inomaxx newsticker Juni 2016

 

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Finanzinformationen

Juni 2016

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Mit besten Grüßen aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Garantiezins für neue Lebensversicherungen sinkt

Baufinanzierungskommentar Juni 2016 – Weiterhin lockere Geldpolitik sorgt für schwankende Baufinanzierungszinsen

Was Sie zum Thema Eigenschufa wissen sollten

Fahrradpass als App immer dabei

Garantiezins für neue Lebensversicherungen sinkt

Zum 1. Januar 2017 sinkt der Garantiezins für neue Kapitallebens- und private Rentenversicherungen. Vom Bundesfinanzministerium wurde eine entsprechende Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Garantiezins beträgt dann nur noch 0,9 Prozent pro Jahr. Zuvor war dieser Anfang 2015 um einen halben Prozentpunkt auf derzeit 1,25 Prozent gesenkt worden.

Eine Ära geht nun doch langsam zu Ende
Im Dezember 2015 wurde noch darüber spektakuliert, dass der Garantiezins ab 2016 ganz abgeschafft werden soll. Noch im gleichen Monat gab es dann eine Rolle Rückwärts , dass der Garantiezins bis mindestens 2018 erhalten bleibt. Nun ca. 6 Monate später kommt zwar nicht das Ende vom Garantiezins, jedoch eine weitere kräftige Reduzierung.

Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es dazu, dass mit der weiteren Anpassung der vorgegebenen Höchstgrenze für langfristige Zinsversprechen der Versicherungen werde auf die anhaltende Niedrigzinsphase reagiert. Die Anpassung spiegele auch die aktuellen Marktverhältnisse wider.

Finanzministerium kalkuliert konservativer als die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV)
Seit 2015 liegt der Garantiezins für Neuverträge bei 1,25 Prozent. Für Altverträge ändert sich nichts.

Das Finanzministerium kalkuliert mit seiner Absenkung auf 0,9 Prozent konservativer als die DAV. Die DAV hatte empfohlen, den Garantiezins für Neuverträge ab 2018 auf 1,0 Prozent zu senken und 2017 den Garantiezins weiter bei 1,25 Prozent zu belassen.

 
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Baufinanzierungskommentar Juni 2016 – Weiterhin lockere Geldpolitik sorgt für schwankende Baufinanzierungszinsen

Anfang Juni lenkte sich der Fokus der Finanzwelt wieder in Richtung Europäische Zentralbank (EZB), wobei in einigen Köpfen Erwartungen vorherrschten. Doch noch immer hält Mario Draghi an seiner lockeren Geldpolitik fest und behält den Leitzins weiter bei 0,0 Prozent. Für den Finanzmarkt gibt es spürbare Auswirkungen, sodass sich die Baufinanzierungszinsen zum Beispiel schwankend in seitliche Richtung bewegen.

EZB bleibt auf seinem Kurs
Auch beim Strafzins sind keine Veränderungen erkennbar. Noch immer zahlen Banken für bei der EZB geparkte Gelder -0,4 Prozent. Ebenso hält die EBZ an der bereits im März erfolgten Ankündigung einer Ausweitung der Wertpapierkäufe fest. Dennoch gibt es eine kleine Änderung, da sich der Fokus nicht mehr nur auf Staatsanleihen und Pfandbriefe der Euroländer, sondern zusätzlich auf Unternehmensanleihen mit Bonitätsstärke lenkt. Das Programm läuft bereits seit 8. Juni und verfolgt das Ziel, Zinsen für Anleihen zu senken und die Kreditbedingungen für Unternehmen zu verbessern.

Hieraus soll ein Anschub für die Wirtschaft entstehen, der bisher allerdings in der Realwirtschaft noch ausbleibt. Kritiker stehen der Maßnahme skeptisch gegenüber und weisen darauf hin, dass die EZB eventuell ihr Mandat überschreitet und eine Schuldenblase begünstigt, sowie Raum für eine Verzerrung der Märkte schafft. Mario Draghi berichtet von einem marginalen Wachstumsaufschwung von 1,4 auf 1,6 Prozent und verweist auf ein Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent, das in 2017 / 18 erwartet wird.

Es bleibt weiter spannend und kontrovers
Die Inflation wird aktuell mit einer Rate von 0,1 Prozent bewertet, während Mario Draghi von einer 2016er Rate von 0,2 Prozent ausgeht. Für die Jahre 2017 und 2018 spricht der EBZ Chef von einer Erhöhung der Inflation auf einen Wert von 1,3 bis 1,6 Prozent. Die Verbrauchspreise sollen auf mittelfristige Sicht weiter niedrig bleiben, was auf einen längeren Bestand der aktuell expansiven Geldpolitik schließen lässt.

Spannend bleibt es auf geopolitischer Basis
Auch auf geopolitischer Basis lässt die Spannung nicht nach. Griechenland scheint sich nach der letzten Finanzhilfe entspannt zu haben, doch im Norden brauen sich düstere Wolken zusammen. Der 23. Juni 2016 wird ein entscheidender Tag für Europa, da die Bürger Großbritanniens für oder gegen den Brexit entscheiden und beim Austritt Folgen für die Finanzmärkte und die Weltwirtschaft nicht ausgeschlossen sind.

Das niedrige Baufinanzierungszinsenniveau langfristig sichern
Für den Baufinanzierer oder Anschlussfinanzierer hat dies den Vorteil, dass sie trotz seitlich schwankender Baufinanzierungszinsen gute Karten haben und können den Kredit nach wie vor zu einem aktuell einmalig günstigen Zinssatz aufnehmen. Langfristig wird sich das Zinsniveau jedoch nicht so impulslos, wie dies aktuell geschieht, entwickeln. Deshalb ist Immobilienkäufern oder Anschlussfinanzierern nur zu empfehlen, dass niedrige Zinsniveau lange festzuschreiben oder ein Volltilger-Darlehen zu verwenden und die Möglichkeit eines Forward-Darlehens zu nutzen.

So kann beispielsweise die von Marktexperten im Verlauf des Jahres 2016 erwartete Zinserhöhung der US-Notenbank Federal Reserve (Fed) auch bei uns zu einer leichten Zinserhöhung führen. Auch mögliche Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) sind schwer einschätzbar. Bei einem Brexit könnte dies zudem einen Dominoeffekt für weitere „austrittswillige“ Länder führen und den Euro als europäische Leitwährung unter Druck setzen. 

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Was Sie zum Thema Eigenschufa wissen sollten

Das Kaufobjekt ist reserviert und man ist als Finanzierungsinteressent mit dem vom Finanzierungsberater ausgearbeiteten Finanzierungskonzept überzeugt. Die Unterlagen für die Finanzierung liegen dem ausgewählten Finanzierungsinstitut vollständig vor und es folgt die Ablehnung der Finanzierung aufgrund einer negativen Schufa oder eines nicht ausreichenden Hypothekenscores. Da Banken hierzu grundsätzlich keine Auskünfte geben dürfen, liegt es nahe, sich als Betroffener eine Eigenschufa zu besorgen, um der Sache auf den Grund zu gehen.

Was die wenigsten wissen
Seit April 2010 muss die Schufa jedem Verbraucher einmal pro Jahr die eigene Auskunft (Selbstauskunft) nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz kostenlos zur Verfügung stellen. Diese kann man sich ganz einfach über das auf https://www.meineschufa.de mit dem hinterlegten Bestellformular anfordern.

Wichtig beim Bestellen der Datenübersicht ist, das Kreuz an der richtigen Stelle zu setzen, denn nur die ‚Aktuellen Wahrscheinlichkeitswerte‘, die in der Mitte des Formulars ausgewählt werden können, liefern einem Finanzierungsberater Hinweise auf den für die Baufinanzierung wichtigen Hypothekenscore. Die prominent im Kästchen ganz unten platzierte „alternative Bonitätsauskunft“ ist in der Regel nicht notwendig.

Kleinigkeiten können eine große Auswirkung haben
Sollten aus der Datenübersicht am Ende Einträge zu erkennen sein, die dort unberechtigt geführt werden, sollten Ihre Kunden dringend Kontakt mit dem eintragenden Kreditinstitut aufnehmen. In Bezug auf die persönlichen Daten steht die Schufa direkt als Ansprechpartner zur Verfügung, so kann beispielsweise eine falsch eingetragene Adresse schon Auswirkungen auf die Scorewerte haben und sollte unbedingt korrigiert werden.

Eine häufige Frage, die Finanzierungsinteressenten immer wieder stellen, bezieht sich auf die Fristen der Datenspeicherung bei der Schufa. Die wichtigsten Zeitpunkte sind deshalb in einer kurzen Übersicht zusammengefasst:

 

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Fahrradpass als App immer dabei 

 

Die deutschen Polizeidienststellen registrieren jährlich bundesweit mehr als 300.000 gestohlene Fahrräder. Wenn die Fahrrad-Daten in einem Fahrradpass dokumentiert wurden, kann die Polizei gefundene Fahrräder dem rechtmäßigen Besitzer problemlos wieder zurückgeben. Deshalb ist es wichtig, dass man sich einen Fahrradpass zulegt. Früher war dies ein kleines Faltblatt oder ein Karte und im Smartphone-Zeitalter gibt es diesen auch als App.

Was steht im Fahrradpass
In den Fahrradpass kommen alle wichtigen Informationen zum Fahrrad und dem Besitzer, wie Rahmennummer Codierung , Name und Anschrift des Besitzers sowie ein Foto. Der vollständig ausgefüllte Fahrradpass sollte dann sicher aufbewahrt werden. Dies empfielt das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) in Stuttgart. Den Fahrradpass gibt es beispielsweise bei den Fahrradhändlern und der Polizei.

Wer ein Smartphone hat, kann den Fahrradpass der Polizei auch als App nutzen. Die App gibt es kostenlos für das iPhone/iPad im AppStore und für Androidgeräte im Google-Play-Store. In der App können dann alle Daten zur Identifizierung des Fahrrades und für die Suche nach dem rechtmäßigen Eigentümer gespeichert werden. Dies sind Rahmen- und Codiernummer, Angaben zu Radtyp, Hersteller und Modell, eine genaue Beschreibung des Rads sowie Fotos. Der Vorteil der App: Sämtliche Daten können ausgedruckt und im Notfall per Mail sofort an die zuständige Polizei oder die Versicherung verschickt werden. Darüber hinaus lassen sich die Angaben mehrerer Fahrräder über die App problemlos verwalten und als Radbesitzer hat man die Daten auf dem Smartphone immer dabei.

Auf eine individuelle Fahrradkennzeichnung achten
Damit die Polizei ein gestohlenes Fahrrad zweifelsfrei identifizieren und seinem Besitzer schnell zurückgeben kann, ist eine individuelle Kennzeichnung hilfreich. In Deutschland haben viele verkaufte Räder eine in den Rahmen eingeschlagene individuelle Rahmennummer. Fehlt diese, könnten ein Fachmann oder die Radbesitzer selbst eine individuelle Kennzeichnung anbringen, zum Beispiel durch Eingravieren. „Selbst wenn ein Fahrrad nicht in der Sachfahndung notiert ist, führt die Codierung zumindest zur Wohnanschrift des Eigentümers", erläutern die Fachleute von der Polizei. Im Fachhandel könnten Besitzer erfahren, wo sie ihr Rad codieren lassen können.

Broschüre der Polizei: Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?

Die Broschüre enthält wichtige Tipps zum Schutz gegen Fahrraddiebstahl. Diese beziehen sich auf eine wirksame Sicherung und die Identifizierung des Fahrrads. Es werden Empfehlungen zur Auswahl des Fahrradschlosses, zum Führen eines Fahrradpasses, zur Codierung oder sonstigen Kennzeichnung eines Fahrrads sowie zur Sicherung einzelner Fahrradteile gegeben. Im hinteren Teil des Faltblatts befindet sich ein Fahrradpass, der herausgetrennt werden kann.

  
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Kontakt:

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
Web: www.inomaxx.de

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