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Autokindersitz

Die Prüfgesellschaft Dekra warnt bei Kindersitzen vor einer falschen Sparsamkeit. Der Testingenieur Ralf Ambos aus dem Dekra Technology Center in Klettwitz sagt, „Wer einen gebrauchten Kindersitz unbekannter Herkunft verwendet, läuft Gefahr, dass das Kind bei einem Unfall nicht optimal geschützt oder sogar zusätzlich verletzt wird". Deshalb sollte man einen Kindersitz nur gebraucht von einem Bekannten oder Verwandten kaufen, denn nur bei einem vertrauenswürdigen Verkäufer lasse sich auch das Vorleben des Kindersitzes in Erfahrung bringen. Denn nur ein guter Kindersitz ist der beste Schutzengel für die Kleinen im Auto.

Wirkung der Rückhaltevorrichtungen möglicherweise eingeschränkt
Die Prüfer haben unteranderem festgestellt, dass Kindersitze aus Unfallwagen äußerlich noch einwandfrei aussehen können, aber im inneren gefährliche Brüche oder Risse aufweisen. „Bei Kinder-Rückhaltesystemen, deren Geschichte man nicht kennt, heißt es deshalb: Hände weg", rät Dekra Experte Ambos. Dazu kommt, dass bei älteren Kindersitzen das Risiko ansteigt, dass der Kunststoff durch Wärme und Sonneneinstrahlung altert und spröde werden kann. Die Sitze sind dann im Ernstfall weniger in der Lage, die erhöhte Energie zu absorbieren und dies führt zu einer verringerten Schutzwirkung. Auch können ältere Sitze bei einem Unfall leichter aufbrechen, was zur Folge haben kann, dass sich das Kind an scharfen Kanten schwer verletzen kann. Unter keinen Umständen sollten Kindersitze mit Verformungen, Brüchen oder starkem Verschleiß verwendet werden. Sitze an denen die Gurtschlösser oder der Verstellmechanismus nicht richtig funktioniert, sollten ebenfalls nicht mehr benutzt werden.

Das denken Autofahrer über Kindersitze 

Ist ein Kindersitz schon älteren Datums, spricht vieles für eine Neuanschaffung
Um Fehlmontagen zu vermeiden, muss natürlich auch die Bedienungsanleitung vorliegen. Für viele Modelle kann die Anleitung von der Internetseite des Herstellers heruntergeladen werden. Generell gibt die Dekra die Empfehlung: Je jünger, desto besser. Ist ein Sitz schon älteren Datums, spreche viel für eine Neuanschaffung. „Damit steht man auf der sicheren Seite. Ein neuer Sitz hat die Qualitätssicherung des Herstellers durchlaufen und mit Sicherheit keine Vorschäden", erläutert Ambos. Außerdem sind die Hersteller ständig bemüht, die Kindersitze weiter zu verbessern. Deshalb sollte man keine Modelle kaufen, die älter als vier Jahre sind. Vorgeschrieben sind geeignete, zu Alter, Größe und Gewicht passende Rückhaltesysteme im Auto für Kinder, die bis zwölf Jahre alt und kleiner als 150 Zentimeter sind. Beim Kauf sollte man darauf achten, dass das Prüfsiegel ECE R 44 mit der Prüf­nummer 03 oder 04 vorhanden ist. Der orangefarbene Aufkleber garan­tiert, dass der Sitz nach der neuesten Norm getestet und zugelassen ist. Sitze der älteren Norm EC 44 01 oder 02 sind seit einigen Jahren verboten. Die i-Size-Kinder­sitze haben auch eine Prüfnorm. Sie sind mit ECE R 129 gekenn­zeichnet. Das ist eine interna­tionale Norm, die mitt­lerweile in mehr als 60 Staaten gilt. Wer ein Kind ungesichert im Fahrzeug mitnimmt, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von 60 Euro, bei mehreren Kindern 70 Euro rechnen - plus jeweils einem Punkt in Flensburg rechnen.

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