Was ist die Zulassungsbescheinigung

Zulassungsbescheinigung

Bei der Zulassungsbescheinigung handelt es sich um eine amtliche Urkunde für die Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr. Sie dient zur genauen Bestimmung des Fahrzeugs durch Fahrzeug-Identifikationsnummer und Kennzeichen sowie zur Identifizierung des Halters und des Eigentümers. Die Zulassungsbescheinigung wurde europaweit im Jahr 2005 eingeführt und ist in Teil 1 und Teil 2 aufgeteilt. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat den bisherigen deutschen Fahrzeugschein abgelöst und der Teil 2 ersetzt seither den deutschen Fahrzeugbrief.

Zulassungsbescheinigung Teil 1
Dies ist der „Ausweis“ des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält ausführliche Angaben zur Zulassung, zum Halter und zur Ausstattung des Fahrzeugs. Wer das Auto fährt, muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1 dabeihaben. Denn bei einer Verkehrskontrolle muss der Fahrer den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorzeigen. So kann das Auto identifiziert werden.

Zulassungsbescheinigung Teil 2
Dies ist der „Eigentumsnachweis“ des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 enthält Informationen zum Eigentümer und zum Fahrzeug. Der Eigentümer muss nicht der Halter sein. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sollte zuhause sicher aufbewahrt werden. Nur wenn man zur Zulassungsstelle geht oder das Fahrzeug verkauft wird, müssen beide Teile der Zulassungsbescheinigung dabei sein.

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