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Verkehrsunfall

Wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall kommt, dann leistet normalerweise die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für die entstandenen Sach- und Personenschäden. Bei einer Unfallflucht bei der ein Fahrer nicht ausfindig gemacht werden kann oder wenn der Schadenverursacher, entgegen der gesetzlichen Vorschrift, keine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, sieht es bei der Erstattung der Kostenansprüche anders aus. Der Geschädigte droht dann hier im Regelfall leer auszugehen. Wenn dieser Fall eintritt, springt der gemeinnützige Verein Verkehrsopferhilfe (VOH) ein. Die Verkehrsopferhilfe unterstützt Verkehrsteilnehmer, für den Fall, dass das gesetzliche Pflichtversicherungssystem nicht greift.

Entschädigungsfonds zahlt, wenn die Kfz-Haftpflicht nicht greift
Die Verkehrsopferhilfe wird von den deutschen Auto-Haftpflichtversicherern getragen. Um den Unfallopfern eine Entschädigung zu zahlen, haben sie einen Entschädigungsfonds eingerichtet. Das Geld steht zur Verfügung, um unschuldige Verkehrsopfer vor Härten zu bewahren, die nahezu jeden treffen können. Der Unterstützungsfonds springt ein, wenn nach einer Unfallflucht oder Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen oder ein Versicherer insolvent wird und die Schadenregulierung ausfällt. Darüber hinaus ist es möglich dem Entschädigungsfonds Schäden zu melden, die der Kfz-Haftpflichtversicherer nicht abdeckt, weil beispielsweise der Schadenverursacher mit dem Fahrzeug vorsätzlich einen Unfall verursacht hat. Liegt eine Fahrerflucht vor, kommt der Entschädigungsfonds für Blechschäden aber nur dann auf, wenn Personen bei einem Unfall erhebliche Verletzungen erlitten haben. Der Geschädigte muss außerdem eine Selbstbeteiligung von 500,00 Euro übernehmen und ein Schmerzensgeld gibt es nur bei besonders schweren eigenen Verletzungen. Wenn keine Fahrerflucht vor liegt, gelten diese Leistungseinschränkungen nicht. Die maximale Entschädigungsleistung ist allerdings auf die gesetzliche Mindest-Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden begrenzt.

 

Entschädigungsfonds unterstützt auch bei Auslandsunfällen
Eine weitere Aufgabe der Was sagt Wikipedia zu Verkehrsopferhilfe (VOH) ist es, Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall im Ausland zu unterstützen. Dafür hat der VOH eine Entschädigungsstelle als Auffangbecken für Problemfälle eingerichtet. Wenn sich eine zuständige ausländische Versicherung nicht innerhalb von drei Monaten um die Regulierung des Schadenfalles kümmert, dann reguliert die Entschädigungsstelle den Schaden. Die Art und der Umfang für die Entschädigung, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften im jeweiligen Unfallland. Durch europäische Vereinbarungen sind solche nationalen Entschädigungseinrichtungen in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums vorhanden. Die Autoversicherer haben die Verkehrsopferhilfe (VOH) im Jahre 1963 gegründet. Der deutsche Gesetzgeber beschloss drei Jahre später durch das Pflichtversicherungsgesetz die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Verkehrsopfer und die Verkehrsopferhilfe (VOH) wurde mir der Bearbeitung und Abwicklung beauftragt. Der Verein fungiert seit dem Jahr 2003 als deutsche Entschädigungsstelle für Unfälle in anderen europäischen Staaten. Weitere Informationen findet man auf der Internetseite www.verkehrsopferhilfe.de.

Wer Ansprüche geltend machen möchte, kann sich formlos an die folgende Adresse wenden:

Verein Verkehrsopferhilfe e. V.
Wilhelmstraße 43/43 G
10117 Berlin
Telefon: +49 30 20 20 – 58 58
Telefax: +49 30 20 20 – 57 22
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Es genügt eine kurze Darstellung des Sachverhalts und die Angabe, welche Schäden geltend gemacht werden. Ein Antragsformular steht auf www.verkehrsopferhilfe.de zum herunterladen zur Verfügung.

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Konsumkredit

Laut einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des Bankenfachverbands aus dem Jahr 2018 planen die meisten Deutschen für kostspielige Anschaffungen mit Kreditfinanzierungen: Knapp jeder dritte Deutsche (32 Prozent) nutzt derzeit mindestens eine Finanzierung. Dabei sind Ratenkredite die beliebteste Finanzierungsform. Dabei ist der wichtigste Anlass für einen Kredit ein fahrbarer Untersatz. Von den Befragten gaben 31 Prozent an, eine Finanzierung für einen Neuwagen aufgenommen zu haben und für 28 Prozent war die Anschaffung eines Gebrauchtwagens der Finanzierungsgrund. Danach rangierten sich Ratenkredite für Möbel und Kücheneinrichtungen mit 17 Prozent auf dem dritten Rang ein.

Mit Vernunft finanzieren
Wenn es um das Realisieren der Anschaffungen geht, zeichnet sich ein klares Bild ab: Notwendiges oder Planbares wird bar bezahlt, Unvorhergesehenes mit einem Kredit. Für eigene Wünsche, wie den Urlaub, sparen die Befragten langfristig. Hingegeben werden Ausgaben, die unvorhergesehen kommen, eher mit einem Kredit beglichen. Schließlich muss in der Regel das kaputte Auto schnell ersetzt werden, damit man wieder zur Arbeit kommt.
Apropos Auto: Häufigster Verwendungszweck eines Ratenkredits ist tatsächlich die Anschaffung eines fahrbaren Untersatzes. Ganz nach dem Motto "mit Vernunft finanzieren" haben wir fünf Schritte zusammengestellt, die Ihnen helfen, den passenden Kredit zu finden und Ihre Chancen verbessern, ihn zu erhalten.

1. Kurz- oder langfristig: Dispo- vs. Ratenkredit
Je nachdem, ob Ihre Anschaffung nur kurz Ihr Budget überreizt oder ob dies langfristig der Fall sein wird, lohnt es sich zu überlegen, welche Kreditform die richtige ist: Dispo –oder Ratenkredit. Ein Dispokredit, also ein Überziehungskredit eines Girokontos, ist nicht selten doppelt so teuer wie ein Ratenkredit. Deshalb ist es in jedem Fall ratsam, zu überprüfen, ob das Konto nun für einen längeren Zeitraum überzogen wird und es deshalb Sinn macht, einen Ratenkredit zu beantragen. Nützlicher Tipp: Wenn Sie Ihren Dispokredit ohnehin regelmäßig nutzen, bietet das Umschulden auf einen günstigeren Ratenkredit sehr viel Einsparpotenzial.

2. Das Zünglein an der Waage: der Konditionsvergleich für den Ratenkredit
Haben Sie sich für einen Ratenkredit entschieden, lohnt es immer, vor der Beantragung die Konditionen verschiedener Institute zu vergleichen. Manche Anbieter locken mit einem "Sternchenangebot". Dieses gilt nur für einen eingeschränkten Personenkreis mit sehr guter Bonität, eine bestimmte Kredithöhe sowie -laufzeit und liegt somit vermutlich einige Prozentpunkte von Ihrem tatsächlichen Zinssatz entfernt. Generell beziffert der Zins den Preis Ihres Kredites. Vergleichen Sie stets den effektiven Jahreszins: Er beinhaltet alle Kosten für das Darlehen und ist damit die optimale Grundlage für einen schnellen Vergleich. Achten Sie außerdem auf eine identische Laufzeit sowie Kredithöhe beim Gegenüberstellen verschiedener Angebote: Nur so hat der Vergleich Aussagekraft.

3. Auf die Bonität kommt es an: der SCHUFA Score
Die meisten Kredite sind bonitätsabhängig: Das heißt, aufgrund Ihrer persönlichen Daten ermittelt das Kreditinstitut die Wahrscheinlichkeit, mit der Sie das angefragte Darlehen zurückzahlen werden. In der Regel erhält die Bank die Informationen dafür über die SCHUFA (Abkürzung für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung"). Diese Auskunftei sammelt die kreditrelevanten Daten der Deutschen, um sie den Banken und Wirtschaftsunternehmen zur Verfügung zu stellen. Je höher bei Ihnen die Wahrscheinlichkeit für das Zurückzahlen des Kredites eingeschätzt wird und je geringer somit das Ausfallrisiko für die Bank ist, desto höher ist Ihr SCHUFA Score und desto besser Ihre Bonität. Wichtig: Je höher Ihre Bonität eingeschätzt wird, desto geringer ist in der Regel der Zinssatz, der Ihnen angeboten wird. Es ist sinnvoll, regelmäßig die Daten, die die SCHUFA über Sie vorhält, zu überprüfen und eventuell zu korrigieren. Beides können Sie auf der Webseite der SCHUFA veranlassen. Einmal im Jahr ist eine solche Auskunft für Sie kostenlos.


4. Achten Sie auf die richtige Formulierung: "Anfrage Kreditkonditionen" nutzen
Jede Kreditanfrage wird an die SCHUFA weitergeleitet. Zu viele Anfragen wirken sich negativ auf Ihren Score und damit auf Ihre Bonität aus. Der Grund: Die SCHUFA geht dann davon aus, dass Sie so viele Kreditanfragen stellen, weil Sie immer wieder abgelehnt werden. Daher ist es wichtig, den Sachbearbeiter explizit darauf hinzuweisen, eine sogenannte "Anfrage Kreditkonditionen" zu stellen. Denn diese Art der Abfrage wird nach zehn Tagen gelöscht und beeinflusst Ihren SCHUFA Wert somit nicht.

5. Alles im Blick: Planen Sie Ihren Finanzierungswunsch realistisch
Ob Sie oder Ihre Kunden ein neues Auto kaufen, eine moderne Küche finanzieren oder eine Umschuldung planen möchten – Ihre Kreditsumme und die monatliche Rate sollten genau auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten sein. Machen Sie reinen Tisch und stellen Sie all Ihre Einnahmen und Ausgaben einander gegenüber. Nur so ergibt sich ein reelles Bild. Beispielsweise gilt es, bei einer Umschuldung nicht nur die Altkredite abzulösen, sondern auch Kreditkartenschulden und Dispokredite zu berücksichtigen. Ebenso ist es wichtig, dass Sie die monatliche Rate über die gesamte Laufzeit aufbringen können.

Unser Tipp: Flexibel bleiben – aber sicher
Setzen Sie die Höhe Ihrer Monatsrate besser etwas geringer an und leisten Sie wenn möglich Sondertilgungen. So bleiben Sie flexibel und geraten bei unerwarteten Sonderausgaben nicht in einen finanziellen Engpass. Den Ratenkredit sollten Sie passgenau planen. Gute Zinsbedingungen sind beim Ratenkredit entscheidend, aber auch nicht alles. Der Kredit muss zu Ihnen und Ihrer individuellen Finanzsituation passt. Wichtig dabei ist, sich nicht zu übernehmen, realistisch zu planen und flexibel zu bleiben.

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Marktstudie 2018 – Konsum- und Kfz-Finanzierung lesen

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Photovoltaikanlage

Wenn man ein Besitzer von Solar- bzw. Photovoltaikanlagen ist, sollte man die Anlage regelmäßig überprüfen. Diese Empfehlung gibt der Bundesverband Solarwirtschaft aus Berlin an Photovoltaikanlagenbesitzer. Damit möglichst viel aus den Sonnenstrahlen herausgeholt werden kann muss , die Anlage einwandfrei funktionieren. Wenn die am Stromzähler angezeigte Leistung deutlich unter dem Erwartbaren liegt, sollte man einen Experten mit hinzuziehen. Als Hausbesitzer kann man vom Boden die Solarmodule fotografieren und die Bilder am Computer vergrößert betrachten. So kann man prüfen, ob die Solarmodule oder andere Teile beschädigt oder verdreckt sind, bevor man einen Fachmann hinzuzieht.

Stimmt der Ertrag?
Als Photovoltaikanlagenbesitzer sollte man regelmäßig auf den Stromzähler schauen. Hier kann man ablesen, wie viel Energie durch die Photovoltaikanlage erzeugt wird. Auch am Wechselrichter kann die aktuelle Anlagenleistung abgelesen werden. Durch den Einsatz von Zusatzgeräten, ist es möglich, die Anlagenleistung auch über einen längeren Zeitraum zu verfolgen. Wenn es hier zu Abweichungen zu der ursprünglich zu erwarteten Leistungen kommt, sollte man der Sache umgehend auf den Grund gehen.

Sind die Module kaputt?
Die verschiedenen Jahreszeiten hinterlassen auf den Solarmodulen ihre Spuren. Durch Schnee oder durch Äste, Laub und Hagel auf der Photovoltaikanlage können Schäden eintreten. Daher sollten die Besitzer die Anlage regelmäßig auf Schäden überprüfen. Selbst auf das Dach zu steigen, ist gefährlich und nicht jedermanns Sache. Mit dem fotografieren der Solarmodule vom Boden aus, kann man dann am Computer auch sehen, ob Module vorstehen, sie verrutscht oder gebrochen sind.

Liegt Schmutz auf der Anlage?
Das Regenwasser schwämmt in der Regel den meisten Schmutz von den Solarmodulen. Dagegen können aber Vogelkot und Blütenpollen hartnäckig auf den Solarmodulen haften. Die Reinigung durch einen Fachmann kann bei einem Einfamilienhaus je nach Aufwand und Größe zwischen 300 bis 600 Euro liegen. Die Kosten sind zwar von der Steuererklärung als Betriebskosten absetzbar, jedoch ist es sinnvoll, sich mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Wird alles herausgeholt?
Die volle Funktionstüchtigkeit der Photovoltaikanlage wird bei der Inbetriebnahme vom Installateur der Anlage gemessen. Es ist sinnvoll, die Funktionstüchtigkeitsprüfung alle vier bis fünf Jahre zu wiederholen. Dadurch können nicht sichtbare Mängel, wie zum Beispiel Kabelschäden gefunden werden.

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fahrradpass

Die deutschen Polizeidienststellen registrieren jährlich bundesweit mehr als 300.000 gestohlene Fahrräder. Wenn die Fahrrad-Daten in einem Fahrradpass dokumentiert wurden, kann die Polizei gefundene Fahrräder dem rechtmäßigen Besitzer problemlos wieder zurückgeben. Deshalb ist es wichtig, dass man sich einen Fahrradpass zulegt. Früher war dies ein kleines Faltblatt oder ein Karte und im Smartphone-Zeitalter gibt es diesen auch als App.

Was steht im Fahrradpass
In den Fahrradpass kommen alle wichtigen Informationen zum Fahrrad und dem Besitzer, wie Rahmennummer Codierung , Name und Anschrift des Besitzers sowie ein Foto. Der vollständig ausgefüllte Fahrradpass sollte dann sicher aufbewahrt werden. Dies empfiehlt das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) in Stuttgart. Den Fahrradpass gibt es beispielsweise bei den Fahrradhändlern und der Polizei.

 

 

Wer ein Smartphone hat, kann den Fahrradpass der Polizei auch als App nutzen. Die App gibt es kostenlos für das iPhone/iPad im AppStore und für Androidgeräte im Google-Play-Store. In der App können dann alle Daten zur Identifizierung des Fahrrades und für die Suche nach dem rechtmäßigen Eigentümer gespeichert werden. Dies sind Rahmen- und Codiernummer, Angaben zu Radtyp, Hersteller und Modell, eine genaue Beschreibung des Rads sowie Fotos. Der Vorteil der App: Sämtliche Daten können ausgedruckt und im Notfall per Mail sofort an die zuständige Polizei oder die Versicherung verschickt werden. Darüber hinaus lassen sich die Angaben mehrerer Fahrräder über die App problemlos verwalten und als Radbesitzer hat man die Daten auf dem Smartphone immer dabei.

Mehr Informationen zur Fahrradpass-App

Auf eine individuelle Fahrradkennzeichnung achten
Damit die Polizei ein gestohlenes Fahrrad zweifelsfrei identifizieren und seinem Besitzer schnell zurückgeben kann, ist eine individuelle Kennzeichnung hilfreich. In Deutschland haben viele verkaufte Räder eine in den Rahmen eingeschlagene individuelle Rahmennummer. Fehlt diese, könnten ein Fachmann oder die Radbesitzer selbst eine individuelle Kennzeichnung anbringen, zum Beispiel durch Eingravieren. „Selbst wenn ein Fahrrad nicht in der Sachfahndung notiert ist, führt die Codierung zumindest zur Wohnanschrift des Eigentümers", erläutern die Fachleute von der Polizei. Im Fachhandel könnten Besitzer erfahren, wo sie ihr Rad codieren lassen können.

Broschüre der Polizei: Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?

Die Broschüre enthält wichtige Tipps zum Schutz gegen Fahrraddiebstahl. Diese beziehen sich auf eine wirksame Sicherung und die Identifizierung des Fahrrads. Es werden Empfehlungen zur Auswahl des Fahrradschlosses, zum Führen eines Fahrradpasses, zur Codierung oder sonstigen Kennzeichnung eines Fahrrads sowie zur Sicherung einzelner Fahrradteile gegeben. Im hinteren Teil des Faltblatts befindet sich ein Fahrradpass, der herausgetrennt werden kann.


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kfz-unfall

Die deutschen Kfz-Versicherer haben die Schadenregulierung nach Massenkarambolagen überarbeitet und dies zugunsten der Unfallbeteiligten. Wenn auf deutschen Autobahnen viele Fahrzeuge miteinander kollidieren, sind häufig Nebel, Schneefall oder Glatteis mit im Spiel. Den letzten Massenunfall löste jedoch ein Sandsturm auf der A19 bei Rostock aus. Dabei krachten 83 Fahrzeuge ineinander, acht Menschen starben und mehr als 100 Menschen wurden verletzt.

Die Regulierung vereinfacht sich
Wer ein solches Unglück überlebt, der kann körperliche und psychische Schädigungen für das gesamte restliche Leben davon tragen. Da ist es positiv zu werten, dass die Versicherungsbranche nun Verbesserungen für die Unfallopfer vereinbart hat. Da körperliche und psychische Schädigungen schon schlimm sind, müssen sich die Betroffenen zukünftig nun wenigstens keine Sorgen mehr um die Regulierung der Schäden machen. Die Fahrer und Fahrzeuginsassen, welche in eine Massenkarambolage verwickelt wurden, können sich zukünftig direkt an den jeweiligen Kraftfahrzeugversicherer wenden. Der Kraftfahrzeugversicherer übernimmt dann die Personen- und Sachschäden sowie alle Schäden am Fahrzeug. Das gilt auch, wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Bisher war es so, dass die Versicherer nur bei einem reinen Heckschaden 100 Prozent der Kosten übernahmen (siehe folgende Grafik). Bei einem reinen Frontschaden waren es nur 25 Prozent, bei einem Totalschaden sowie Schäden an Front und Heck waren es nur zwei Drittel. Zuständig waren oft andere beauftragte Versicherungsunternehmen.

Mehr Sicherheit für Unfallopfer
„Nach einem Massenunfall ist die Situation oft chaotisch und unübersichtlich. Wer den Unfall verursacht hat und wer wie viel Schuld am Unfallgeschehen trägt, ist häufig nicht zu ermitteln. Deshalb geben die neuen Regeln den Unfallopfern mehr Sicherheit, denn die Schäden werden grundsätzlich in voller Höhe von den Kfz-Haftpflichtversicherern der beteiligten Fahrzeuge übernommen“, teilt Tibor Pataki vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Seit 1983 gibt es die freiwillige Regulierungsaktionen der deutschen Kfz-Versicherer. Dabei mussten bisher mindestens 50 Fahrzeuge am Unfall beteiligt sein. Durch die Änderung der Regulierung wurde diese Hürde nun auf 40 Fahrzeuge gesenkt. Ist der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar, genügen bereits 20 Fahrzeuge. Für die Anerkennung als Massenunfall müssen zwei weitere Bedingungen erfüllt sein: Die Polizei darf keinen Verursacher feststellen und das gesamte Unfallgeschehen muss in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen.

Insgesamt haben sich 108 Versicherungsunternehmen freiwillig zu der neuen Regulierung verpflichtet. Über die teilnehmenden Gesellschaften informiert der GDV.

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Verkehrsunfall

Bei einem Autounfall können sehr schnell hohe Kosten entstehen. Deshalb hat man seine Autoversicherung, die für den Schaden aufkommt. Wenn man jedoch mehrfach in Unfälle verwickelt ist, dann kann die Autoversicherung den Vertrag innerhalb kurzer Zeit kündigen. Die Versicherung stellt die gezahlten Schadenbeträge gegen die gezahlten Beiträge ins Verhältnis und wenn die gezahlten Schadenbeiträge überwiegen, wird sich der Versicherer mit einer Kündigung vom Vertrag trennen.

Die Probleme fangen dann erst an
Es ist immer ein gutes Gefühl, bei einem Autounfall ausreichend versichert zu sein. Wer aber zu oft in Unfälle verwickelt ist, dem kann innerhalb eines Monats nach Begleichung des Schadens von seiner Versicherung gekündigt werden. Nach drei Unfällen wird es normalerweise für den Versicherten eng, denn die Versicherung braucht in ihrer Begründung nur auf die Unfallhäufigkeit verweisen. Es kann aber auch schon ein Unfall ausreichen, um gekündigt zu werden. Dies kann beispielsweise dann passieren, wenn man gerade den Versicherer gewechselt hat. Es wurde dann vielleicht nur einen Beitrag bezahlt und die Schadensumme ist aber um ein vielfacheres höher. Deshalb sollte man nicht ständig wegen kleineren Beitragseinsparungen den Versicherer wechseln. Je länger man bei einem Versicherer ist, um so mehr Beiträge hat man bezahlt, die sich dann positiv gegenüber den Schadenaufwendungen auswirken.

Wenn der Versicherer kündigt ist man "gebrandmarkt"
Wenn der Versicherer die Kündigung ausgesprochen hat, dann gibt es dass Problem, dass man als Versicherungsnehmer "gebrandmarkt" ist. Denn die Versicherungsgesellschaften informieren sich zum einen über solche Vorfälle gegenseitig. Zum anderen muss bei einem neuen Autoversicherer im Antrag angegeben werden, ob der Vorvertrag von einem selbst oder von der Versicherung gekündigt wurde. Wer hier schummelt, kann sehr schnell mit einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung konfrontiert werden.

Keinen oder nur einen reduzierten Versicherungsschutz
Manche Autoversicherungen, lehnen Kunden mit Vorschäden generell ab oder es werden nicht alle Konditionen angeboten, die der Versicherte bisher hatte. Dies kann beispielsweise eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung sein. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung könne, bis auf die alte Versicherung, keine andere Versicherung den Versicherungsschutz verweigern. Dennoch könne das Angebot teurer werden, da der Versicherer beispielsweise Aufschläge einberechnet. Es ist bei einer Kündigung ratsam, zunächst erst einmal darüber nachdenken, ob man wirklich eine Teil- oder Vollkasko benötigt. Wenn ja, dann ist es sinnvoll, die Angebote vieler Autoversicherer zu vergleichen und nach Rabatten zu fragen. Auch eine Anfrage beim bestehenden Autoversicherer sollte nicht vergessen werden, vielleicht ist es ja möglich, durch Herausnahme des schadenbelastenden Bereiches oder das akzeptieren eines Zuschlags die Kündigung wieder zurückzunehmen.

Unterschiede zwischen Direktversicherer und Serviceversicherer
Eine andere Möglichkeit nicht "gebrandmarkt" zu werden, ist die Kündigungsumkehr. Als Betroffener kann man seine Versicherung bitten, die Kündigung zurückzuziehen, um dann den Vertrag selbst aufzulösen. Man wird dann nicht mehr als Unfallfahrer geführt. Allerdings klappt die Kündigungsumkehr nicht immer. Bei einem Direktversicherer wird man damit selten Erfolg haben. Bei einem Serviceversicherung mit einem persönlichen Berater stehen die Chancen weit aus besser, zu einer Kündigungsumkehr zu kommen. Deshalb kann es sinnvoll sein, bereits dann zu kündigen, wenn man ahnt, dass eine Kündigung ins Haus stehen könnte. Bei drei Unfällen in Serie sollte man feinfühlig werden und aktiv werden. Auch wenn die Kündigung umgekehrt wurde, darf man bei einem neuen Vertrag nicht mogeln und muss mitteilen, ob man in Unfälle verwickelt war.

Wer über einen unabhängigen Makler seinen Vertrag abgeschlossen hat, profitiert davon, dass der Makler vorher über die anstehende Kündigung informiert wird. So hat man den Vorteil, dass die Kündigung gleich als Kunde veranlasst werden kann und man erspart sich die mühsame Kündigungsumkehr.

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