bAV Höchstgrenzen 2018

Für die Betriebliche Altersversorgung können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei investiert werden. Dies gilt für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Bei Unterstützungskassen und Pensionszusagen können die Beiträge ohne eine Begrenzung investiert werden, lediglich die Sozialversicherungsbeiträge unterliegen der vier Prozent Beitragsbemessungsgrenze.

Für das Jahr 2018 ergeben sich folgende Höchstgrenzen:

Beitragsbemessungsgrenzen Beiträge jährlich Beiträge monatlich
Anspruch auf Entgeltumwandlung (4 % der BBG) jährlich. 3.120,00 EUR 260,00 EUR
Zusätzlicher steuerfreier Betrag für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 (§ 3 Nr. 63 EStG Satz 3) 1.800,00 EUR 150,00 EUR
Pauschalbesteuerungsgrenze nach § 40b EStG für Altzusagen vor dem 01.01.2005. 1.752,00 EUR 146,00 EUR

 

Begriffserklärung:
BBG - Beitragsbemessungsgrenze
EStG - Einkommensteuergesetz

aktuelle bAV Höchstgrenzen

bAV Höchstgrenzen

bisherige BAV Höchstgrenzen

BAV Höchstgrenzen 2017
BAV Höchstgrenzen 2016
BAV Höchstgrenzen 2015
BAV Höchstgrenzen 2014
BAV Höchstgrenzen 2013

Sozialversicherungswerte 2019

Die Sozialversicherungswerte (Beitragsbemessungsgrenzen) sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung benötigt und vieles mehr. Diese werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und gelten dann ab dem 1. Januar. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Bemessungsgrenzen für Versicherungsnehmer zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.

Die Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2019. Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden oder es kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Ist bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, so wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Beitragsbemessungsgrenzen Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich 54.450,00 EUR 54.450,00 EUR
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 4.537,50 EUR 4.537,50 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV jährlich 60.750,00 EUR 60.750,00 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV monatlich 5.062,50 EUR 5.062,50 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich (DRV) 80.400,00 EUR 73.800,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich (DRV) 6.700,00 EUR 6.150,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich (DRV KBS) 98.400,00 EUR 91.200,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich (DRV KBS) 8.200,00 EUR 7.600,00 EUR

 

Beitragssätze bundeseinheitlich
Krankenversicherung 14,6 %
Krankenversicherung Zusatzbeitrag im Durchschnitt 0,9 %*
Pflegeversicherung  3,05 %
Pflegeversicherung Kinderlose 3,3 %
Rentenversicherung (DRV) 18,6 %
Rentenversicherung (DRV KBS) 24,8 %
Arbeitslosenversicherung 2,5 %
* Bei dem angegebenen Zusatzbeitrag handelt es sich nur ein rein kalkulatorischen Wert und wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt. Der individuelle Zusatzbeitrag einer Krankenkasse auch höher bzw. geringer als der durchschnittliche Zusatzbeitrag sein. 

Bei der Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze für Bestandsverträge von Versicherten, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, weiterhin die normale Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Begriffserklärung:
PKV - Private Krankenversicherung
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DRV KBS - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

 

bisherige Sozialversicherungswerte

Sozialversicherungswerte 2018
Sozialversicherungswerte 2017
Sozialversicherungswerte 2016
Sozialversicherungswerte 2015
Sozialversicherungswerte 2014
Sozialversicherungswerte 2013
Sozialversicherungswerte 2012

BAV Höchstgrenzen 2013

Für die Betriebliche Altersversorgung können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei investiert werden. Dies gilt für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Unterstützungskassen unterliegen dieser Beschränkung nicht.

Für das Jahr 2013 ergeben sich folgende Höchstgrenzen:

Beitragsbemessungsgrenzen Beiträge jährlich Beiträge monatlich
Anspruch auf Entgeltumwandlung (4 % der BBG) jährlich 2.784,00 EUR 232,00 EUR
Zusätzlicher steuerfreier Betrag für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 (§ 3 Nr. 63 EStG Satz 3) 1.800,00 EUR 150,00 EUR
Pauschalbesteuerungsgrenze nach § 40b EStG für Altzusagen vor dem 01.01.2005 1.752,00 EUR 146,00 EUR

 

Begriffserklärung:
BBG - Beitragsbemessungsgrenze
EStG - Einkommensteuergesetz

aktuelle bAV Höchstgrenzen

bAV Höchstgrenzen

BAV Höchstgrenzen 2014

Für die Betriebliche Altersversorgung können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei investiert werden. Dies gilt für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Bei Unterstützungskassen und Pensionszusagen können die Beiträge ohne eine Begrenzung investiert werden, lediglich die Sozialversicherungsbeiträge unterliegen der vier Prozent Beitragsbemessungsgrenze.

Für das Jahr 2014 ergeben sich folgende Höchstgrenzen:

Beitragsbemessungsgrenzen Beiträge jährlich Beiträge monatlich
Anspruch auf Entgeltumwandlung (4 % der BBG) jährlich 2.856,00 EUR 238,00 EUR
Zusätzlicher steuerfreier Betrag für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 (§ 3 Nr. 63 EStG Satz 3) 1.800,00 EUR 150,00 EUR
Pauschalbesteuerungsgrenze nach § 40b EStG für Altzusagen vor dem 01.01.2005 1.752,00 EUR 146,00 EUR

 

Begriffserklärung:
BBG - Beitragsbemessungsgrenze
EStG - Einkommensteuergesetz

aktuelle bAV Höchstgrenzen

bAV Höchstgrenzen

bisherige BAV Höchstgrenzen

BAV Höchstgrenzen 2013

Aktuelle Seite: Startseite Wichtige Rechenwerte