bAV Höchstgrenzen 2025
Für die Betriebliche Altersversorgung können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei investiert werden. Dies gilt für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Bei Unterstützungskassen und Pensionszusagen können die Beiträge ohne eine Begrenzung investiert werden, lediglich die Sozialversicherungsbeiträge unterliegen der vier Prozent Beitragsbemessungsgrenze.
Für das Jahr 2025 ergeben sich folgende bAV-Höchstgrenzen:
| Beitragsbemessungsgrenzen | Beiträge jährlich | Beiträge monatlich |
| Anspruch auf Entgeltumwandlung (4 Prozent der BBG/DRV) steuer- und sozialversicherungsfreier Betrag. | 3.864,00 EUR | 322,00 EUR |
| zusätzlich steuerfreier Aufstockungsbetrag, abzüglich dem tatsächlichen Beitrag aus pauschalbesteuerter Direktversicherung (Altzusage nach 40b EStG bis 31.12.2004) | 3.864,00 EUR |
322,00 EUR |
| Pauschalbesteuerungsgrenze nach § 40b EStG für Altzusagen bis 31.12.2004. |
1.752,00 EUR | 146,00 EUR |
| Beiträge an eine Pensionskasse Steuerfrei (§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG) | 7.728,00 EUR | 644,00 EUR |
| Beiträge an eine Pensionskasse Steuerfrei (§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG) - sozialversicherungsfrei | 3.864,00 EUR | 322,00 EUR |
| Zuwendungen an eine Unterstützungskasse - steuerfrei | in voller Höhe | in voller Höhe |
| Zuwendungen an eine Unterstützungskasse durch Arbeitgeber - sozialversicherungsfrei | in voller Höhe | in voller Höhe |
| Zuwendungen an eine Unterstützungskasse durch Arbeitnehmer - sozialversicherungsfrei | 3.864,00 EUR | 322,00 EUR |
Begriffserklärung:
BBG - Beitragsbemessungsgrenze
EStG - Einkommensteuergesetz
bisherige bAV Höchstgrenzen vor 2025
bAV Höchstgrenzen 2024
bAV Höchstgrenzen 2023
bAV Höchstgrenzen 2022
bAV Höchstgrenzen 2021
bAV Höchstgrenzen 2020
bAV Höchstgrenzen 2019
bAV Höchstgrenzen 2018
bAV Höchstgrenzen 2017
bAV Höchstgrenzen 2016
bAV Höchstgrenzen 2015
bAV Höchstgrenzen 2014
bAV Höchstgrenzen 2013
Gleitender Neuwertfaktor
Der Wert 1914 oder auch Gebäudeversicherungswert 1914, ist ein fiktiver Rechenwert. Mit diesem Wert gelangt man über Multiplikation mit dem gleitenden Neuwertfaktor zum heutigen Neubauwert des versicherten Gebäudes. Der gleitende Neuwertfaktor soll sicherstellen, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht. Es handelt sich also um eine Anpassung aufgrund von Wertsteigerung.
Es wird das Jahr 1914 als Basis verwendet, da es das letzte Jahr war, in dem die Baupreise stabil und aussagekräftig waren und die deutsche Währung noch goldgedeckt war. Weiterhin gab es noch keine besonderen (Bau-) Preissteigerungen, wie sie z. B. durch den Ersten Weltkrieg (ab 1914) entstanden sind.
Der Gebäudeversicherungswert 1914 berechnet sich wie folgt:
Zum 1. Januar eines jeden Jahres erhöht oder vermindert sich der gleitende Neuwertfaktor für die im neuen Jahr beginnende Versicherungsperiode entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe geändert hat. Der gleitende Neuwertfaktor soll dadurch die Wertentwicklung der Immobilien sowohl hinsichtlich der Entwicklung des reinen Baukostenindexes als auch der Entwicklung des Lohnindexes in der Baubranche widerspiegeln.
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Der gleitende Neuwertfaktor wird vom GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) errechnet und dient als Empfehlung für die Mitgliedsunternehmen. Die Versicherer müssen sich aber daran nicht halten und können auch eigene Werte berechnen. Der gleitende Neuwertfaktor für Wohngebäude richtet sich auch nach dem entsprechenden Vertragsbedingungswerken. Beispielsweise unterscheidet sich der gleitende Neuwertfaktor nach VGB 88 meistens von den VGB 2002, VGB 2008, VGB 2012, VGB 2016 oder VGB 2022.
Deshalb soll dieser gleitende Neuwertfaktor nur eine Anhaltslinie sein, um zu prüfen, ob der Versicherungswert des Gebäudes noch dem aktuellen Wert des Gebäudes entspricht. Den genauen gleitenden Neuwertfaktor für eine bestehende Wohngebäudeversicherung findet man in der jährlichen Beitragsrechnung oder durch eine Anfrage beim aktuellen Versicherer. Die VGB-Version ergibt sich aus dem Jahr der Beantragung der Wohngebäudeversicherung, bzw. wenn ein Vertrag auf ein neueres Vertragswerk (VGB) umgestellt wird, aus dem Jahr der Aktualisierung. So ist es möglich, dass bei einem Gebäude aus dem Baujahr 1962 noch die VGB 62-Bedingungen gelten.
Hier gibt es mehr Informationen zum Thema Wohngebäudeversicherung
Der gleitende Neuwertfaktor beträgt für:
| Kalenderjahr | Faktor in Prozent | |
| 2026 | 27,80 | |
| 2025 | 26,70 | |
| 2024 | 25,87 | |
| 2023 | 24,06 | |
| 2022 | 20,97 | |
| 2021 | 19,87 | |
| 2020 | 19,36 | |
| 2019 | 18,55 | |
| 2018 | 17,87 | |
| 2017 | 17,39 | |
| 2016 | 17,03 | |
| 2015 | 16,74 | |
| 2014 | 16,45 | |
| 2013 | 16,08 | |
| 2012 | 15,78 | |
| 2011 | 15,40 | |
| 2010 | 15,20 | |
| 2009 | 14,91 | |
| 2008 | 14,43 | |
| 2007 | 13,57 | |
| 2006 | 13,50 | |
| 2005 | 13,40 | |
| 2004 | 13,20 | |
| 2003 | 13,10 | |
| 2002 | 13,1402 | 25,7* |
| 2001 | 13,0891 | 25,6* |
| 2000 | 12,9868 | 25,4* |
| 1999 | 12,9868 | 25,4* |
| 1998 | 12,9357 | 25,3* |
| 1997 | 12,9868 | 25,4* |
| 1996 | 12,9357 | 25,3* |
| 1995 | 12,5778 | 24,6* |
| 1994 | 12,3221 | 24,1* |
| 1993 | 11,7597 | 23,0* |
| 1992 | 11,1462 | 21,8* |
| 1991 | 10,4304 | 20,4* |
| 1990 | 9,7657 | 19,1* |
| 1989 | 9,2544 | 18,1* |
* Faktor auf DM-Berechnungsbasis
Gleitender Neuwertfaktor - Was ist wichtig1. Was ist der Versicherungswert in der gleitenden Neuwertversicherung |
1. Was ist der Versicherungswert in der gleitenden Neuwertversicherung
Gemäß § 10 Nr. 1 können verschiedene Versicherungswerte vereinbart werden. Neben dem gleitenden Neuwert können auch der Neuwert, der Zeitwert sowie der gemeine Wert vereinbart werden. In der Praxis kommt am häufigsten das Modell der gleitenden Neuwertversicherung zum Einsatz.
Sozialversicherungswerte 2013
Die Sozialversicherungswerte (Beitragsbemessungsgrenzen) sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung benötigt und vieles mehr. Diese werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und gelten dann ab dem 1. Januar. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Bemessungsgrenzen für Versicherungsnehmer zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.
Die Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2013
Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden oder es kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Ist bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, so wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
| Beitragsbemessungsgrenzen | Alte Bundesländer | Neue Bundesländer |
| Kranken- und Pflegeversicherung jährlich | 47.250,00 EUR | 47.250,00 EUR |
| Kranken- und Pflegeversicherung monatlich | 3.937,50 EUR | 3.937,50 EUR |
| Krankenversicherung für Wechsel zur PKV jährlich | 52.200,00 EUR | 52.200,00 EUR |
| Krankenversicherung für Wechsel zur PKV monatlich | 4.350,00 EUR | 4.350,00 EUR |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich | 69.600,00 EUR | 58.800,00 EUR |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich | 5.800,00 EUR | 4.900,00 EUR |
| Beitragssätze | bundeseinheitlich |
| Krankenversicherung | 15,5 Prozent |
| Krankenversicherung Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer | 0,9 Prozent* |
| Pflegeversicherung | 2,05 Prozent |
| Pflegeversicherung Zusatzbeitrag für Kinderlose | 0,25 Prozent* |
| Rentenversicherung | 18,9 Prozent |
| Arbeitslosenversicherung | 3,0 Prozent |
| * ist im Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag bereits enthalten |
Bei der Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze für Bestandsverträge von Versicherten, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, weiterhin die normale Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Begriffserklärung:
PKV - Private Krankenversicherung
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DRV KBS - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
bisherige Sozialversicherungswerte vor 2013
Sozialversicherungswerte 2012
Die Sozialversicherungswerte (Beitragsbemessungsgrenzen) sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung benötigt und vieles mehr. Diese werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und gelten dann ab dem 1. Januar. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Bemessungsgrenzen für Versicherungsnehmer zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.
Die Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2012
Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden oder es kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Ist bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, so wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
| Beitragsbemessungsgrenzen | Alte Bundesländer | Neue Bundesländer |
| Kranken- und Pflegeversicherung jährlich | 45.900,00 EUR | 45.900,00 EUR |
| Kranken- und Pflegeversicherung monatlich | 3.825,00 EUR | 3.825,00 EUR |
| Krankenversicherung für Wechsel zur PKV jährlich | 50.850,00 EUR | 50.850,00 EUR |
| Krankenversicherung für Wechsel zur PKV monatlich | 4.237,50 EUR | 4.237,50 EUR |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich | 67.200,00 EUR | 57.600,00 EUR |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich | 5.600,00 EUR | 4.800,00 EUR |
| Beitragssätze | bundeseinheitlich |
| Krankenversicherung | 15,5 Prozent |
| Krankenversicherung Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer | 0,9 Prozent* |
| Pflegeversicherung | 1,95 Prozent |
| Pflegeversicherung Zusatzbeitrag für Kinderlose | 0,25 Prozent |
| Rentenversicherung | 19,6 Prozent |
| Arbeitslosenversicherung | 3,0 Prozent |
| * ist im Krankenversicherungsbeitrag bereits enthalten |
Bei der Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze für Bestandsverträge von Versicherten, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, weiterhin die normale Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Begriffserklärung:
PKV - Private Krankenversicherung
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DRV KBS - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Wichtige Rechenwerte