Sozialversicherungswerte 2021

Die Sozialversicherungswerte (Beitragsbemessungsgrenzen) sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung benötigt und vieles mehr. Diese werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und gelten dann ab dem 1. Januar. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Bemessungsgrenzen für Versicherungsnehmer zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.

Die Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2021. Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden oder es kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Ist bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, so wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Beitragsbemessungsgrenzen Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich 58.050,00 EUR 58.050,00 EUR
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 4.837,50 EUR 4.837,50 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV jährlich 64.350,00 EUR 64.350,00 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV monatlich 5362,50 EUR 5362,50 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich (DRV) 85.200,00 EUR 80.400,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich (DRV) 7.100,00 EUR 6.700,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich (DRV KBS) 104.400,00 EUR 99.000,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich (DRV KBS) 8.700,00 EUR 8.250,00 EUR

 

Beitragssätze bundeseinheitlich
Krankenversicherung 14,6 %
Krankenversicherung Zusatzbeitrag im Durchschnitt 1,3 %*
Pflegeversicherung  3,05 %
Pflegeversicherung Kinderlose 3,3 %
Rentenversicherung (DRV) 18,6 %
Rentenversicherung (DRV KBS) 24,7 %
Arbeitslosenversicherung 2,4 %
* Bei dem angegebenen Zusatzbeitrag handelt es sich nur ein rein kalkulatorischen Wert und wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt. Der individuelle Zusatzbeitrag einer Krankenkasse auch höher bzw. geringer als der durchschnittliche Zusatzbeitrag sein. 

Bei der Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze für Bestandsverträge von Versicherten, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, weiterhin die normale Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Begriffserklärung:
PKV - Private Krankenversicherung
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DRV KBS - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

 

bisherige Sozialversicherungswerte

Sozialversicherungswerte 2020
Sozialversicherungswerte 2019
Sozialversicherungswerte 2018

Sozialversicherungswerte 2017
Sozialversicherungswerte 2016
Sozialversicherungswerte 2015
Sozialversicherungswerte 2014
Sozialversicherungswerte 2013
Sozialversicherungswerte 2012

bAV Höchstgrenzen 2019

Für die Betriebliche Altersversorgung können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei investiert werden. Dies gilt für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Bei Unterstützungskassen und Pensionszusagen können die Beiträge ohne eine Begrenzung investiert werden, lediglich die Sozialversicherungsbeiträge unterliegen der vier Prozent Beitragsbemessungsgrenze.

Für das Jahr 2019 ergeben sich folgende Höchstgrenzen:

Beitragsbemessungsgrenzen Beiträge jährlich Beiträge monatlich
Anspruch auf Entgeltumwandlung (4 % der BBG/DRV) steuer- und sozialversicherungsfreier Betrag. 3.216,00 EUR 268,00 EUR
Zusätzlich steuerfreier Aufstockungsbetrag, abzüglich dem tatsächlichen Beitrag aus pauschalbesteuerter Direktversicherung (Altzusage nach 40b EStG bis 31.12.2004) 3.216,00 EUR 268,00 EUR
Pauschalbesteuerungsgrenze nach § 40b EStG für Altzusagen bis 31.12.2004.
.
1.752,00 EUR 146,00 EUR

 

Begriffserklärung:
BBG - Beitragsbemessungsgrenze
EStG - Einkommensteuergesetz

aktuelle bAV Höchstgrenzen

bAV Höchstgrenzen

bisherige BAV Höchstgrenzen

BAV Höchstgrenzen 2018
BAV Höchstgrenzen 2017
BAV Höchstgrenzen 2016
BAV Höchstgrenzen 2015
BAV Höchstgrenzen 2014
BAV Höchstgrenzen 2013

Sozialversicherungswerte 2020

Die Sozialversicherungswerte (Beitragsbemessungsgrenzen) sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung benötigt und vieles mehr. Diese werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und gelten dann ab dem 1. Januar. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Bemessungsgrenzen für Versicherungsnehmer zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.

Die Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2020. Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden oder es kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Ist bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, so wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Beitragsbemessungsgrenzen Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich 56.250,00 EUR 56.250,00 EUR
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 4.687,50 EUR 4.687,50 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV jährlich 62.550,00 EUR 62.550,00 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV monatlich 5.212,50 EUR 5.212,50 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich (DRV) 82.800,00 EUR 77.400,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich (DRV) 6.900,00 EUR 6.450,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich (DRV KBS) 101.400,00 EUR 94.800,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich (DRV KBS) 8.450,00 EUR 7.900,00 EUR

 

Beitragssätze bundeseinheitlich
Krankenversicherung 14,6 %
Krankenversicherung Zusatzbeitrag im Durchschnitt 1,1 %*
Pflegeversicherung  3,05 %
Pflegeversicherung Kinderlose 3,3 %
Rentenversicherung (DRV) 18,6 %
Rentenversicherung (DRV KBS) 24,7 %
Arbeitslosenversicherung 2,4 %
* Bei dem angegebenen Zusatzbeitrag handelt es sich nur ein rein kalkulatorischen Wert und wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt. Der individuelle Zusatzbeitrag einer Krankenkasse auch höher bzw. geringer als der durchschnittliche Zusatzbeitrag sein. 

Bei der Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze für Bestandsverträge von Versicherten, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, weiterhin die normale Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Begriffserklärung:
PKV - Private Krankenversicherung
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DRV KBS - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

 

bisherige Sozialversicherungswerte

Sozialversicherungswerte 2019
Sozialversicherungswerte 2018

Sozialversicherungswerte 2017
Sozialversicherungswerte 2016
Sozialversicherungswerte 2015
Sozialversicherungswerte 2014
Sozialversicherungswerte 2013
Sozialversicherungswerte 2012

Riester-Rente

Die Riester-Rente wird als Form der privaten Altersvorsorge durch staatliche Zulagen und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug gefördert. Vor allem Familien und Bezieher geringer Einkommen profitieren von den Zuschüssen. Dazu wurden verschiedene Arten der staatlichen Unterstützung entwickelt:

  • Riester-Rentenversicherungen
  • Riester-Banksparpläne
  • Riester-Fondssparpläne
  • Wohn-Riester-Darlehen und Bausparverträge
  • betriebliche Altersvorsorge

Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen der Sparer durch Zulagen aufstockt. Die Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen. Die Zulagen werden direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen.

Wichtig: Die Kinderzulage wird nur gezahlt, wenn die förderberechtigte Person für das jeweilige Kind auch Kindergeld erhält. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wird die Kinderzulage gestrichen. Eventuell zu viel gezahlte Zulagen müssen zurückerstattet werden.

Aktuell gelten folgende Mindesteinzahlungen und Zulagenbeträge:

Mindesteigenbeitrag 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich Zulagen
Steuerlich abzugsfähiger Höchstbetrag   2.100 EUR jährlich
Sockelbetrag   60 EUR jährlich
Grundzulage   175 EUR jährlich
Kinderzulage für Kinder geboren vor 2008 185 EUR jährlich
Kinderzulage für Kinder geboren ab 2008 300 EUR jährlich
Berufseinsteigerbonus einmalige Zahlung für unter 25-jährige 200 EUR jährlich

 

bAV Höchstgrenzen 2018

Für die Betriebliche Altersversorgung können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei investiert werden. Dies gilt für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Bei Unterstützungskassen und Pensionszusagen können die Beiträge ohne eine Begrenzung investiert werden, lediglich die Sozialversicherungsbeiträge unterliegen der vier Prozent Beitragsbemessungsgrenze.

Für das Jahr 2018 ergeben sich folgende Höchstgrenzen:

Beitragsbemessungsgrenzen Beiträge jährlich Beiträge monatlich
Anspruch auf Entgeltumwandlung (4 % der BBG) jährlich. 3.120,00 EUR 260,00 EUR
Zusätzlicher steuerfreier Betrag für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 (§ 3 Nr. 63 EStG Satz 3) 1.800,00 EUR 150,00 EUR
Pauschalbesteuerungsgrenze nach § 40b EStG für Altzusagen vor dem 01.01.2005. 1.752,00 EUR 146,00 EUR

 

Begriffserklärung:
BBG - Beitragsbemessungsgrenze
EStG - Einkommensteuergesetz

aktuelle bAV Höchstgrenzen

bAV Höchstgrenzen

bisherige BAV Höchstgrenzen

BAV Höchstgrenzen 2017
BAV Höchstgrenzen 2016
BAV Höchstgrenzen 2015
BAV Höchstgrenzen 2014
BAV Höchstgrenzen 2013

Sozialversicherungswerte 2019

Die Sozialversicherungswerte (Beitragsbemessungsgrenzen) sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung benötigt und vieles mehr. Diese werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und gelten dann ab dem 1. Januar. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Bemessungsgrenzen für Versicherungsnehmer zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.

Die Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2019. Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden oder es kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Ist bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, so wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Beitragsbemessungsgrenzen Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich 54.450,00 EUR 54.450,00 EUR
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 4.537,50 EUR 4.537,50 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV jährlich 60.750,00 EUR 60.750,00 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV monatlich 5.062,50 EUR 5.062,50 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich (DRV) 80.400,00 EUR 73.800,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich (DRV) 6.700,00 EUR 6.150,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich (DRV KBS) 98.400,00 EUR 91.200,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich (DRV KBS) 8.200,00 EUR 7.600,00 EUR

 

Beitragssätze bundeseinheitlich
Krankenversicherung 14,6 %
Krankenversicherung Zusatzbeitrag im Durchschnitt 0,9 %*
Pflegeversicherung  3,05 %
Pflegeversicherung Kinderlose 3,3 %
Rentenversicherung (DRV) 18,6 %
Rentenversicherung (DRV KBS) 24,8 %
Arbeitslosenversicherung 2,5 %
* Bei dem angegebenen Zusatzbeitrag handelt es sich nur ein rein kalkulatorischen Wert und wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt. Der individuelle Zusatzbeitrag einer Krankenkasse auch höher bzw. geringer als der durchschnittliche Zusatzbeitrag sein. 

Bei der Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze für Bestandsverträge von Versicherten, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, weiterhin die normale Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Begriffserklärung:
PKV - Private Krankenversicherung
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DRV KBS - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

 

bisherige Sozialversicherungswerte

Sozialversicherungswerte 2018
Sozialversicherungswerte 2017
Sozialversicherungswerte 2016
Sozialversicherungswerte 2015
Sozialversicherungswerte 2014
Sozialversicherungswerte 2013
Sozialversicherungswerte 2012

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