Blog

Wildschaden

Auch wenn der Frühling sich in Deutschland bereits mit den ersten warmen Tagen gemeldet hat, sollten Autofahrer deshalb nicht übermütig werden. Denn während der Übergangszeit lauern zahlreiche Gefahren im Straßenverkehr, auf die man vorbereitet sollte. Wer sein Cabrio jetzt aus dem Winterschlaf holt oder die Winterreifen gegen die Sommerreifen getauscht hat, sollte vorsichtig sein. Auch wenn es einem schon so warm vorkommt, gänzlich trocken und sicher sind die Straßen noch nicht. Auch wenn der Frühling oft zu einer dynamischen Fahrweise verleitet, erhöhen rutschige Stellen und querendes Wild das Unfallrisiko in dieser Jahreszeit.

Der Frühling macht oft einen leichten Fuss auf dem Gaspedal
Wenn der Schnee getaut ist, die Straßen trocken sind und der Wind wieder warm ist, wird auch das Gaspedal wieder leichter. Es macht Spaß, durch schnelle Kurven zu fahren oder sich im Cabrio den Wind um die Nase wehen zu lassen. Die typischen Frühlingsgefahren die von der momentanen Jahreszeit ausgehen, geraten da schnell in Vergessenheit. Da gibt es noch frostige Nächte, die in den frühen Morgenstunden zu rutschigem Reif oder zu sogar vereinzelt Glatteis führen können. Auch auf schattigen Waldabschnitten, wo die Sonnenstrahlen kaum hinkommen, kann es zu Schleuderpartien kommen.


Verstärkter Wildwechsel führt zur Erhöhung der Unfallgefahr
Eine besondere Vorsicht ist für Autofahrer geboten, wenn Straßen über Felder und durch Waldgebiete führen. Denn im Frühling beginnen die Pflanzen wieder zu wachsen und viele Wildtiere machen sich die Futtersuche oder zeigen ein ausgeprägtes Revierverhalten. Deshalb treten Unfälle mit Rehen oder Wildschweinen in dieser Jahreszeit besonders häufig auf. Ist man beispielsweise in der Dämmerung unterwegs, muss man immer mit querenden Tieren rechnen. Erkennbar sind die Tiere in der Dunkelheit oft an zwei reflektierenden Punkten vom Scheinwerferlicht des Autos. Trifft man auf ein kreuzendes Wildtier, sollte das Fernlicht sofort ausschaltet werden, denn durch das blendende Licht bleiben die Tiere oft auf der Fahrbahn stehen. Da viele Tiere in Gruppen unterwegs sind, muss ma auch immer mit Nachzüglern rechnen. Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, zahlt die Teilkaskoversicherung.


Allergiker müssen sich vor Pollenflug in acht nehmen
Für die Autofahrer ist im Frühling aber nicht nur die Tierwelt eine Gefahr, sondern auch der Pollenflug durch treibende Pflanzen kann starken Allergikern das Leben hinter dem Steuer erschweren. Bei Niesattacken, laufender Nase oder tränenden Augen, ist in jedem Fall die Konzentration beeinträchtigt. Für betroffene Personen kann es deshalb sinnvoll sein, mit geschlossenen Fenstern zu fahren. Auch ein Wechsel des Pollenfilters kann sinnvoll sein, denn Salzreste aus dem Winter machen dem Filter und seiner Effektivität oft zu schaffen.


Streusplitt vom Winter verwandelt die Straße zur Schotterpiste
Auf den Straßen liegen im Frühjahr nicht nur Salzreste, sondern auch großzügig verstreuter Streusplitt. Dieser soll auf schneebedeckter Fahrbahn Halt bieten, kann jetzt ohne Schnee für gefährliche Schleuderpartien sorgen. Der Streusplitt liegt meist zusammengeschoben am Fahrbahnrand. Hauptsächlich Motorradfahrer sollten nach dieser Gefahr Ausschau halten und die Fahrweise entsprechend anpassen. Für Motorradfahrer können auch über den Winter entstandene Schlaglöcher die Unfallgefahr erhöhen.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Bei der Autoversicherung kräftig sparen
So können Sie bei Versicherungsprämien richtig sparen
Das richtige Verhalten am Unfallort bei einem Kfz-Schaden

Bildnachweis

 

Europäischer Unfallbericht

Ein Autounfall ist meistens immer mit Ärger und Unannehmlichkeiten verbunden. Passiert der Autounfall im Ausland, kommen noch Sprachschwierigkeiten und die Gepflogenheiten des jeweiligen Landes hinzu. Um wenigstens den Formularwust in den Griff zu bekommen, sollte man immer den Europäischen Unfallbericht im Auto haben. Da die Formularsätze in verschiedenen Sprachen vorliegen, ermöglichen sie eine korrekte Protokollierung des Schadens, auch wenn sich mit dem Unfallgegner sprachlich nicht ausreichend verständigen kann. Aber auch bei einem Autounfall in Deutschland leistet der Europäischen Unfallbericht eine sinnvolle Unterstützung. Es kann so im Nachhinein nicht zu unterschiedlichen Darstellungen des Autounfalls kommen. Es kommt nicht selten vor, dass ein Unfallgegner bei Kenntnis seiner Versicherungshochstufung und dem daraus resultierenden Mehrbeitrag, plötzlich eine andere Version vom Hergang des Autounfalls aus dem Hut zaubert.

Wie verwendet man den Europäischen Unfallbericht
Mit dem Europäischen Unfallbericht erleichtert sich die Schadenaufnahme nach einem Autounfall in Deutschland oder im Ausland. Durch das Formular wird eine einfache Protokollierung des Unfalls direkt vor Ort ermöglicht. Der Europäische Unfallbericht enthält zwei inhaltlich identische Seiten, welche die Unfallbeteiligten gemeinsam ausfüllen. Das Formular wird dann von den Unfallbeteiligten unterschrieben und jeder bekommt die gleiche Version für die Einreichung bei seiner Versicherung. Gerade bei der Regulierung von Auslandsunfällen wird dem Europäischen Unfallbericht von den Versicherungsgesellschaften eine große Bedeutung beigemessen. Der Europäische Unfallbericht wurde vom Dachverband der nationalen Verbände der Versicherungsunternehmen Europas Insurance Europe herausgegeben. Zum Europäischen Unfallbericht gibt es eine beiliegende Übersetzungsbroschüre. Mit dieser können Autofahrer, die im Ausland einen Unfall haben über Sprachbarrieren hinweg, schnell und unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen. In der Übersetzungsbroschüre ist der Europäische Unfallbericht in elf Sprachen übersetzt: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch.

Da in das Formular lediglich Daten und Fakten eingetragen und vorgegebene Punkte angekreuzt werden, ist die Handhabung sehr einfach. Dies ist umso wichtiger bei Schadensfällen, in denen die Polizei nicht zur Unfallaufnahme kommt. Der Europäische Unfallbericht sollte daher stets im Auto mitgeführt werden, um eine korrekte und zügige Schadenregulierung zu gewährleisten.

Wo bekommt man den Europäischen Unfallbericht
Den Europäischen Unfallbericht kann man kosten los beim GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) per Telefon 0800 7424375 (Deutschland), per E-Mail info(at)gdv-dl.de oder über die Bestellseite GDV DL anfordern.

Link zur Bestellseite

 

Weiterhin können Sie den Europäischen Unfallbericht bei Ihrem Kfz-Versicherer anfordern. Wenn Sie den Europäischen Unfallbericht sofort benötigen, so können Sie das Formular über den folgenden Link herunterladen:

Europäischen Unfallbericht herunterladen

Drucken Sie sich dann das Formular zweimal aus, damit Sie vor Ort zwei Exemplare haben.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Hilfe bei Kfz-Schäden
So können Sie bei Versicherungsprämien richtig sparen
Kfz-Versicherung - Vergleichen spart bares Geld

Bildnachweis

 

Reifenwechsel

Von Oktober bis Ostern mit Winterreifen - dies ist als Faustregel für den Reifenwechsel als Orientierung laut ADAC durchaus sinnvoll. Denn in Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Zeitraum für das Fahren mit Winterreifen, denn es gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Aber die Faustformel O bis O ist jedoch nur ganz grob über den Daumen gepeilt. Denn zu früh auf Sommerreifen sollten Autofahrer auch nicht wechseln.

Das Wetter und der Standort sind zu berücksichtigen
Liegt der Ostertermin sehr früh, dann sollten die Winterreifen noch drauf bleiben. Denn das Osterwetter kann dann vielerorts noch recht kalt werden und auch Schneefall ist möglich. Dann riskiert man ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt, wenn man etwa bei Glatteis, Eis- oder Schneeglätte mit Sommerreifen unterwegs ist. Und dies auch, wenn es zu keiner Behinderung oder einem Unfall kommt. Wenn es mit Sommerreifen auf Eis und Schnee zum einem Unfall kommt, dann gibt es ein Bußgeld von 120 Euro und einen Punkt. Auch kann es bei der Kfz-Versicherung zu einer erheblichen Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit kommen.

Zwei Drittel der Autofahrer bereifen saisonal

Abwarten kann nicht schaden
Als Orientierung für die Entscheidung, wann der Reifenwechsel sinnvoll ist, kann man die aktuellen Nachttemperaturen und die Wettervorhersagen nehmen. Wenn es schon deutliche Plusgrade von fünf bis zehn Grad gibt oder ob die Temperaturen noch an den Gefrierpunkt heran reichen. Im Zweifel ist es dann besser, weiter auf den Winterreifen zu bleiben, damit man morgens nicht bei Frost startet. Die Faustregel ist natürlich auch nicht in allen Teilen Deutschlands gleichermaßen anzuwenden. Es ist schon ein Unterschied, ob man in höheren Lagen oder im Rheingraben unterwegs ist. Auch wer beispielsweise um diese Zeit zum Urlaub in die Berge fährt, sollte die Entscheidung individuell vornehmen. Da kann es im April immer nochmal zu Schneefall kommen.

Große Nachteile gibt es bei höheren Temperaturen mit Winterreifen nicht. Winterreifen haben auf trockener Fahrbahn zwar einen längeren Bremsweg, was sich im Normalfall aber kaum bemerkbar macht. Andererseits ist es aber auch unvernünftig, die Winterreifen den Sommer durchzufahren. Denn dies tut durch die weichere Gummimischung den Winterreifen nicht gut, was zu einem höheren Verschleiß führt.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Mit dem europäischem Unfallbericht Streitigkeiten vermeiden
So können Sie bei Versicherungsprämien richtig sparen
Das richtige Verhalten am Unfallort bei einem Kfz-Schaden

Bildnachweis

 

Fahrradversicherung

Als Fahrradfahrer gehört man zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern und sollte auf einen Schutzhelm nicht verzichten. Ein Fahrradhelm rettet Leben und er schützt vor schweren Verletzungen. Dabei wird er oft unterschätzt. Bei einer Untersuchung von 543 Fahrradunfällen von der gemeinsamen Unfallforschung der Versicherer (UDV), dem Institut für Rechtsmedizin München und dem Universitätsklinikum Münster gingen 117 tödlich aus – und bis auf wenige Ausnahmen trug keiner der ums Leben gekommenen Radfahrer einen Helm. Wie wichtig dieser Schutz ist, zeigt auch ein Blick auf jene Unfälle, die zwar glimpflicher, aber immer noch mit schweren Kopfverletzungen ausgingen. Auch hier hatte keiner der so verunglückten Fahrradfahrer einen Helm auf.

Schutz für das Fahrrad ist nicht teuer
Die eigene Sicherheit ist allerdings nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen steht ein wirksamer Diebstahlschutz für das Fahrrad selbst. Rund 317.000 Räder und Pedelecs wurden 2013 in Deutschland gestohlen – und nur knapp zehn Prozent der Diebstähle konnte die Polizei aufklären. Drei ebenso grundlegende wie einfach zu handhabende Sicherungen helfen da weiter:

  • Stabiles Fahrradschloss: Fünf bis zehn Prozent des Radneupreises sollten in die mechanische Sicherung investiert werden. Je stabiler und schwerer diese ist, umso sicherer ist sie auch.
  • Rad fest anschließen: Abgeschlossene, aber nicht angeschlossene Räder können Diebe mühelos wegtragen. Sind Vorder- und Hinterrad dagegen an fest verankerten Gegenständen gesichert, schreckt das ab.
  • Codierung: Die Polizei, Fahrradhändler und -vereine können verschlüsselte, personenbezogene Daten auf dem Rahmen anbringen. Dieses bewährte Fahndungsmittel schreckt Diebe schon im Vorfeld ab.

Fahrraddiebstahl in Deutschland

Wie kann das Fahrrad versichert werden
Das Fahrrad kann über die Hausrat­versicherung oder eine spezielle Fahrrad­versicherung gegen Dieb­stahl abgesichert werden. Bei einer speziellen Fahrradversicherung erstreckt sich der Schutz teilweise auch für Schäden durch Ver­schleiß, Vandalismus, Teilediebstahl und Unfall. Wer nur eine Absicherung bei Diebstahl sucht, ist mit einem Schutz über die Hausrat­versicherung meist ausreichend und günstig versichert. Zu beachten ist, dass ein Diebstahl innerhalb der abgeschlossen Wohnräume oder dazugehörigen Kellerräume bereits in der Hausratversicherung enthalten ist. Für den Schutz gegen Diebstahl außerhalb der Wohnräume oder beispielsweise aus einem Gemeinschaftsfahrradraum, muss ein beitragspflichtiger Zusatzbaustein in den Vertrag mit aufgenommen werden. Für teure Räder oder umfangreicheren Versicherungsschutz bleibt oft aber nur eine Spezial­versicherung.

Jetzt den Fahrradvollkasko-Schutz berechnen und online abschließen

Vor der ersten Ausfahrt einen Fahrradcheck nicht vergessen
Zu einem sichern Start in die Fahrradsaison, gehört auch die Prüfung der Fahr- und Verkehrssicherheit des Fahrrades. Deshalb sollte man beispielsweise überprüfen ob:

  • der richtige Reifendruck vorhanden ist und die Reifen in einem guten Zustand sind
  • Bremsen, Laufräder, Kette und andere Teile auf Verschleiß oder Schäden prüfen und warten
  • Sitz- und Sattelposition prüfen
  • Vorder- und Rücklicht-Beleuchtung, Reflektoren sowie die Klingel auf Funktionstüchtigkeit prüfen

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung - Der Rundumschutz für das Fahrrad
E-Bikes und Pedelecs - Richtig versichert schützt vor unliebsamen Überraschungen
Wann Elektrofahrräder versicherungspflichtig sind

Bildnachweis

Sturmschäden

Die Sturmtiefs "Dragi" und "Eberhard" hinterlassen Anfang März 2019 ihre Spuren. Es gibt abgedeckte Dächer, umgeknickte Bäume und andere Schäden. Wenn Sie feststellen, dass durch den Sturm Schäden an Ihrem Gebäude, Fahrzeug oder anderen Bereichen angerichtet wurde, so melden Sie Ihren Sturmschaden bitte schnellstmöglich per Telefon oder E-Mail bei Ihrem Versicherer. Geben Sie dabei bitte unbedingt auch die Versicherungsscheinnummer an. Auch wenn noch keine Schadenhöhe bekannt ist, ist die schnelle Meldung wichtig, damit Sie eine Schadennummer bekommen und Hinweise zum weiteren Vorgehen mit dem Versicherer abgeklärt werden, ob beispielsweise ein Sachverständiger notwendig ist.

Schadenmeldung
Planen Sie aufgrund des hohen schadenbedingten Telefonaufkommens oder E-Mail-Eingangs bei den Versicherern Verzögerungen ein, bis Sie einen Gesprächspartner erhalten oder eine E-Mail-Antwort erhalten. Die meisten Versicherer bieten heute auch die Möglichkeit über die Internetseite den Schaden online zu melden oder sich ein Schadenformular herunterzuladen. Die Schäden werden meistens nach Schadeneingangsdatum abgearbeitet, weshalb für eine schnelle Regulierung auch eine schnelle Schadenmeldung anzuraten ist. Dokumentieren Sie mit Fotos oder Videos die Schäden. Dies ist besonders wichtig, wenn beispielsweise Notfallmaßnahmen eingeleitet werden müssen, damit keine Folgeschäden eintreten.

Notfallmaßnahmen
Halten Sie den entstandenen Schaden so gering wie möglich, indem Sie zeitnah Notfallmaßnahmen ergreifen, wie z. B. eine Notabdeckung gegen Witterungseinflüsse. Wenn ein Versicherungsschutz über Ihre Versicherung besteht, werden diese Kosten auch erstattet. Bitte denken Sie daran, dass beschädigte Sachen bis zu einer Freigabe oder Besichtigung durch den Versicherer, aufbewahrt werden müssen. Eine zusätzliche Dokumentierung mit Fotos und Videos kann nicht schaden.

Schadenumfang
Zur Beurteilung des Schadenfalles werden meistens detaillierte Informationen benötigt:

  • Auflistung der beschädigten Gegenstände/Bereiche an Ihrem Gebäude/Fahrzeug
  • Fotos der beschädigten Gegenstände/Bereiche an Ihrem Gebäude/Fahrzeug
  • Kostenvoranschläge über die erforderlichen Reparaturkosten
  • Original-Reparaturrechnung über die Notfallmaßnahme (sofern eine Notfallmaßnahme durchgeführt wurde)
  • Sind Bäume eines Nachbargrundstückes oder Gebäudeteile eines Nachbargebäudes auf Ihr Gebäude bzw. Grundstück gestürzt oder geweht worden und haben diese einen Schaden an Ihrem Gebäude oder Grundstück verursacht, dann teilen Sie auch gleich den Namen und die Anschrift des Grundstückseigentümers des entsprechenden Grundstückes bzw. Gebäudes mit und geben an welcher Schaden verursacht wurde

Falls Reparaturarbeiten oder die Entsorgung beschädigter Sachen notwendig sind, sollten Sie immer die weitere Vorgehensweise zuvor mit dem Versicherer abstimmen.

Informationen, wie Schäden versichert sind erhalten Sie hier.    
www.inomaxx.de/index.php/blog/118-wie-sind-bei-einem-unwetter-die-schaeden-versichert.html

Informationen, welche Versicherung für die Schäden zahlt erhalten Sie hier.
www.finanzen-top.de/welche-versicherung-zahlt-bei-gewitterschaeden/

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Die häufigsten Streitfälle für Verbraucher
GKV-Versichertenentlastungsgesetz entlastet Arbeitnehmer und Rentner
Zahnzusatzversicherung - Was bedeutet KIG 1-5

Bildnachweis

Diebstahl

Eine Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut und ist für jeden Haushalt wichtig, unabhängig ob dieser groß oder klein ist. Die Beiträge dienen für die Absicherung von Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen, der Kleidung, Wohnaccessoires, Kücheninventar sowie Lebensmittel. Auch Sport- und Freizeitgeräte, Arbeitsmittel, Rasenmäher, Kleintiere, eigene Markisen und Antennenanlagen und vieles mehr zählen dazu. Aber auch wer regelmäßig seine Versicherungsbeiträge gegen Diebstahl oder andere Schäden ­bezahlt, der bekommt nicht in jedem gemeldeten Fall einen garantierten Schadenersatz. Bei einem Einbruch kann der Versicherer zum Beispiel zwingend Stehlliste anfordern.

Ohne angeforderte Stehlliste kein Geld
So hatte kürzlich ein Familienvater das Nachsehen, als seine Hausratversicherung den Schadenersatz wegen eines Einbruchs in seiner Wohnung verweigert hatte. Der Familienvater war über drei Monate mit seiner Familie abwesend gewesen. Als sie aus dem Urlaub zurück kamen, war die Haustür ausgehebelt und es fehlte eine nicht unerhebliche Summe Bargeld und Familienschmuck. Der Familienvater war im irrigen Glauben, dass er die von der Polizei angeforderte Stehlliste nicht einzureichen hätte, da das gestohlene Geld und der Schmuck nicht gekennzeichnet und somit nicht "nachweislich" als sein Eigentum deklariert werden könne. Doch da irrt der Familienvater. Er muss auf jeden Fall eine Stehlliste bei der Polizei vorlegen, damit diese nachprüfen könnten, wer von dem Urlaub wusste oder von den Verstecken des Geldes und des Schmuckes. Die Hausratversicherung ist berechtigt, bei Fehlen der Stehlliste eine Leistung aus der Hausratversicherung zu verweigern. Zu diesem Schluss kam das Amtsgericht München - Az. 113 C 7440/10.

Hausratversicherung Leistungen

Gartengrill gehört nicht zu Hab und Gut des üblichen Hausrates
In einem anderen Fall hat das Amtsgericht Segeberg - AZ 17 (116/11) entschieden, dass es für den Gartengrill, der aus dem Garten entwendet wurde, ebenfalls keinen Ersatzanspruch gegenüber der Hausratversicherung gibt. Ein Gartengrill gehört grundsätzlich nicht zu einem gemeinen Möbelstück bzw. Einrichtungsgegenstand, der zur Lagerung von Mensch, Tier und Gegenständen dient.

Wichtiger Vorsorgetipp für den Schadensfall
Wenn bei einem Einbruch oder einem Feuer ein Schaden eingetreten ist, muss man dies unverzüglich seinem Hausratversicherer melden. Unverzüglich bedeutet für den Versicherer im Regelfall 14 Tage und wird in der Vertragsbedingungen geregelt. Um nun schnell zu wissen was fehlt oder zerstört wurde, ist es sinnvoll in regelmäßigen Abständen sein Hab und Gut entweder zu fotografieren oder zu filmen. Die Bilder oder das Video sollten dann außerhalb der eigenen Wohnräume aufbewahrt werden, damit man anhand dieser Unterlagen bei der Schadenmeldung alles angeben kann oder zum Beispiel bei Schmuck von einem Juwelier die Werte schätzen lassen kann.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Das richtige Verhalten am Unfallort bei einem Kfz-Schaden
Unverzichtbar – die private Haftpflichtversicherung
Beim Immobilienkauf kann eine alte Wohngebäudeversicherung zur Kostenfalle werden

Bildnachweis

Aktuelle Seite: Startseite Blog