BAV Höchstgrenzen 2015

Für die Betriebliche Altersversorgung können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei investiert werden. Dies gilt für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Bei Unterstützungskassen und Pensionszusagen können die Beiträge ohne eine Begrenzung investiert werden, lediglich die Sozialversicherungsbeiträge unterliegen der vier Prozent Beitragsbemessungsgrenze.

Für das Jahr 2015 ergeben sich folgende Höchstgrenzen:

Beitragsbemessungsgrenzen Beiträge jährlich Beiträge monatlich
Anspruch auf Entgeltumwandlung (4 % der BBG) jährlich 2.904,00 EUR 242,00 EUR
Zusätzlicher steuerfreier Betrag für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 (§ 3 Nr. 63 EStG Satz 3) 1.800,00 EUR 150,00 EUR
Pauschalbesteuerungsgrenze nach § 40b EStG für Altzusagen vor dem 01.01.2005 1.752,00 EUR 146,00 EUR

 

Begriffserklärung:
BBG - Beitragsbemessungsgrenze
EStG - Einkommensteuergesetz

aktuelle bAV Höchstgrenzen

bAV Höchstgrenzen

bisherige BAV Höchstgrenzen

BAV Höchstgrenzen 2014
BAV Höchstgrenzen 2013

BAV Höchstgrenzen 2016

Für die Betriebliche Altersversorgung können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei investiert werden. Dies gilt für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Bei Unterstützungskassen und Pensionszusagen können die Beiträge ohne eine Begrenzung investiert werden, lediglich die Sozialversicherungsbeiträge unterliegen der vier Prozent Beitragsbemessungsgrenze.

Für das Jahr 2016 ergeben sich folgende Höchstgrenzen:

Beitragsbemessungsgrenzen Beiträge jährlich Beiträge monatlich
Anspruch auf Entgeltumwandlung (4 % der BBG) jährlich 2.976,00 EUR 248,00 EUR
Zusätzlicher steuerfreier Betrag für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 (§ 3 Nr. 63 EStG Satz 3) 1.800,00 EUR 150,00 EUR
Pauschalbesteuerungsgrenze nach § 40b EStG für Altzusagen vor dem 01.01.2005 1.752,00 EUR 146,00 EUR

 

Begriffserklärung:
BBG - Beitragsbemessungsgrenze
EStG - Einkommensteuergesetz

aktuelle bAV Höchstgrenzen

bAV Höchstgrenzen

bisherige BAV Höchstgrenzen

BAV Höchstgrenzen 2015
BAV Höchstgrenzen 2014
BAV Höchstgrenzen 2013

Sozialversicherungswerte 2018

Die Sozialversicherungswerte (Beitragsbemessungsgrenzen) sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung benötigt und vieles mehr. Diese werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und gelten dann ab dem 1. Januar. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Bemessungsgrenzen für Versicherungsnehmer zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.

Die Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2018. Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden oder es kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Ist bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, so wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Beitragsbemessungsgrenzen Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich 53.100,00 EUR 53.100,00 EUR
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 4.425,00 EUR 4.425,00 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV jährlich 59.400,00 EUR 59.400,00 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV monatlich 4.950,00 EUR 4.950,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich (DRV) 78.000,00 EUR 69.600,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich (DRV) 6.500,00 EUR 5.800,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich (DRV KBS) 96.000,00 EUR 85.800,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich (DRV KBS) 8.000,00 EUR 7.150,00 EUR

 

Beitragssätze bundeseinheitlich
Krankenversicherung 14,6 %
Krankenversicherung Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer 1,1 %*
Pflegeversicherung 2,55 %
Pflegeversicherung Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,25 %*
Rentenversicherung (DRV) 18,70 %
Rentenversicherung (DRV KBS) 24,8 %
Arbeitslosenversicherung 3,0 %
* ist im Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag bereits enthalten
(Der angegebene Zusatzbeitrag ist nur eine Richtgröße und kann von jeder Krankenkasse individuell festgelegt werden.)
 

Bei der Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze für Bestandsverträge von Versicherten, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, weiterhin die normale Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Begriffserklärung:
PKV - Private Krankenversicherung
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DRV KBS - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

 

bisherige Sozialversicherungswerte

Sozialversicherungswerte 2017
Sozialversicherungswerte 2016
Sozialversicherungswerte 2015
Sozialversicherungswerte 2014
Sozialversicherungswerte 2013
Sozialversicherungswerte 2012

 

Besteuerung von BU-Renten

Bei der BU-Rente wird der Ertragsanteil der Rente lt. Durchführungsverordnung (EStDV § 55 Abs. 2) versteuert.

Der Versicherte besitzt zunächst den allgemeinen Einkommenssteuerfreibetrag. Wenn die Berufsunfähigkeitsrente diesen Freibetrag überschreitet, erfolgt die Besteuerung des Ertragsteiles. Dieser wird auf Basis der Restlaufzeit der Rente festgesetzt. Je länger die Rentenzeit, desto höher ist der zu versteuernde Ertragsanteil.

Die Rentenlaufzeit ergibt sich aus dem Zeitraum vom Erstbezug bis zum Versicherungsende der BU-Rente. Die zu zahlende Steuerhöhe ergibt sich aus dem persönlichen Grenzsteuersatz des Versicherten.

Tabelle für die Berechnung des Ertragsanteils bei der vorausichtilichen Laufzeit:

Dauer der BU-Rente in Jahren Ertragsanteil in Prozent
1 0
2 1
3 2
4 4
5 5
6 7
7 8
8 9
9 10
10 12
11 13
12 14
13 15
14 16
15 16
16 18
17 18
18 19
19 20
20 21
21 22
22 23
23 24
24 25
25 26
26 27
27 28
28 29
29 30
30 30
31 31
32 32
33 33
34 34
35 35
36 35
37 36
38 37
39 38
40 39
41 39
42 40
43 41
44 41
45 42
46 43
47 43
48 44
49 45
50 45

Wenn ein Versicherter ab seinem 45. Lebensjahr eine BU-Rente bis zum 65. Lebensjahr gezahlt bekommt, ist der Ertragsanteil aus der Rente 21 Prozent. Bei eine BU-Rentenzahlung von 1.000 EUR, werden 210 EUR mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert. Bei einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent, muss der Versicherte 42 EUR Steuern zahlen.

Diese Berechnung gilt nur für privat gezahlte Berufsunfähigkeitsversicherungen (3. Schicht). Ist die BU-Rente in einer betrieblichen Altersversorgung, Riester-Rente oder Rürup-Rente enthalten gelten andere Besteuerungswerte.

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