Kfz-Schäden

Wenn Sie einen Autoschaden mit einen Dritten haben, ist es immer zu empfehlen, einen Europäischen Unfallbericht im Auto zu haben. Oft wird der Europäische Unfallbericht nur empfohlen, wenn man mit dem Auto ins Ausland fährt. Der Europäischen Unfallbericht bietet jedoch auch bei Schäden innerhalb von Deutschland viele Vorteile. Der Europäische Unfallbericht kann gleich am Schadenort von den Unfallbeteiligten ausgefüllt und unterschrieben werden, was eine objektive und präzise Aufnahme und versicherungstechnische Abwicklung vom Unfallhergang gewährleistet.

Ein Formular vom Europäischen Unfallbericht können sie hier als pdf-Dokument herunterladen.

Europäischen Unfallbericht herunterladen

Über den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) können Sie über den folgenden Link ein neutrales Original-Exemplar kostenfrei bestellen.

Link für Bestellung

Dieses Formular hat den Vorteil, dass es ein Durchschreibepapier ist, so dass Sie den Europäischen Unfallbericht nur einmal ausfüllen müssen und jeder Unfallteilnehmer hat die gleiche Version. Alternativ können Sie den Europäischen Unfallbericht auch über die E-Mail-Adresse info(at)gdv-dl.de oder telefonisch unter der GDV-Bestellhotline 0800 7424375 (Deutschland) anfordern.

Auch bei Ihrem Kfz-Versicherer können Sie sich ein Original-Exemplar anfordern. Hier ist jedoch der Versicherer bereits eingedruckt und dies kann bei einem Versichererwechsel zu Irritationen führen, wenn man das alte Formular mit dem Vorversicherer noch im Auto liegen hat.

Unabhängig davon, ob Sie einen selbst verursachten oder einen von einen Dritten Ihnen gegenüber verursachten Schaden am Fahrzeug haben, können Sie dies in Ihrer Werkstatt reparieren lassen. Haben Sie eine Kfz-Versicherung abgeschlossen, in der vom Versicherer eine Werkstatt vorgeschrieben wird, so müssen Sie sich vorher mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Um nicht in Vorleistung der Reparaturkosten gehen zu müssen, geben Sie in der Reparaturwerkstatt Ihre Versicherungsnummer und den Versicherer an und vereinbaren eine Schadenabtretung. Beachten sollten Sie, dass Versicherer ab bestimmten Schadenhöhen einen Sachverständigten hinzuziehen. Deshalb ist es sinnvoll, dass sich die Werkstatt oder Sie als Versicherter, vor dem Beginn der Reparatur eine Freigabe einholen. Die Werkstatt rechnet dann direkt mit der Versicherung ab und Sie bekommen eine Rechnung über eine eventuelle vereinbarte Selbstbeteiligung.

Besonderheit bei Glasschäden
Sollte der Glasschaden repariert werden können, ohne dass die Scheibe ausgetauscht wird, entfällt die Selbstbeteiligung. Von daher sollten Sie darauf achten, dass die Werkstatt zuerst versucht zu reparieren, denn ein Scheibenaustausch ist für die Werkstatt lukrativer.

Schadensabrechnung gegenüber der Versicherung
Der gegnerischen Versicherung muss nach einem Verkehrsunfall eine Aufstellung über Ihre Forderung eingereicht werden. Damit Sie dabei nichts vergessen, haben wir für Sie ein Formular zur Forderungsaufstellung vorbereitet.

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Anregungen, Tipps und Ratschläge, wie Sie als Autofahrer zu einer schnellen, umfassenden und reibungslosen Abwicklung beitragen können bietet auch der GDV-Ratgeber „Ein Autounfall, was tun?“.

Hier finden Sie den Ratgeber