Gleitender Neuwertfaktor

Der Wert 1914 oder auch Gebäudeversicherungswert 1914, ist ein fiktiver Rechenwert. Mit diesem Wert gelangt man über Multiplikation mit dem gleitenden Neuwertfaktor zum heutigen Neubauwert des versicherten Gebäudes. Der gleitende Neuwertfaktor soll sicherstellen, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht. Es handelt sich also um eine Anpassung aufgrund von Wertsteigerung.

Es wird das Jahr 1914 als Basis verwendet, da es das letzte Jahr war, in dem die Baupreise stabil und aussagekräftig waren und die deutsche Währung noch goldgedeckt war. Weiterhin gab es noch keine besonderen (Bau-) Preissteigerungen, wie sie z. B. durch den Ersten Weltkrieg (ab 1914) entstanden sind.

Der Gebäudeversicherungswert 1914 berechnet sich wie folgt:

Zum 1. Januar eines jeden Jahres erhöht oder vermindert sich der gleitende Neuwertfaktor für die im neuen Jahr beginnende Versicherungsperiode entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe geändert hat. Der gleitende Neuwertfaktor soll dadurch die Wertentwicklung der Immobilien sowohl hinsichtlich der Entwicklung des reinen Baukostenindexes als auch der Entwicklung des Lohnindexes in der Baubranche widerspiegeln.

Berechnung Gebäudeversicherungswert

Der gleitende Neuwertfaktor wird vom GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) errechnet und dient als Empfehlung für die Mitgliedsunternehmen. Die Versicherer müssen sich aber daran nicht halten und können auch eigene Werte berechnen. Der gleitende Neuwertfaktor für Wohngebäude richtet sich auch nach dem entsprechenden Vertragsbedingungswerken. Beispielsweise unterscheidet sich der gleitende Neuwertfaktor nach VGB 88 meistens von den VGB 2002, VGB 2008, VGB 2012, VGB 2016 oder VGB 2022.

Deshalb soll dieser gleitende Neuwertfaktor nur eine Anhaltslinie sein, um zu prüfen, ob der Versicherungswert des Gebäudes noch dem aktuellen Wert des Gebäudes entspricht. Den genauen gleitenden Neuwertfaktor für eine bestehende Wohngebäudeversicherung findet man in der jährlichen Beitragsrechnung oder durch eine Anfrage beim aktuellen Versicherer. Die VGB-Version ergibt sich aus dem Jahr der Beantragung der Wohngebäudeversicherung, bzw. wenn ein Vertrag auf ein neueres Vertragswerk (VGB) umgestellt wird, aus dem Jahr der Aktualisierung. So ist es möglich, dass bei einem Gebäude aus dem Baujahr 1962 noch die VGB 62-Bedingungen gelten.

Hier gibt es mehr Informationen zum Thema Wohngebäudeversicherung

Der gleitende Neuwertfaktor beträgt für:

Kalenderjahr Faktor in Prozent  
2024 25,87  
2023 24,06  
2022 20,97  
2021 19,87  
2020 19,36  
2019 18,55  
2018 17,87  
2017 17,39  
2016 17,03  
2015 16,74  
2014 16,45  
2013 16,08  
2012 15,78  
2011 15,40  
2010 15,20  
2009 14,91  
2008 14,43  
2007 13,57  
2006 13,50  
2005 13,40  
2004 13,20  
2003 13,10  
2002 13,1402 25,7*
2001 13,0891 25,6*
2000 12,9868 25,4*
1999 12,9868 25,4*
1998 12,9357 25,3*
1997 12,9868 25,4*
1996 12,9357 25,3*
1995 12,5778 24,6*
1994 12,3221 24,1*
1993 11,7597 23,0*
1992 11,1462 21,8*
1991 10,4304 20,4*
1990 9,7657 19,1*
1989 9,2544 18,1*

* Faktor auf DM-Berechnungsbasis

Sozialversicherungswerte 2013

Die Sozialversicherungswerte (Beitragsbemessungsgrenzen) sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung benötigt und vieles mehr. Diese werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und gelten dann ab dem 1. Januar. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Bemessungsgrenzen für Versicherungsnehmer zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.

Die Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2013. Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden oder es kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Ist bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, so wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Beitragsbemessungsgrenzen Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich 47.250,00 EUR 47.250,00 EUR
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 3.937,50 EUR 3.937,50 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV jährlich 52.200,00 EUR 52.200,00 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV monatlich 4.350,00 EUR 4.350,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich 69.600,00 EUR 58.800,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich 5.800,00 EUR 4.900,00 EUR

 

Beitragssätze bundeseinheitlich
Krankenversicherung 15,5 Prozent
Krankenversicherung Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer 0,9 Prozent*
Pflegeversicherung 2,05 Prozent
Pflegeversicherung Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,25 Prozent*
Rentenversicherung 18,9 Prozent
Arbeitslosenversicherung 3,0 Prozent
* ist im Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag bereits enthalten  

Bei der Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze für Bestandsverträge von Versicherten, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, weiterhin die normale Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Begriffserklärung:
PKV - Private Krankenversicherung
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DRV KBS - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

 

bisherige Sozialversicherungswerte

Sozialversicherungswerte 2012

Sozialversicherungswerte 2012

Die Sozialversicherungswerte (Beitragsbemessungsgrenzen) sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung benötigt und vieles mehr. Diese werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und gelten dann ab dem 1. Januar. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Bemessungsgrenzen für Versicherungsnehmer zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.

Die Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2012. Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden oder es kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Ist bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, so wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Beitragsbemessungsgrenzen Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich 45.900,00 EUR 45.900,00 EUR
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 3.825,00 EUR 3.825,00 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV jährlich 50.850,00 EUR 50.850,00 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV monatlich 4.237,50 EUR 4.237,50 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich 67.200,00 EUR 57.600,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich 5.600,00 EUR 4.800,00 EUR

 

Beitragssätze bundeseinheitlich
Krankenversicherung 15,5 Prozent
Krankenversicherung Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer 0,9 Prozent*
Pflegeversicherung 1,95 Prozent
Pflegeversicherung Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,25 Prozent
Rentenversicherung 19,6 Prozent
Arbeitslosenversicherung 3,0 Prozent
* ist im Krankenversicherungsbeitrag bereits enthalten  

Bei der Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze für Bestandsverträge von Versicherten, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, weiterhin die normale Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Begriffserklärung:
PKV - Private Krankenversicherung
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DRV KBS - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Sozialversicherungswerte

Die Sozialversicherungswerte (Beitragsbemessungsgrenzen) sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung benötigt und vieles mehr. Diese werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und gelten dann ab dem 1. Januar. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Bemessungsgrenzen für Versicherungsnehmer zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.

Die Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2023. Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden oder es kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Ist bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, so wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Beitragsbemessungsgrenzen Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich 59.850,00 EUR 59.850,00 EUR
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 4.987,50 EUR 4.987,50 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV jährlich 66.000,00 EUR 66.600,00 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV monatlich 5.550,00 EUR 5.550,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich (DRV) 87.600,00 EUR 85.200,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich (DRV) 7.300,00 EUR 7.100,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich (DRV KBS) 107.400,00 EUR 104.400,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich (DRV KBS) 8.950,00 EUR 8.700,00 EUR

 

Beitragssätze bundeseinheitlich
Krankenversicherung 14,6 %
Krankenversicherung Zusatzbeitrag im Durchschnitt 1,6 %*
Pflegeversicherung 3,05 %
Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose      0,35 % **
Rentenversicherung (DRV) 18,6 %
Arbeitslosenversicherung 2,6 %
* Bei dem angegebenen Zusatzbeitrag handelt es sich nur ein rein kalkulatorischen Wert und wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt. Der individuelle Zusatzbeitrag einer Krankenkasse auch höher bzw. geringer als der durchschnittliche Zusatzbeitrag sein. 
** Gilt für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben.  Der Beitragszuschlag ist vom Arbeitnehmer allein zutragen.

Bei der Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze für Bestandsverträge von Versicherten, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, weiterhin die normale Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Begriffserklärung:
PKV - Private Krankenversicherung
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DRV KBS - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

 

bisherige Sozialversicherungswerte

Sozialversicherungswerte 2022
Sozialversicherungswerte 2021
Sozialversicherungswerte 2020

Sozialversicherungswerte 2019

Sozialversicherungswerte 2018

Sozialversicherungswerte 2017
Sozialversicherungswerte 2016
Sozialversicherungswerte 2015
Sozialversicherungswerte 2014
Sozialversicherungswerte 2013
Sozialversicherungswerte 2012

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