inomaxx newsticker August 2019

 

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Finanzinformationen

August 2019

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

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heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Baufinanzierung – Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB

Baufinanzierungszinskommentar August 2019 – Geldpolitik der EZB sorgt für neue Tiefstände bei den Bauzinsen

Sturmschäden richtig regulieren

Eine Unfallversicherung ist für Kinder dringend zu empfehlen

Baufinanzierung – Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB

Wenn man als Immobilienkäufer oder Bauherr eine Immobilienfinanzierung mit einem fest vereinbarten Zinssatz länger als 10 Jahre bei einem Finanzierungsinstitut abgeschlossen hat, kann der Darlehensvertrag mit dem Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nach zehn Jahren kostenfrei teilweise oder vollständig gekündigt werden. Als Darlehensnehmer muss man lediglich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten – gerechnet ab Vollauszahlung des Darlehens – einhalten.

Fristen für das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Die Zehn-Jahres-Frist zur Kündigung beginnt einen Tag nach der Vollauszahlung des abgeschlossenen Baudarlehens. Im ersten Absatz von § 489 BGB heißt es dazu unter Punkt 2: „nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten“. Bei einer Immobilienfinanzierung wird die Darlehenssumme nicht selten in Teilbeträgen ausgezahlt, beispielsweise beim einem Neubau entsprechend der einzelnen Baufortschritte.

Für das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist immer das Datum entscheidend, an dem der letzte Euro der Kreditsumme ausgezahlt wurde. Dies wird von dem Darlehensnehmer vom Finanzierungsinstitut immer schriftlich mitgeteilt, da ab diesem Zeitpunkt dann auch Zinsen und Tilgung für das Darlehen anfallen und eventuelle Bauzeitzinsen nicht mehr berechnet werden. Völlig unerheblich ist dabei allerdings, wie lange die Zinsbindung des bestehenden Baudarlehens noch besteht.

Das bestehende Baudarlehen kann vollständig oder teilweise gekündigt werden
Das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ermöglicht sowohl die vollständige als auch eine teilweise Kündigung der bestehenden Immobilienfinanzierung. Eine Teilkündigung kann dann in Betracht kommen, wenn der Darlehensnehmer beispielsweise eine größere Summe als Sondertilgung leisten möchte und dies laut Darlehensvertrag über eine vereinbarte oder entsprechend begrenzte Sondertilgungsklausel nicht möglich ist. Für eine vollständige Kündigung der Immobilienfinanzierung gibt es meistens zwei Beweggründe.

Entweder man kann sein bestehendes Baudarlehen mit angesparten oder geerbten Kapital, vorzeitig in der ganzen Summe zurückzahlen oder man hat eine alternative Anschlussfinanzierung gefunden, welche deutlich bessere Zinskonditionen als die bestehende Baufinanzierung bietet. Dadurch hat man mit dem Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Möglichkeit, mit einer Umschuldung aus einem teuren Baukredit herauszukommen.

Wirksamkeit der Kündigung einer Immobilienfinanzierung nach § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Die Kündigung der Immobilienfinanzierung nach § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wird in allen Fällen erst wirksam, wenn innerhalb von zwei Wochen der noch geschuldete Darlehensbetrag an den Darlehensgeber zurückgezahlt ist. Andernfalls gilt die Kündigung als nicht erfolgt. Als Darlehensnehmer sollte man daher sicherstellen, dass bei einer geplanten Umschuldung die Anschlussfinanzierung termingerecht abgewickelt wird.

Entgegen den Behauptungen vieler Kreditinstitute ist der bürokratische Aufwand für einen Wechsel der finanzierenden Bank nicht sehr hoch. Und auch die damit verbundenen Kosten, wie beispielsweise die Änderung des Grundbucheintrags, werden sich schnell über die geringeren Zinszahlungen amortisieren. Denn das Einsparpotential durch eine Anschlussfinanzierung mit einem niedrigeren Zinssatz ist meistens sehr hoch, denn bereits wenige Prozentpunkte bedeuten schnell eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro über die Zinslaufzeit.

 
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Baufinanzierungszinskommentar August 2019 – Geldpolitik der EZB sorgt für neue Tiefstände bei den Bauzinsen

Bei der letzten EZB-Sitzung am 25. Juli 2019 wurden außer der Ankündigung möglicher neuer geldpolitischer Möglichkeiten keine weiteren Lockerungen der Geldpolitik beschlossen. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass in der nächsten Sitzung eine Entscheidung über konkrete Maßnahmen fallen wird, da es aktuell nicht nach einer Verbesserung des konjunkturellen Umfeldes in den kommenden Wochen und Monaten aussieht. Denn der drohende Brexit wirft seine Schatten voraus und auch die gerade veröffentlichten Inflationsraten in der Eurozone passen nicht in die Vorstellungen der EZB-Währungshüter. Demnach ist in der Eurozone ist die Kerninflation auf 1,1 Prozent gefallen und entfernt sich somit zum Vormonatsvergleich noch weiter von der EZB-Zielmarke von 2 Prozent.

Daher ist es klar, dass die Europäische Zentralbank (EZB) handeln wird und die europäische Wirtschaft durch zusätzliche geldpolitische Maßnahmen unterstützen wird. Offen bleibt bisher, welche Instrumente konkret zum Einsatz kommen. Aus der der derzeitigen Situation heraus, gehen die Marktteilnehmer mit einer Wiederaufnahme der Anleihekäufe oder mit einer weiteren Senkung des Einlagenzinssatzes für die Banken aus und weniger mit einer Leitzinssenkung in den negativen Bereich.

Die aktuellen Wirtschaftsdaten sehen Deutschland derzeit als Schlusslicht der Eurozone
Aus den aktuellen Wirtschaftsdaten der Eurozone geht hervor, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im zweiten Quartal 2019 um 0,1 Prozent gesunken ist. Im ökonomischen Vergleich mit den anderen Euro-Staaten landet Deutschland auf dem hintersten Rang und liegt damit sogar knapp hinter dem hochverschuldeten und von politischen Konflikten gezeichneten Italien. Die Ursache für die schwache Wirtschaftsleistung liegt darin, dass das deutsche Exportgeschäft unter der schwächelnden Weltwirtschaft leidet. Dies liegt an dem sich immer weiter eskalierenden Handelskonflikt zwischen den USA und China und einem möglichen Chaos durch einen No-Deal-Brexit. Aber auch in anderen Wirtschaftsbereichen gibt es Umbrüche.

Beispielsweise muss die deutsche Automobilindustrie einen fundamentalen Wandel zu anderen Antriebstechniken und neuen Mobilitätskonzepten gestalten, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben. Aber auch die Politik ist für die derzeitige Lage mitverantwortlich, denn es mangelt hierzulande an Innovationen und Zukunftsinvestitionen in wichtigen Bereichen wie Bildung, Infrastruktur oder Wohnen. Der von der deutschen Wirtschaft bereits mehrmals angeprangerte politische Reformstau der letzten Jahre sorgt zunehmend für Standortnachteile für Unternehmen. Wenn sich im kommenden Quartal der Abwärtstrend des Bruttoinlandsprodukt (BIP) weiter fortsetzt, wird Deutschland in eine Rezession rutschen. Denn nicht nur die deutlich rückläufige Industrieproduktion wirkt sich negativ auf die deutsche Wirtschaft aus, sondern auch die angekündigten Stellenstreichungen bei einigen Großunternehmen wie ThyssenKrupp oder Bayer. Diese Ankündigungen dämpfen allmählich den Konsum, der aktuell die tragende Säule der deutschen Konjunktur ist.

USA-Handelspolitik bleibt durch Donald Trump weiter unberechenbar
Anfang August 2019 spitzte sich der Handelskonflikt mit China zunächst wieder zu, als die chinesische Währung Yuan deutlich gegenüber dem Dollar abwertete. Kurz darauf folgte von Donald Trump allerdings die Nachricht, dass er einen Teil der Strafzölle auf Mitte Dezember 2019 verschiebt und wieder von „sehr produktiven“ Gesprächen mit China sprach. Donald Trump bleibt mit diesem hin und her weiter unberechenbar. Mit der Entscheidung, die für September 2019 angekündigten Zölle auf Mitte Dezember 2019 zu verschieben, verfolgt er weiter Wahltakttische Überlegungen. Denn mit den Beweggründen, dass er die amerikanischen Weihnachtseinkäufe nicht zusätzlich zu verteuern möchte, hat er indirekt zugegeben, dass das amerikanische Volk letztlich seine Eskalationspolitik bezahlt.

Allerdings gerät Donald Trump auch immer mehr in Zugzwang. Denn je näher die nächste US-Präsidentenwahl im kommenden Jahr rückt, umso wichtiger wird es für Donald Trump werden, den Handelskonflikt zu einem Abschluss zu bringen, um einen Deal als Erfolg gegenüber den Wählern präsentieren zu können. Die Federal Reserve System (Fed) hat im August 2019 den Leitzins gesenkt und dies, obwohl die US-Wirtschaft aktuell ein Wachstum verzeichnet und es eine Vollbeschäftigung gibt. Allerdings hinterlässt der aggressive Handelskonflikt mit China bereits erste Bremsspuren und schlägt sich in der US-Konjunktur nieder.

Dies hat zur Folge, dass sich die US-Konjunktur zwar noch auf dem Wachstumspfad befindet, die Wachstumsgeschwindigkeit sich aber merklich verlangsamt hat. Für die Federal Reserve System (Fed) gilt als oberste Priorität die Unterstützung der US-Wirtschaft und dadurch reagiert sie proaktiv. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass trotz der positiven Wirtschaftsdaten noch weitere Zinssenkungen erfolgen werden. Da US-Präsident Donald Trump die vorsichtige Lockerung der Zinspolitik nicht weit genug geht, attackiert er bei jeder Gelegenheit den Fed-Chef Jerome Powell und wirft ihm vor, dass er die USA „im Stich lasse“ und fordert viel deutlichere Zinssenkungen.

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Sturmschäden richtig regulieren

Hitzegewitter mit ihren Sturmböen sorgen regelmäßig für umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer oder beschädigte Autos. Für Betroffene gibt es trotz der Umstände jedoch auch eine gute Nachricht: In der Regel sind Sturmschäden ab Windstärke 8 meist ein Fall für die Versicherung. Es gibt bei Sturmschäden keine Versicherung, die für alles einspringt. Welche Versicherung zahlt, hängt vom Einzelfall und der Schadenursache ab.

Welche Versicherung ist zuständig
Wird beispielsweise ein Schornstein zerstört oder ein Dach vom Sturm abgedeckt, kommt dafür die Wohngebäudeversicherung auf. Die Wohngebäudeversicherung leistet auch für Folgeschäden, wenn etwa durch das kaputte Dach Regen eindringt und Fußböden beschädigt werden. Für beschädigte Möbel, TV-Geräte oder anderer Hausrat, ist wiederum die Hausratversicherung zuständig. Gibt es beispielsweise durch herabfliegende Äste Sturmschäden am Auto, so ist dies über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Diese leistet auch, wenn man als Autofahrer gegen einen umstürzenden Baum fährt. Die Teilkaskoversicherung ist jedoch nicht zuständig, wenn der Baum bereits auf der Straße lag, denn dies ist dann ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Aber auch die private Haftpflichtversicherung kann als Schadenregulierer in Frage kommen, wenn ein morscher Baum auf das Grundstück des Nachbarn fällt oder durch herab fallende Ziegel Passanten verletzt werden.

Voraussetzung ist immer, dass der Sturm tatsächlich die Schadensursache ist
Um einen Sturmschaden von einem Versicherer reguliert zu bekommen, muss mindestens Windstärke 8 geherrscht haben, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. Den Nachweis dafür muss der Versicherte erbringen. Betroffene können dazu beispielsweise die Windmessungen der Wetterämter oder Medienberichte nutzen. Für einen Nachweis können Sie zum beispielsweise auch das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen.

Was tun, wenn ein Schaden eingetreten ist
Als Betroffener muss man sich möglichst schnell an seine Versicherung wenden und diese über den Schaden informieren. Allerdings ist es sinnvoll, sich erst einmal, wenn dies in der Situation möglich ist, einen Überblick zu verschaffen. Hierbei ist es hilfreich, Fotos zu machen und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände zu erstellen. Denn bei kleineren Schäden, kann es auch durchaus empfehlenswert sein, die Schadenkosten selbst zu übernehmen, um beim Versicherer keine hohe Schadenquote zu bekommen.

Wenn die Teilkaskoversicherung eintritt, wird man nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, da es keine gibt. Nur wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, so wird diese bei der Schadenregulierung abgezogen. Bei Vollkaskoschäden wird man als Versicherungsnehmer im nächsten Versicherungsjahr schlechter eingestuft, da es hier, wie bei der Autohaftpflicht, Schadenfreiheitsklassen gibt. Umgehen kann man dies nur, wenn einen sogenannten Rabattschutz vereinbart hat.

Im Schadenfall besteht eine Schadensminderungspflicht
Als Versicherter ist man verpflichtet, den Schaden nicht unnötig größer werden zu lassen. Dazu gehört etwa, eine zerstörte Windschutzscheibe oder ein Dach abzudecken, damit Regenwasser nicht noch mehr Schaden anrichtet. Allerdings muss sich dabei niemand in Gefahr bringen. Wer beispielsweise sein Dach notdürftig abdecken muss, sollte dies unbedingt mit dem Versicherer vorher absprechen. Denn meist werden Schäden ab einer gewissen Schadenhöhe erst noch begutachtet. Auch sollten beschädigte Teile nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden.

 

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Eine Unfallversicherung ist für Kinder dringend zu empfehlen

 

 

Wo das Unfallrisiko für Ihre Kinder lauert, wird von den Eltern oft falsch eingeschätzt. Sie fürchten den Autoverkehr auf den Straßen und erachten dies als die allergrößte Unfallgefahr für ihre Kinder. Dabei passieren über die Hälfte der Unfälle in der Freizeit. Spielplätze nehmen dabei eine besondere Rolle ein. Die Unfallversicherer registrieren rund 16.000 Kinderunfälle mit bleibenden Schäden. Bei einer Versicherungsdichte in der Kinderunfallversicherung von rund 40 Prozent kann man grob davon ausgehen, dass sich im Jahr rund 40.000 Kinder so schwer verletzen, dass sie bleibende Schäden davontragen. Schutz bietet in solchen Fällen eine private Kinderunfallversicherung, da die gesetzliche Unfallversicherung für Freizeitunfälle nicht aufkommt.

Trügerische Sicherheit
Laut aktueller Zahlen des GDV ereignen sich 60 Prozent aller Kinderunfälle zu Hause – viermal mehr als im Straßenverkehr. Jeder zweite Erwachsene schätzt das Unfallrisiko für Kinder in Haushalt und Garten aber als eher gering ein. Als weitere Gefahrenquelle ist der Spielplatz zu nennen. Durch Stürze, Stöße und das Toben verletzen sich jedes Jahr viele Kinder. Im schlimmsten Fall ist der junge Mensch ein Leben lang ein Sozialfall und auf die öffentliche Hand angewiesen. Zerstörte Zukunft, ein Leben am Existenzminimum und die Familie muss dafür aufkommen.

Gesetzliche Unfallversicherung bietet nur eine Ausschnittsdeckung
Bei 82 Prozent aller Unfälle gibt es keine Leistung. Versichert sind in der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung lediglich Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit muss zudem mindestens 20 % betragen. Bei geringerer Einschränkung gibt es keine Leistung.

Private Vorsorge ist existenzsichernd
Nach einem Bericht der Kassenärztlichen Vereinigung erleiden rund 1,7 Mio. Kinder jährlich einen Unfall. Wer da privat nicht ausreichend vorgesorgt, muss für die sich anschließenden Kosten allein einstehen. Die Krankenversicherung leistet nur im vereinbarten Rahmen für die gesundheitlichen Schäden. Eine zusätzliche Leistungen oder Absicherung beispielsweise in Form einer Rente für den Fall, dass eine Berufstätigkeit nicht möglich ist oder der Pflegefall eintritt, kann nur über eine private Unfallabsicherung gewährleistet werden.

Worauf sollte man einer privaten Unfallversicherung achten

  • Wählen Sie die Versicherungssumme nicht zu niedrig. Diese ist die wichtigste Leistung bei einer Unfallversicherung. Bei der Höhe unterscheidet die Unfallversicherung zwischen Grundinvaliditätssumme (= Versicherungssumme) und Vollinvaliditätssumme (=Kapitalleistung).
  • Die Versicherungsbedingungen sind meistens sehr komplex. Achten Sie auf einen umfangreichen Leistungsvergleich unter einer möglichst großen Anzahl von Unfallversicherern.
  • Lassen Sie sich nicht von niedrigen Preisen blenden. Vergleichen Sie die Leistungen bei verschiedenen Invaliditätsgraden. Dies ist am besten mit einem Vergleichsrechner machbar.
 
   
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