Sachversicherungen

Hier können Sie ermitteln, wie teuer und schwerwiegend Naturgefahren in Ihrer Region sind. Die Daten basieren auf Untersuchungen der Versicherungswirtschaft.

 

Die Gebäudeversicherung dient dafür, dass die Bestandteile des Gebäudes wie Dach, Wände, eingebaute Türen und Fenster sowie Terrasse/Balkon einen Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus hat. Neben den reinen Sachschäden ist alles, was fest innerhalb des Gebäudes installiert ist versichert. Dazu zählen beispielsweise fest verlegte Fußböden, Einbaumöbel und -küchen, die individuell für das Gebäude geplant und gefertigt sind, sanitäre Installationen (etwa Badewannen und Heizungsanlagen) oder Treppenlifte. Weiterhin ist auch Gebäudezubehör eingeschlossen, wie beispielsweise Müllboxen oder Klingel- und Briefkastenanlagen. Auch Nebengebäude wie Garagen oder Carports gehören zum Versicherungsschutz.

Zusätzlich kann man weitere Einschlüsse vornehmen, wie zum Beispiel die Abdeckung von Elementarschäden (wobei mögliche Selbstbehalte zu beachten sind). Bei der Gebäudeversicherung ist es üblich, dass alles zum Wiederbeschaffungswert ersetzt wird, d. h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen.

Photovoltaikanlagen werden immer beliebter, denn die Kosten für die Zulieferung von Energie steigen immer höher. Es vergeht kaum ein Jahr, in dem nicht entsprechende Preiserhöhungen von den Energieversorgern bekannt gegeben werden. Da erscheint die Überlegung reizvoll, seine eigene Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu betreiben. Dazu kommt, dass es Komplettanlagen immer günstiger zu kaufen gibt, da die entsprechenden Module mittlerweile in Serie gefertigt werden. In der Regel wird eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach montiert. Damit das Sonnenlicht optimal eingefangen wird und so möglichst viel elektrische Energie erzeugt werden kann, wird sie zur Südseite ausgerichtet. Auch im Garten oder anderen Freiflächen lassen sich teilweise Anlagen mit speziellen Untergestellen errichten, was hierzulande jedoch immer noch die Ausnahme ist.

Zwei Varianten sind für die Absicherung einer Photovoltaikanlage möglich
Es gibt zwei mögliche Arten, seine Photovoltaikanlage zu versichern: Entweder über einen Zusatz zu einer bereits bestehenden Wohn­gebäude­versicherung oder über eine separate Photovoltaikversicherung. Bei dem Einschluss in eine bestehende Wohn­gebäude­versicherung muss allerdings sehr auf das Kleingedruckte geachtet werden, denn viele Tarife haben Lücken für einen sinnvollen umfassenden Versicherungsschutz. Teils sind falsche Bedienung, Tierbiss oder Ertrags­ausfall nicht versichert. Die Kosten für eine Photovoltaikversicherung hängen unter anderem von Ort, Baujahr und Art der Anlage sowie von der Einspeisung in das Stromnetz, dem jährlichen Ertrag und dem Neuwert der Solaranlage ab.

Photovoltaikversicherung vergleichen

Wie unterscheiden sich Photovoltaik- und Solaranlagen
Zwischen Photovoltaik- und Solaranlagen liegt der Unterschied in der Form der erzeugten Energie. Während Solaranlagen Energie zum Heizen produzieren, so wandeln Photovoltaikanlagen die Sonneneinstrahlung in elektrischen Strom um.

Eine Photovoltaik­versicherung sollte folgende Mindestleistungen haben:

  • Brand, Blitz­schlag und Über­spannung durch Blitz
  • Sturm und Hagel
  • Elementargefahren wie Schnee­druck oder Lawinen
  • Diebstahl
  • Bedienungs­fehler
  • Kurz­schluss
  • Wasser und Frost
  • Tierbiss
  • Ertrags­ausfall
  • grobe Fahr­lässig­keit

Den Betreiber-Haft­pflicht­schutz nicht vergessen
Als Besitzer einer Photovoltaikanlage muss man auch unbe­dingt auch das Haft­pflich­trisiko versichern. Wenn beispielsweise ein Brand auf das Nach­barhaus über­greift oder bei einem Sturm Solar-Module vom Dach fliegen und vor dem Haus geparkte Autos treffen, kann ein größerer Schaden entstehen. Hier sollte die bestehende Privathaftpflichtversicherungen entsprechend überprüft werden, ob die Solar­anlage enthalten ist. Auf der sicheren Seite ist man, wenn der Haftpflichtschutz innerhalb der Photovoltaikversicherung mit eingeschlossen wird.

Mit einer Photovoltaik Versicherung, Elektronik Photovoltaik bzw. Solarversicherung bekommt man einen "Vollkasko-Schutz" für seine Photovoltaikanlage. Diese bietet viele Vorteile gegenüber einer Gebäudeversicherung. Es werden nicht nur Risiken wie Feuer, Sturm oder Hagel abgesichert, sondern auch Schäden wie z.B. Tierverbiss, Erdbeben, Vandalismus, Schneedruck oder Diebstahl. Wichtig ist auch die Ertragsausfallversicherung, mit der man sich gegen fehlende Mindereinnahmen beim Ausfall der Anlage absichern kann.

Photovoltaikversicherung - Wer braucht sie und was bringt sie

Was ist, wenn die Photovoltaikanlage durch einen Schaden, beispielsweise durch Naturkatastrophen oder ähnliches ausfällt? In diesem Fall muss einerseits zunächst einmal die Stromversorgung wiederhergestellt werden, andererseits wird auch die kalkulierte Amortisationszeit zunichte gemacht.

Denn der Photovoltaik-Betreiber hat neben dem Ertragsausfall auch die Kosten für die Reparatur zu tragen. Unter Umständen bleibt der Photovoltaik-Besitzer auf einem hohen finanziellen Schaden sitzen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anlage durch die Einwirkung der Natur beschädigt oder komplett zerstört wird, wie es beispielsweise bei Hagelschlag, Blitzeinschlag usw. der Fall sein kann. Und da das Klima in Deutschland immer extremer wird, ist diese Gefahr für die Zukunft unbedingt ernst zu nehmen, denn wenn bereits ein Schaden eingetreten ist, kann ein Versicherungsschutz möglicherweise nur mit Zuschlag oder für einen gewissen Zeitraum gar nicht beantragt werden.

 Jetzt hier vergleichen

Photovoltaikversicherung - Was ist wichtig

1 Warum eine Photovoltaikversicherung

2 Unterschied zwischen Photovoltaik- und Solaranlagen

3 Für die Absicherung einer Photovoltaikanlage sind zwei Varianten möglich

4 Wie wird der Beitrag für eine Photovoltaikversicherung berechnet

5 Worauf sollte man beim vergleichen einer Photovoltaikversicherung achten

6 Was ist nicht versichert?

7 Welche Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel gibt es für eine Photovoltaikanlage?

8 Welche Teile einer Photovoltaikanlage sollten regelmäßig gewartet werden

9 Wartungsvertrag abschließen oder Wartung in Eigenregie durchführen?

10 Brauchst man eine Montageversicherung?

11 An weitere Risiken denken

1 Warum eine Photovoltaikversicherung

Mit einer Photovoltaikversicherung schützt man seine Investitionen in eine Photovoltaikanlage, die ständig vielen Gefahren ausgesetzt ist. Dies kann technischer, menschlicher oder elementarer Natur sein. Was ist versichert, was ist nicht versichert? Was sollten Sie wissen? Das alles erfahren Sie auf dieser Seite.

Eine Photovoltaik-Versicherung leistet Ersatz bei Schäden, beispielsweise durch:

  • Zerstörung der Wechselrichter durch Blitzschlag
  • Totalverlust durch Feuer im Dachstuhl Kurzschluss an der Verkabelung durch Marderbiss-Schäden
  • Diebstahl der Photovoltaikmodule
  • Vandalismus, wenn z.B. Unbekannte mit gezielten Steinwürfen die Photovoltaikmodule zerstören
  • Ertragsausfall
  • Material- oder Konstruktionsfehler
  • Kurzschluss
  • falsche Bedienung oder Fahrlässigkeit

Welchen Versicherungsschutz gibt es für den Betreiber einer Photovoltaikanlage:

  • Photovoltaikversicherung
    Eine Photovoltaikversicherung ist eine spezielle Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen. Mit einer Photovoltaik-Versicherung ist es möglich, nicht nur die Solarmodule an sich abzusichern, sondern auch dazugehörige Geräte wie Wechselrichter oder Einspeisezähler. PV-Anlagen können durch Feuer, Wasser, Sturm oder böswilliges Handeln Dritter beschädigt oder zerstört werden. Wer nur auf eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung setzt, wird mit hoher Sicherheit im Schadenfall auf den Kosten sitzen bleiben. Eine Photovoltaik-Versicherung bietet hierfür den notwendigen Versicherungsschutz.
  • Photovoltaik Betreiber-Haftpflichtversicherung
    Für jeden PV-Anlagenbetreiber ist die Betreiber-Haftpflichtversicherung ein muss. Möglich ist dies als eigenständige Betreiber-Haftpflicht, sowie über einen Einschluss in eine Firmen-Haftpflichtversicherung oder Privat-Haftpflichtversicherung. Wenn jemand anderes durch die PV-Anlage zu Schaden kommt, können enorme Schadenersatzforderungen auf den Betreiber zukommen. Denn mit der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz ist der Betreiber unternehmerisch tätig und dafür reicht die private Absicherung nicht mehr vollumfänglich aus und sollte mit einer entsprechenden Betreiberhaftpflichtversicherung ergänzt werden.
  • Photovoltaik-Montageversicherung
    Für Hersteller, Lieferanten einer Photovoltaikanlage oder Montagefirmen gibt es die Möglichkeit eine spezielle Photovoltaik-Versicherung in Form einer Montageversicherung abzuschließen. In der Montageversicherung werden Schäden durch Konstruktions-, Material- oder Montagefehler berücksichtigt. Versicherbar sind hierbei Risiken wie Feuer und Wasser, Nagetierschäden, Überspannung, aber ebenso Diebstahl, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und auch Vandalismus.

2 Unterschied zwischen Photovoltaik- und Solaranlagen

Zwischen Photovoltaik- und Solaranlagen liegt der Unterschied in der Form der erzeugten Energie. Während Solaranlagen Energie zum Heizen produzieren, so wandeln Photovoltaikanlagen die Sonneneinstrahlung in elektrischen Strom um.

 

 

3 Für die Absicherung einer Photovoltaikanlage sind zwei Varianten möglich

Es gibt zwei mögliche Arten, seine Photovoltaikanlage zu versichern: Entweder über einen Zusatz zu einer bereits bestehenden Wohn­gebäude­versicherung oder über eine separate Photovoltaikversicherung. Bei dem Einschluss in eine bestehende Wohn­gebäude­versicherung muss allerdings sehr auf das Kleingedruckte geachtet werden, denn viele Tarife haben Lücken für einen sinnvollen umfassenden Versicherungsschutz. Teils sind falsche Bedienung, Tierbiss oder Ertrags­ausfall nicht versichert. Auch sollte man bedenken, dass durch "Kleinschäden" an der PV-Anlage, die Schadenquote innerhalb der Wohngebäudeversicherung ansteigt, was zu Kündigungen von Seiten des Versicherers führen kann. Dazu kommt, dass Wohngebäudeversicherungen immer häufiger eine Selbstbeteiligung im Schadenfall haben, um die starken Beitragserhöhungen zu kompensieren. 

Mit einer separaten Photovoltaikversicherung kann auch eine sogenannte Allgefahrenversicherung versichert werden. Auch ist es einfacher die Anbieter regelmäßig einem Preis-/Leistungsvergleich zu unterziehen und nicht unnötig hohe Versicherungsbeiträge zu zahlen.

4 Wie wird der Beitrag für eine Photovoltaikversicherung berechnet

Bei der Berechnung der Kosten für eine Photovoltaikversicherung sind folgende Faktoren ausschlaggebend:   

  • Risikoort der Anlage
  • Montageart (Schrägdach, Flachdach, Fassade, Boden)
  • Baujahr der Photovoltaikanlage
  • Höhe der Anlage über dem Boden
  • Anzahl und Art der Module
  • Herstellerfirma der Module
  • Jahr der Inbetriebnahme durch Energieversorgungsunternehmen
  • Anzahl und Art der Wechselrichter und der Akkumulatoren
  • Einspeisung in das öffentliche Netz
  • Jährlicher Ertrag
  • Montagefirma welche die Installation vorgenommen hat
  • Neuwert der Anlage
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Besonderheiten bzw. gewünschte Zusatzleistungen

Die Versicherer kalkulieren auf diesen Angaben und teilweise weiterer Risiko-Angaben das Risiko der Photovoltaikanlage. Daraus wird dann die Höhe des Versicherungsbeitrages berechnet.

5 Worauf sollte man beim vergleichen einer Photovoltaikversicherung achten

Bevor man eine Photovoltaikversicherung abschließt, sollte der eigene Bedarf ausgelotet werden. Ist eine gesonderte Photovoltaikversicherung anvisiert, da diese mehr Leistungen einschließt und auch ein Ertragsausfall abgedeckt wäre oder reicht die Absicherung über eine Wohngebäudeversicherung? Eine eigenständige Photovoltaikversicherung wäre hier klar im Vorteil, da diese nur diesen Bereich einschließt. Bei einer Absicherung über die Wohngebäudeversicherung muss nicht nur die Photovoltaikanlage betrachtet werden, sondern auch andere wichtige Leistungen in der Wohngebäudeversicherung. Da spielen Fragen, wie beispielsweise die Abwasserrohre vom Gebäude zur öffentlichen Kanalisation versichert sind eine viel wichtigere Rolle. Daraus resultiert, dass wenn man passende Tarife gefunden hat und miteinander vergleichen möchte, der Vergleich innerhalb einer Wohngebäudeversicherung viel komplexer ausfällt, als über eine eigenständige Photovoltaikversicherung. Deshalb ist es ratsam, immer auf die versicherten Risiken zu achten und sich die Frage stellen: Reicht das für meine Photovoltaikanlage aus?

Wenn Sie bei der Ermittlung Ihres Bedarfes Hilfe benötigen oder Fragen zum Abschluss haben, dann wenden Sie sich gern an uns. Um Tarife direkt miteinander zu vergleichen, nutzen Sie gern den oben stehenden Vergleichsrechner.

6 Was ist nicht versichert

In einem Vertrag für eine Photovoltaikversicherung gibt es auch eine Reihe von Schäden die ausgeschlossen sind. Welche dies im Einzelfall sind, kann sich allerdings je nach Anbieter unterscheiden. Deshalb sollte vor einem Vertragsabschluss einen prüfender Blick in die Versicherungsbedingungen geworfen werden, bzw. bei der Verwendung eines Vergleichsrechners ein Anbietervergleich mit mehreren Tarifen vorgenommen werden.

Folgende Schadensursachen sind jedoch oftmals ausgeschlossen:

  • Betriebsbedingte oder vorzeitige Abnutzung und Alterung
  • vor Vertragsabschluss bereits vorhandene Mängel und Schäden
  • Erdbeben
  • Garantieschäden
  • innere Unruhen
  • Kernenergie
  • Kriegsereignisse
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers

7 Welche Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel gibt es für eine Photovoltaikanlage?

Für eine Photovoltaikanlage gibt es Fördermittel in Form von verschiedenen Förderkrediten und Zuschüssen. So werden Kredite für Photovoltaikanlagen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), einzelnen Bundesländern sowie Energieversorgern angeboten. Die KfW stellt ihren Förderkredit über das Förderprogramm 270 über die jeweilige Hausbank zur Verfügung. Da bei den KfW-Programmen der bürokratische Aufwand für Kredite recht hoch ist und die Hausbanken bei zu kleinen Krediten oft abwinken, ist es sinnvoll auch den Weg eines normalen Konsumdarlehens (Ratenkredit) zu prüfen. Zuschüsse für Photovoltaikanlagen gibt es darüber hinaus auch in zahlreichen Bundesländern, Kreisen, Städten und Gemeinden sowie von Energieversorgern. Auch die Beratung zur Photovoltaik-Thematik wird mit Zuschüssen gefördert. Außerdem gibt es eine staatliche Einspeisevergütung.

8 Welche Teile einer Photovoltaikanlage sollten regelmäßig gewartet werden

Eine Photovoltaikanlage besteht aus vielen Komponenten, welche allesamt einwandfrei funktionieren müssen, damit die gesamte Anlage die volle Leistung erzielen kann.

  • Zähler
    Durch den Zähler wird angezeigt, wie viel Strom in das Netz eingespeist wird. Es ist daher eine regelmäßige Eichung notwendig, um beispielsweise die Einspeisevergütung korrekt zu bestimmen. Wenn der Zähler dem Netzbetreiber gehört, ist dieser dafür verantwortlich den Zähler zu warten und zu eichen. Als Besitzer der Photovoltaik-Anlage ist es sinnvoll am besten monatlich die Zählerstände protokollieren.
  • Solarmodule
    Bei den Solarmodulen besteht die Hauptaufgabe bei der Wartung darin, diese auf Beschädigungen zu überprüfen. Bei Hagelschlag oder Sturm können beispielsweise an den Oberflächen Schaden aufteten. Bereits durch kleine Beschädigungen kann dann Feuchtigkeit eindringen und es können Defekte auftreten. Grundsätzlich sind aber die Photovoltaik-Module ziemlich wartungsarm.
  • Wechselrichter
    Beim Wechselrichter handelt es sich um den etwas wartungsintensiveren Teil einer PV-Anlage. Bei einer Sichtkontrolle der gesamten Photovoltaik-Anlage ist am Wechselrichter beispielsweise ein Augenmerk auf die Steckverbindungen zu legen. Zudem kann es in unregelmäßigen Abständen ein Update für die Software der Wechselrichter geben.
  • Verkabelung
    Bei Photovoltaik-/Solaranlagen werden spezielle Kabel für den Außenbereich eingesetzt. Durch die unterschiedlichen Witterungseinflüsse können diese teilweise stark beansprucht werden. Der Kabelmantel kann brechen oder die Steckverbindungen könnten sich lösen.
  • Solarstromspeicher
    Wenn zu einer Solar-/Photovoltaikanlage auch ein Stromspeicher gehört, muss dieser regelmäßig gewartet werden. Auch Lithium-Ionen-Akkus und Blei-Gel-Batterien insgesamt sehr wartungsarm gelten. Ein offensichtlicher Defekt oder starke Verschmutzungen sind bei der Inspektion schnell entdeckt. Blei-Säure-Batterien hingegen sind aufwendiger in der Wartung, denn sie müssen immer wieder mit destilliertem Wasser aufgefüllt werden.
  • Blitzschutzkontrolle
    Zur Vorbeugung schwerwiegenden Schäden durch einen Blitzeinschlag, muss die Technik einwandfrei funktionieren. Ein Fachbetrieb kontrolliert bei der Wartung der Photovoltaikanlage auch den Überspannungsableiter sowie den Zähler- und Verteilerkasten.
  • Montagesystem
    Durch das Montagesystem wird die gesamte Photovoltaik-Anlage sicher zusammengehalten, beispielsweise auf einem Dach. Deshalb ist die Kontrolle des Montagesystems sehr wichtig, denn die Photovoltaikanlage ist der Witterung ausgesetzt und bei starkem Wind besteht das Risiko, dass sich z.B. Teile lösen.

9 Wartungsvertrag abschließen oder Wartung in Eigenregie durchführen?

Hausbesitzer sollten für die Wartung einer Solaranlage Fachleute beauftragen. Es ist zum einen häufig schwierig die Anlagen auf den Hausdächern gut zu erreichen. Zum anderen können sich die Anlagenbesitzer bei den Fachleuten sicher sein, dass alles korrekt überprüft wird, was auch auch für die Versicherungen als Nachweis wichtig sein kann.

Man kann für die Wartung der Photovoltaik-Anlage beispielsweise einmal im Jahr wiederkehrend eine Fachfirma beauftragen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass man einen Wartungsvertrag abschließt. Ein Wartungsvertrag läuft meist unbefristet und beinhaltet die regelmäßige Instandhaltung der Anlage. Ein Wartungsvertrag kann unter anderem folgende Leistungen enthalten:

  • Notdienst
  • Fernüberwachung
  • Kontrolle vor Ort
  • Beseitigung von Störungen
  • Austausch von Verschleißteilen
  • Reporting über die Wartungsarbeiten

Sollten größere Schäden an der Photovoltaikanlage auftreten, dann muss der Anlagenbesitzer in der Regel die umfangreichen Reparaturen separat in Auftrag geben. Auch die Reinigung ist meistens ebenfalls nicht im Wartungsvertrag enthalten, sondern muss separat mit dem Fachbetrieb vereinbart werden.

Die Wartung durch Fachleute ist für die Besitzer einer Photovoltaik-Anlage komfortabel und garantiert vor allem, dass die Anlage einwandfrei läuft. Allerdings kann man Photovoltaikanlagenbesitzer durchaus ein paar Aufgaben selbst übernehmen und dadurch Geld sparen. Eine komplette Sichtkontrolle der Module, des Montagesystems und der anderen Teile ist nur zu empfehlen, wenn man die Anlage gut zu erreichen kann oder beispielsweise über eine Drohne für Aufnahmen der Anlage verfügt. Grundsätzlich ist für Anlagenbesitzer zu empfehlen, dass nach einem Unwetter mit Sturm oder Hagel die Anlage zumindest auf offensichtliche Schäden hin überprüft wird. Ansonsten ist das Ablesen und Vergleichen der Zählerwerte eine gute Möglichkeit zur Überwachung.

Wie oft sollte eine Photovoltaik-Anlage gewartet werden?

Für eine lange Lebensdauer einer Solaranlage ist es wichtig, dass die Wartung möglichst regelmäßig stattfindet. Regelmäßig heißt in diesem Fall einmal jährlich. Manche Fachleute empfehlen sogar, eine halbjährliche Sichtkontrolle durchzuführen. Wenn die PV-Anlage aber durch einen Fachbetrieb aus der Ferne dauerhaft überwacht wird und man selbst die Zählerabstände monatlich notiert und prüft, ist in der Regel die jährliche Begutachtung sämtlicher Komponenten der PV-Anlage ausreichend. Sollte es trotzdem zwischendurch zu Unregelmäßigkeiten im Ertrag kommen, dann ist dies sofort ersichtlich. Es kann dann außerhalb der wiederkehrenden Kontrollintervalle eine Wartung oder Reparatur veranlasst werden.

10 Brauchst man eine Montageversicherung? 

Erst wenn die Photovoltaikanlage fertig montiert und in Betrieb geht, ist sie über die Wohngebäude- oder Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung abgesichert. Während der Montagezeit können Schäden durch Feuer oder Diebstahl mit einer Montageversicherung absichert werden. Zusätzlich übernimmt die Montageversicherung auch die Kosten, wenn das Gebäude durch die Montage beschädigt wird. Wer seine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge komplett von einem Fachbetrieb bauen lässt (inklusive Elemente), benötigt diese Ver­si­che­rung nicht. Die Montage und die Module sind über die Firma abgesichert, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Bis dahin haftet der Fachbetrieb für die Schäden, die er verursacht.

10 An weitere Risiken denken 

Löst sich ein Solarpanel und fällt vom Dach auf ein Fahr­zeug oder verletzt sogar einen Menschen, müssen Eigentümer den Schaden ersetzen. Kommt ein Mensch schwer zu Schaden, wird es schnell sehr teuer. Schmerzens­geld, Verdienst­ausfall und Behand­lungs­kosten summieren sich zu hohen Beträgen. Um solche Schäden abzu­sichern, ist eine private Haftpflichtversicherung unerläss­lich. Hier sollte jedoch beim Haftpflichtversicherer nachgefragt werden, in wie weit Schäden gegenüber Dritten durch die Photovoltaikanlage eingeschlossen.

Eventuell ist es dann sinnvoll, neben der Photovoltaikversicherung auch eine Betreiberhaftpflichtversicherung dazu zunehmen um keine Restrisiken zu haben. Wohnt man nicht selbst im Gebäude oder es handelt sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auf dem sich die Photovoltaikanlage befindet, ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.

Sobald man als Betreiber einer Photovoltaikanlage elektrischen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeist, steuerliche Vergünstigungen sowie Einspeisevergütungen bekommt, gilt man als Gewerbetreibender. Weder eine Privathaftpflichtversicherung noch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kommen dann für diese Haftpflichtschäden auf, sondern nur die Betreiberhaftpflichtversicherung.

Fazit

Abschließend lässt sich festhalten, dass sich eine Photo­voltaik­ver­si­che­rung für alle Photovoltaikanlagenbesitzer lohnt. Die hohe Investition, die hohen Reparaturkosten im Schadensfall, sorgen für finanzielle Kosten, welche nicht mal „ebenso“ aufgebracht werden können. Hinzu kommt, dass Sie den Eintritt eines Schadensfalls nicht beeinflussen können. Mit der einhergehenden globalen Erwärmung wird das Wetter stetig unbeständiger. Vielleicht war das Wetter heute noch sonnig und schön und am nächsten Tag wütet ein Tornado und zerlegt ihre Photovoltaikanlage. Wir müssen uns der Realität stellen, dass solche Szenarien auch in Europa vermehrt vorkommen. Demnach ist es beinahe unerlässlich, Ihre Anlage nicht zu schützen. Welchen Schutz Sie allerdings bevorzugen, bleibt Ihnen überlassen. Sie haben die Wahl Ihre Wohngebäudeversicherung zu erweitern oder unserem Rat zu folgen und eine eigenständige Photo­voltaik­ver­si­che­rung abzuschließen. Egal wie Sie sich entscheiden, für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen stets gerne zur Verfügung.

Wenn Sie einen Autoschaden mit einen Dritten haben, ist es immer zu empfehlen, einen Europäischen Unfallbericht im Auto zu haben. Oft wird der Europäische Unfallbericht nur empfohlen, wenn man mit dem Auto ins Ausland fährt. Der Europäischen Unfallbericht bietet jedoch auch bei Schäden innerhalb von Deutschland viele Vorteile. Der Europäische Unfallbericht kann gleich am Schadenort von den Unfallbeteiligten ausgefüllt und unterschrieben werden, was eine objektive und präzise Aufnahme und versicherungstechnische Abwicklung vom Unfallhergang gewährleistet.

Ein Formular vom Europäischen Unfallbericht können sie hier als pdf-Dokument herunterladen.

Europäischen Unfallbericht herunterladen

Über den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) können Sie über den folgenden Link ein neutrales Original-Exemplar kostenfrei bestellen.

Link für Bestellung

Dieses Formular hat den Vorteil, dass es ein Durchschreibepapier ist, so dass Sie den Europäischen Unfallbericht nur einmal ausfüllen müssen und jeder Unfallteilnehmer hat die gleiche Version. Alternativ können Sie den Europäischen Unfallbericht auch über die E-Mail-Adresse info(at)gdv-dl.de oder telefonisch unter der GDV-Bestellhotline 0800 7424375 (Deutschland) anfordern.

Auch bei Ihrem Kfz-Versicherer können Sie sich ein Original-Exemplar anfordern. Hier ist jedoch der Versicherer bereits eingedruckt und dies kann bei einem Versichererwechsel zu Irritationen führen, wenn man das alte Formular mit dem Vorversicherer noch im Auto liegen hat.

Unabhängig davon, ob Sie einen selbst verursachten oder einen von einen Dritten Ihnen gegenüber verursachten Schaden am Fahrzeug haben, können Sie dies in Ihrer Werkstatt reparieren lassen. Haben Sie eine Kfz-Versicherung abgeschlossen, in der vom Versicherer eine Werkstatt vorgeschrieben wird, so müssen Sie sich vorher mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Um nicht in Vorleistung der Reparaturkosten gehen zu müssen, geben Sie in der Reparaturwerkstatt Ihre Versicherungsnummer und den Versicherer an und vereinbaren eine Schadenabtretung. Beachten sollten Sie, dass Versicherer ab bestimmten Schadenhöhen einen Sachverständigten hinzuziehen. Deshalb ist es sinnvoll, dass sich die Werkstatt oder Sie als Versicherter, vor dem Beginn der Reparatur eine Freigabe einholen. Die Werkstatt rechnet dann direkt mit der Versicherung ab und Sie bekommen eine Rechnung über eine eventuelle vereinbarte Selbstbeteiligung.

Besonderheit bei Glasschäden
Sollte der Glasschaden repariert werden können, ohne dass die Scheibe ausgetauscht wird, entfällt die Selbstbeteiligung. Von daher sollten Sie darauf achten, dass die Werkstatt zuerst versucht zu reparieren, denn ein Scheibenaustausch ist für die Werkstatt lukrativer.

Schadensabrechnung gegenüber der Versicherung
Der gegnerischen Versicherung muss nach einem Verkehrsunfall eine Aufstellung über Ihre Forderung eingereicht werden. Damit Sie dabei nichts vergessen, haben wir für Sie ein Formular zur Forderungsaufstellung vorbereitet.

Formular herunterladen

Anregungen, Tipps und Ratschläge, wie Sie als Autofahrer zu einer schnellen, umfassenden und reibungslosen Abwicklung beitragen können bietet auch der GDV-Ratgeber „Ein Autounfall, was tun?“.

Hier finden Sie den Ratgeber

Der wichtigste Tipp: Bleiben Sie nach einem Unfall so ruhig wie möglich, denn Aufregung nützt niemandem.

Orientieren Sie sich an 3 Schritten, um die Situation zu bewältigen:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle!
  2. Melden Sie den Schaden!
  3. Sichern Sie die Spuren!

Diese Sofortmaßnahmen sollten Sie am Unfallort ausführen

  • Die Unfallstelle absichern: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
  • Den Verletzten helfen: Bringen Sie im Zweifel die verletzten Personen in die stabile Seitenlage.
  • Die Polizei verständigen: Wenn ein größerer Sachschaden eingetreten ist oder wenn Personen verletzt wurden.
  • Die Schadenkarte bzw. die Versicherungsdaten aushändigen: Händigen Sie dem Unfallbeteiligten Ihre Schadenkarte bzw. die Versicherungsdaten aus, mit der Bitte, sofort telefonisch Kontakt mit Ihrem Versicherer aufzunehmen.
  • Fotos machen: Fotografieren Sie bei größeren Unfällen sofort alle beteiligten Fahrzeuge möglichst noch in der Unfallposition. Halten Sie auch wichtige äußere Umstände (z. B. Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Sichtverhältnisse) fest.
  • Unfallskizze erstellen: Skizzieren Sie kurz den Unfallhergang und die Unfallstelle. Achten Sie dabei besonders auf die Beschilderung und Vorfahrtssituationen.
  • Zeugen festhalten: Notieren Sie sich die Adressen und Telefonnummern der Zeugen
  • Schaden so schnell wie möglich dem Versicherer melden: Rufen Sie auch dann bei ihrem Versicherer an, wenn Sie sich nicht schuldig fühlen

Verwenden Sie den Europäische Unfallbericht
Wenn Sie einen Autoschaden mit einen Dritten haben, ist es immer zu empfehlen, einen Europäischen Unfallbericht im Auto zu haben. Oft wird der Europäische Unfallbericht nur empfohlen, wenn man mit dem Auto ins Ausland fährt. Der Europäischen Unfallbericht bietet jedoch auch bei Schäden innerhalb von Deutschland viele Vorteile. Der Europäische Unfallbericht kann gleich am Schadenort von den Unfallbeteiligten ausgefüllt und unterschrieben werden, was eine objektive und präzise Aufnahme und versicherungstechnische Abwicklung vom Unfallhergang gewährleistet.

Ein Formular vom Europäischen Unfallbericht können sie hier als pdf-Dokument herunterladen.

Europäischen Unfallbericht herunterladen

Über den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) können Sie über den folgenden Link ein neutrales Original-Exemplar kostenfrei bestellen.

Link für Bestellung

Anregungen, Tipps und Ratschläge, wie Sie als Autofahrer zu einer schnellen, umfassenden und reibungslosen Abwicklung beitragen können bietet auch der GDV-Ratgeber „Ein Autounfall, was tun?“.

Aktuelle Seite: Startseite Blog Sachversicherungen