inomaxx newsticker Dezember 2019

 

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Finanzinformationen

Dezember 2019

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

Lieber Leser `,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest, entspannte Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Der Investmentfondsmarkt ist in Bewegung – Darauf sollte man als Anleger bei Neuerscheinungen achten

Zinskommentar Dezember 2019 – Lagarde positioniert sich und Bauzinsen steigen leicht an

Krankengeld gibt es auch beim Urlaub innerhalb der EU

Schneekette anlegen - Vor der Abfahrt üben

Der Investmentfondsmarkt ist in Bewegung – Darauf sollte man als Anleger bei Neuerscheinungen achten

Blickt man in die Vergangenheit, dann kann man festhalten, dass die Finanzmärkte schon seit Jahren in Bewegung sind. Ob Subprime-Krise, geopolitische Krisen oder andere Auslöser – Gründe gibt es viele. Das alles ist nicht ohne Folgen für die Anleger. Sie leiden seit Jahren unter der Niedrigzinsphase und eine klassische Risikominimierung im Portfolio ist heutzutage unter akzeptablen Bedingungen kaum noch möglich. Was über Jahrzehnte galt, hat heute seine Bedeutung verloren: Klassische Anleihen mit hoher Bonität können keine Hilfestellung mehr bieten.

Fondsgesellschaften und Vermögensverwalter reagieren darauf mit vielen Neuerscheinungen
Ist dies Aktionismus oder nur eine sinnvolle Reaktion auf die vom Markt vorgegebenen Rahmenbedingungen? Die Netfonds AG hat recherchiert, dass allein seit 2017 über 1.500 neue Fonds aufgelegt wurden. Die Mehrheit der Neuemissionen sind Aktienfonds, aber auch in anderen Bereichen gab es signifikante Neuerscheinungen. Beispielsweise im Bereich der sogenannten alternativen Strategien. Wer in Investmentfonds anlegen möchte, hat eine schier unendliche Auswahl. Mit allen Nebenklassen zählt beispielsweise die Datenbank von Morningstar bereits über 60.000 Fonds.

Aber auch ohne Nebenklassen geht die Anzahl der in Deutschland zugelassenen Fonds in Richtung 20.000. Auf den ersten Blick könnte man bei der bereits hohen Anzahl an existierenden Fonds annehmen, dass der Markt schon gesättigt ist. Jedoch offenbaren sich auf den zweiten Blick gute Gründe für weitere Fondsauflagen.

Die Fondsgesellschaften und Vermögensverwalter müssen flexibel bleiben
Der Hauptgrund für die Vielzahl der derzeitigen Neuerscheinungen ist, dass Fondsgesellschaften und Vermögensverwalter flexibel auf die sich verändernde Marktsituationen reagieren müssen. In den vergangenen zehn Jahren hat die Zentralbankenpolitik der niedrigen Zinsen dazu geführt, dass in diesem Bereich verstärkt nach Alternativen gesucht wird. Darüber hinaus gibt es weitere Gründe. Gewinnen bestimmte Märkte an Wichtigkeit, wie das beispielsweise mit China oder anderen Emerging Markets in den vergangenen 15 Jahren der Fall war, ist es nur die logische Konsequenz, dass hier mehr Investmentfonds aufgelegt werden.

Auch ist zu beobachten, dass Fonds häufig bereits im Ausland existieren und erst im Nachhinein in Deutschland zum Vertrieb zugelassen werden. Häufig handelt es sich dabei um solche Fonds, die ihre Expertise bereits unter Beweis stellen konnten. Die Erwartungen an neue Fonds sind hoch und man sollte sich immer Fragen, ob nur ein aktueller Modetrend verfolgt wird oder neue Marktgegebenheiten erschlossen werden.

Manche Anbieter verfolgen fragwürdige Trends oder Modeerscheinungen
Nicht selten folgen Fondsgesellschaften einem Trend. Läuft ein Thema besonders gut in den Medien oder fließen hier überdurchschnittlich viele Gelder ein, weil die Renditezuwächse stark sind, neigen Gesellschaften häufig dazu, mit eigenen Produkten nachzuziehen. Angesichts des großen Wettbewerbs im Markt ist das nachvollziehbar. Für Anleger ist hier Vorsicht geboten. So hat die Berliner Ratingagentur Scope bereits 2014 nachgewiesen, dass die meisten Fondsauflagen immer dann stattfinden, wenn der zugrunde liegende Markt bereits „heißgelaufen“ ist.

 
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Zinskommentar Dezember 2019 – Lagarde positioniert sich und Bauzinsen steigen leicht an

Christine Lagarde sorgte als neue EZB-Präsidentin schon vor ihrer ersten geldpolitischen Sitzung für Schlagzeilen. Viele Marktteilnehmer erwarteten, dass Christine Lagarde weitestgehend die lockere Geldpolitik von Mario Draghi fortführt. Die neue EZB-Chefin setzt jedoch auch schon eigene Akzente und positioniert sich bereits bei ihren ersten öffentlichen Auftritten deutlich politischer als ihr Vorgänger. Sie wird zwar vorerst die lockere Geldpolitik fortführen, gleichzeitig kündigte sie allerdings eine Überprüfung der geldpolitischen Instrumente und Ziele an. Darunter dürfte auch das Kernziel der Europäischen Zentralbank (EZB) fallen, eine Inflation von knapp unter zwei Prozent zu erreichen.

Christine Lagarde rückt neben den klassischen geldpolitischen Themen zudem weitere Punkte wie politische Reformen der Euro-Staaten oder die Außenkommunikation der Europäischen Zentralbank (EZB) in den Fokus der Notenbank. Auch müsse die EZB den Bürgern besser erklären, warum sie tut, was sie tut. Die neue EZB-Chefin Christine Lagarde will auch den Klimaschutz auf die EZB-Agenda setzen. Deshalb wird gerade darüber diskutiert, ob die EZB künftig nur noch in grüne oder nachhaltige Anleihen investierten soll. Vom deutschen Bundesbank-Chef Jens Weidmann gab es dazu bereits eine klare Positionierung. Jens Weidmann geht darin nicht davon aus, dass die Berücksichtigung der Klimaschutzaspekte mit dem EZB-Mandat vereinbar ist.

Sollte sich die EZB bei Klimaschutzthemen im Finanzmarkt einmischen?
Es ist zumindest aktuell so, dass an den Finanzmärkten Umwelt- und Klimaverträglichkeit oder soziale Standards noch eine untergeordnete Rolle spielen. Wer in klassische Anlageformen investiert, kann damit zwar eine gute Rendite erzielen, finanziert unter Umständen aber auch Waffen, die Ausbeutung von Bodenschätzen, Kohlekraftwerke oder Kinderarbeit mit. Emissionen und langfristig schädliche Umweltauswirkungen werden bisher nicht in die kurzfristige Rendite eingepreist.

Man könnte also meinen, dass es sinnvoll wäre, wenn die EZB mit gutem Beispiel voran ginge und künftig nur noch grüne Anleihen aufkauft. Allerdings bezweifeln Kritiker zurecht, ob die EZB das richtige Institut für derartige Maßnahmen ist. Denn die Europäische Zentralbank (EZB) ist schließlich kein klassischer Investor, sondern vor allem der Preisstabilität und der politischen Neutralität verpflichtet. Die Maßnahmen der EZB, beispielsweise die Anleiheaufkäufe, dürfen keine Marktverzerrungen auslösen.

Vom Bundesbank-Chef Jens Weidmann wird in seiner Positionierung zudem ein weiteres zentrales Problem angeführt: Was passiert, wenn das Inflationsziel erreicht ist und die Anleihekäufe beendet werden? Dann müsste die Europäische Zentralbank (EZB) die aufgekauften Anleihen – auch die nachhaltigen – sukzessive wieder verkaufen. In diesem Fall könnte das Klima- und umweltbewusste Wirtschaften durch die EZB mit den Anleiheaufkäufen nicht mehr dauerhaft gefördert werden. Im schlimmsten Fall würde es sogar dazu kommen, dass die EZB den nachhaltigen Projekten und Unternehmen mit dem Verkauf der Anleihen sogar schaden.

Strafzinsen auf Spareinlagen werden immer mehr an die Sparer weitergegeben
Die Meldungen über Strafzinsen für Sparer haben in den letzten Wochen sehr stark zugenommen. Man kann sich daher fragen: Werden Negativzinsen auf Spareinlagen bald zur Norm? Bisher betrafen die Strafzinsen der Banken hauptsächlich Großinvestoren und Firmenkunden, nun werden aber auch immer mehr Privatkunden und Kleinanleger mit den Strafzinsen konfrontiert. Bei der Volksbank Fürstenfeldbruck werden die Strafzinsen bereits ab dem ersten Euro erhoben und als erste große Online-Direktbank verlangt die comdirect ab dem 1. Januar 2020 nun auch Negativzinsen, allerdings erst auf einer Sichteinlage ab 250.000 Euro.

Und diesem Trend noch weitere Banken folgen, so dass man daraus ableiten kann, dass Negativzinsen für Spareinlagen sukzessive zur Norm werden dürften. Dabei wird bei vielen Banken das Kind nicht beim Namen genannt, sondern es werden „Verwahrentgelte“ oder andere Gebühren eingeführt. Dabei handelt es sich allerdings eher um eine Scheindiskussion. Selbst wenn weder Strafzinsen noch Gebühren gezahlt werden müssen, ist die Realverzinsung auf Tages- und Festgeldkonten seit Jahren faktisch negativ. Das Geld auf diesen Konten wird also schon längere Zeit entwertet – auch ohne Negativzinsen.

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Krankengeld gibt es auch beim Urlaub innerhalb der EU

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit dem Urteil vom 4. Juni 2019 entschieden, dass krankgeschriebene Arbeitnehmer auch dann weiter Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie Urlaub im EU-Ausland machen. Die Krankenkassen müssen einem Aufenthalt im EU-Ausland zustimmen, wenn kein Missbrauch von Leistungen vorliegt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat dazu wichtige Tipps zusammengestellt.

Krankenkasse darf die Zustimmung nicht einfach verweigern – Antrag nötig
Der Fall: Wenn man als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen krank geschrieben ist, bekommt man ein Krankengeld von der Krankenkasse statt dem Gehalt vom Arbeitgeber. In dem verhandelten Fall ging es um einen Gerüstbauer, der wegen eines Bandscheibenvorfalls mehrere Wochen krankgeschrieben war. Er beantragte bei seiner Krankenkasse einen 5-tägigen Urlaub, den er in seinem Ferienhaus in Dänemark verbringen wollte. Auch seine behandelnde Ärztin sah in der Reise kein Problem. Seine Krankenkasse lehnte für die Urlaubstage die weitere Auszahlung des Krankengeldes ab, da die lange Fahrt, zu einer Verschlimmerung der Erkrankung führen könnte. Das geschah zu Unrecht, so das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen B 3 KR 23/18 R.

Attest besorgen: Die Krankenkasse muss laut dem Urteil dem Urlaub bei fortlaufender Zahlung des Krankengeldes zustimmen, wenn durch den Arbeitnehmer keinen Missbrauch von Leistungen erfolgt. In dem vorliegenden Fall gab es hierfür keine Anzeichen, denn die Arbeitsunfähigkeit des Gerüstbauers stand zweifelsfrei fest und seine Ärztin stimmte der Urlaubsfahrt zu. Rat der Verbraucherzentrale: Betroffene Arbeitnehmer sollten sich von ihrem Arzt per Attest bescheinigen lassen, dass sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes arbeitsunfähig sind und aus medizinischer Sicht nichts gegen die Reise spricht.

Antrag weiter nötig: Allerdings dürfen die Krankengeld-Bezieher trotz der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht einfach in den Urlaub losfahren, ohne das die Krankenkasse vorab einen eventuellen Missbrauch überprüfen kann. Empfehlung der Verbraucherschützer: Um das Krankengeld nicht zu gefährden, sollten arbeitsunfähige Arbeitnehmer einen Antrag bei der Krankenkasse stellen und sich die Genehmigung für den EU-Urlaub einholen. Krankgeschriebene, die von der Krankenkasse zu einer ärztlichen Untersuchung oder Behandlung aufgefordert werden, sollten dem Folge leisten und zum Arzt hingehen.

Nur EU-Urlaube: Das Krankengeld gibt es nur, wenn sich der Urlauber in einem EU-Staat aufhält. Hintergrund: In der EU gilt das Prinzip des Geldleistungsexports, wonach Versicherte, die sich in einem anderen Mitgliedsland befinden, weiter Anspruch auf Geld haben, das der Leistungsträger nach inländischem Recht zahlt. Außerhalb der EU gilt das jedoch nicht, so der Hinweis der Verbraucherzentrale. Bei Krankgeschriebenen, die sich auf eine Fernreise begeben, kann die Krankenkasse die Krankengeldleistung daher einstellen.

 

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Schneekette anlegen - Vor der Abfahrt üben

 

 

Wenn man zum Ski- oder Winterurlaub in die Berge fährt, dann gehören neben Winterreifen auch Schneeketten zur Standardausrüstung. Denn Schneeketten bringen das Auto auch dann noch voran, wenn selbst mit guten Winterreifen nichts mehr geht. Doch der richtige Umgang und das Anlegen der Schneeketten sollte im Vorhinein geübt werden, damit im Urlaub alles gut geht. Denn das montieren der Ketten bei Schneetreiben und Temperaturen weit unter Null kann bei fehlender Routine durchaus die Nerven strapazieren.

Schneeketten gehören auf die angetriebenen Räder
Das Anlegen der Schneeketten kann mitunter kniffelig sein und wer vorher übt, beherrscht später die Handgriffe auf der Straße sicher und problemlos. Grundsätzlich gehören die Ketten an die angetriebenen Räder, bei Allradfahrzeugen sollte für die Montagesicherheit ein Blick in die Betriebsanleitung vorgenommen werden. Vor allem einfachere Kettenmodelle sind oft schwer zu montieren, denn die Innenhaken sind bei den heute gebräuchlichen engen Rad-Ausschnitten praktisch kaum noch mit den Händen zu erreichen. Deshalb sind Bügelketten und selbstaufziehende Systeme die bessere Wahl. Teure Schnellmontagesysteme, welche sich beim Anfahren automatisch aufziehen, erreichen bei extremem Schnee erfahrungsgemäß aber nicht ganz die Traktion der anderen Bauformen.

Mit den Schneeketten sollte zur eigenen Sicherheit eine Warnweste sowie Handschuhe und eine wasserfeste Matte für eine angenehmere Montage mit ins Auto geladen werden. Mit den montierten Schneeketten sollte nicht schneller gefahren werden, als dies der Hersteller empfiehlt. Gesetzlich ist ein Tempolimit von 50 km/h vorgeschrieben. Wenn Schneeketten auf bestimmten Strecken per Straßenschild vorgeschrieben sind, gilt dies auch für Allradfahrzeuge, es sei denn, diese sind ausdrücklich auf einem Zusatzschild von der Kettenpflicht ausgenommen.

Aufziehen und einfach losfahren ist falsch
Vielmehr ist es wichtig, dass nach einer kurzen Fahrstrecke von 50 bis 100 Metern der Sitz der Schneeketten noch einmal überprüft wird. Die Ketten sollten nicht zu locker sitzen, da es sonst zu Beschädigungen im Radhaus kommen kann. Sitzen sie zu fest, wird unter Umständen der Reifen beschädigt. Um ihre Aufgabe zu erfüllen, sollen Schneeketten etwas Bewegungsspielraum haben. Bei Verstößen gegen die Schneekettenpflicht droht ein Bußgeld und nach einem Unfall gibt es Probleme wegen Fahrlässigkeit mit der Versicherung.

Die richtige Größe des Kettennetzes bestimmt sich aus dem Verhältnis von Radhöhe, -breite und -durchmesser. Wenn man sich unsicher ist, welche Schneekette zum Fahrzeug/zu den Reifen passt, sollte sich einen fachmännischen Rat einholen. Für Österreich-Urlauber hat der TÜV eine besondere Empfehlung: Wer in der Alpenrepublik Skiurlaub macht, sollte eine dort zugelassene Kette wählen, erkennbar an den ineinander verschlungenen Buchstaben Ö und N für Ö-Norm.

Was ist eine Schneekette?
Wenn man schon einmal mit dem Auto auf einer tief verschneiten Straße gefahren ist, dann bemerkt man sehr schnell, wie vorsichtig man als Fahrer sein musst. Vor allem im Gebirge liegt auf den Straßen manchmal so viel Schnee, dass die Autoräder keinen Halt mehr bekommen und ein Weiterfahren nicht möglich ist. Dann helfen meist nur noch Schneeketten. Das sind Netze aus Metall, die über die Reifen gezogen werden. Beim Fahren drückt sich das Metall in den Schnee hinein und gibt dem Rad einen festeren Halt.

Bei geringem Fahrtempo ist es so möglich, die Berge sicher hoch und herunter zu kommen. Die Ketten sollten nicht zu locker an den Reifen sitzen, damit sie beim Fahren nicht gegen Autoteile schlagen, aber auch nicht zu fest, weil sie sonst reißen und ebenfalls etwas beschädigen könnten. Im Flachland mit weniger extremen Wetterbedingungen kommt man als Autofahrer zum Glück fast immer ohne Schneeketten aus. Aber gute Reifen speziell für den Winter sollten die Autos auch dort unbedingt haben.

 
   
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