Sachversicherungen

Bei der Zulassungsbescheinigung handelt es sich um eine amtliche Urkunde für die Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr. Sie dient zur genauen Bestimmung des Fahrzeugs durch Fahrzeug-Identifikationsnummer und Kennzeichen sowie zur Identifizierung des Halters und des Eigentümers. Die Zulassungsbescheinigung wurde europaweit im Jahr 2005 eingeführt und ist in Teil 1 und Teil 2 aufgeteilt. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat den bisherigen deutschen Fahrzeugschein abgelöst und der Teil 2 ersetzt seither den deutschen Fahrzeugbrief.

Zulassungsbescheinigung Teil 1
Dies ist der „Ausweis“ des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält ausführliche Angaben zur Zulassung, zum Halter und zur Ausstattung des Fahrzeugs. Wer das Auto fährt, muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1 dabeihaben. Denn bei einer Verkehrskontrolle muss der Fahrer den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorzeigen. So kann das Auto identifiziert werden.

Zulassungsbescheinigung Teil 2
Dies ist der „Eigentumsnachweis“ des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 enthält Informationen zum Eigentümer und zum Fahrzeug. Der Eigentümer muss nicht der Halter sein. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sollte zuhause sicher aufbewahrt werden. Nur wenn man zur Zulassungsstelle geht oder das Fahrzeug verkauft wird, müssen beide Teile der Zulassungsbescheinigung dabei sein.

Mehr Informationen über die Zulassungsbescheinigung

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