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Blitz- und Überspannung

Durch die häufiger auftretenden Gewitter in der Folge des Klimawandels sind viele Haushalte weder technisch, noch durch einen ausreichenden Versicherungsschutz auf die entstehenden Schäden ausreichend vorbereitet. Im bisherigen Sommer verging kaum eine Woche, an dem nicht kurze und teilweise heftige Gewitter über den Himmel gezogen sind. Die Gewitterfronten gehen meist einher mit Blitz und Donner, Starkregen und Hagelschlag. Es sind teilweise Wohnhäuser und Scheunen durch Blitzeinschläge in Brand geraten und zerstört worden.

Auf einen äußeren Blitzschutz achten
Viele wissen, dass es gegen Blitze den Blitzableiter gibt. Laut dem Verband der Elektrotechnik und Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), ist jedoch nur jedes dritte Wohngebäude mit einem äußeren Blitzschutz ausgestattet. Denn der Blitzschutz ist in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben. Hier ist Eigeninitiative zur Vorbeugung angesagt. Besonders wenn man wie es heute üblich ist, viel und teure Elektronik im Haus hat. Es gibt erste Versicherungsunternehmen die nur für einen Blitzschaden aufkommen, wenn ein Blitzschutzsystem vorhanden ist. Dies kann zur Auflage gemacht werden, wenn z.B. besonders viel oder besonders teure Elektronik zum Hausrat gehören und in der Region die Schadenhäufigkeit überproportional gestiegen ist.

Wie oft treten Blitze auf
Es werden in Deutschland jedes Jahr ca. 1,3 Millionen Blitze registriert. Es entstehen bis zu 300.000 Grad Celsius, wenn ein Blitz in ein Gebäude einschlägt. Dann werden in Millisekunden die Dacheindeckung und die Dachunterkonstruktion erhitzt und das Material „explodiert“ dabei förmlich. Durch die Klimaerwärmung rechnen die Versicherer in der Zukunft mit einem Anstieg der Blitzschäden. Laut einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gab es im Jahr 2014 rund 410.000 versicherte Schäden durch Blitze und Überspannung.

Die Schadensummen steigen
Aus der GDV-Statistik geht hervor, dass durch Blitze und Überspannung verursachte Einzelschäden immer teurer werden. So gab es im Jahr 2006 mit 550.000 Schäden eine Schadensumme von 340 Millionen Euro, die beglichen werden musste. Bis zum Jahr 2012 sind die Schadensummen für einen durchschnittlichen Blitzschaden um 30 Prozent gestiegen. Im Jahr 2014 gab es zwar nur ca. 410.000 Schäden, jedoch war die Schadensumme ebenfalls 340 Millionen Euro hoch. Dies liegt sowohl an der Vielzahl, als auch an der Hochwertigkeit der elektronischen Geräte in den deutschen Haushalten.

Quelle: GDV

Welche Regionen sind besonders gefährdet
Die Regionen in Süd- und Südostdeutschland sind besonders blitzgefährdet. Auch wenn ein Blitzableiter am Gebäude nicht gesetzlich vorgeschrieben wird, ist dieser aber empfehlenswert. Um die Elektroinstallation und die elektrischen Geräte im Gebäude zu schützen, sind zusätzlich zu einem Blitzableiter sogenannte Feinschutzgeräte notwendig, welche sich in der Elektroverteilung vor den zu schützenden Geräten befinden müssen. Bauherren sollten beim Bau des Hauses eine Blitzschutzanlage gleich mit anbringen lassen, denn eine Nachrüstung ist meist mit ca. 2.500 EUR teurer. Weiterhin sollten Hausbesitzer darauf achten, ihre Schutzvorrichtung alle 5 Jahre vom Fachmann warten und prüfen zu lassen. Auf jeden Fall gehört in jede Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eine Versicherung gegen Überspannungsschäden. Besonders in älteren Versicherungsverträgen fehlt dieser Schutz häufig. Viele glauben versichert zu sein, weil Blitzschlag zu den versicherten Gefahren gehört. Wenn jedoch nicht noch zusätzlich die Überspannungsschäden durch indirekte Folgen eines Blitzschlags mitversichert sind, kommt es im Schadenfall zu keiner Entschädigung.

weitere Informationsquellen
BLIDS – der Blitz Informationsdienst von Siemens
VDE – So können Sie sich vor Blitzen schützen

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Berufsstarter

Ein neuer Lebensabschnitt steht an. Das Studium oder die Ausbildung sind erfolgreich beendet und der Start ins Berufsleben steht unmittelbar bevor. Ein Job ist gefunden und der Vertrag unterschrieben. Vielleicht ist sogar der Umzug in eine neue Stadt beschlossen. Ganz schön erwachsen. Doch mit dem ersten richtigen Einkommen stehen weitere wichtige Entscheidungen an. Vorbei sind die Zeiten der Familien- oder Studentenversicherung.

Diese drei Versicherungen sind zum Berufsstart besonders wichtig:

  1. Krankenversicherung: Bis zum Ende des Studiums oder der Ausbildung sind viele noch über die Eltern familienversichert. Doch spätestens beim Berufsstart müssen sich Einsteiger um das Thema Krankenversicherung kümmern. Zwar bieten fast alle gesetzlichen Krankenkassen größtenteils dieselben Leistungen. Doch Unterschiede gibt es bei den privaten Zusatzleistungen wie der Zahnzusatzversicherung. Eine weitere Möglichkeit attraktive Zusatzleistungen zu beziehen, bietet eine betriebliche Absicherung. Durch die guten Gruppenkonditionen sind die Beiträge der bKV besonders attraktiv für Arbeitnehmer.
  2. Haftpflichtversicherung: Der Tarif kann Gold wert sein. Denn damit sind Ansprüche Dritter gegen mich abgesichert. Auch, wenn ich etwas fahrlässig beschädigt habe. Auch leistet diese Versicherung, wenn ich selbst geschädigt werde und der Verursacher nicht selbst für den Schadenersatz aufkommen kann. Außerdem sind damit Mietsachschäden und Gefälligkeitsschäden abgedeckt.
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung: Viel zu oft wird die Bedeutung dieser Absicherung unterschätzt. „Der Beruf, in den ich starte, ist ja nicht gefährlich.“ – „Ich bin ja noch jung.“ – „Mir passiert schon nichts!“ Dennoch kann es jeden treffen und die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist besonders wichtig. Vor allem in jungen Jahren lohnt sich der Einstieg gleich doppelt: Im Falle einer schweren Krankheit erhält man die vereinbarte BU-Rente. Und bei einem sehr frühen Einstieg profitieren junge Menschen von niedrigen Beiträgen.

Mit diesen Versicherungen sind Berufseinsteiger für den Anfang bestens ausgestattet.

Weitere Verträge, die zur Absicherungen oder dem Vermögensaufbau sinnvoll sein können
Wer schon in jungen Jahren kostspielige Möbel und Hightech-Geräte anschafft, teure Computer oder eine Profi-Fotoausrüstung besitzt, sollte in der eigenen Wohnung über eine Hausratversicherung nachdenken. Der Vertrag deckt üblicherweise Einbruchdiebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Schäden durch Rohrbrüche und Sturm ab. Die Planung der Altersvorsorge ist wichtig, aber das Sparen sollte nicht gleich mit einer Versicherungslösung verknüpft werden. Flexibles Sparen in einen Fondssparplan ist hier die bessere Alternative und bietet die Möglichkeit sich erst einmal an monatliche Sparbeträge zu gewöhnen. Viele Arbeitgeber zahlen ihren Auszubildenden auch bis zu 40 Euro monatlich vermögenswirksame Leistungen (VL). Nachfragen lohnt sich hier, denn wer einen eigenen VL-Vertrag bespart, bekommt vom Staat oft die Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 Euro im Jahr obendrauf. Dazu kann ein VL-Fondssparplan mit den eigenen Sparbeträgen verknüpft werden, wodurch es zu einem größeren Zinseszinseffekt kommt.

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reisen

Ob man nun wandert oder Ski fährt: Für einen verunglückten Bergsportler in einem unwegsamem Gelände kostet das Retten oft mehrere Tausend Euro. Allein für den Hubschrauber fallen pro Flugminute zwischen 40 und 60 Euro an. Ein guter Versicherungsschutz zahlt sich da aus und mindert die finanziellen Kosten. Es ist aber für Betroffene nicht immer klar, welche Versicherung nun im Notfall zuständig ist.

Bergen und Retten ist nicht das selbe
Die gesetzlichen Krankenversicherer decken Rettungs- und Behandlungskosten im Inland ab und wenn der Einsatz der Helfer medizinisch erforderlich war. Dies ist auch in den 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz so. Dort haben gesetzlich Versicherte Ansprüche auf Kostenübernahme für ungeplante Behandlungen. Jedoch ist das Geld von der Krankenkasse aber nur selten kostendeckend und der Rücktransport nach Deutschland wird nicht bezahlt. Privat Krankenversicherte sind bei der richtigen Auswahl der Versicherungstarife außer im Inland auch im europäischen Ausland oft geschützt. Wenn es z.B. nur mit dem Hubschrauber und nicht mit dem Rettungswagen möglich ist einen Verunfallten zu transportieren, ohne seine Gesundheit weiter zu gefährden, handelt es sich um eine Rettung. Dann werden die anfallenden Rettungskosten im Regelfall von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet.

Ist der Betroffene jedoch in einem unwegsamen Gelände verunglückt, welches nur mit dem Hubschrauber und nicht mit dem Rettungswagen erreichbar ist , obwohl aus medizinischer Sicht auch ein Krankenwagen ausgereicht gewesen wäre, handelt es sich um eine Bergung. Kommt eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland nicht für den Einsatz auf, weil beispielsweise eine vermisste Person unverletzt gefunden wurde und deshalb keine medizinische Notwendigkeit für eine Suche bestand, springt unter Umständen eine private Unfallversicherung ein. Zumindest erstatten die meisten Anbieter mit sehr guten und guten Tarifen sogenannte Bergungskosten bis mindestens 10.000 Euro. Besonders gefährliche Sportarten wie Bergsteigen oder Gleitschirmfliegen sind jedoch in vielen Verträgen nicht mit eingeschlossen.

Wie kann man sich zusätzlich absichern
Da sich der Leistungsumfang der GKV im Ausland nicht nach dem deutschen, sondern nach dem dort geltenden Landesrecht richtet, entstehen viele Kostenfallen für Bergsportler. In Österreich werden beispielsweise die Kosten für eine Bergung und für die Beförderung bis ins Tal bei Unfällen in den Bergen grundsätzlich nicht übernommen oder in der Schweiz wird trotz eines medizinisch unbedingt notwendigen Hubschraubereinsatzes grundsätzlich nur die Hälfte der Kosten übernommen. Deshalb sollten sich Bergsportler im Ausland über eine private Auslandsreise-Krankenversicherung absichern. Ein solcher Vertrag sollte für Auslandsreisende sowieso ein Muss sein, da die private Auslandsreise-Krankenversicherung für die medizinische Behandlung und für den Rücktransport aufkommt.

Im letzten Vergleich der Zeitschrift „Test", bekamen für Familien-Tarife die fünf Anbieter Ergo Direkt, Würzburger (TravelSecure), Gothaer, Envivas/TK und Hanse-Merkur die Note sehr gut. („Test", Ausgabe 5/2016). Bergsportler sollten in den Vertragsbedingungen darauf achten, dass die Auslands-Krankenversicherung für Suche, Bergung und Rettung aufkommt. Eine Alternative kann eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein sein. Weltweit seien dadurch Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei alpinistischen Aktivitäten bis 25.000 Euro sowie unfallbedingte Heilkosten abgedeckt. Je nach Angebot betrage der Mitgliedsbeitrag zwischen 45 und 90 Euro jährlich. Für die Urlaubsreise an den Strand bringt diese Mitgliedschaft jedoch nichts. Wer beides macht, ist mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung bei der Würzburger gut aufgestellt, denn dies ist der Krankenversicherer beim Deutschen Alpenverein.

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Heimbuero

Immer mehr Erwerbstätige arbeiten heute Aufgrund der technischen Möglichkeiten im Home-Office. Da stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz für beruflich genutzte Einrichtungen und Geräte. Das ist bei einer Hausratversicherung nicht immer eindeutig geregelt. Aber welchen Schutz bietet die Hausratversicherung bei Schäden im Home-Office? Hier ist ein Blick in das "kleingedruckte" zu empfehlen, denn jeder Versicherer hat hier seine eigenen Regeln.

Welcher Versicherungsschutz besteht für Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte
Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte, welche der beruflichen oder der gewerblichen Tätigkeit dienen, sind nach den üblichen Bedingungen bei Hausratversicherungen wie sonstiger Hausrat anzusehen, wenn sie in einer ganz normalen Wohnung oder einem normalen Haus untergebracht sind. Ein Arzt der seinen Notarzt-Koffer oder eine mobile Kosmetikerin die ihr Maniküre-Set darin unterbringt, gehören zum Hausrat dazu.

Bei Handels- oder Vorführware unbedingt die Versicherungsbedingungen prüfen
Bei älteren Versicherungsbedingungen der Hausratversicherer ist Handels- oder Vorführware (z.B. Produkte einer Tupperware-Beraterin oder die Musterkollektion eines Handelsvertreters) meist ausgeschlossen. Bei neueren Versicherungsbedingungen für Hausratversicherungen sind manchmal Handelsware und Musterkollektionen mitversichert. Es sollten jedoch Entschädigungsgrenzen beachtet werden. Je nach Wert einer der Handels- oder Vorführware, sollte über eine eigenständige Musterkollektionsversicherung nachgedacht werden. Hier sind die Rahmenbedingungen klarer geregelt.

Welchen Unterschied gibt es zwischen Arbeitsecke oder Arbeitszimmer
Die Arbeitsecke z.B. im Schlafzimmer oder Flur wird wie die anderen Einrichtungsgegenstände behandelt. Ist in der Wohnung oder dem Haus ein separater Raum der ausschließlich beruflich genutzt wird (Arbeitszimmer oder Geschäftsraum), so sind bei älteren Hausratverträgen die Sachen darin oftmals nicht im Versicherungsschutz enthalten. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist auch hier zu empfehlen. Abhilfe kann hier mit dem Abschluss einer so genannten Geschäftsinhaltsversicherung vorgenommen werden, bei der neben Arbeitsgeräten auch Einrichtung sowie Vorräte und Waren abgedeckt sind. Es kann auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit eingeschlossen werden, so dass im Ernstfall eine Entschädigung der entgangenen Einnahmen erfolgt.

Welche Definition gilt bei den Hausratversicherern für ein Arbeitszimmer
Die verschiedenen Hausratversicherer regeln sehr unterschiedlich, wann ein Arbeitszimmer oder Geschäftsraum noch als „Versicherungsort“ mit Versicherungsschutz gilt und wann nicht. Liegt z.B. ein separater Eingang vor oder es gibt Publikumsverkehr, kann dies zum Ausschluss führen. Mit einer Risikoanalyse kann man Unklarheiten beseitigen oder mit dem Versicherer besprechen, ob der „Versicherungsort“ mitversichert ist oder mitversichert werden kann.

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Führerscheinkontrolle

Da die EU für Führerscheine jetzt ein Ablaufdatum vorschreibt, müssen alte Führerscheine umgetauscht werden. Damit setzt Deutschland eine im Jahr 2006 festgelegte EU-Richtlinie um. Damit es bei den zuständigen Behörden zu keinem Antrags-Chaos kommt, erfolgt die Umstellung stufenweise ab dem Jahr 2022. Die Umtauschfristen sind gestaffelt nach dem Jahr der Führerscheinausstellung oder dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers und sind großzügig ausgelegt. Wann wer an der Reihe ist, können Sie hier nachlesen.

Führerschein im neuen Format und befristeter Laufzeit

Wer erst ab 2013 seinen Führerschein gemacht hat, dem ist das neue Format bereits bekannt. Der Führerschein gleicht einer Scheckkarte und passt in jedes noch so kleine Portemonnaie. Bis spätestens 2033 müssen jedoch noch 45 Millionen alte Führerscheine eingetauscht werden, denn ab diesem Zeitpunkt wird nur noch das Kartenformat ausgestellt. Die Gültigkeit der einheitlichen Führerscheine ist mit 15 Jahren deutlich kürzer als bislang. Wichtig zu wissen ist, dass das "Verfallsdatum" nur für das Dokument gilt und die Fahrerlaubnis an sich nicht verfällt. Für die Verlängerung des Führerscheins muss auch künftig keine erneute Prüfung ablegt werden. Mit dem regelmäßigen Austausch des Dokumentes, sowie des Inhaber-Fotos, ist es sicherheitstechnisch immer auf dem neuesten Stand.

Neue Führerscheine gibt es nach Geburtsjahrgängen und Ausstellungsdatum
Wer wann mit der Umtauschpflicht an der Reihe ist, wird gestaffelt nach Ausstellungs- beziehungsweise Geburtsdatum der Führerscheininhaber geregelt. Es werden dabei zwei Unterscheidungen gemacht:

  • für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist für das Umtauschdatum das Geburtsjahr des Führerscheininhabers relevant
  • für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist das Jahr der Ausstellung relevant

Der früheste Umtauschtermin ist im Jahr 2022 und betrifft vor allem ältere Fahrer. Zunächst sind die Fahrer dran, deren Führerscheine bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Abgestuft nach Geburtsjahrgängen werden ihre alten Dokumente bis 2024 erneuert. Die Führerscheinbesitzer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen sich schon 2021 einen neuen Führerschein zulegen. Vor 1953 Geborene haben bis 2033 Zeit. Von 2025 an bis 2033, müssen dann auch die Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, in neue Dokumente eingetauscht werden, abgestuft nach Ausstellungsjahr.

Tabellarische Aufstellung der Umtauschtermine

Führerscheine bis 1998

 
Geburtsjahr des Führerscheininhabers Stichtag bis zum Umtausch
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
   

Führerscheine ab 1999

 
Ausstellungsjahr Stichtag bis zum Umtausch
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18. Januar 2013 19.01.2033

Wann wird sofort ein neuer Führerschein benötigt

Unerlässlich ist der Umtausch, wenn wegen einer Fernreise ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur für Inhaber eines neuen Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden. Internationale Führerscheine werden beispielsweise in den USA benötigt. Wer also schon jetzt ein neues Dokument im Scheckkartenformat benötigt, kann bei der zuständigen Behörde mit dem alten Führerschein und einem neuem Foto das neue Dokument beantragen.

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Gewitter

Immer wieder entstehen durch schwere Gewitter erhebliche Sachschäden und es können auch Todesopfer zu beklagen sein. Durch Starkregenfälle besteht die Gefahr von lokalen Überflutungen, Hagelschauer können Dachfenster oder Markisen zerstören und starke bis stürmische Böen können für umgestürzte Bäume oder beschädigte Dächer sorgen. Was Versicherte nach einem Unwetterschaden tun sollten, beachten müssen und wie welcher Schaden versichert ist, haben wir in dem folgenden Beitrag zusammengefasst.


Welche Schäden können entstehen

Wenn vom Sturm Dachziegel abgedeckt werden, durch umherfliegende Gegenstände oder umgestürzte Bäume Fassaden und Fensterscheiben vom Haus oder seiner Nebengebäude beschädigt werden, dann kommt der Wohngebäudeversicherer für die Schäden auf. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Sturm ab Windstärke 8 vorgelegen hat. Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen oder Rückstau wegen einer überfüllten Kanalisation, brauchen Hausbesitzer und Mieter zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Diese muss in der Wohngebäudeversicherung und auch in der Hausratversicherung als Zusatzbaustein vorhanden sein. Über die Hausratversicherung werden alle Schäden am Wohnungsinventar abgesichert. Wenn beispielsweise durch einen Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar werden, dann ist der Hausratversicherer der Ansprechpartner dafür. Bei Schäden die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag am Auto entstanden sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Entschädigung. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich, wenn kein zusätzlicher Selbstbehalt vereinbart ist, in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden.

Was ist nach einem Schaden zu tun
Wichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.

Schadenbeispiele bei einer Hausrat-, Elementar- und Wohngebäudeversicherung

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