inomaxx newsticker Juli 2018

 

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Finanzinformationen

Juli 2018

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Wegerecht sollte richtig absichert werden

Anlagekommentar Juli 2018 - Handelskonflikte und Kursverfall in China sorgen für unruhige Kapitalmärkte

Neue Regeln für Standmitteilungen bei Lebens- und Rentenversicherungen

Beim Berufsstart die drei wichtigsten Versicherungen

Wegerecht sollte richtig absichert werden

Wenn man auf einem Grundstück bauen möchte, zu dem es keinen direkten Zugang zur Straße gibt, sollte mit dem Eigentümer des vorderen Grundstückes ein vertragliches Nutzungsrecht vereinbart werden. Ansonsten kann man auch mit einer Baugenehmigung Probleme mit der Zufahrt bekommen. Denn um mit dem Auto auf das eigene Grundstück zu kommen, bleibt dem sogenannten Hinterlieger nichts anderes übrig, als den Weg über das benachbarte Grundstück zu nehmen, das an der Straße liegt. Diese Situation führt jedoch oft zu Auseinandersetzungen, beispielsweise, wie oft der Weg bzw. die Zufahrt genutzt wird, ob sie auch zum Parken da ist, wer Schnee räumt oder wer die Kosten trägt, wenn der Belag des Weges ausgebessert werden muss.

Für den Eigentümer eines Hinterlieger-Grundstückes ist der Eintrag einer Baulast nicht ausreichend
Die immer knapper werdenden Baugelände machen den einen oder anderen erfinderisch. Sogenannte Hinterlieger- oder Hubschrauber-Grundstücken in zweiter Reihe sind deshalb heute keine Seltenheit mehr. Hierbei übernimmt der private Eigentümer des zur Straße liegenden Geländes mit einer Baulast gegenüber der Baubehörde, dass für Rettungskräfte und Entsorgungsfirmen der Zugang zum hinteren Gelände gesichert wird. Erst dann wird von der Baubehörde eine Baugenehmigung für das eingeschlossene Grundstück erteilt. Eventuell benötigte Parkflächen können so auch festgelegt werden. Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis eingetragen.

Nur ein im Grundbuch verbrieftes Wegerecht ermöglicht den Durchgang
Hier gibt es jedoch für den Eigentümer des in zweiter Reihe liegenden Grundstückes etwas wichtiges zu beachten, denn den Zugang zu seinem Grund und Boden garantiert dies noch nicht. Mit einer öffentlich-rechtlichen Baulast ist nur das eingeschlossene Grundstück baurechtskonform eingestuft. Denn solange kein privat-rechtliches Nutzungsrecht vereinbart worden ist, kann der Grundstückseigentümer des zur Straße liegenden Geländes seinem Nachbarn verbieten, das hintere Grundstück zu betreten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm für die Nutzung eines Parkplatzes (Az.: 5 U 152/16, Urteil vom 6. Juli 2017) hervor. Eine Mauer dürfe der Eigentümer des zur Straße liegenden Geländes, welcher die Baulast übernommen hat, aber nicht errichten, um den Zugang zum hinteren Grundstück zu unterbinden. Deshalb empfiehlt die Notarkammer Frankfurt Käufern von Hubschrauber-Grundstücken, sich das Recht zur Nutzung des vorderen Grundstückes in einer sogenannten Grunddienstbarkeit zu sichern. Ein Wegerecht garantiert so, dass über das fremde zum eigenen Grundstück gelaufen oder gefahren werden kann. Eine Grunddienstbarkeit wird im Grundbuch verbrieft und stellt das privatrechtliche Pendant zur öffentlich-rechtlichen Baulast dar. Deshalb sollte für einen Hinterlieger-Grundstückserwerber eine eingetragene Grunddienstbarkeit nicht fehlen.

 
weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog  
   

Anlagekommentar Juli 2018 - Handelskonflikte und Kursverfall in China sorgen für unruhige Kapitalmärkte

Der Konflikt zwischen den USA und seinen Handelspartnern stand erneut im Mittelpunkt der Anleger und sorgte für unruhige Kapitalmärkte. Flankiert wurde dies von einer zunehmenden Eskalation durch die kräftige Abwertung der chinesischen Währung, schwächeren europäischen und asiatischen Konjunkturdaten, einer erneuten Zinserhöhung der US-Notenbank sowie politischer Unsicherheit in der Eurozone.

Das G7-Treffen in Kanada endete mit einem Eklat und bildete den Start für eine Reihe wechselseitiger Zolldrohungen der führenden Wirtschaftsnationen. China, Kanada, Mexiko und die Europäische Union wollen ab Juli mit Gegenzöllen auf den amerikanischen Protektionismus reagieren.

Entwicklung der Anlagemärkte
Nach der Ankündigung von US-Präsident Trump, im Juli zusätzliche Strafzölle von 25 Prozent auf 800 chinesische Importprodukte im Wert von insgesamt 50 Mrd. US-Dollar zu erheben, gab es von China mit der Annullierung aller bisher gegebenen Zusagen im Handelskonflikt und Gegenzöllen in gleichem Ausmaß auf fast 650 amerikanische Produkte eine Gegenreaktion. Donald Trump drohte darauf hin mit einer Ausdehnung der Importzölle auf 250 Mrd. US-Dollar. Den vorläufigen Höhepunkt erreichte der Konflikt mit der Ankündigung der US-Regierung, dass chinesische Investitionen in US-Technologieunternehmen erheblich erschwert werden sollen.

Diese Spirale von immer neuen Drohungen beschleunigte die Abwärtsbewegung am chinesischen Aktienmarkt. Der Shanghai Composite fiel im Juni um 8,0 Prozent und markierte ein Zwei-Jahrestief. Die Europäer wurden ebenfalls von diesem Trend erwischt. Nachdem die EU als Reaktion auf die Strafzölle für Stahl- und Aluminiumprodukte mit Gegenzöllen auf amerikanische Güter reagierte, drohte der US-Präsident mit Importzöllen von 20 Prozent auf Autoimporte aus der Europäischen Union. Daraufhin gingen deutsche Autoaktien auf Talfahrt und bescherten dem DAX einen Monatsverlust von 2,4 Prozent. Für den breit aufgestellten STOXX-600 Index sah das Ergebnis mit minus 0,8 % etwas besser aus.

Beim S&P-500 Index gab es einen dagegen einen Aufwärtstrend und er konnte 0,5 Prozent, der Technologieindex NASDAQ Composite sogar 0,9 Prozent zulegen. Hochkapitalisierte amerikanische Technologieaktien wie Facebook, Amazon, Alphabet oder Apple waren die Treiber der Kurse. Bei der US-Konjunktur sind bislang keine Anzeichen einer Abschwächung durch den Handelskonflikt zu erkennen.

Beim Arbeitsmarkt gab es einen hohen Stellenzuwachs und er glänzte mit der niedrigsten Arbeitslosenquote seit 18 Jahren. Während die Stimmung der Unternehmen im Rest der Welt abflaut, gab es dagegen in den USA eine Verbesserung. Folglich erhöhte die US-Notenbank den Leitzins ein zweites Mal in diesem Jahr auf 1,75 bis 2,0 Prozent und stellte zwei weitere Zinsschritte bis Jahresende in Aussicht.

Schwellenländer werden durch die US-Zinserhöhung unter Druck gesetzt und Sonderfaktoren halten den Ölpreis auf einem hohem Niveau
Die US-Zinserhöhung blieben in mehreren Schwellenländern nicht ohne Wirkung. Die Notenbanken in Mexiko, der Türkei und Indien mussten um eine stärkere Abwertung der nationalen Devisen zu vermeiden, die Leitzinsen erhöhten. Bei den zehnjährigen US-Staatsanleihen blieb in der Folge der Unsicherheiten die Rendite unverändert. Die deutschen Staatsanleihen konnten leichte Kursgewinne verzeichnen, ganz im Gegensatz zu Unternehmensanleihen, welche mit steigenden Kreditaufschlägen zu kämpfen hatten.

Obwohl die OPEC-Länder eine moderate Erhöhung ihrer Fördermenge um eine Millionen Fass beschlossen haben, legte der Ölpreis leicht zu . Die Sorgen um Venezuelas Ölexporte durch die Unruhen und Finanzierungsengpässen und der Versuch der USA, den Erwerb iranischen Öls durch Drittstaaten ab Wiederaufnahme der Sanktionen im November zu unterbinden, sorgten für einen stabilen Preis.

Ein Blick auf die aktuellen Anlagestrategien
Die USA haben im Warenhandel mit allen wichtigen Regionen der Welt ein Defizit. Die Dienstleistungsbilanz ist jedoch positiv. Die USA erzielen darüber hinaus signifikante Erträge aus ihren ausländischen Direktinvestitionen - insbesondere aus Europa. Die USA beschlossen im Juni 2018, Zölle auf Metalleinfuhren aus der EU, Kanada und Mexiko zu erheben. Deshalb gibt es durchaus Risiken für die Finanzmarkte (z.B. die Beendigung der NAFTA-Mitgliedschaft der USA, weitere Zollerhöhungen der USA, Ansteckungsgefahren aus den Schwellenländern, Italien), doch reichen diese aus derzeitiger Sicht nicht aus, um zu einer insgesamt defensiven Anlagepolitik überzugehen.

Angesichts des Umfangs der drohenden US-Zölle sollte die Aktienallokation derzeit neutral sein, mit dem Ziel, Aktien erneut höher zu gewichten, sobald mehr Klarheit über das Vorgehen der USA in der Handelspolitik besteht. Andererseits sollte man aufgrund des fortgeschrittene Stadiums des Finanzmarkt-Zyklus, die Aktienanlagen in dieser Phase nicht erheblich erhöhen.

Die Dividendenwerte sorgen weiterhin für gute Erträge und der regionale Fokus im Aktienbereich bleibt weiter auf Europa und den USA gerichtet. Die Schwellenländermärkte bleiben weiterhin als Beimischung interessant. Hierbei gilt weiterhin Asien als die am besten positionierte aufstrebende Region, wo ein langfristiges positives Ertrags-Risikoverhältnis erwartet werden kann.

Aber auch der japanische Markt und die Aktienmärkte von Zentral- und Osteuropa sind bei einer langfristigen Anlagestrategie einen Blick wert. Da die Renditen für Staatsanleihen in Europas Kernländern bei kurzen bis mittelfristigen Laufzeiten oft negativ sind, bleibt das Umfeld für Anleihen-Investoren weiter eine Herausforderung. Auch nach dem die Kreditaufschläge in der letzten Zeit zurückgegangen sind, bleiben die Unternehmensanleihen weiterhin die bessere Ertragsperspektive als die Staatsanleihen.

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Neue Regeln für Standmitteilungen bei Lebens- und Rentenversicherungen

Zum 1. Juli 2018 hat der Gesetzgeber die Anforderungen für Standmitteilungen bei Lebens- und Rentenversicherungen erhöht. Der Gesetzgeber ist damit gegen das Fachchinesisch vorgegangen, was von vielen Versicherern in den Standmitteilungen verwendet wird.

Denn mit den jährlichen Standmitteilungen zu Lebens- und Rentenversicherungen mit einer Überschussbeteiligung soll dem Vertragsinhaber mitgeteilt werden, wie hoch sein angespartes Vermögen ist und wie viel er am Ende der Laufzeit erwarten kann. Verbraucherschützer kritisierten jedoch über Jahre, dass diese Mitteilungen für den Laien nicht verständlich sind und ihren Zweck völlig verfehlen.

Gesetzgeber reagiert 2017 auf diese Kritik mit dem neu gefassten §155 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Bisher wurde im Paragraf 155 VVG geregelt, dass bei Versicherungen mit einer Überschussbeteiligung der Versicherer den Versicherungsnehmer jährlich in Textform über die Entwicklung seiner Ansprüche unter Einbeziehung der Überschussbeteiligung zu unterrichten hat. Ferner hat der Versicherer, wenn er bezifferte Angaben zur möglichen zukünftigen Entwicklung der Überschussbeteiligung gemacht hat, den Versicherungsnehmer auf Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von den anfänglichen Angaben hinzuweisen.

In dem neu gefassten §155 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der ab dem 1. Juli 2018 gilt, muss der Versicherer auch den Rückkaufswert des Vertrages für den Fall angegeben, dass der Vertragsinhaber seinen Lebens- und Rentenversicherungsvertrag aktuell kündigen würde. Darauf macht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einem Fachartikel im April 2018 aufmerksam.

Verpflichtende Informationen zu Rückkaufswert, Beitragsfreistellung und garantierte Überschüsse
Die neuen Regeln sehen vor, dass die Versicherer detailliert informieren müssen, welche Überschüsse der Versicherer bereits zum Zeitpunkt der Versendung der Statusmittelung garantieren kann. Bisher war nur eine geschätzte Überschussbeteiligung erforderlich, in der auch die Summe enthalten ist, die von der künftigen Entwicklung der Kapitalmärkte abhängt. Weiterhin muss die neue Statusmitteilung nun auch präzise angeben, wie viel ein Vertragsinhaber bei Vertragsablauf erhielte, nachdem er den Vertrag beitragsfrei gestellt hat und keine Beiträge mehr bezahlt.

Als weitere Information wird nun auch die Summe ausgewiesen, die im Todesfall vom Versicherer gezahlt wird. Für neu abgeschlossene Verträge ab dem 1. Juli 2018 müssen nun die eingezahlten Beiträge genannt werden. Damit sollen die Verbraucher noch besser einschätzen können, wie viel Geld sie eigentlich in ihren Vertrag einzahlen.

Die neuen Regeln gelten für alle bestehenden Verträge. Darin sind auch Riester-, Rürup- oder Direktversicherungen im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge eingeschlossen. Bei privaten Versicherungen kann der Versicherer die Statusmittelung auch per Email versenden, alles andere muss per Brief verschickt werden.

 

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Beim Berufsstart die drei wichtigsten Versicherungen

 

Ein neuer Lebensabschnitt steht an. Das Studium oder die Ausbildung sind erfolgreich beendet und der Start ins Berufsleben steht unmittelbar bevor. Ein Job ist gefunden und der Vertrag unterschrieben. Vielleicht ist sogar der Umzug in eine neue Stadt beschlossen. Ganz schön erwachsen.

Doch mit dem ersten richtigen Einkommen stehen weitere wichtige Entscheidungen an. Vorbei sind die Zeiten der Familien- oder Studentenversicherung.

Diese drei Versicherungen sind zum Berufsstart besonders wichtig:

  1. Krankenversicherung: Bis zum Ende des Studiums oder der Ausbildung sind viele noch über die Eltern familienversichert. Doch spätestens beim Berufsstart müssen sich Einsteiger um das Thema Krankenversicherung kümmern. Zwar bieten fast alle gesetzlichen Krankenkassen größtenteils dieselben Leistungen. Doch Unterschiede gibt es bei den privaten Zusatzleistungen wie der Zahnzusatzversicherung. Eine weitere Möglichkeit attraktive Zusatzleistungen zu beziehen, bietet eine betriebliche Absicherung. Durch die guten Gruppenkonditionen sind die Beiträge der bKV besonders attraktiv für Arbeitnehmer.
  2. Haftpflichtversicherung: Der Tarif kann Gold wert sein. Denn damit sind Ansprüche Dritter gegen mich abgesichert. Auch, wenn ich etwas fahrlässig beschädigt habe. Auch leistet diese Versicherung, wenn ich selbst geschädigt werde und der Verursacher nicht selbst für den Schadenersatz aufkommen kann. Außerdem sind damit Mietsachschäden und Gefälligkeitsschäden abgedeckt.
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung: Viel zu oft wird die Bedeutung dieser Absicherung unterschätzt. „Der Beruf, in den ich starte, ist ja nicht gefährlich.“ – „Ich bin ja noch jung.“ – „Mir passiert schon nichts!“ Dennoch kann es jeden treffen und die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist besonders wichtig. Vor allem in jungen Jahren lohnt sich der Einstieg gleich doppelt: Im Falle einer schweren Krankheit erhält man die vereinbarte BU-Rente. Und bei einem sehr frühen Einstieg profitieren junge Menschen von niedrigen Beiträgen.

Mit diesen Versicherungen sind Berufseinsteiger für den Anfang bestens ausgestattet.

Weitere Verträge, die zur Absicherungen oder dem Vermögensaufbau sinnvoll sein können
Wer schon in jungen Jahren kostspielige Möbel und Hightech-Geräte anschafft, teure Computer oder eine Profi-Fotoausrüstung besitzt, sollte in der eigenen Wohnung über eine Hausratversicherung nachdenken. Der Vertrag deckt üblicherweise Einbruchdiebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Schäden durch Rohrbrüche und Sturm ab. Die Planung der Altersvorsorge ist wichtig, aber das Sparen sollte nicht gleich mit einer Versicherungslösung verknüpft werden. Flexibles Sparen in einen Fondssparplan ist hier die bessere Alternative und bietet die Möglichkeit sich erst einmal an monatliche Sparbeträge zu gewöhnen.

Viele Arbeitgeber zahlen ihren Auszubildenden auch bis zu 40 Euro monatlich vermögenswirksame Leistungen (VL). Nachfragen lohnt sich hier, denn wer einen eigenen VL-Vertrag bespart, bekommt vom Staat oft die Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 Euro im Jahr obendrauf. Dazu kann ein VL-Fondssparplan mit den eigenen Sparbeträgen verknüpft werden, wodurch es zu einem größeren Zinseszinseffekt kommt.

 
   
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