Grüne Versicherungskarte

Grüne Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte, deren offizielle Bezeichnung Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) ist, hat sich wegen ihrer ehemaligen grünen Farbe umgangssprachlich so etabliert. Seit dem 1. Juli 2020 darf die Grüne Versicherungskarte nun in weißer Farbe von den Versicherern ausgestellt werden. Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Grüne Versicherungskarte) ist Bestandteil eines internationalen, überwiegend europäischen Systems.

Dadurch ist es möglich, mit dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag des Herkunftslandes in verschiedene Länder zu fahren, ohne eine dem jeweiligen nationalen Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachversichern zu müssen. Denn dies wäre andernfalls notwendig, da auch innerhalb der Europäischen Union die Haftungsregelungen im Straßenverkehr und die dazugehörigen Versicherungslösungen keineswegs einheitlich geregelt sind. So sind beispielsweise in allen Ländern unterschiedlich hohe Begrenzungen der Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung üblich.

Aufgrund des Kennzeichenabkommens für den vereinfachten internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa ist die Grüne Karte eigentlich im europäischen Ausland mittlerweile überflüssig. Daher stellen manche Autoversicherer die Grüne Karte nicht mehr generell für den Versicherungsnehmer aus, sondern dieser bekommt sie nur noch auf Anfrage. Das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) kann jedoch bei einem Unfall die Schadensabwicklung wesentlich erleichtern.

Denn die grüne Versicherungskarte

  • gilt als Versicherungsnachweis im Ausland und bescheinigt den Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen
  • enthält die Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, an die ein Unfallgeschädigter verwiesen werden kann.

Deshalb ist es empfehlenswert im Fahrzeug immer ein Duplikat der Grünen Karte mitzuführen, die man einem Unfallgegner als Versicherungsnachweis mit geben kann. Denn bei der vom Autoversicherer ausgestellten Grünen Karte handelt es sich um ein Original, welches man nicht herausgeben sollte. Außerdem ist es ratsam, im Ausland immer den Europäischen Unfallbericht ausgedruckt im Handschuhfach mitzuführen. Das Formular erleichtert es Ihnen, den Unfallhergang präzise zu dokumentieren.

Das System der Grünen Versicherungskarte ist ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Der Kosovo erkennt die Grüne Versicherungskarte nicht an, so dass man bei der Einreise an der Grenze eine kosovarische Kfz-Versicherung erwerben muss.

Es gibt in anderen Regionen der Welt ähnliche Systeme, die auch nach dem Prinzip der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) funktionieren.

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