit unvorhersehbaren Fahrmanövern von anderen rechnen. Denn auch im Autokorso gilt die Straßenverkehrsordnung. Wenn man sich als Fahrzeugführer nicht an die Verkehrsregeln hält und es kommt zu einem Unfall, gibt es sicher Ärger mit dem Versicherer. Denn der Versicherer kann das Fehlverhalten als Mitschuld einstufen und Schadenersatzansprüche reduzieren. Kommt es sogar zu Personenschäden ist auch der Staatsanwalt schnell mit involviert.

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