inomaxx newsticker März 2016

 

Wenn diese Nachricht nicht richtig angezeigt wird, bitte hier klicken ...

Finanzinformationen

März 2016

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Mit besten Grüßen aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Nachrüstpflicht für Rauchmelder

Anlagekommentar März 2016 – Nervosität an internationalen Kapitalmärkten steht im Fokus

Bei einer Baufinanzierungsplanung auch an die Absicherung der Arbeitskraft denken

Mit dem europäischem Unfallbericht Streitigkeiten vermeiden

Nachrüstpflicht für Rauchmelder

Rauchmelder sind heute in Neubauten sowie bei vor kurzem umgebauten Altbauten in vielen Bundesländern Pflicht. Für Bestandsbauten besteht allerdings in einigen Bundesländern noch eine Übergangsfrist. Alle Hausbesitzer in Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen mussten bis Ende 2015 nachgerüstet haben. Für Rheinland-Pfalz, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ist die Frist zum Nachrüsten bereits schon früher verstrichen.

Für Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen und im Saarland läuft die Nachrüstfrist noch bis Ende 2016. Für Bayern läuft die Nachrüstfrist noch bis Jahresende 2017 und in Thüringen sogar bis Ende 2018. In Berlin und Brandenburg gibt es noch gar keine gesetzlichen Regelungen. In Sachsen müssen bei Neu- und Umbauten seit dem 1. Januar 2016 Rauchmelder eingebaut werden, jedoch gibt es für Bestandsbauten noch keine Vorgaben.

Fehlende Rauchmelder können bei einem Feuerschaden zu Problemen mit dem Versicherer führen
Zur Installation der Rauchmelder sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet. Kommt man der der Nachrüstpflicht dauerhaft nicht nach, so begeht man nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern kann unter Umständen die sogenannte Obliegenheitspflicht seiner Hausrat- oder Gebäudeversicherung verletzen. Im Ernstfall bedeutet dies: Wer den Rauchmelder nicht einbaut, muss im Unglücksfall unter Umständen mit empfindlich geringeren Schadenserstattungen rechnen.

Auf den richtigen Kauf und Einbau achten
Sie sollten nur Rauchmelder kaufen, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Beachten Sie jedoch, dass das CE-Zeichen keine qualitative Aussage trifft. Es besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf. Inzwischen hat sich am Markt ein neues Prüfzeichen nur für Rauchmelder etabliert: Das „Q“ ist ein unabhängiges und herstellerneutrales Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft wurden. Folgende Leistungsmerkmale sind für diese Rauchmelder ausschlaggebend:

  1. Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
  2. Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
  3. Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

Rauchmelder gehören am besten in der Raummitte an die Zimmerdecke. Sie sollten mindestens einen halben Meter von der Wand entfernt hängen. An Dachschrägen werden die Rauchmelder am besten etwa 50 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes montiert. Die Geräte sollten nicht in der Nähe von Zugluft, Luftschächten und Klimaanlagen installiert werden, da dort der Rauch im Brandfall abzieht.

 

weiter lesen im Baufinanzierungs-Blog 

Anlagekommentar März 2016 – Nervosität an internationalen Kapitalmärkten steht im Fokus

Der Februar sorgte für einige Unruhen, die sich vor allem in den Kurskorrekturen an den Aktien- und Kreditmärkten, sowie den Rohstoffmärkten äußerten. Die zweite Monatshälfte beruhigte jedoch und ließ die Nervosität der ersten Februarhälfte weichen. Die deflationäre Entwicklung im produzierenden Gewerbe bleibt Investoren nicht länger verborgen, da sich Überkapazitäten und fallende preise nachhaltig negativ auf die Unternehmensergebnisse auswirken. Die deutliche Senkung der Rohstoffpreise im Zusammenspiel mit der Abwertung der chinesischen Währung sprechen für ein enttäuschend niedriges Wachstum an den globalen Märkten.

Aktienanleger leben derzeit in großer Sorge
Die weltweiten Aktienmärkte bereiten Sorgen und sprechen für immer geringere Gewinnerwartungen bei den Anlegern. Die stärkste Gewinnrezession erlebt die USA und zeigt ein Ergebnis, das es in dieser Form seit 2009 nicht mehr gegeben hat. Exportstarke Unternehmen unterliegen einer besonders monumentalen Belastung, da der starke US Dollar bei Auslandsgeschäften für Wirtschafts- und Umsatz- sowie Gewinneinbußen sorgt. Andererseits signalisiert eine Arbeitslosenrate nahe historischer Tiefs, dass der US-Wirtschaftszyklus bereits weit fortgeschritten ist.

Wenn kein deutlicher Zinsanstieg erfolgt, ist mit einem Ende des Aufschwungs nicht zu rechnen. Da auch die Erstanträge auf Arbeitslosengeld im Regelfall einen guten Indikator darstellen, ist die derzeitige Schwächephase am US-Markt wohl nur vorübergehend. Aber auch der erneut gesunkene Rohölpreis beeinflusst den Gewinnrückgang spürbar. Die Macht der Notenbanken lässt eine Begrenzung erkennen, da die Zinsen unterdes bei Null und tiefer angesiedelt sind. Eine weitere Absenkung der Zinsen ist in Europa derzeit nicht im Gespräch, würde die Banken aber enorm belasten und für eine Verschlimmerung der aktuellen Lage sorgen.

Zukunftsprognosen und perspektivische Marktaussichten
Es wird nicht lange dauern, bis die Notenbanken dem japanischen Vorbild folgen und direkte Aktienkäufe tätigen. Noch handelt es sich nur um eine Vermutung, doch am Beispiel Japan hat sich gezeigt, dass eine Stabilisierung der Märkte mit dieser Praktik nicht ausgeschlossen ist. Die Aktienmärkte gleiten aktuell auf eine neue Schwächephase zu und sollten den Fokus von Anlegern primär auf Qualitätsunternehmen lenken. Bei Anleihen sieht es ein wenig besser aus, auch wenn die Renditen vor allem an den internationalen Rentenmärkten gefallen sind.

Mittelfristig ist eine weitere Senkung unausweichlich, wodurch die Flucht in den sicheren Hafen aktuell die sinnvollste Praktik für Anleger ist. Viele Marktteilnehmer neigen derzeit zu einer hohen Risikoaversion, was aufgrund der Verwerfungen und sinkenden Tendenz der Märkte nicht ungewöhnlich scheint. Schon aktuell rentieren sich über 70 Prozent aller Anleihen der Länder und des Bundes im negativen Bereich, wodurch eine Investition wenig sinnvoll erscheint. Eine Stabilisierung ist aktuell in weiter Ferne und nicht ersichtlich.

weiter lesen im Geldanlage-Blog

Bei einer Baufinanzierungsplanung auch an die Absicherung der Arbeitskraft denken

Ein Traum von vielen ist ein eigenes Heim zu bauen oder zu kaufen. Wenn man den Hausbau oder den Kauf einer bestehenden Immobilie plant, sollte man nehmen einem passenden Finanzierungskonzept für die Baufinanzierung auch Vorkehrungen treffen, die garantieren, dass dieser Traum im Fall einer plötzlichen Berufsunfähigkeit nicht zum Albtraum wird. Bleibt das monatliche Gehalt aus, ist es in den meisten Fällen unmöglich, die Zahlungen für den Kredit weiterzuführen. In vielen Fällen führt das schließlich zum Verlust der Immobilie.

Rentenreform hat Zusatzversicherung notwendig gemacht
Bis zur Rentenreform im Jahr 2001 bestand es für alle eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine gewisse Sicherheit gewährleistete, wenn sich ein Arbeitnehmer plötzlich außer Stande sah, seiner beruflichen Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Nach der Reform genießen jedoch nur noch Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, diesen Schutz. Jeder, der nach diesem Datum geboren ist, sollte deshalb heute eine private Zusatzversicherung abschließen, um sich vor den finanziellen Problemen zu schützen, die eine Berufsunfähigkeit mit sich bringt.

Berufsunfähigkeit kann jeden betreffen
Viele Menschen denken heute, dass Berufsunfähigkeit nur diejenigen betrifft, die in Berufen arbeiten, welche einen hohen körperlichen Einsatz erfordern. Die Statistiken beweisen jedoch, dass dies nicht der Fall ist. Berufsunfähigkeit ist ein Risiko in allen Berufen und betrifft Akademiker im gleichen Maße, wie Handwerker. Unfälle oder auch Krankheiten, die seelischer, sowohl als auch körperlicher Natur sein können, machen jährlich einen erstaunlichen Prozentsatz von deutschen Arbeitnehmern in allen Berufen unfähig, ihrer Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Mithin ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer in allen Berufssparten gleich wichtig.

Die Baufinanzierung absichern
Wenn man ein eigenes Haus baut oder kauft, so ist das in der Regel von den ersten Phase an mit finanziellen Opfern verbunden. Sollte eine Berufsunfähigkeit eintreten, so kann dieses Projekt gefährdet werden. Eine Finanzierung ist nur dann aufrecht zu erhalten, wenn man regelmäßige Zahlungen leisten kann. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man die eigene Zukunft und die der Familie ein wenig sicherer gestalten.

 

weiter lesen im Finanzplanungs-Blog 

Mit dem europäischem Unfallbericht Streitigkeiten vermeiden 

 

Ein Autounfall ist meistens immer mit Ärger und Unannehmlichkeiten verbunden. Passiert der Autounfall im Ausland, kommen noch Sprachschwierigkeiten und die Gepflogenheiten des jeweiligen Landes hinzu. Um wenigstens den Formularwust in den Griff zu bekommen, sollte man immer den Europäischen Unfallbericht im Auto haben. Da die Formularsätze in verschiedenen Sprachen vorliegen, ermöglichen sie eine korrekte Protokollierung des Schadens, auch wenn sich mit dem Unfallgegner sprachlich nicht ausreichend verständigen kann.

Aber auch bei einem Autounfall in Deutschland leistet der Europäischen Unfallbericht eine sinnvolle Unterstützung. Es kann so im Nachhinein nicht zu unterschiedlichen Darstellungen des Autounfalls kommen. Es kommt nicht selten vor, dass ein Unfallgegner bei Kenntnis seiner Versicherungshochstufung und dem daraus resultierenden Mehrbeitrag, plötzlich eine andere Version vom Hergang des Autounfalls aus dem Hut zaubert.

Wie verwendet man den Europäischen Unfallbericht
Mit dem Europäischen Unfallbericht erleichtert sich die Schadenaufnahme nach einem Autounfall in Deutschland oder im Ausland. Durch das Formular wird eine einfache Protokollierung des Unfalls direkt vor Ort ermöglicht. Der Europäische Unfallbericht enthält zwei inhaltlich identische Seiten, welche die Unfallbeteiligten gemeinsam ausfüllen. Das Formular wird dann von den Unfallbeteiligten unterschrieben und jeder bekommt die gleiche Version für die Einreichung bei seiner Versicherung. Gerade bei der Regulierung von Auslandsunfällen wird dem Europäischen Unfallbericht von den Versicherungsgesellschaften eine große Bedeutung beigemessen.

Der Europäische Unfallbericht wurde vom Dachverband der nationalen Verbände der Versicherungsunternehmen Europas Insurance Europe herausgegeben. Zum Europäischen Unfallbericht  gibt es eine beiliegende Übersetzungsbroschüre. Mit dieser können Autofahrer, die im Ausland einen Unfall haben über Sprachbarrieren hinweg, schnell und unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen. In der Übersetzungsbroschüre ist der Europäische Unfallbericht in elf Sprachen übersetzt: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch.

Da in das Formular lediglich Daten und Fakten eingetragen und vorgegebene Punkte angekreuzt werden, ist die Handhabung sehr einfach. Dies ist umso wichtiger bei Schadensfällen, in denen die Polizei nicht zur Unfallaufnahme kommt. Der Europäische Unfallbericht sollte daher stets im Auto mitgeführt werden, um eine korrekte und zügige Schadenregulierung zu gewährleisten.

Wo bekommt man den Europäischen Unfallbericht
Den Europäischen Unfallbericht kann man kostenlos beim GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) per Telefon 0800 7424375 (Deutschland), per E-Mail info(at)gdv-dl.de oder über die Bestellseite GDV DL anfordern.

  
weiter lesen im Vergleichsportal-Blog  
Europäischen Unfallbericht herunterladen  
  

Kontakt:

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
Web: www.inomaxx.de

Disclaimer:

Für Inhalte von verlinkten Seiten sowie Links im inomaxx-newsticker können wir keine Haftung übernehmen. Sollte ein Link oder dessen Inhalte gegen jemandes Recht verstoßen, entfernen wir diesen, sobald wir davon Kenntnis erhalten.

Copyright © 2016 - inomaxx finance consult
All rights reserved

 
Versicherungsvermittlungsregister: D-FY4V-8WV5X-20
Finanzvermittlerregister: D-F-153-H936-93
 
Weitere Angaben nach §5 TMG /§ 55 RStV sind im ausführlichen Impressum angegeben.
 
Wenn man keine Nachrichten mehr an eMail erhalten möchte, bitte eine Rückantwort mit dem Vermerk "Abbestellung".